Umwandlungsverbot schützen – undurchsichtige Ausnahmen verhindern

In einer Stadt, in der seit Jahren jeder verfügbare Quadratmeter Wohnraum hart umkämpft ist und Mieter*innen häufig Angst vor Verdrängung haben, ist ein wirksames Umwandlungsverbot ein zentrales Instrument. Es verhindert, dass Mietwohnungen in großem Stil in Eigentumswohnungen umgewandelt und anschließend verkauft werden, oft mit der Folge, dass langjährige Bewohner*innen ihr Zuhause durch „Eigenbedarfskündigungen“ verlieren.

Deshalb haben viele das Aufatmen gehört, als der Bund kürzlich die Verlängerung des Umwandlungsverbots beschlossen hat. Auch wir haben das begrüßt, denn ohne diesen Schutzmechanismus wäre die Situation vieler Menschen noch deutlich angespannter. Doch bei genauerem Blick zeigt sich: In den neuen gesetzlichen Regelungen steckt eine Formulierung, die mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet und möglicherweise Gefahren birgt, die im politischen Betrieb bisher kaum diskutiert wurden.

Eine kleine Ausnahme mit großer Wirkung?

In der neuen Version des Gesetzestextes findet sich eine entscheidende Passage: Das Umwandlungsverbot soll dann nicht gelten, wenn auf einer Fläche zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. In der Praxis betrifft das vor allem den Dachgeschossausbau. Dort können Eigentümer*innen neue Wohnungen schaffen und grundsätzlich ist das natürlich etwas, das wir begrüßen. Jede zusätzliche Wohnung ist hilfreich in einer Stadt, in der Wohnraum knapp ist, vor allem wenn dafür keine neuen Flächen versiegelt werden müssen.

Das Problem liegt aber nicht im Dachgeschoss selbst, sondern in der juristischen Konstruktion: Um ein Dachgeschoss auszubauen, muss häufig das gesamte Gebäude in einzelne Einheiten aufgeteilt werden. Und genau hier entsteht die Unsicherheit. Denn wer das Gebäude schon einmal aufteilt, könnte daraus ableiten, dass das Umwandlungsverbot für das gesamte Haus nicht mehr greift, obwohl die eigentliche Ausnahme ursprünglich nur die neu geschaffenen Dachgeschossflächen betreffen sollte.

Wenn diese Interpretation zutrifft, dann hätte der Bund mit der neuen Regelung beabsichtigt oder unbeabsichtigt ein Einfallstor geschaffen, über das künftig ganze Mietshäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt werden könnten. Und zwar in Gebieten, die ausdrücklich als „angespannte Wohnungsmärkte“ definiert sind und in denen das Verbot eigentlich den stärksten Schutz bieten sollte.

Warum das für Mieter*innen so gefährlich wäre

Berlin kennt die Folgen von Umwandlungen nur zu gut. Ganze Straßenzüge wurden in den vergangenen Jahren in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Viele Menschen, die seit Jahrzehnten in ihren Vierteln leben, mussten ausziehen, weil sie die steigenden Kosten nicht mehr zahlen konnten oder aufgrund von Eigenbedarf, welche häufig nur vorgetäuscht ist, gekündigt wurden. Wenn das Umwandlungsverbot Lücken bekommt, droht diese Entwicklung erneut an Fahrt aufzunehmen.

Warum ich nachhake bei Senat und Koalition

Die Menschen in dieser Stadt verlassen sich darauf, dass politische Entscheidungen sie schützen, nicht, dass sie Wege zur Umgehung eröffnen. Und gerade das Umwandlungsverbot war über Jahre hinweg eine Erfolgsgeschichte. Es hat den Druck auf Mieter*innen in vielen Häusern deutlich reduziert. Dass es nun an einer unklaren Formulierung ins Wanken geraten könnte, wäre fatal. Leider konnten mir weder Senat noch die Koalition aus SPD und CDU bisher eine verlässliche Einschätzung bzw. Antwort geben.

Mieterschutz bleibt unser Auftrag

Ich setze mich dafür ein, dass das Umwandlungsverbot konsequent erhalten und seine Wirksamkeit nicht durch Ausnahmeregelungen untergraben wird. Der Dachgeschossausbau darf nicht zum Startpunkt für vollständige Umwandlungen werden. Neuer Wohnraum ist wichtig, aber er darf nicht auf Kosten des bestehenden Mieterschutzes entstehen.

Ich bleibe dran. Für starken Mieterschutz. Für klare Regeln. Und für ein Umwandlungsverbot, das hält, was es verspricht.