Senat stoppt abrupt Rechtsschutz bei hohen Wohnkosten

Die Entscheidung des Berliner Senats, die Finanzierung von Mietervereinsmitgliedschaften für Leistungsbeziehende zu streichen, ist ein sozialpolitischer Skandal und finanzpolitisch kurzsichtig. Ausgerechnet in einer Zeit explodierender Mieten entzieht der Senat denjenigen den Rechtsschutz, die ihn am dringendsten brauchen und nimmt gleichzeitig in Kauf, dass weiterhin Steuergelder für überhöhte und rechtswidrige Mieten ausgegeben werden.

Rechtsschutz gestrichen aber Renditen weiter subventioniert

Bisher konnten Menschen in Grundsicherung, Sozialhilfeempfänger*innen sowie leistungsberechtigte Asylbewerber*innen in Berlin einem Mieterverein beitreten, wenn es konkrete Probleme mit ihrer Miete gab: zu hohe Forderungen, unberechtigte Kündigungen oder undurchsichtige Betriebskostenabrechnungen. Die Beiträge übernahmen Land und Bund.

Das war sozial sinnvoll und ökonomisch vernünftig. Denn: Wer sich gegen Mietwucher wehren kann, spart dem Staat Geld. Genau dieses Instrument wird nun ohne Vorwarnung beendet.

Ein abrupter Stopp ohne politische Notwendigkeit

Der Senat rechtfertigt den vollständigen Stopp mit einer angeblich zwingenden Vorgabe des Bundesarbeitsministeriums. Doch diese Darstellung hält einer genaueren Prüfung nicht stand. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat lediglich klargestellt, dass die Übernahme der Beiträge für bestimmte Leistungsgruppen rechtlich problematisch sein kann. Für andere – etwa Sozialhilfeempfänger*innen oder Asylbewerber*innen – wird die Rechtslage derzeit noch geprüft.

Ein vollständiger Stopp war also keineswegs alternativlos. Der Senat hätte differenzieren, Übergangslösungen schaffen oder eigene Landesmittel einsetzen können. Stattdessen hat er die Mietervereine nicht einmal vorab informiert und lässt bestehende Zusagen auslaufen. Das ist kein verantwortungsvolles Regierungshandeln.

Mehr Druck, weniger Rechte – ein absurder Widerspruch

Besonders widersprüchlich ist diese Entscheidung angesichts der aktuellen Pläne der Bundesregierung, die Regeln für angemessene Wohnkosten weiter zu verschärfen. Künftig sollen Mieten schneller als unangemessen gelten, oft sogar ohne Übergangsfristen. Betroffene sollen umziehen oder die Differenz aus dem Regelsatz bezahlen. Es ist absurd, wenn Bürgergeldbeziehenden einerseits der Rechtsschutz entzogen wird und andererseits verlangt wird, sich rechtlich mit Vermietern anzulegen. So produziert die Politik von CDU und SPD sehenden Auges Wohnungsnot und Obdachlosigkeit.

Das Märchen vom Sparen – die Realität: Geldverschwendung

Wer behauptet, mit dieser Kürzung werde gespart, verschweigt die Fakten. Im Jahr 2022 kosteten die übernommenen Mitgliedsbeiträge rund 59.000 Euro. Gleichzeitig konnten durch erfolgreiche mietrechtliche Verfahren rund 80.000 Euro an Wohnkosten eingespart werden. Unterm Strich wurden also über 20.000 Euro gespart. Wäre diese Möglichkeit mehr beworben wurden, hätten die Ersparnisse deutlich höher sein können.

Das zeigt: Wer Mietwucher bekämpft, entlastet den Haushalt. Wer den Rechtsschutz streicht, subventioniert indirekt überhöhte Mieten, auf Kosten der Allgemeinheit.

CDU und SPD treten nach unten und schauen nach oben weg

Statt dort anzusetzen, wo tatsächlich Geld verschwendet wird, treten CDU und SPD nach unten. Während Bürgergeldempfänger*innen öffentlich stigmatisiert werden und bei ihnen jeder Euro umgedreht wird, schaut der Senat tatenlos zu, wie Milliarden an Steuergeldern in die Taschen von Vermieter*innen fließen, die teils rechtswidrige Mieten verlangen.

Diese Politik bedient populistische Erzählungen: Schuld sind angeblich die Armen, nicht ein außer Kontrolle geratener Mietmarkt und eine Politik, die bestehendes Recht nicht durchsetzt.

Für viele Mieter*innen ist der Gang gegen die/den Vermieter*in mit Angst verbunden. Genau deshalb braucht es einen starken, solidarischen Staat, der schützt, statt sich wegzuducken. Der Senat müsste systematisch und proaktiv gegen rechtswidrige Mieten vorgehen. Damit würden wir Mieter*innen schützen und Millionen an Steuergeldern sparen, ganz ohne den Schwächsten in unserer Gesellschaft noch mehr wegzunehmen.

Unsere Haltung als Grüne: Mietwucher bekämpfen statt Rechtsschutz abbauen

Ich fordere den Berliner Senat auf, diese Entscheidung zurückzunehmen und umgehend eine rechtssichere Lösung zu schaffen, damit Mitgliedsbeiträge für Mietervereine und damit wirksamer Rechtsschutz für Leistungsbeziehende weiterhin finanziert werden können. Langfristig braucht es das von uns seit langer Zeit geforderte Landesamt für Wohnungswesen, welches dann gemeinsam mit den Wohnungsämtern aktiv gegen zu hohe Mieten bei Leistungsbeziehenden vorgeht und diese Verträge von vorhin abmahnt und die Miete auf das gesetzlich erlaubte Maß senkt.

Statt weiter nach unten zu treten, braucht Berlin endlich eine Politik, die konsequent gegen Mietwucher vorgeht im Interesse der Mieter*innen und der Steuerzahler*innen.

Erneutes Scheitern des Vorkaufsrechts: Senat lässt Schönleinstraße 19 im Stich

Die Nachrichten aus Kreuzberg sind bitter: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg konnte das kommunale Vorkaufsrecht für das Wohnhaus Schönleinstraße 19 zum zweiten Mal nicht durchsetzen. Damit wird das Haus voraussichtlich an einen Investor verkauft, der offenbar teure und möblierte Wohnungen plant – trotz jahrelangem Einsatz des Bezirks und großem Engagement der Mieter*innen vor Ort.

Die Schönleinstraße 19 ist ein sanierungsbedürftiges Mietshaus mit 18 Wohneinheiten, in dem langjährige Mieter*innen leben. Nachdem Anfang 2025 das Vorkaufsrecht für die Immobilie durch den Bezirk gescheitert war, konnte es erneut nicht gezogen werden – trotz erheblicher Neubewertung des Verkehrswerts auf 50% des Ursprungswertes. Grund ist die fehlende Bereitschaft eines landeseigenen Wohnungsunternehmens und eine fehlende Finanzierung durch den Senat. Damit vergeht erneut eine Chance, das Gebäude dem spekulativen Immobilienmarkt zu entziehen und dauerhaft bezahlbar zu halten.

Warum ist der Vorkauf gescheitert?

Das Bezirksamt konnte das Vorkaufsrecht für die Immobilie Schönleinstraße 19 trotz wiederholter Bemühungen letztlich nicht ausüben. Bereits Ende 2024 scheiterte ein erster Anlauf daran, dass der Berliner Senat die erforderlichen Städtebaufördermittel für den Erwerb und die notwendige Sanierung nicht genehmigte.

Im Herbst 2025 unternahm der Bezirk einen erneuten Versuch, das Vorkaufsrecht geltend zu machen und einen gemeinwohlorientierten Erwerb vorzubereiten. Dabei wurden sowohl ein genossenschaftliches Modell als auch der Einbezug einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft geprüft. Der genossenschaftliche Erwerb erwies sich jedoch als organisatorisch nicht umsetzbar, während die landeseigene Gesellschaft den Ankauf aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als nicht tragfähig bewertete.

Zentraler Hinderungsgrund blieb in allen Varianten die ungeklärte Finanzierung: Ohne die Freigabe entsprechender Fördermittel durch den Senat waren weder der Ankauf der Immobilie noch die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich darstellbar. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts lief schließlich Mitte Dezember aus, nachdem der Senat auch diesmal die Bereitstellung der notwendigen Mittel abgelehnt hatte – trotz gegenüber früheren Bewertungen deutlich reduzierter Erwerbskosten.

Der Grüne Bezirksstadtrat Florian Schmidt kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Senat damit eine weitere Chance verpasst habe, Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen. Zugleich dankte er den betroffenen Mieter*innen ausdrücklich für ihr anhaltendes Engagement und ihre Unterstützung im gesamten Verfahren.

Was bedeutet das für die Mieter*innen?

Ohne den Vorkauf droht den Bewohner*innen der Schönleinstraße 19 die Übernahme durch einen renditeorientierten Investor. Nach aktuellem Stand soll das Haus nun an einen Investmentbanker verkauft werden, der auf möbliertes Wohnen spezialisiert ist – mit der realen Gefahr, dass die bisherigen Mieten und damit auch der Charakter des Hauses und seines Kiezes bedroht werden.

Wir fordern mehr Unterstützung durch den Senat!

Der erneute Misserfolg zeigt einmal mehr: In Berlin braucht es nicht nur auf dem Papier ein Vorkaufsrecht, sondern auch den politischen Willen, es in die Praxis umzusetzen mit ausreichender finanzieller Unterstützung durch den Senat. Ohne diesen Rückhalt bleibt das Vorkaufsrecht zu oft wirkungslos – zur Verdrängung von Mieter*innen und zur weiteren Profitorientierung des Wohnungsmarktes.

Ich stehe weiterhin an der Seite der Mieter*innen, die sich für ihren Wohnraum einsetzen, und fordere:

  • klare finanzielle Unterstützung des Senats für bezirkliche Vorkäufe,
  • mehr Ressourcen für Sanierung und gemeinwohlorientierten Erwerb,
  • eine Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts, damit es nicht nur ein zahnloses Instrument bleibt.

Der Fall Schönleinstraße 19 ist kein Einzelfall – und ein Warnsignal für Berlin, wenn wir den Charakter unserer Stadt und das Recht auf bezahlbares Wohnen ernst nehmen wollen.

Kommunalisierung ohne Kontrolle? Was der Film „VIELE eInzelfälle WENIG KONTROLLE“ von Kotti und Co. über Berlins Wohnungspolitik enthüllt

Ein wirksamer Mieterschutz in Berlin erfordert mehr als nur politische Versprechen. Er braucht klare Regeln, Transparenz und eine entschlossene Steuerung der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Der neue Dokumentarfilm „VIELE eInzelfälle WENIG KONTROLLE“ der Initiative Kotti und Co legt offen, wie sehr Wunsch und Realität in der Berliner Wohnungspolitik auseinanderklaffen.

Ich wurde für diesen Film interviewt und er zeigt auf drastische Weise: Die Kommunalisierung privater Wohnbestände, die eigentlich ein großer Erfolg für die Mieter*innen sein sollte, erfüllt ihre sozialen und instandhalterischen Versprechen oft nicht.

Versprechen und Ernüchterung: Die Bilanz der Kommunalisierung

Die Rückkäufe von Wohnungen durch das Land Berlin waren ein hart erkämpfter Sieg der Mieter*innenbewegung. Die Hoffnung war groß: sozial leistbarer Wohnraum, gute Instandhaltung, Transparenz und Mitbestimmung.

Doch die Bilanz ist ernüchternd. Der Film dokumentiert:

  • Mangelhafte Instandhaltung: Mieter*innen berichten von weiterhin schlechtem Zustand der Häuser, kaputten Heizungen und ineffektivem Service.
  • Explodierende Betriebskosten: Trotz öffentlicher Hand zahlen Mieter*innen zum Teil doppelt so hohe Betriebskosten wie der Berliner Durchschnitt. Das „Contracting“ von Wärme und undurchsichtige Abrechnungen führen zu hohen Nachzahlungen.
  • Fehlende Mitbestimmung: Die Bewohner*innen fühlen sich nicht ernst genommen und ihre Beobachtungen zu Mängeln und Vorkommnissen verhallen.

Das zentrale Problem, das der Film herausarbeitet, ist das Fehlen einer konsequenten politischen Steuerung des Senats gegenüber den landeseigenen Unternehmen.

Meine Kritik im Film: Der Senat lässt die Landeseigenen an der langen Leine

In meinem Interview für den Film habe ich meine Einschätzung zur Steuerung der LWU durch den Berliner Senat deutlich gemacht. Die wichtigsten Punkte:

1. Fehlende politische Steuerung:

Die Landeseigenen werden im Moment gar nicht politisch gesteuert und können dadurch eigentlich machen, was sie wollen. Obwohl das Land Berlin der Hauptgesellschafter ist und demnach die Verantwortung für die politische Ausrichtung trägt, agiert der Senat oft nicht wie eine Obrigkeit, die Vorschriften macht, sondern betont die „unternehmerische Unabhängigkeit“ der LWU. Wenn der Senat Anweisungen geben kann, hat er auch Sanktionsmöglichkeiten, diese werden aber nicht genutzt.

2. Die falsche Rechtsform:

Zwei der größten LWU sind Aktiengesellschaften. Diese Rechtsform passt nicht zu einem sozialen Versorgungsauftrag. Sie impliziert eine Logik, die auf Gewinn und Einnahmengenerierung ausgerichtet ist, anstatt primär gemeinwohlorientiert zu handeln.

3. Ausgehöhlte Kontrollmechanismen:

Der Film zeigt, wie Kontrollinstrumente abgeschafft oder geschwächt wurden:

  • Die Kontrollbehörde „Wohnraumversorgung Berlin“ wurde zu einer weitgehend machtlosen Ombudsstelle namens „Sicheres Wohnen“ umgewandelt. Der wichtige jährliche Bericht und der Auftrag für ein politisches Controlling fallen weg.
  • Die parlamentarische Kontrolle findet in einem vertraulichen Unterausschuss statt, in dem jede Fraktion nur 10 Minuten Zeit hat, Fragen an die LWU-Geschäftsführungen zu stellen. Eine wirkliche Kontrolle ist so nicht möglich.
  • Die neue Kooperationsvereinbarung ab 2024 ist deutlich „laxer“. Sie erlaubt höhere Mieterhöhungen als die vorherige Regelung und erhöht die WBS-Einkommensgrenze, sodass weniger Wohnungen an tatsächlich einkommensschwache Haushalte gehen.

Der Blick nach vorn: Wie eine vernünftige Vergesellschaftung gelingen kann

Die Lösung liegt in einem fundamentalen Wandel der Struktur. Wie im Film betont, könnte die politische Steuerung und soziale Ausrichtung am einfachsten und wirksamsten gelingen, indem die LWU-Bestände in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden.

Das bedeutet:

  • Ende der AG: Die Rechtsform wird dem sozialen Versorgungsauftrag angepasst.
  • Demokratische Verwaltung: Die Verwaltung erfolgt durch Mieter*innen, Beschäftigte, die Stadtgesellschaft und Senatsvertreter*innen. Eine politische Steuerung wird nicht nur möglich, sondern verpflichtend.
  • Dezentralisierung für Mieter*innen: Eine Zusammenlegung der LWU könnte in der politischen Steuerung effizienter sein, muss aber mit einer gleichzeitigen Dezentralisierung und Schaffung von mehr Ansprechpartner*innen vor Ort für die Mieter*innen einhergehen.

Wir können nicht zulassen, dass die landeseigenen Wohnungen nur dem Namen nach sozial sind. Ich bleibe dran. Für eine Wohnungspolitik, die hält, was sie verspricht, mit sozial leistbarem Wohnraum, guter Instandhaltung und echter Kontrolle. Berlin braucht eine starke politische Hand, die die LWU im Sinne der Mieter*innen steuert.

Den Film findet ihr hier: https://youtu.be/Jj3J93jUVfU?si=WxQlBO2HavoDoXam

Ein Kiez droht seinen Fahrradladen zu verlieren – Warum ich mich für den „Bike Park“ einsetze

Seit über zwei Jahrzehnten gehört der Fahrradladen von Selami Akosman fest zum Kiez. Kinder haben hier ihr erstes Rad gekauft, Studierende ihr Gebrauchtrad reparieren lassen, Nachbar*innen quatschen beim Pumpen der Reifen noch schnell über den Tag und Kinder und Jugendliche, die kein Fahrrad besitzen, können hier Fahrräder kostenfrei nutzen. Ein Laden, der weit mehr ist als ein Geschäft: Er ist Teil der sozialen Infrastruktur des Viertels. Gerade in Kiezen wie um den Mehringplatz ist eine soziale Gewerbevermietung, die sich an den Bedarfen der Bewohner orientiert, zentral und der Bike Park ist genau so ein Gewerbe.

Doch nun steht dieser Ort vor dem Aus. Nach 20 Jahren Betrieb hat der Inhaber eine fristlose Kündigung von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge erhalten. Offiziell geht es um einen Mietrückstand von zwei Monaten. Doch die Geschichte ist deutlich komplizierter – und sie wirft Fragen auf, die weit über einen einzelnen Laden hinausreichen.

Selami Akosman ist nicht nur Fahrradhändler. Er ist ehemaliger Ringer, frischgebackener Vater, ausgebildeter Bauingenieur, jemand, der sich hier vor vielen Jahren bewusst selbstständig machte, weil er im Kiez eine Zukunft sah. Er zahlt rund 9500 Euro Miete im Monat, eine Summe, die zeigt, unter welchen Belastungen Kleingewerbe inzwischen auch im Eigentum landeseigener Unternehmen arbeiten. Dennoch lief sein Geschäft, er beschäftigte zwei Auszubildende, investierte in Onlineverkauf und Reparaturen.

Also warum die Kündigung? Akosman wurde gesagt, dass er während angekündigter Sanierungsarbeiten zwei Monate keine Miete zahlen müsse. Also räumte er zeitweise seinen Laden aus, wartete auf Handwerker, die nie kamen. Stattdessen bekam er die fristlose Kündigung zugestellt. Die Howoge bestreitet dies. Doch für den Mieter blieb der Eindruck, dass Kommunikation nicht stattgefunden hat und ein Missverständnis zum existenziellen Risiko wurde.

Besonders irritiert: Akosman verfügt über rund 30.000 Euro Guthaben aus Rückzahlungen und Kautionen, mehr als genug, um den angeblichen Mietrückstand sofort zu begleichen. Er bietet an, sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten zu tragen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bislang ohne Reaktion.

Gleichzeitig steht das Gebäude, in dem sich der „Bike Park“ befindet, zum Teil leer. Das Objekt ist sichtbar renovierungsbedürftig. Doch die Howoge äußert sich nicht dazu, ob Sanierungen geplant sind oder warum sie dennoch an der Kündigung festhält. Für die beiden Auszubildenden bedeutet dies eine ungewisse Zukunft. Für den Kiez bedeutet es den drohenden Verlust eines gewachsenen Gewerbestandorts.

Und genau deshalb mische ich mich ein.

Als Sprecherin für Wohnen und Mieten im Berliner Abgeordnetenhaus und direkt gewählte Abgeordnete für den Mehringplatz sehe ich hier nicht nur einen Gewerbesstreit, sondern ein strukturelles Problem. Landeseigene Wohnungsunternehmen müssen vorbildlich handeln. Sie haben die Verantwortung, nicht wie renditeorientierte Private aufzutreten, sondern sozial, fair und verlässlich zu agieren. Gerade sie müssen in der Lage sein, Missverständnisse aufzuklären, statt fristlos zu kündigen. Sie müssen Gespräche anbieten, statt über die Köpfe der Menschen hinweg Entscheidungen zu treffen, die deren Existenz bedrohen.

Es geht hier um mehr als zwei Monatsmieten. Es geht um Vertrauen. Um Verlässlichkeit. Und um den Erhalt der Kiezstrukturen, die Berlin ausmachen. Ein Laden wie der „Bike Park“ entsteht nicht einfach neu, wenn er einmal verschwindet. Was über 20 Jahre gewachsen ist, lässt sich nicht ersetzen.

Ich habe die Howoge deshalb aufgefordert, die Kündigung zurückzunehmen und mit dem Mieter eine tragfähige Zukunftsperspektive zu erarbeiten. Denn die Situation ist lösbar und sie muss gelöst werden. Es wäre ein Skandal, wenn ein landeseigenes Unternehmen einen solchen Betrieb aus dem Kiez drängt, obwohl eine Einigung möglich ist.

Solche Fälle zeigen, wie dringend Berlin verlässliche Regelungen für Gewerbemietverhältnisse braucht, besonders in öffentlicher Hand. Und sie zeigen, warum wir weiterhin dafür kämpfen müssen, dass unsere Stadt ihre lebendigen Strukturen behält.

Ich werde weiter dranbleiben. Für Selami Akosman. Für seine Auszubildenden. Und für einen Kiez, der seine Orte nicht verliert, nur weil Kommunikation versagt hat.

Der „Bike Park“ gehört zum Mehringplatz. Und genau dort soll er bleiben.