Deutsche Wohnen & Co Enteignen – Volksentscheid zur Vergesellschaftung geht in die zweite Runde

Vor zwei Jahren haben sich die Berliner*innen mit 56,4% in einem Volksentscheid FÜR die Vergesellschaftung renditeorientierter Wohnungsunternehmen ausgesprochen. Seitdem schiebt die SPD-geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Thema auf die lange Bank. Um offene rechtliche Fragen zu prüfen und Klarheit über die Konsequenzen zu bekommen, wurde 2022 eine Expert*innenkommission eingerichtet, die nach einem Jahr Arbeit zu dem Ergebnis kam: Es gibt keine rechtlichen Hürden für die Vergesellschaftung und die Entschädigungssumme könnte unter dem Marktwert liegen, die Vergesellschaftung wäre also für das Land Berlin finanzierbar.

Statt sich folgerichtig an eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens zu setzen, wirft Senator Gaebler (SPD) nur mit Nebelkerzen und plant ein sog. „Rahmengesetz“ für die Vergesellschaftung. Dass dieses Rahmengesetz nicht nur sinnfrei und juristisch fragwürdig ist, habe ich in der vergangenen Plenarsitzung deutlich gemacht. Das Verhalten der SPD zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co Enteignen“ grenzt an Arbeitsverweigerung.

Deshalb hat die Initiative DWE vergangenen Dienstag bekanntgemacht, dass sie das Ruder selbst in die Hand nehmen und einen Gesetzesvolksentscheid auf den Weg bringen wird. Als Bündnis90/die GRÜNEN unterstützen wir diesen Vorstoß zum zweiten Volksentscheid für die Vergesellschaftung renditeorientierter Wohnungsunternehmen und werden für ein klares JA! für die Vergesellschaftung werben!

Die Tatsache, dass der Umgang von CDU und SPD dies notwendig machen, untergräbt weiter das Vertrauen der Bürger*innen, dass staatliche Institutionen ihren Willen umsetzen und sich um die Probleme der Stadt kümmern. Die Notwendigkeit, große profitorientierte Wohnungskonzerne zu vergesellschaften, ist seit dem Start der Initiative nur noch größer geworden. Die Mieten steigen immer weiter, immer mehr Menschen werden verdrängt oder sind akut vor Verdrängung bedroht. Selbst Personen mit höherem Einkommen werden aufgrund der hohen Mietkosten immer mehr an ihre finanziellen Grenzen gebracht. Paare oder Familien verzichten auf ihren eigentlichen Kinderwunsch, da sie sich schlichtweg den Wohnraum, den eine Familie braucht, nicht leisten können. Auch die Obdachlosigkeit in unserer Stadt steigt durch die hohen Mieten weiter. Jetzt schon müssen 220.000 Berliner*innen mehr als 40% des Haushaltseinkommens für das Wohnen aufbringen, weitere 250.000 Haushalte leben mit einer Mietbelastungsquote von 30-40%. Insgesamt sind damit fast ein Drittel der Berliner Mieter*innen mit den Mietkosten tendenziell überlastet. Da die Löhne bei weitem nicht so schnell wachsen wie die Mieten, wird sich diese Lage nur weiter verschärfen.

Klar ist, die Vergesellschaftung von rund 200.000 Wohnungen kann nur einen Teilbeitrag leisten, um den Wohnungsmarkt zu entlasten, aber sie ist ein wichtiger Schritt in den langfristigen Umbau des Berliner Wohnungsmarktes hin zu einer gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung des Bestandes.

Abschlussbericht Vergesellschaftung: Vergesellschaftung ist politisch machbar und finanzierbar

Zum heute vorgelegten Abschlussbericht der Expertenkommission Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:

„Der Abschlussbericht bestätigt, dass Vergesellschaftung die politisch machbar sowie finanzierbar ist. Gerade weil die Vergesellschaftung von Wohnraum juristisches Neuland ist, war es richtig, eine Expert*innenkommission einzurichten, die die rechtlichen Wege und Möglichkeiten einer Vergesellschaftung untersucht. Wir danken den Expert*innen für die Mitarbeit.

Anders als beim Mietendeckel sieht die Kommission eine Zuständigkeit des Landes Berlin als sicher gegeben. Sie ist demnach auf große private Wohnungsunternehmen anwendbar und mit der Berliner Verfassung vereinbar. Bemerkenswert ist, dass die Vergesellschaftung als mildestes Mittel „für die Zwecke des Allgemeinwohls“ bewertet wird. Eine Entschädigung muss dabei nicht nach dem Verkehrswert, sondern kann mindestens deutlich darunter oder sogar nach Vorgaben einer sozialen Bewirtschaftung der Bestände erfolgen.
Die Kommission spielt den Ball nun zurück an die Politik. Ein Umsetzungsgesetz für die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen muss die Antwort des Senats auf den Abschlussbericht sein. Eine Verzögerung der Umsetzung würde auch das Vertrauen in das politische System beschädigen. Gerade die SPD hatte sich per Beschluss verpflichtet, sollte die Vergesellschaftung von Wohnraum für Berlin möglich sein, den Volksentscheid auch umzusetzen. Jetzt muss die SPD-Fraktion beweisen, dass Parteitagsbeschlüsse und damit die sozialdemokratische Handschrift in der Koalition auch wirklich zählen.
Und auch die CDU muss ihre ideologischen Scheuklappen absetzen und darf sich dem Abschlussbericht nicht verweigern. Sie steht als stärkste Fraktion in der Verantwortung, das mehrheitliche Votum der Berliner*innen zu respektieren. Zudem kann es nicht sein, dass sie ein Herz für Enteignungen bei Autobahnen hat, während sie Mieter*innen dieses Instrument ideologisch verweigert.

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt wird weiter zunehmen, auch weil die bestehenden Instrumente, wie im Bundesmietrecht oder das kommunale Vorkaufsrecht, seit Jahren eben nicht geschärft oder wieder hergestellt werden im Sinne der Mieter*innen. Auch bestehende Landesgesetze gegen Leerstand und Abriss werden in den nächsten Jahren durch Schwarz-Rot voraussichtlich nicht verbessert. Nur ein mehrheitlich gemeinwohlorientierter Wohnungsmarkt kann dauerhaft bezahlbare Mieten und eine soziale Wohnraumversorgung für die Berliner*innen erreichen.
Auch deshalb muss das Instrument Vergesellschaftung jetzt in ein Gesetz gegossen werden. Der Senat sollte hierzu einige Expert*innen der Kommission sowie weitere Expert*innen aus der Wohnungswirtschaft bei der Gesetzeserarbeitung einbinden.

Neue Genossenschaftsförderung: Junge Genossenschaften werden nicht ausreichend unterstützt

Heute wird die neue Genossenschaftsförderung im Hauptausschuss beschlossen. Die Reform trägt im Ansatz die Handschrift des vorherigen Senats, wichtige Forderungen vor allem jüngerer bzw. kleinerer Genossenschaften wurden aber nicht erfüllt.

Die Reform der Genossenschaftsförderung wurde bereits für das vergangene Jahr angesetzt, aber wie so vieles wurde auch dieses Thema durch die SPD verschleppt. Ein längst überfälliger Schritt für die Unterstützung genossenschaftlichen Wohnens wird nun erfüllt. Positiv ist: Der Senat hat durch die Verlängerung der Bindungszeiten deutlich nachgebessert, hat die WBS-Vermietungsquote bei der Darlehensförderung erhöht, eine Zuschuss-Option eingeführt und das Verfahren insgesamt vereinfacht. Jedoch war der Senat hier nicht so großzügig wie bei der ebenso heute im Hauptausschuss gebilligten Neubauförderung.

Hierzu erklären Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten und André Schulze, Sprecher für Haushalt und Finanzen:

Katrin Schmidberger:
„Auffällig und kritisch ist, dass gerade jungen Genossenschaften weiterhin unnötige Steine in den Weg gelegt werden, wenn sie Wohnraum dauerhaft sichern wollen. Ein großes Problem für junge Genossenschaften ist oft fehlendes Eigenkapital. Zukünftig werden Nachrangdarlehen durch die IBB nicht mehr anerkannt, was viele Vorhaben gefährdet oder sogar verunmöglicht. Die Konditionen des Bestanderwebs müssen daher unbedingt nachgebessert werden. Warum alternative, gemeinwohlorientierte Träger – wie das Mietshäusersyndikat – im Gegensatz zur letzten Richtlinie nicht mehrantragsberechtigt sind, ist ebenso nicht nachvollziehbar.“

André Schulze:
„Das Land Berlin sichert Sozialwohnungen durch Ankäufe, um belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen dauerhaft zu sichern. Den schwindenden Bestand zu halten und zu erhöhen, ist ein zentraler politischer Auftrag und haushalterisch auch sinnvoll. Warum Genossenschaften nicht gefördert werden, wenn sie Sozialwohnungen ankaufen wollen, ist nicht nachvollziehbar. Die bisherige Praxis, in diesen Fällen Zwischenfinanzierungen zu gewährleisten, war sinnvoll und sollte beibehalten werden. Hier die Genossenschaften auszubremsen, ist wohnungspolitisch kontraproduktiv.

Mit dem Wegfall der Vorgabe, dass im Rahmen der genossenschaftlichen Neubauförderung mindestens die Hälfte der geförderten Wohnungen im ersten Fördersegment zu errichten ist, führt der Senat seine Politik gegen einkommensschwache Mieter*innen fort. Hier ist auch bei den Genossenschaften ein stärkerer Fokus auf Haushalte mit geringem Einkommen zu verankern.“

Reform des Wohnraumgesetzes zu Gunsten von Eigentümerinteressen

Heute hat der Senat eine Reform des Wohnraumgesetzes beschlossen. Das geht zu Lasten der Mieter*innen im (alten) Sozialen Wohnungsbau, kommentiert Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:

Der Entwurf sieht neben einer dringend erforderlichen Anhebung des Mietzuschusses die Einführung einer sog. „gesetzlichen Verpflichtungsmiete“ vor. Unter dem Deckmantel von mehr Mieter*innenschutz wird suggeriert, dass der Senat nun dafür sorgt, dass die hohen Mieten der damals geförderten und sich noch in der Bindung befindenden Sozialwohnungen nun für alle Mieter*innen bezahlbar sind.

Tatsächlich aber sorgt der Senat nun dafür, dass Berlin aus dem sog. Kostenmietenprinzip praktisch aussteigt. Konkret besteht dadurch die Gefahr, dass die Kostenmiete nicht mehr für eine Begrenzung der Mieten sorgt, sondern dass die sog. vertragliche Verpflichtungsmiete nun gesetzlich verankert wird. Wir sehen hier die Gefahr neuer Mieterhöhungsmöglichkeiten, insbesondere durch nun mietensteigernde außergewöhnliche Instandsetzungsmaßnahmen. Gerade beim Sozialen Wohnungsbau Westberliner Zeiten sind Instandhaltungsmaßnahmen lange nicht im nötigen Umfang erfolgt.“

Wir fordern die fiktiven Kosten endlich abzuschaffen, damit die zu hohen Mieten sinken. Und zwar ohne zusätzliche Subvention des Landes Berlin. Zudem muss die Kostenmiete als Mietendeckel erhalten bleiben und sichergestellt werden, dass keine Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden können. Denn freifinanzierte Wohnungen können offenbar durch die ortsübliche Vergleichsmieten wirtschaftlich betrieben werden. Erst recht bei ehemalig geförderten Wohnungen muss das auskömmlich sein.“