Keine Privatisierung von Landeseigenen Wohnungen – mehr Wohnraum für kommunale und genossenschaftliche Träger.

Am vergangenen Donnerstag habe ich im Plenum zum Antrag „Landeseigene Wohnungen an die Mieter privatisieren, Chance niedriger Zinsen nutzen, Wohneigentumsanteil in Berlin erhöhen“ gesprochen. Der Antrag schlägt vor, den Wohnungsbestand landeseigener Wohnungsgesellschaften an Mieter zu privatisieren, denn dank niedriger Zinsen könnten die neuen Eigentümer so vor überteuerten Mieten geschützt werden und für ihre Altersvorsorge sorgen. Zwei Wochen davor hatte schon Senator Geisel im Ausschuss angedeutet, dass eine Privatisierung landeseigener Wohnungen nicht auszuschließen sei.

In meiner Rede betone ich, dass dieser Vorschlag aus volkswirtschaftlicher und wohnungspolitischer Sicht keinen Sinn macht. Einerseits ist das Vorhaben jenseits der Realität der Mieter*innen (übrigens fast 50% der Berliner*innen sind WBS-berechtigt), denn Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen können sich Wohneigentum bei den aktuellen Preisen nicht leisten. Ein Eigenkapital von mindestens 20 % des Kaufpreises haben die wenigsten auf dem Konto. Andererseits sind die Zinsen längst nicht mehr so niedrig wie noch vor ein paar Monaten. Und sie steigen weiter.

Dass Privatisierung von kommunalem Wohnraum kein Instrument ist, dass langfristig wirksam ist, zeigt auch das Beispiel von England. Margret Thatcher hat bis 1990 1,5 Millionen Sozialwohnungen verkauft und davon sehr viele Wohnungen dabei auch an die Mieter privatisiert. Inzwischen sind diese Wohnungen vor allem Anlageobjekte, eine (bezahlbare) Wohnung in London zu finden ist wie ein Lottogewinn.

Dagegen argumentiere ich, dass die soziale Wohnraumversorgung nur mit der Überführung von mehr Wohnraum in öffentliche Hand zu leisten ist. Außerdem braucht es eine starke Wohnraumförderung, die auch im Neubau mindestens 50%  an belegungsgebundenen und mietpreisgebundenen Wohnungen vorsieht, die Unterstützung von genossenschaftlichen und kommunalen Trägern und neue Instrumente wie einen Renditedeckel, um die steigenden Mietpreise zu dämpfen.

Meine vollständige Rede findet ihr hier:

https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2022/9–juni-2022/9-juni-2022—13–Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses/katrin-schmidberger–buendnis-90-die-gruenen—top3-6.html

Die Rot-Grün-Rote Wohnungspolitik braucht gemeinwohlorientierten Kurs – der Start in die neue Legislatur

Zwischen Vergesellschaftung, Vorkaufsrecht, Mietenkataster, der sozialen Ausrichtung der Landeseigenen Wohnungsunternehmen und dem Wohnungsbündnis des Senats – die Wohnungspolitik von Rot-Grün-Rot für diese Legislaturperiode ist geprägt von Konflikten. Besonders zentral sind hierbei die Rolle des Bestandsschutz von Mieter*innen und der Neubau von Wohnraum.

Es ist kein Geheimnis: Wir als Koalition sind uns nicht einig bei der Frage, ob jeglicher Neubau – also egal, ob niedrig- oder hochpreisig – den Wohnungsmarkt entlastet, oder ob wir vor allem möglichst dauerhaft preisgünstigen  neuen Wohnraum brauchen, weil viele Berliner*innen gar keine Chance haben, teure Neubauten zu beziehen. Es ist zwar oft  vom „Sickereffekt“ die Rede. Damit ist gemeint,   dass gutverdienende Haushalte aus den Altbauwohnungen in die teuren Neubauten einziehen und Platz machen im Bestand. Das ist aber weder wissenschaftlich belegt, noch bleiben die alten Miethöhen bestehen.  Oft kommt es zu großen Mietsteigerungen, die sich einkommensschwache Haushalte gar nicht leisten können. Hinzu kommt: Seit 2014 wurde nicht einmal jede zehnte Wohnung als Sozialwohnung gebaut. Private haben also nur 304 Sozialwohnungen (von knapp 6400 insgesamt) errichtet. Wir haben in Berlin aber über 1 Millionen berechtigte Haushalte, also knapp 50 Prozent aller Haushalte, die so wenig verdienen, dass sie das Recht haben, eine Wohnung mit sog. Mietpreis- und Belegungsbindung zu beziehen, sprich einen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Allein 85.000 neue Berechtigte kamen 2020 und 2021 dazu. Doch im vergangenen Jahr entstanden nur rund 3000 neue geförderte Wohnungen.  Der stadtweite Bestand von Sozialwohnungen liegt heute gerade mal noch bei 92.000 Wohnungen!  Und es kommt noch schlimmer: Bis 2025 wird davon  jede vierte Wohnung  aus der Mietpreisbindung fallen. Wir alle müssen alarmiert sein. 

Neubau – bedarfsgerecht statt renditegerecht

Die Landeseigenen Wohnungsunternehmen müssen zwar seit der letzten Legislatur 50 statt nur 30 Prozent ihrer Neubauten an Geringverdiener*innen vermieten, aber sie alleine werden den großen Bedarf an niedrigpreisigen Wohnungen nicht decken können – auch weil mittlerweile nur noch sehr wenige Menschen aus landeseigenen Wohnungen ausziehen (ca. 7.500 pro Jahr von 350.000 Wohnungen – wir alle können es nachvollziehen), die Fluktuation also so gering ist. Deshalb: Das vom Senat angestrebte Wohnungsbündnis, das er derzeit mit Vonovia, Heimstaden und Co., dem Berliner Mieterverein und der AG Junge Genossenschaften verhandelt, muss Antworten auf den großen Mangel an Sozialwohnungen finden. Ein Ergebnis muss daher die Novellierung des Kooperativen Baulandmodells sein: Bisher verpflichtet es private Bauherren, wenn sie neues Baurecht erhalten, 30 Prozent der Fläche für belegungs- und mietpreisgebundenem Wohnraum vorzuhalten. In München sind es schon jetzt  50-60 Prozent. Das wäre immerhin ein Fortschritt, auch wenn damit unser  Ziel dass jede zweite Neubauwohnung bis 2030 im „gemeinwohlorientierten Segment“ entsteht, leider nicht erreicht werden kann. Wir müssen die Akteure wie Genossenschaften, Stiftungen oder  soziale Träger in die Lage versetzen, mehr Wohnraum zu errichten. Dafür brauchen sie Grundstücke, bessere Förderkonditionen und vor allem eine Stadtentwicklungsverwaltung, die das Potential der „Gemeinwohlorientierten“ endlich auch nutzt. Hier lässt die SPD Engagement leider vermissen. Das Bündnis muss vor allem die Mieter*innen im Bestand absichern. Wir fordern daher ein Mietenmoratorium für mehrere Jahre, einen Renditedeckel für Groß-nternehmen, und den den unternehmensübergreifenden Wohnungstausch  zu  gleichen Mietkonditionen. Damit kann bestehender Wohnraum muss effektiver genutzt werden. Wir brauchen außerdem  einen Abrissstopp von Wohnraum sowie  Bestandsumbau und Umnutzungen. Auch Instandhaltungsmaßnahmen sowie bezahlbare Sanierungen, um Heizkosten einzusparen, müssen verpflichtend vereinbart werden, damit die „zweite Miete“ nicht zur Armutsfalle wird. All diese Maßnahmen könnten auch einen echten Beitrag gegen die Klimakrise leisten.

[Artikel erschienen im Stachel, Mai 2022]

Solidarität mit der Ukraine – Aufruf für private Unterbringung von Geflüchteten

Der Krieg in der Ukraine stellt Berlin wieder vor neue Herausforderungen. Progrosen zufolge wird zu einem hohen Bedarf an Unterkünften für Geflüchtete in Berlin führen, aber Wohnraum und entsprechende Kapazitäten sind knapp. Aktuell stehen ca. 2000 Plätze in offiziellen Unterkünften zu Verfügung, weitere sollen zeitnah geschaffen werden. Daher sind private Angebote für Unterkünfte ein wichtiger Baustein für eine schnelle Versorgung der Menschen, die unsere Hilfe sofort benötigen.

Falls Sie/ihr Raum habt, melden Sie/ meldet Euch auf dieser Webseite an:
elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/

Das Netzwerk #unterkunft stellt unter dieser Internetadresse ein Formular zur Verfügung, mit dem freie Plätze unverbindlich gemeldet werden können. Interessenten können die Anzahl der Betten und den Zeitraum angeben, für den sie die Kapazitäten für mindestens zwei Wochen zur Verfügung stellen. Überdies können Angaben zu Sprachkenntnissen gemacht werden.

Träger der Initiative sind die digitale Finanzplattform elinor, die GLS Bank, die Suchmaschine Ecosia und die Spendenplattform betterplace. Sie gibt nach eigenem Bekunden die Daten direkt an Menschen aus der Ukraine weiter.

Volksentscheid seriös umsetzen – Debatte im Plenum zur Expertenkommission zu „DW & Co Enteignen“

In der ersten Plenarsitzung im neuen Jahr ging es gleich um die zentrale Frage der kommenden Monate: Die Einsetzung einer Expertenkommission für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“. Die Opposition hat zu dem Thema einen unterkomplexen und pseudo-demokratischen Antrag eingereicht, der sich gegen die Einrichtung einer Expertenkommission und gegen eine Besetzung durch die Initiative richtet und stattdessen eine „unverzügliche Entscheidung durch den Senat“ einfordert.

Um unserem demokratischen Auftrag gerecht zu werden, haben wir im Koalitionsvertrag erst jüngst vereinbart, in den ersten 100 Tagen des kommenden Jahres gemeinsam mit der Initiative durch eine Expertenkommission die rechtssicheren Umsetzungsmöglichkeiten einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen zu erarbeiten. Dazu gehört, dass die Initiative selbstständig Vertreter*innen entsenden wird – wie es auch der Koalitionsvertrag festlegt.  Denn nur mit einer ernsthaften Einbindung der Initiative kann die Kommission ihrem Auftrag gerecht werden, den Willen der 1,035 Mio Wählerinnen und Wähler ernst zu nehmen und transparent und legitimiert an einem rechtssicheren Vorschlag zu arbeiten. 

​In meiner Rede erkläre ich daher, warum ich von Senator Geisel erwarte, dass er zeitnah gemeinsam mit der Initiative und der Koalition die Besetzung, Ausgestaltung sowie den zeitlichen Fahrplan der Kommission klärt. Zudem kämpfen wir Grüne für eine transparente Arbeitsweise, die die Stadtgesellschaft regelmäßig informiert und auch öffentlich tagt. Denn „Kooperation statt Konfrontation“ gilt nicht nur für Investor*innen, sondern auch – und vor allem – für die Mieter*innen unserer Stadt – egal wie man politisch zum Volksentscheid steht.

Meine Rede findet ihr hier:

Quelle: RBB