Die Schwarz-Rote Koalition lässt die Mieter*innen bei den Heizkosten alleine und gefährdet damit auch das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt!

Am 21.02.2024 war ich in Lichtenrade und habe erlebt, wie verzweifelt, wütend, überfordert und ratlos die über 100 anwesenden Mieter*innen angesichts horrender Nachforderungen für Heiz- und Betriebskosten sind. Herr Dr. Nas, von der CDU war natürlich nicht da. Leider fehlte die CDU nicht das erste Mal. Wenn es um den Mieterschutz geht, ist die CDU einfach nie da.

Es flattern immer mehr Nachforderungen für Heiz- und Betriebskosten in die Häuser. Immer mehr Betroffene melden sich bei uns Grünen, die teils Nachzahlungen von 2000, 3000 oder gar 6000 Euro erhalten haben – und das auch bei sehr kleinen Wohnungen. Und obwohl sie sich beim Heizen doch stark eingeschränkt haben. Viele verstehen die Welt nicht mehr, und was mich besonders besorgt, ist, dass viele auch dadurch am Abwehrkrieg der Ukraine gegen Russland oder gar unserer Demokratie zweifeln – aus Unwissen und Angst, weil diese Rechnungen eben zur Schuldenfalle werden, im schlimmsten Fall sogar zum Verlust der Wohnung führen können. Hinzu kommt: Auch die zukünftige Miete steigt massiv, weil die Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten sich verdoppeln oder gar verdreifachen. Das können viele Mieter*innen schlicht nicht stemmen. Auch weil die Mieter*innen ja gar keinen Einfluss darauf haben, wie der Energielieferant ausgewählt wird, kann es auch nicht sein, dass diese Kosten alleine auf die Mieter*innen abgewälzt werden!

Unser Verdacht ist: Die Betriebs- und Heizkosten haben sich deutlich erhöht aufgrund des Krieges, aber nicht alle so immensen Kostensteigerungen können damit begründet werden. Bei Vonovia kann man ja seit Jahren lesen, dass es deutschlandweit regelmäßig zu auffällig hohen Nachforderungen für die zweite Miete kommt.

Hier mal nur zwei Beispiele von vielen: In der Torfstraße in Berlin-Wedding haben die 31 Mietparteien Nachforderungen von ca. 6.000 Euro erhalten. Die Crux dabei ist: Hier wurde 2021 unnötigerweise der Arbeitspreis an einen monatlichen Index der Gasbörse gekoppelt. In Schöneberg wurden in einem Doppelhaus mindestens 65 Mieter*innen Wärmelieferungskosten berechnet, die fast doppelt so hoch lagen wie der durchschnittliche Verbraucherpreis für Fernwärme. Wärmelieferant ist hier eine Firma, an der die Vonovia mit 49 % beteiligt ist. Vonovia bereichert sich somit zusätzlich an den Mieter*innen, indem sie schlechte Verträge für ihre Mieter*innen verhandelt – daran erkennt man: Wir reden hier nicht über zu viel Verbrauch, schlecht gedämmte Gebäude oder gar verschwenderisches Heizverhalten, sondern, das Problem hat System und systemische Probleme müssen auch politisch angegangen werden.

Deshalb brauchen wir einen Heizkostenhilfsfonds, oder wie München ihn nennt, einen Wärmefonds, der gerade Menschen hilft, die eben keine Transferleistungen beziehen, weil sie knapp über den Einkommensgrenzen liegen, aber eben auch nicht mal eben 6000 oder 8.000 Euro auf der Kante haben, um das zu bezahlen.

Aber ein Wärmefonds für Mieter*innen reicht nicht, weil es ja nicht sein kann, dass jetzt die öffentliche Hand die Kosten trägt, damit sich Vonovia und Adler weiter gesund finanzieren können – wir brauchen hier eine Taskforce, deren Aufgabe es ist, für transparente Aufarbeitung und Aufklärung zu sorgen. Es muss festgestellt werden, wie es zu solchen überhöhten Heizkosten gekommen ist, damit man dies in Zukunft verhindern kann. Die Mieterverbände wie der Berliner Mieterverein oder der AMV sind doch auch teils schon überlastet aufgrund der vielen Problemanzeigen. Und auch auf Schreiben von Mieterverbänden und Mietrechtsanwälten antwortet Adler ja oft nicht einmal. Der Senat kann und muss hier für eine stadtweite Lösung sorgen, indem er mit den Mieterverbänden und Verbraucherschutzzentralen, aber auch mit Energieunternehmen wie Vattenfall zusammen für Transparenz und Bereinigung der überhöhten Forderungen sorgt.

Zugeben, bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen hat der Senat dafür gesorgt, dass keine Mieter*in ihre Wohnung verliert – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber in Bezug auf die großen Privaten duckt sich Schwarz-Rot mal wieder weg: Als wäre es dem Senat fast schon peinlich, dass da keine Verbindlichkeit gelingt, verlieren der regierende Wegner und Senator Gaebler auch in dem Werbevideo des Senats zum Wohnungsbündnis kein Wort über den Schutz von Mieter*innen vor überhöhten Nachzahlungen. Und selbst in der Pressekonferenz am Freitag zum Wohnungsbündnis hat der Senator erst vergessen das Thema zu erwähnen, um dann die Information nachzuschieben, dass auch bei Privaten keinem Mieter gekündigt werden soll – es hätte ja kein Unternehmen widersprochen, als der Senat das Problem „kurz“ thematisiert hat.

Das sogenannte Leistbarkeitsversprechen der landeseigenen Wohnungsunternehmen legt fest, dass Mieter*innen nicht mehr als 27 % ihres Nettoeinkommens für die Kaltmiete ausgeben müssen. Die Begrenzung auf die Kaltmiete ist bereits problematisch, da die Nebenkosten einen immer größeren Anteil an der Gesamtmiete ausmachen. Im Rahmen des Wohnungsbündnisses sollte diese Regelung nun auch für die privaten Vermieter*innen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) gelten. So hatte es zumindest Frau Kern vom BBU auf der Pressekonferenz des Wohnungsbündnisses geäußert. Keine zwei Wochen später hat es der Senator Gaebler aber auch schon wieder vergessen. In der Ausschusssitzung am 26.02.2024 verneinte Gaebler die Absprache, dass sich nun auch die Mitglieder des BBU und ZIA an das Leistbarkeitsversprechen halten werden. Neben der hinreichend bekannten Unzuverlässigkeit von Seiten der Vermieter*innen im Wohnungsbündnis reiht sich der Senat nun in diese Riege ein.

Der Senat wird den Mieter*innen mit dem Wohnungsbündnis nicht gerecht, dafür aber umso mehr der Immobilienlobby. Er verschleppt nicht nur die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung von ca. 250.000 Wohnungen börsennotierter, großer Wohnungsunternehmen. Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz soll jetzt sogar ein Blankoscheck beim Bauen – egal wie teuer gebaut wird und für wen – ausgeteilt werden. Im Gegensatz zu Vonovia und Co wird der Senat aber hier mit einem Gesetz verbindlich und will nicht nur die Bezirke und damit die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort übergehen, sondern auch den Umwelt- und Naturschutz den Renditeinteressen einiger weniger unterwerfen. Und das im vorauseilenden Gehorsam, obwohl es keine Verbindlichkeit im Bündnis von Seiten der Wohnungsunternehmen gibt. Das ist kein Deal auf Augenhöhe und vor allem kein guter Deal für die Berliner*innen!

Der Senat duckt sich weg und heizt somit nicht nur die soziale Spaltung in der Stadt damit an, sondern auch die Politikverdrossenheit insgesamt. Wir Grüne werden hier nicht müde und werden den Senat immer wieder eine soziale Verantwortung erinnern.

Auch ohne Wahlkreisbüro stehe ich Euch/Ihnen zur Verfügung

Liebe Bürgerinnen, liebe Friedrichshain-Kreuzbergerinnen, liebe Freundinnen, nochmal zur Klarstellung: Selbstverständlich stehe ich Euch/Ihnen auch ohne Wahlkreisbüro weiterhin immer zur Verfügung – wir freuen uns auch über Hinweise für ein neues Büro im Wahlkreis. Ob bei Fragen rund um den Wahlkreis oder Bezirk, ob bei Problemen mit Euren/Ihren Vermieterinnen oder auch wenn andere Anliegen vor Ort bestehen, ich stehe Euch/Ihnen zur Verfügung. Unter buero2.schmidberger@gruene-fraktion.berlin könnt ihr Euch/können Sie sich bei mir melden und wir vereinbaren einen Termin, um Eure/Ihre Anliegen zu besprechen. Dies kann digital, telefonisch oder persönlich im Abgeordnetenhaus passieren, wie es für Euch/Sie am angenehmsten ist.

Vielen Dank und liebe Grüße

Katrin Schmidberger

Am besten nicht abreißen! – Gesetz für den Erhalt und Schutz von Wohnraum vor Abriss längst überfällig

Bauen, bauen, bauen und Kooperation mit den privaten Wohnungskonzernen – das war der mietenpolitische Plan von CDU und SPD. Die Strategie ist schon innerhalb der ersten 100 Tage der Schwarz-Roten Koalition zerbröselt: Das Wohnungsbündnis fällt auseinander, Mietregelungen werden nicht eingehalten und auch beim Neubau sind die Partner*innen der Koalition aus der Privatwirtschaft ein Totalausfall! Weniger Baugenehmigungen, weniger Baubeginne, weniger Baufertigstellungen, alles weit unter den Zielen der Koalition und alles schlechter als unter Rot-Grün-Rot. Über 60.000 Wohnungen sind bereits genehmigt, werden aber immer noch nicht gebaut.

Während der Neubau stockt, tut der Abriss dies leider nicht. Zwar darf Abriss nicht ohne Genehmigung erfolgen, aber positive Bescheide für Abriss von intaktem Wohnraum sind noch immer die Regel statt Ausnahme: im Jahr 2021 war das in 91,8% der Fälle so, oft sogar ohne jegliche Auflagen. So werden immer noch jährlich ca. 2000 Wohnungen abgerissen. Nicht nur wird bezahlbarer Wohnraum zerstört, wo doch Angesichts der stetig schrumpfenden Anzahl von Sozialwohnungen jede Wohnung zählt; es ist auch klimapolitisch reiner Irrsinn. Dennoch erlaubt Schwarz-Rot weiter, dass Wohnraum abgerissen werden darf, wenn die Kosten für die Instandhaltung nicht innerhalb von 10 Jahren wieder komplett eingenommen werden können durch die Mieten. Diese Regelung heizt den Abriss von Wohnraum sogar noch an. Das muss aufhören! Hier kann und muss das Land Berlin im Rahmen der Zuständigkeit für das Wohnungswesen endlich handeln.

Zusätzlich ist durch die aktuelle Baukrise und den bereits genannten Bauverzug völlig unklar, wann der abgerissene Wohnraum durch neuen ersetzt wird. Für die alten Mieter*innen ist das aber sowieso völlig irrelevant. Die Mieten in den Häusern, die auf ihrem vertrauten Zuhause gebaut werden, sind für sie sowieso nicht bezahlbar.

Auf Grundlage von Vorschlägen des Berliner Mietervereins haben wir Grünen deshalb das „Am besten nicht Abreißen Gesetz“ eingebracht. Durch Änderungen in der Bauordnung und Änderungen im Zweckentfremdungsverbotsgesetz würde dies den Abriss von Wohnraum deutlich erschweren. Auch die Berliner Architektenkammer hatte bereits klare Vorschriften für ein Abrissmoratorium gefordert. Diesen wollten wir schon Ende 2021 nachkommen und die bestehenden Gesetze verbessern, damals hat es aber die SPD blockiert. Jetzt machen wir hier diesen Vorschlag: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-1202.pdf

Wir können uns Abriss aus wohnungspolitischen, wirtschaftlichen wie ökologischen Gründen längst nicht mehr leisten. Aktuell werden immer noch Mieter*innen verdrängt, weil Eigentümer*innen neue Luxusbauten errichten wollen und dazu vorhandenen, oft preisgünstigen Wohnraum abreißen. Damit muss endlich Schluss sein! Denn wenn SPD und CDU schon keinen effektiven Mieter*innenschutz machen, wenn Sie schon keine Wohnungen bauen, dann müssen sie wenigstens aufhören bestehenden Wohnraum zu vernichten.

Wer mehr wissen will kann sich gerne den 36. Runden Tisch Liegenschaftspolitik vom 15.09.2023 angucken. Ab Stunde Eins, Minute Sechs rede ich nochmal ausführlich über die Abrissthematik: https://www.youtube.com/live/Lb-PWdrda4Q?si=i-DCLmHtSPSKKR73&t=3997

Neue Genossenschaftsförderung: Junge Genossenschaften werden nicht ausreichend unterstützt

Heute wird die neue Genossenschaftsförderung im Hauptausschuss beschlossen. Die Reform trägt im Ansatz die Handschrift des vorherigen Senats, wichtige Forderungen vor allem jüngerer bzw. kleinerer Genossenschaften wurden aber nicht erfüllt.

Die Reform der Genossenschaftsförderung wurde bereits für das vergangene Jahr angesetzt, aber wie so vieles wurde auch dieses Thema durch die SPD verschleppt. Ein längst überfälliger Schritt für die Unterstützung genossenschaftlichen Wohnens wird nun erfüllt. Positiv ist: Der Senat hat durch die Verlängerung der Bindungszeiten deutlich nachgebessert, hat die WBS-Vermietungsquote bei der Darlehensförderung erhöht, eine Zuschuss-Option eingeführt und das Verfahren insgesamt vereinfacht. Jedoch war der Senat hier nicht so großzügig wie bei der ebenso heute im Hauptausschuss gebilligten Neubauförderung.

Hierzu erklären Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten und André Schulze, Sprecher für Haushalt und Finanzen:

Katrin Schmidberger:
„Auffällig und kritisch ist, dass gerade jungen Genossenschaften weiterhin unnötige Steine in den Weg gelegt werden, wenn sie Wohnraum dauerhaft sichern wollen. Ein großes Problem für junge Genossenschaften ist oft fehlendes Eigenkapital. Zukünftig werden Nachrangdarlehen durch die IBB nicht mehr anerkannt, was viele Vorhaben gefährdet oder sogar verunmöglicht. Die Konditionen des Bestanderwebs müssen daher unbedingt nachgebessert werden. Warum alternative, gemeinwohlorientierte Träger – wie das Mietshäusersyndikat – im Gegensatz zur letzten Richtlinie nicht mehrantragsberechtigt sind, ist ebenso nicht nachvollziehbar.“

André Schulze:
„Das Land Berlin sichert Sozialwohnungen durch Ankäufe, um belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen dauerhaft zu sichern. Den schwindenden Bestand zu halten und zu erhöhen, ist ein zentraler politischer Auftrag und haushalterisch auch sinnvoll. Warum Genossenschaften nicht gefördert werden, wenn sie Sozialwohnungen ankaufen wollen, ist nicht nachvollziehbar. Die bisherige Praxis, in diesen Fällen Zwischenfinanzierungen zu gewährleisten, war sinnvoll und sollte beibehalten werden. Hier die Genossenschaften auszubremsen, ist wohnungspolitisch kontraproduktiv.

Mit dem Wegfall der Vorgabe, dass im Rahmen der genossenschaftlichen Neubauförderung mindestens die Hälfte der geförderten Wohnungen im ersten Fördersegment zu errichten ist, führt der Senat seine Politik gegen einkommensschwache Mieter*innen fort. Hier ist auch bei den Genossenschaften ein stärkerer Fokus auf Haushalte mit geringem Einkommen zu verankern.“