Habersaathstraße 40–48 – Kriminelle Entmietungsstrategie durch den Eigentümer: Failed State oder politische Arbeitsverweigerung?

Ein sozialpolitischer Skandal mitten in Berlin-Mitte

Nach der Räumung am Montag (20.10.2025) von zwölf Wohnungen von ehemals Obdachlosen durch den Eigentümer Pichotta, versucht dieser mit massiven und quasi kriminellen Methoden auch die Mieter*innen mit regulärem Mietvertrag loszuwerden.

Während die betroffenen Menschen ihre Wohnungen verlieren, will der Eigentümer offenbar Fakten schaffen: Die Bestandsmieter*innen mit regulären Mietverträgen wurden am Montag teilweise nicht mehr in ihre Wohnungen gelassen. Zugänge wurden von mehreren Männern blockiert, die mutmaßlich im Auftrag des Eigentümers handelten. Gleichzeitig erhielten Mieter*innen Briefe mit „Abfindungsangeboten“ oder Zusagen von Ersatzwohnungen, selbstverständlich mit dem Ziel, sie zum freiwilligen Auszug zu bewegen.

Jahrelange Schikanen und systematische Kaltentmietung

Bereits seit Jahren ist die Versorgungslage in dem Gebäude katastrophal: kein Warmwasser, kein Strom. Nun hat der Eigentümer auch noch den Fernwärmevertrag zum 1. November 2025 gekündigt. Ein klarer Versuch, die verbliebenen Mieter*innen unter unzumutbaren Bedingungen zum Aufgeben zu zwingen.

Dabei kämpfen die Bewohner*innen bereits seit 2018 gegen wiederholte Verwertungskündigungen und gegen den Verlust ihres Zuhauses. Das Ziel des Eigentümers ist klar: Abriss der sogenannten „Papageienplatte“ und Neubau von teuren Eigentumswohnungen. Der Bezirk hat ihm dafür sogar eine Abrissgenehmigung bis Ende des Jahres erteilt, trotz laufender Verfahren und bewohnter Wohnungen.

Der Bezirk schaut zu – und lässt Fristen verstreichen

Am Mittwoch lief die Frist ab, bis zu der sich der Eigentümer gegenüber dem Bezirk erklären sollte, warum er die Mieter*innen nun auf diese Weise loswerden will, nachdem seine Kündigungen mehrfach vor Gericht gescheitert sind. Baustadtrat Gothe hatte angekündigt, dass der Bezirk andernfalls eine Ersatzvornahme veranlassen würde, um die Wärmeversorgung wiederherzustellen, ein Instrument, das in Mitte schon angewandt wurde, wenn Eigentümer ihre Pflichten dauerhaft verletzen.

Die Mieter*innen berichten, dass das Bezirksamt trotz mehrfacher Kontaktversuche nicht erreichbar ist. Einige Bewohner mussten mit Polizeibegleitung versuchen, überhaupt in ihre Wohnungen zu gelangen. Türen wurden eingetreten, eine Wohnung zugemauert, der Flur demoliert, der Versuch, durch Einschüchterung Tatsachen zu schaffen. Offenbar kalkuliert der Eigentümer mögliche Strafzahlungen ein, solange sich sein Spekulationsprojekt am Ende auszahlt.

Wo bleibt der Rechtsstaat?

Das darf nicht hingenommen werden. Hier ist der Punkt erreicht, an dem der Staat zeigen muss, dass er nicht nur Gesetze hat, sondern sie auch durchsetzt, auch gegenüber Eigentümern.
Es gibt ein Recht auf Wohnen, aber kein Recht auf unbegrenzte Renditen.

Wenn Eigentümer ihre Verantwortung gegenüber Mieter*innen und der Stadtgemeinschaft derart mit Füßen treten, müssen Bezirk, Senat und Justiz konsequent eingreifen. Ich fordere das Bezirksamt Mitte auf, jetzt zu handeln, die Ersatzvornahme durchzuführen, die Wärmeversorgung wiederherzustellen und die Bewohner*innen zu schützen.

Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden: Sowohl das Wohnungsaufsichtsgesetz als auch §6 des Wirtschaftsstrafgesetzes geben den Behörden die nötigen Befugnisse, um gegen solches Verhalten vorzugehen. Es fehlt allein am politischen Willen.

Ein Prüfstein für Berlins Wohnungspolitik

Der Fall Habersaathstraße steht exemplarisch für das Versagen von Eigentümerverantwortung, bezirklicher Kontrolle und politischem Mut. Wenn selbst hier, mitten in Berlin, Dutzende Menschen kurz vor dem Winter aus bewohnbaren Wohnungen geräumt werden, während der Bezirk untätig bleibt, dann fragen sich viele zu Recht: Ist das noch Rechtsstaat oder schon politisches Wegsehen? Wir fordern deshalb:

  • Ein sofortiges Räumungsmoratorium
  • Eine Reform des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes
  • Konsequentes Handeln von Senat und Bezirk gegen Entmietung und Wohnraumspekulation

Wohnen ist ein Menschenrecht – keine Ware

Dieser Eigentümer mit seinen perfiden Methoden darf nicht damit durchkommen. Hier muss die öffentliche Hand zeigen, dass sie auf der Seite der Mieter*innen steht und dass der Rechtsstaat auch für Eigentümer gilt. Denn es gibt ein Recht auf Wohnen, aber nicht auf unendliche Renditen.

Wir brauchen endlich ein Gesetz wie unser Bezahlbare-Mieten-Gesetz, das Eigentümer, die nicht bereit sind, sich an die Regeln zu halten, vom Berliner Wohnungsmarkt ausschließt. Wer nicht in der Lage oder willens ist, sich an der Wohnraumversorgung seriös und sozial zu beteiligen, sollte gar kein Vermieter sein.

Fazit

Die Ereignisse in der Habersaathstraße 40–48 sind mehr als ein lokaler Konflikt, sie sind ein Spiegelbild dafür, wie in Berlin Eigentumsinteressen über Menschenrechte gestellt werden. Jetzt ist der Moment, an dem Politik, Verwaltung und Gesellschaft zeigen müssen: Wohnen ist kein Luxusgut, sondern ein Grundrecht.