Der Mietspiegel zeigt: Selbstverpflichtungen funktionieren nicht

Der neue Mietspiegel erlaubt bis zu 5,4% Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Sprecherin für Wohnen und Mieten, Katrin Schmidberger, erklärt dazu:

„Bis auf einen gestiegenen Mietspiegel hat Giffeys Wohnungsbündnis nach einem Jahr nichts vorzuweisen. Das zeigt, dass sich der Wohnungsmarkt in Berlin nicht durch Selbstverpflichtungen für die private Wohnungswirtschaft regulieren lässt. Nach den hohen Kostensteigerungen von Inflation, Energie- und Betriebskosten sind viele Mieter*innen jetzt schon am Limit. Gleichzeitig wird die geringe Kaufkraft vieler Berliner Haushalte nochmal zusätzlich geschwächt. Die Berliner Haushalte brauchen konkrete Entlastungen bei den Mietkosten, durch Gesetze und nicht durch Selbstverpflichtungen, die nicht funktionieren.

Dass Vermieter*innenverbände womöglich den Mietspiegel nicht anerkennen, weil sie höhere Mietsteigerungen einklagen wollen, muss von Seiten des Senats verhindert werden. Hier steht er in der Pflicht, „Kooperation statt Konfrontation“ auch für Mieter*innen durchzusetzen.

Im Rahmen des Wohnungsbündnisses wurde den Mieter*innen – zumindest von großen privaten Wohnungsunternehmen – durch eine freiwillige Selbstverpflichtung zugesagt, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf maximal 11% in drei Jahren gesenkt wird – statt 15% wie bundesgesetzlich erlaubt. Zusätzlich sollten Mieterhöhungen auf 2% bis 2023 für alle WBS-berechtigten Haushalte begrenzt werden. Ob diese niedrigere Kappungsgrenze und die Härtefallregelungen von allen beteiligten Wohnungsunternehmen seit Abschluss des Bündnisses umgesetzt bzw. eingehalten werden, wurde bis heute vom Senat nicht beantwortet. (Siehe aktuelle Antwort des Senats)

Auch der Bund ist gefordert zu handeln. Eine Mietrechtsreform ist überfällig. Gerade weil die Wohnkostenbelastung für immer mehr Haushalte überlastend ist, fordern wir Grüne einen temporären Mietenstopp (Nettokaltmiete) und eine Länderöffnungsklausel – denn Mieten sind regional unterschiedlich und sollten daher auch regional festgelegt werden. Der soziale Frieden gerade in den Städten ist durch den angeheizten Mietmarkt in Gefahr. Hier darf die Bundesregierung nicht durch Untätigkeit das Problem weiter verschärfen.“

Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen reicht nicht – Senat muss mehr tun

Pressemitteilung, 13. Juni 2023

Der Senat hat den Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen verlängert. Warum das nicht ausreicht, erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:

„Bis auf einen gestiegenen Mietspiegel hat Giffeys Wohnungsbündnis nach einem Jahr nichts vorzuweisen. Das zeigt, dass sich der Wohnungsmarkt in Berlin nicht durch Selbstverpflichtungen für die private Wohnungswirtschaft regulieren lässt. Nach den hohen Kostensteigerungen von Inflation, Energie- und Betriebskosten sind viele Mieter*innen jetzt schon am Limit. Gleichzeitig wird die geringe Kaufkraft vieler Berliner Haushalte nochmal zusätzlich geschwächt. Die Berliner Haushalte brauchen konkrete Entlastungen bei den Mietkosten, durch Gesetze und nicht durch Selbstverpflichtungen, die nicht funktionieren.

Dass Vermieter*innenverbände womöglich den Mietspiegel nicht anerkennen, weil sie höhere Mietsteigerungen einklagen wollen, muss von Seiten des Senats verhindert werden. Hier steht er in der Pflicht, „Kooperation statt Konfrontation“ auch für Mieter*innen durchzusetzen.

Im Rahmen des Wohnungsbündnisses wurde den Mieter*innen – zumindest von großen privaten Wohnungsunternehmen – durch eine freiwillige Selbstverpflichtung zugesagt, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf maximal 11% in drei Jahren gesenkt wird – statt 15% wie bundesgesetzlich erlaubt. Zusätzlich sollten Mieterhöhungen auf 2% bis 2023 für alle WBS-berechtigten Haushalte begrenzt werden. Ob diese niedrigere Kappungsgrenze und die Härtefallregelungen von allen beteiligten Wohnungsunternehmen seit Abschluss des Bündnisses umgesetzt bzw. eingehalten werden, wurde bis heute vom Senat nicht beantwortet. (Siehe aktuelle Antwort des Senats)

Auch der Bund ist gefordert zu handeln. Eine Mietrechtsreform ist überfällig. Gerade weil die Wohnkostenbelastung für immer mehr Haushalte überlastend ist, fordern wir Grüne einen temporären Mietenstopp (Nettokaltmiete) und eine Länderöffnungsklausel – denn Mieten sind regional unterschiedlich und sollten daher auch regional festgelegt werden. Der soziale Frieden gerade in den Städten ist durch den angeheizten Mietmarkt in Gefahr. Hier darf die Bundesregierung nicht durch Untätigkeit das Problem weiter verschärfen.“

Wohnraumversorgungsgesetz geändert- Mieter*innenrechte gestärkt

Am 26. Januar war das Wohnraumversorgungsgesetz final im Plenum des Abgeordnetenhaus. Nach über sieben Jahren haben wir die gesetzliche Verankerung der Mieter*innenbeiräte beschlossen. Endlich bekommen die Mieter*innen die Auskunfts- und Anhörungsrechte, die sie brauchen, um auf Augenhöhe mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen agieren zu können. Sogar die CDU hat heute mit uns gestimmt. Aber: es reicht nicht, hier bei einem Mieterschutzthema der Landeseigenen Wohnungsunternehmen mal dafür zu sein.

Gerade die Mieter*innen von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt brauchen endlich mehr Schutz. Dazu gehört eben auch ein verbessertes Mietrecht und das haben sie leider auf der Bundesebene in den 16 Jahren vor der Ampel komplett blockiert.

  1. Die Mieten- und Baukrise ist leider kein Berliner Phänomen, sondern wir haben in allen großen Städten ganz ähnliche Probleme mit gestiegenen #Baukosten und fehlenden Kapazitäten.
  2. die Mieten steigen – und auch das ist kein Alleinstellungsmerkmal von Berlin, wir haben in allen großen Städten

Und deshalb reicht es nicht immer zu betonen, dass man ja einfach nur #Bauenbauenbauen wollen muss, sondern die politischen Rahmenbedingungen müssen auch dafür geschaffen werden. Und da hat die CDU mehrere verheerenden Fehler gemacht. Zum Beispiel hat sie die Bodenpreise explodieren lassen – die Bodenpreisberechnung wird nämlich durch den Bund geregelt. Die CDU hat dafür gesorgt, dass spekulative Kaufpreise in diese Bodenwertberechnung einfließen. Das ist fatal. Allein letztes Jahr sind die schon hohen Werte nochmal um bis zu 30% gestiegen.

Gerade in den zentralen Lagen machen die Bodenpreise heute ca. 40% der Baukosten aus. Also: Wer Neubau in den letzten Jahren vor dem Krieg befördern hätte wollen, hätte an der Bodenpreisberechnung drehen müssen. Jan Marco Luczak und Kai Wegener haben also nichts unternommen, um Neubau in Berlin zu erleichtern.

Meine Rede der ersten Lesung zu der Novellierung am 15. Dezember findet ihr hier:

© rbb24

LWUs nicht nur als Garanten für bezahlbaren Wohnraum – sondern auch für faire Arbeitsbedingungen!

Zusammen mit Christoph Wapler, dem Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen für Wirtschaft und Arbeitsmarktpolitik war ich heute bei einer gemeinsamen Kundgebung von DEGEWO Gebäudeservice, GEWOBAG MB und FLETWERK. Die Dienstleistungsgesellschaft ver.di, die Haustarifverträge in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Facilityunternehmen verhandelt, hat insgesamt ca. 800 Betroffene in den ganztägigen Streik gerufen. Denn: Viele Beschäftigte, die jeden Tag zentrale Arbeit für Service und Instandhaltung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo und gewobag leisten, werden noch immer deutlich unterbezahlt. Mehrfach waren Verhandlungsrunden, teilweise mit Beginn bereits im Sommer 2022, wegen unzureichender Angebote der Arbeitgeberseite gescheitert. Auch angesichts der weiterhin steigenden Lebenshaltungskosten haben heute ca 300 Beschäftigte am Kotti öffentlich auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht und eine deutliche Gehaltssteigerung gefordert – mindestens aber einen Inflationsausgleich auf die bestehende Entgelttabelle.

Unsere Position: Es kann nicht sein, dass bei Handwerker*innen, Hausmeister*innen, Grünpfleger*innen, Buchhalter*innen, Mitarbeitende der Servicehotline und vielen anderen schon vor Monatsende das Geld knapp wird. Gerade die Landeseigenen müssen hier Vorbild sein. Auch in Zeiten der Inflation muss faire Bezahlung möglich gemacht werden, Mieter*innen und Beschäftigte der Landeseigenen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden!

Mit Dr. Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mieterverein (mittig)
und Carla Dietrich, Gewerkschaftssekretärin bei ver.di (rechts)

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind das zentrale Instrument einer modernen und sozial ausgerichteten Wohnungspolitik und Partner einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung. Eine Umsetzung von politischen Vorgaben zur sozialen Wohnungsversorgung, zur Erreichung der Neubauziele und zur Stärkung der Beteiligung von Mieter*innen und Beschäftigten bei den LWU setzt eine klare politische Steuerung voraus! Die fehlt leider bisher sehr oft: denn die wirtschaftliche und strategische Steuerung der LWU unterliegt zurzeit jedoch vor allem den als GmbH und Aktiengesellschaften (AG) organisierten Gesellschaften selbst. Der Zugriff des Gesellschafters, also des Landes Berlin beschränkt sich weitgehend auf die Besetzung von in der Regel je zwei Vertreter*innen der zuständigen Senatsverwaltungen in den Aufsichtsräten. Angesichts der wohnungs- und stadtpolitischen Bedeutung der LWU und der langfristigen Bindung von öffentlichen Vermögensressourcen ist eine stärkere öffentliche Kontrolle und Steuerung die Voraussetzung für einen im öffentlichen Interesse agierenden Wohnungssektor. Hier gibt es Konzepte und Ideen: wir brauchen einerseits eine stärkere zentrale Steuerung, auch durch die Politik und andererseits bei der Verwaltung der Bestände wieder mehr dezentrale Lösungen für vor Ort. Dafür kämpfen wir Grüne schon seit Jahren und das werden wir weiterhin tun!