Eigentum muss wieder verpflichten: Unser Bezahlbare-Mieten-Gesetz!

Die Vorstellung, dass der Markt alles regeln werde, ist gescheitert. Immer mehr Menschen kämpfen mit steigenden Mieten, Eigenbedarfskündigungen oder dem Verlust ihrer Wohnung durch Abriss und Luxussanierungen. Gleichzeitig stehen tausende Wohnungen leer oder werden als Ferienwohnungen zweckentfremdet. Das ist nicht nur ungerecht, es gefährdet auch den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt.

Wir Grüne im Abgeordnetenhaus haben deshalb ein umfassendes Bezahlbare-Mieten-Gesetz (BezMieG) geschrieben und am 23.09. der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit wollen wir private Vermieter*innen stärker in die Pflicht nehmen und dafür sorgen, dass Wohnen wieder für alle bezahlbar bleibt.

Die wichtigsten Bausteine des BezMieG:

  1. Verbindliche Sozialquote bei Wiedervermietung
    Große Vermieter*innen werden verpflichtet, einen Anteil ihrer Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Preisen zu vermieten, und das mindestens 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Je größer ein Unternehmen ist, desto höher die Quote: Ab 50 Wohnungen gelten 5 Einheiten, ab 100 Wohnungen 10 %, ab 1.000 Wohnungen 25 % und ab 2.000 sogar 30 %. 20 % dieser Wohnungen sind für besondere Bedarfsgruppen wie Studierende oder Auszubildende reserviert.
  2. Instandhaltungspflicht und Rücklagen
    Vermieter*innen müssen künftig einen Teil der Mieten verpflichtend für Instandhaltung und ökologische Modernisierung zurücklegen. Damit verhindern wir den Verfall von Häusern und Verdrängung durch Luxussanierungen.
  3. Klare Konsequenzen bei Regelverstößen
    Wer sich nicht an diese Regeln hält, soll den Berliner Wohnungsmarkt verlassen müssen. Sollten sich Vermieter*innen auch nach Abmahnungen weigern, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, müssen sie ihre Bestände innerhalb von zwei bis drei Jahren verkaufen.
  4. Neues Landesamt für Wohnungswesen
    Eine zentrale Behörde wird geschaffen, die für Kontrolle, Durchsetzung und Transparenz sorgt. Sie führt ein umfassendes Miet- und Wohnungskataster, damit Eigentumsstrukturen und Missstände sichtbar werden. So schaffen wir mehr Klarheit und Sicherheit für Mieter*innen.


Das Gesetz knüpft an die Landeskompetenz für Wohnungswesen an und setzt auf soziale Daseinsvorsorge. Eingriffe in Eigentumsrechte sind verhältnismäßig, weil sie das Gemeinwohl sichern, nämlich bezahlbaren Wohnraum für alle Berliner*innen.

Das Bezahlbare-Mieten-Gesetz ist eine Ergänzung zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen ab 3.000 Wohnungen, um insgesamt den Berliner Wohnungsmarkt gemeinwohlorientiert und nach Wiener Vorbild umzubauen.

Immer Ärger mit der Urbanen Mitte

Seit Jahren beschäftigt uns das Bauvorhaben „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark – und seit Jahren ist klar: Dieses Projekt ist ein Musterbeispiel dafür, wie Stadtentwicklung in Berlin nicht laufen darf.

Mitten zwischen Kreuzberg und Schöneberg, direkt am beliebten Gleisdreieckpark, sollen nach den aktuellen Plänen sieben Bürohochhäuser entstehen. Türme, die mit bis zu 90 Metern das Gesicht des Quartiers radikal verändern würden – und das, obwohl Berlin derzeit rund 1,8 Millionen Quadratmeter leerstehende Büroflächen hat. Der Bedarf liegt also woanders: bei bezahlbarem Wohnen, sozialen und kulturellen Flächen, Grün- und Freiräumen.

Die von Investor*innen getriebene Logik hinter dem Projekt ist klar: Maximale Rendite statt Gemeinwohl.

Die geplanten Hochhäuser sind aus der Zeit gefallen. In einer Stadt, die immer heißer wird, brauchen wir kühlende Grünflächen und klimaresiliente Stadtentwicklung. Jeder zusätzliche Hektar Bodenversiegelung verschärft die Klimakrise. Auch sozialpolitisch ist das Projekt ein Schlag ins Gesicht: Statt dringend benötigten Wohnraums entstehen Flächen für Büros und weiteres Gewerbe, die niemand braucht.

Dass der Senat – angeführt von SPD und CDU – dieses Projekt trotzdem unbeirrt vorantreibt, zeigt deutlich, wessen Interessen er bedient. Besonders skandalös ist, dass er dafür sogar in die Zuständigkeiten des Bezirks eingreift. Erst beim Baufeld Süd, nun auch beim Baufeld Nord hat der Senat dem Bezirk die Entscheidungshoheit entzogen, nachdem dieser gemeinsam mit Initiativen und der Bevölkerung Ideen entwickeln wollte, wie eine Umplanung im Sinne der Bürger*innen aussehen könnte.

Nachdem dem Bezirk die Zuständigkeit genommen wurde, ist nun das Abgeordnetenhaus am Zuge. Der Bebauungsplan für die Urbane Mitte Süd wurde in den dortigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen überwiesen und soll dort demnächst behandelt werden. Auch im Abgeordnetenhaus bleibt das Thema somit hochaktuell. Und zurecht richtet sich der Protest der Engagierten vor Ort deswegen nun an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, denn sie haben es in der Hand, ob die Planungen noch verändert, oder einfach durchgewunken werden. Wir Grüne stehen hier fest an der Seite der Kritiker*innen des Projektes und werden im weiteren Verfahren unsere Bedenken deutlich machen.

Der Entzug der bezirklichen Zuständigkeit auch für die Urbane Mitte Nord wurde u.a. mit der Komplexität des Verfahrens und der überbezirklichen Verkehrsplanungen mit Blick auf die S21-Planungen begründet. Nachdem in den Medien zu lesen war, dass die Planungen für die S21 sich verzögern, wollten ich und Julian Schwarze vom Senat wissen, welche Auswirkungen dies auf das Bauvorhaben haben und reichten dazu eine schriftliche Anfrage an den Senat ein. In der Antwort räumt der Senat ein, dass eine endgültige Planfeststellung frühestens 2027/28 erfolgen kann. Dennoch bereitet er das Bebauungsplanverfahren weiter vor und prüft lediglich, „ob eine Wohnnutzung umsetzbar ist“. Diese Prüfung ist zu wenig, dass Bauvorhaben gehört endlich in Gänze auf den Prüfstand!

Mehr zum Thema Büroleerstand könnt ihr in der Schriftlichen Anfrage von mir und Julian Schwarze nachlesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22953.pdf

Die aktuelle Anfrage von mir und Julian zu den Auswirkungen der Verzögerungen bei den Planungen für die S21 für das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Nord findet ihr hier:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23538.pdf

Mietenkonzept 2025, Senat lässt Mieter*innen im Regen stehen

Das Berliner Mietenkonzept war seit 2012 ein wirksames Instrument, um Menschen im Sozialen Wohnungsbau vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Es verhinderte unnötige Tilgungszahlungen und half, Mieten stabil zu halten. Für viele Berliner Haushalte war es ein entscheidender Baustein, um bezahlbar wohnen zu können. Doch nun blockiert der Senat das Mietenkonzept 2025, mit gravierenden Folgen für tausende Mieter*innen.

Haushaltstricks statt echter Entlastung

Die Antwort des Senats auf meine schriftliche Anfrage ist ernüchternd: Zwar sind die bisherigen Mietkonzepte ausfinanziert, aber für 2025 wurden die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 79,8 Mio. Euro nicht freigegeben. Konkret heißt das: Die Mieten im Sozialen Wohnungsbau steigen um genau diesen Betrag.

Damit schiebt der Senat die Kosten auf die Mieter*innen, statt Verantwortung zu übernehmen. Besonders zynisch ist die Begründung: Man sehe keinen Grund für einen „zusätzlichen öffentlichen Mitteleinsatz“, da die Mietenentwicklung unterhalb der allgemeinen Preissteigerung liege. Für die Betroffenen bleibt aber eine reale Mehrbelastung, die viele Haushalte empfindlich trifft.

Wer profitiert wirklich?

Noch problematischer: Die zusätzlichen Zahlungen landen nicht beim Land, sondern bei den Vermieter*innen. Damit profitieren ausgerechnet diejenigen, die ohnehin Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Der Senat bestätigt damit indirekt, dass das alte Finanzierungssystem zu strukturell überhöhten Mieten führt.

Zwar verweist er auf eine IBB-Befragung, wonach nur ein Viertel der Wohnungen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Doch gleichzeitig räumt er ein, dass Vermieter nach Ablauf der Bindungen sämtliche „freiwilligen Mietverzichte“ nachholen dürfen. Übersetzt heißt das: Am Ende werden praktisch alle Wohnungen oberhalb der Vergleichsmiete liegen.

Die Annahme des Senats, man könne „im Regelfall von einer Fortführung der Ist-Mieten“ nach Bindungsende ausgehen, ist reine Hoffnung, belegt wird sie nicht.

Stillstand beim sozialen Wohnungsbau

Auch für die Zukunft liefert der Senat keine Perspektive. Anstatt den Bestand an Sozialwohnungen auszubauen, will er lediglich jährlich 5.000 neue geförderte Wohnungen schaffen, um die Gesamtzahl stabil zu halten. Doch Stabilität reicht nicht: Weil jedes Jahr Bindungen auslaufen, verlieren wir kontinuierlich Sozialwohnungen. Nur ein echter Ausbau könnte diesen Trend umkehren.

Auch bei den Nachwirkungsfristen bleibt Berlin hinterher. Während Hamburg immerhin zehn Jahre vorsieht, hält der Senat an zwölf Jahren fest und denkt nicht an eine Verlängerung. Dabei hatten wir in der letzten Legislaturperiode unter RGR bereits um Verbesserungen gerungen.

Durchschnittsmiete verschleiert die Realität

Die vom Senat präsentierte Durchschnittsmiete im Sozialen Wohnungsbau von 6,95 €/m² klingt auf den ersten Blick niedrig. Doch diese Zahl verschleiert die Realität: Sie bildet lediglich den Durchschnitt der aktuellen Ist-Mieten ab, nicht aber die zulässigen Kostenmieten nach Förderjahrgängen. Genau hier zeigt sich ein stetiger Anstieg, der dazu führt, dass viele Wohnungen inzwischen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Unsere Forderungen

Die Politik des Senats ist ein schwerer Fehler. Wer das Mietenkonzept 2025 blockiert, verschärft die Wohnungsnot und zerstört die soziale Balance in der Stadt. Wir Grüne fordern deshalb:

  • Fortführung des Mietenkonzepts für 2025 und die Folgejahre.

  • Echten Ausbau von Sozialwohnungen, statt Stillstand zu verwalten.

  • Klare Begrenzung der Mieten im Sozialen Wohnungsbau.

  • Transparente Regeln für Vermieter, damit Mieterhöhungen nicht zur verdeckten Subvention werden.

Bezahlbarer Wohnraum ist kein Luxus, er ist die Grundlage für eine gerechte Stadt. Dass CDU und SPD das Mietenkonzept 2025 faktisch beerdigen, ist ein Schlag ins Gesicht der Berliner Mieter*innen.

CDU und SPD kürzen bei Mieten, Wohnungsbau und Stadtentwicklung – warum das Berlin teuer zu stehen kommt

Berlin steckt mitten in einer doppelten Krise: Wohnungsnot und Klimakrise verschärfen sich Tag für Tag. Was wir jetzt brauchen, ist mehr bezahlbarer Wohnraum, wirksamer Mieterschutz und eine sozial wie ökologisch gerechte Stadtentwicklung. Doch statt Lösungen voranzubringen, setzen CDU und SPD im aktuellen Doppelhaushalt den Rotstift genau dort an, wo es am meisten weh tut, beim Schutz von Mieter*innen, bei der Förderung von Neubau, Genossenschaften und klimagerechtem Wohnen.

Besonders schwer wiegt die Entscheidung, den Runden Tisch Liegenschaftspolitik zu streichen. Diese Plattform war über Jahre hinweg ein Ort des Dialogs zwischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Politik. Hier wurden Ideen für eine gemeinwohlorientierte Boden- und Wohnungspolitik entwickelt, getragen von Initiativen wie Stadt Neudenken und unterstützt von vielen Engagierten.
Ich war von Anfang an dabei und habe die Gründung des Runden Tischs selbst mitinitiiert, weil ich es für unverzichtbar halte, dass wir Berlin gemeinsam im Dialog weiterentwickeln, nicht im Sinne des Immobilienfilzes, sondern für das Gemeinwohl. Mit der Streichung fällt nicht nur eine wichtige Austausch- und Beteiligungsstruktur weg. CDU und SPD senden damit ein klares politisches Signal: Beteiligung, Transparenz und demokratische Debatten über die Zukunft Berlins sind nicht erwünscht.

Kürzungen mit weitreichenden Folgen

Die Antworten des Senats auf parlamentarische Anfragen zeigen deutlich, wie gravierend die Einschnitte sind:

  • Wohnraumversorgung Berlin (jetzt SiWo genannt) wird weiter geschwächt. Externe Gutachten zur Weiterentwicklung der Leitlinien für die landeseigenen Wohnungsunternehmen wurden gestrichen. Damit entfällt eine kritische Begleitung, die für Transparenz und strategische Steuerung so wichtig wäre. Auch die organisatorische Eigenständigkeit von SiWo wird beendet, ein Rückschritt, der die Rolle dieser Institution stark einschränkt.

  • Dienstleistungen für die Mietenpolitik werden zusammengestrichen. Gelder an die IBB, die im Auftrag der Senatsverwaltung zentrale Aufgaben übernimmt, sinken deutlich. Damit wird auch die Handlungsfähigkeit der Verwaltung beschnitten.

  • Sozialer Wohnungsbau verliert an Unterstützung. Weil die Zahl der gebundenen Wohnungen zurückgeht, werden Mietenkonzepte für den alten sozialen Wohnungsbau gekürzt, die dafür gesorgt haben, dass die Mieten nciht jedes Jahr einfach mal um 14Cent/QM steigen dürfen. Zwar bleibt der individuelle Mietzuschuss für einkommensschwache Mieter*innen bestehen, doch insgesamt zieht sich das Land weiter aus der sozialen Wohnraumförderung zurück.

  • Wohnraumförderfonds wird entkernt. Anstatt langfristige Planungssicherheit zu schaffen, wird der Fonds durch kreditfinanzierte Darlehen ersetzt. Rückflüsse aus Projekten werden nicht mehr in den Fonds eingespeist, damit wird der Sinn dieser wichtigen Errungenschaft des Mietenvolksentscheids faktisch abgeschafft.

Die Folgen sind klar: Weniger bezahlbare Wohnungen, weniger Planungssicherheit, weniger Förderung für Genossenschaften, weniger Unterstützung für klimagerechten Neubau. Stadtentwicklung wird wieder abhängig vom jährlichen Haushalt, genau das, was der Mietenvolksentscheid 2015 überwinden wollte.

Ein politischer Tiefschlag für Berlin

Die Kürzungen und Streichungen sind mehr als bloße Haushaltspolitik. Sie markieren einen tiefen Einschnitt in die Art, wie Berlin mit Wohnungs- und Stadtentwicklung umgeht. Statt Verlässlichkeit gibt es Unsicherheit. Statt Förderung von Innovation und Gemeinwohl gibt es Rückschritte. Statt offener Debatten setzt die Koalition auf Hinterzimmerpolitik.

Mein Fazit

Berlin kann es sich nicht leisten, an der falschen Stelle zu sparen. Bezahlbares Wohnen braucht Verlässlichkeit. Klimagerechter Neubau braucht Förderung. Und eine soziale Stadtentwicklung braucht Beteiligung. CDU und SPD gefährden mit ihren Kürzungen die Zukunft Berlins und schwächen genau die Strukturen, die wir für eine gerechte und nachhaltige Stadt so dringend brauchen.