Kinderläden müssen vor Verdrängung geschützt werden!

Zum morgigen Kinderladen-Aktionstag kommentieren Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten sowie Marianne Burkert-Eulitz, Sprecherin für Bildung und Familie:

Katrin Schmidberger:
„Kinderläden sind zentraler Bestandteil der sozialen Infrastruktur in unseren Kiezen. Doch auch sie sind von steigenden Mieten und Verdrängung betroffen. Wir erleben immer mehr Fälle, in denen Kinderläden schließen müssen, weil sie nach der Kündigung keine neuen bezahlbaren Räume finden oder exorbitante Mietsteigerungen nicht bezahlen können.

Kinderläden sind leider ebenso wie andere Gewerbemieter*innen nicht geschützt. Wir brauchen daher auch für Gewerbe einen Mietspiegel, eine Mietpreisbremse und wirksamen Kündigungsschutz. Der Senat muss vor Verdrängung bedrohte Kinderläden unterstützen, indem landeseigene Wohnungsunternehmen ihre Gewerberäume vorrangig für solche Nutzungen anbieten. Ebenso sollte das Land Bürgschaften bereitstellen, damit Kinderläden auch Räumlichkeiten erwerben und ihre Existenz damit dauerhaft absichern können.“

Marianne Burkert-Eulitz:
„Familien in unserer Stadt brauchen eine verlässliche Kinderbetreuung, nahe an ihrem Wohnort und angepasst an ihre Bedarfe. Die vielen Kinderläden, die in unseren Kiezen gewachsen sind, erfüllen neben den Einrichtungen großer Träger oder den Eigenbetrieben diese Aufgabe und sind aus dem Alltag vieler Berliner Familien nicht mehr wegzudenken. Kinder können hier in konstanter und liebevoller Beziehungsarbeit, eingebettet in ihr soziales Umfeld, gemeinsam aufwachsen, spielen und lernen. Der schwarz-rote Senat ist in der Pflicht, diese gewachsenen Strukturen vor Verdrängung zu schützen und in ihrer Existenz zu bewahren – damit die Berliner Kita-Landschaft so bunt und vielfältig bleibt, wie unsere Berliner Familien es sind.“

Totalangriff auf den Milieuschutz durch sog. Investor gescheitert

Das sog. „stumpfe Schwert“ Milieuschutz hat heute bewiesen, dass dieses städtebauliche Instrument den Mieterschutz stärken kann und dass der Bezirk Mitte mit seiner Aufstellung für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ alles formal richtig gemacht hat.

Geschäftsmodelle wie befristetes, möbliertes Wohnen, Studi-Apartments und Co oder auch der Abriss von bestehendem Wohnraum, können durch den Milieuschutz doch verhindert und letztlich eingedämmt werden. Dass immer wieder renditegetriebene sog. Investoren diesen Schutz für die Bevölkerung angreifen, belegt, wie sehr wir endlich einen mehrheitlich gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt brauchen. Es ist höchste Zeit, dass die Sozialpflichtigkeit beim Vermieten gesetzlich festgeschrieben wird. Wer in Berlin vermieten will, muss angemessenen Wohnraum anbieten und darf nicht nur überhöhte Renditen aus der Stadt ziehen zum Schaden der Kaufkraft der Berliner*innen. Hier fordern wir den Senat auf, ein Wohnungswirtschaftsgesetz, das den Zugang zum Berliner Wohnungsmarkt für solche Geschäftsmodelle stoppt, auf den Weg zu bringen. Es gibt kein Recht auf Spekulation mit Wohnraum.

PM: Mietspiegel 2024 – Senat muss jetzt endlich beim Mieterschutz handeln!

„Der neue Mietspiegel ist keine Entwarnung, sondern Beleg, auf welch hohem Niveau die Belastung durch Mietsteigerungen der vergangenen Jahre ist. Der Wohnungsneubau von 2016 bis 2022 hat eben nicht zu einer Entlastung auf dem Wohnungsmarkt geführt hat, wie von CDU und SPD mantraartig vorgetragen. Der Senat muss deshalb endlich beim Mieterschutz aktiv werden, um Mieter*innen vor Mietsteigerungen zu schützen. Auch rechtswidrige Neuvertragsmieten oberhalb der Mietpreisbremse treiben den Mietspiegel in immer neue Höhen, darauf hatte der Berliner Mieterverein hat mit seiner Analyse zur Mietbelastung in dieser Woche hingewiesen. Es braucht deshalb einen Paradigmenwechsel auf Landes- und Bundesebene beim Mieterschutz.  

Da klingt es fast wie ein Hohn, dass die CDU von nur wenigen Prozenten/Cent spricht. In der Realität gibt es deutliche Mietsteigerungen, die Mieter*innen hart treffen. Angesichts der hohen Kostensteigerungen aus Inflation, Energie- und Betriebskosten sind viele Mieter*innen aber jetzt schon am Limit. Durch die hohen Mieten wird die geringe Kaufkraft vieler Berliner Haushalte nochmal zusätzlich geschwächt. Die Berliner Haushalte brauchen konkrete Entlastungen bei den Mietkosten, durch gezielte Maßnahmen und Gesetze und nicht durch Selbstverpflichtungen eines „Wohnungsbündnisses“, die nicht funktionieren.

Überhöhte Neuvertragsmieten sind nicht erst seit diesem Mietspiegel ein Problem. Durch laxe Bundesgesetze und Umgehungstatbestände haben sich die Neuvertragsmieten von den Bestandsmieten entkoppelt – ebenso wie von der Berliner Einkommensentwicklung.

Zunächst hatte der Senat vollmundig im Herbst angekündigt, hier Abhilfe zu schaffen und – wie im Koalitionsvertrag vereinbart –  eine Mietpreisprüfstelle durch das Land einzuführen. Sie soll den Mieter*innen helfen, gegen Wuchermieten und Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorzugehen. So passiert dies bereits in Frankfurt am Main. Wofür trägt Staatssekretär Machulik eigentlich den Titel „Mieterschutz“ in seiner Funktionsbeschreibung, wenn der Senat praktisch nichts unternimmt? Und was ist aus dem Versprechen des Regierenden letztes Jahr geworden, schnell gegen gesetzeswidrige Mieten vorgehen zu wollen? Wo bleibt das Wohnraum-Sicherungsgesetz, das private Vermieter*innen verpflichten soll, bezahlbare Wohnungen bereit zu stellen?“

Falls Sie von Mieterhöhungen und Heiz- bzw. Betriebskostennachforderungen betroffen sind, können Sie für eine Erstberatung zu einer der kostenfreien und offenen Mieter*innenberatung in die Bezirke gehen.
Für Mieter*innen aus Friedrichshain-Kreuzberg ist das die ASUM GmbH:

Terminvereinbarung für die Mieterberatung mit der ASUM GmbH unter 030 / 293 43 10 oder per Mail an
info@asum-berlin.de




Bezahlbaren Wohnraum schützen – Verdrängung durch Abriss verhindern!

Letzten Samstag (27.04.2024) habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Jian Omar und einigen solidarischen Nachbar*innen und Mieter-Inis die verbliebenen Mieter*innen der Jagowstr. 35 besucht. Diese ist Eigentum der Jagowstraße 35 Immobilienverwaltungs GmbH, die einem bekannten Musikproduzenten sowie einem etablierten Konzertveranstalter gehört. Bis zu einem Tagesspiegel Artikel zu dem geplanten Teilabriss im März 2023 war auch eine sehr bekannte deutsche Sängerin Mit-Geschäftsführerin der Immobilienverwaltungs GmbH. Die Mieter*innen hatten um Unterstützung gebeten, weil ihre Wohnungen vom Rechtsanwalt der Eigentümer, Herrn Jotzo (ehemals Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus und wohnungspolitischer Sprecher für die FDP), besichtigt wurden. Dieser sollte für die Eigentümer feststellen, in welchem Umfang die Miete erhöht werden dürfte. Begründet wurde die Begehung mit einer anstehenden Modernisierung. Das Vorderhaus wollen die Eigentümer abreißen lassen und durch einen teuren Neubau mit Tiefgarage ersetzen. Und das, obwohl das Gebäude auch leicht saniert und aufgestockt werden könnte. Unter dem Vorwand, es würden ja mehr Wohnungen entstehen, sollen die Bestandsmieter*innen weichen – angekündigt sind 24 Monate in Umsetzwohnungen. Die Wohnungen sind bereits als Eigentumswohnungen aufgeteilt und sollen nach Modernisierung bzw. Neubau weiterverkauft werden. Als die Eigentümer das Haus 2019 gekauft haben, wurde den Mieter*innen noch angekündigt, man wolle ein verantwortungsvoller Bestandshalter sein. Im Jahr 2024 soll nun preiswerter, bestehender Wohnraum abgerissen werden und den Mieter*innen droht die Verdrängung. Andere Beispiele belegen, dass der neue Wohnraum nach Modernisierung bzw. Neubau oft gar nicht mehr bezahlbar für die Mieter*innen ist. Für die Mieter*innen in der Jagowstraße 35 würde das einen gezwungenen Wegzug aus dem sozialen Umfeld bedeuten.

Man darf sicher fragen, warum die Eigentümer solche Geschäftsmodelle auf Kosten der Mieter*innen verfolgen, wie viel Rendite denn erwartet wird und ob die beiden Eigentümer sich nicht besser auf ihr eigentliches berufliches Standbein Musikproduktion und Konzertveranstaltungen konzentrieren sollten, wenn sie so mit Mieter*innen umgehen? Deshalb fordere ich die Eigentümer auf, das Gebäude zu erhalten und behutsam zu sanieren. Denn auch ohne Abriss und Luxussanierung müssen sie sich sicherlich keine Sorge um ihre Existenz machen.

Dieses Beispiel verdeutlicht erneut, wie dringend eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und der Bauordnung sind. Deshalb hatten wir das „Am besten nicht abreißen – Gesetz“ eingebracht, welches Abriss von intaktem Wohnraum zur Ausnahme machen soll und strenge, soziale Auflagen macht, wenn es zu Abriss kommt.

Das ganze Gesetz findet man hier: Beschlussempfehlung – sw19-0173-v.pdf

Siehe auch: Am besten nicht abreißen! – Gesetz für den Erhalt und Schutz von Wohnraum vor Abriss längst überfällig – Katrin Schmidberger