Die Entscheidung des Berliner Senats, die Finanzierung von Mietervereinsmitgliedschaften für Leistungsbeziehende zu streichen, ist ein sozialpolitischer Skandal und finanzpolitisch kurzsichtig. Ausgerechnet in einer Zeit explodierender Mieten entzieht der Senat denjenigen den Rechtsschutz, die ihn am dringendsten brauchen und nimmt gleichzeitig in Kauf, dass weiterhin Steuergelder für überhöhte und rechtswidrige Mieten ausgegeben werden.
Rechtsschutz gestrichen aber Renditen weiter subventioniert
Bisher konnten Menschen in Grundsicherung, Sozialhilfeempfänger*innen sowie leistungsberechtigte Asylbewerber*innen in Berlin einem Mieterverein beitreten, wenn es konkrete Probleme mit ihrer Miete gab: zu hohe Forderungen, unberechtigte Kündigungen oder undurchsichtige Betriebskostenabrechnungen. Die Beiträge übernahmen Land und Bund.
Das war sozial sinnvoll und ökonomisch vernünftig. Denn: Wer sich gegen Mietwucher wehren kann, spart dem Staat Geld. Genau dieses Instrument wird nun ohne Vorwarnung beendet.
Ein abrupter Stopp ohne politische Notwendigkeit
Der Senat rechtfertigt den vollständigen Stopp mit einer angeblich zwingenden Vorgabe des Bundesarbeitsministeriums. Doch diese Darstellung hält einer genaueren Prüfung nicht stand. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat lediglich klargestellt, dass die Übernahme der Beiträge für bestimmte Leistungsgruppen rechtlich problematisch sein kann. Für andere – etwa Sozialhilfeempfänger*innen oder Asylbewerber*innen – wird die Rechtslage derzeit noch geprüft.
Ein vollständiger Stopp war also keineswegs alternativlos. Der Senat hätte differenzieren, Übergangslösungen schaffen oder eigene Landesmittel einsetzen können. Stattdessen hat er die Mietervereine nicht einmal vorab informiert und lässt bestehende Zusagen auslaufen. Das ist kein verantwortungsvolles Regierungshandeln.
Mehr Druck, weniger Rechte – ein absurder Widerspruch
Besonders widersprüchlich ist diese Entscheidung angesichts der aktuellen Pläne der Bundesregierung, die Regeln für angemessene Wohnkosten weiter zu verschärfen. Künftig sollen Mieten schneller als unangemessen gelten, oft sogar ohne Übergangsfristen. Betroffene sollen umziehen oder die Differenz aus dem Regelsatz bezahlen. Es ist absurd, wenn Bürgergeldbeziehenden einerseits der Rechtsschutz entzogen wird und andererseits verlangt wird, sich rechtlich mit Vermietern anzulegen. So produziert die Politik von CDU und SPD sehenden Auges Wohnungsnot und Obdachlosigkeit.
Das Märchen vom Sparen – die Realität: Geldverschwendung
Wer behauptet, mit dieser Kürzung werde gespart, verschweigt die Fakten. Im Jahr 2022 kosteten die übernommenen Mitgliedsbeiträge rund 59.000 Euro. Gleichzeitig konnten durch erfolgreiche mietrechtliche Verfahren rund 80.000 Euro an Wohnkosten eingespart werden. Unterm Strich wurden also über 20.000 Euro gespart. Wäre diese Möglichkeit mehr beworben wurden, hätten die Ersparnisse deutlich höher sein können.
Das zeigt: Wer Mietwucher bekämpft, entlastet den Haushalt. Wer den Rechtsschutz streicht, subventioniert indirekt überhöhte Mieten, auf Kosten der Allgemeinheit.
CDU und SPD treten nach unten und schauen nach oben weg
Statt dort anzusetzen, wo tatsächlich Geld verschwendet wird, treten CDU und SPD nach unten. Während Bürgergeldempfänger*innen öffentlich stigmatisiert werden und bei ihnen jeder Euro umgedreht wird, schaut der Senat tatenlos zu, wie Milliarden an Steuergeldern in die Taschen von Vermieter*innen fließen, die teils rechtswidrige Mieten verlangen.
Diese Politik bedient populistische Erzählungen: Schuld sind angeblich die Armen, nicht ein außer Kontrolle geratener Mietmarkt und eine Politik, die bestehendes Recht nicht durchsetzt.
Für viele Mieter*innen ist der Gang gegen die/den Vermieter*in mit Angst verbunden. Genau deshalb braucht es einen starken, solidarischen Staat, der schützt, statt sich wegzuducken. Der Senat müsste systematisch und proaktiv gegen rechtswidrige Mieten vorgehen. Damit würden wir Mieter*innen schützen und Millionen an Steuergeldern sparen, ganz ohne den Schwächsten in unserer Gesellschaft noch mehr wegzunehmen.
Unsere Haltung als Grüne: Mietwucher bekämpfen statt Rechtsschutz abbauen
Ich fordere den Berliner Senat auf, diese Entscheidung zurückzunehmen und umgehend eine rechtssichere Lösung zu schaffen, damit Mitgliedsbeiträge für Mietervereine und damit wirksamer Rechtsschutz für Leistungsbeziehende weiterhin finanziert werden können. Langfristig braucht es das von uns seit langer Zeit geforderte Landesamt für Wohnungswesen, welches dann gemeinsam mit den Wohnungsämtern aktiv gegen zu hohe Mieten bei Leistungsbeziehenden vorgeht und diese Verträge von vorhin abmahnt und die Miete auf das gesetzlich erlaubte Maß senkt.
Statt weiter nach unten zu treten, braucht Berlin endlich eine Politik, die konsequent gegen Mietwucher vorgeht im Interesse der Mieter*innen und der Steuerzahler*innen.
