„Wohngeld Plus“ Reform ab Januar 2023: Was ändert sich?

Zum Januar 2023 tritt das neue WohngeldPlus-Gesetz in Kraft. Damit werden Haushalte mit niedrigem Einkommen bei ihren Mietausgaben finanziell unterstützt. Auch wenn wir als Grüne uns prioritär für grundsätzliche und damit langfristig wirksame Lösungen einsetzen – vor allem Mieten über das Mietrecht zu begrenzen, anstatt zu subventionieren, was der Markt möglich macht – begrüßen wir diese Reform als wichtige Maßnahme.

An den derzeit noch gültigen Einkommensgrenzen des Wohngeldes ist die Wohnkostenbelastung schon länger erheblich und betrug 2020 über 50% des verfügbaren Einkommens. Zusätzlich sehen sich auch vor dem Hintergrund der zuletzt enorm gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten immer mehr Menschen mit existentiellen Notlagen konfrontiert und benötigen akut und schnell Entlastung.

Deshalb haben wir uns als Grüne in Berlin gegenüber dem Senat dafür eingesetzt, den bezirklichen Wohngeldämtern genügend zusätzliches Personal für die Bearbeitung der neuen Anträge zur Verfügung zu stellen und die Beratungsangebote auszuweiten. Zudem wurden den Bezirken mehr als 200 Stellen für zusätzliches Personal zugesagt (mehr als die Hälfte davon unbefristet) und es gibt direkte personelle Verstärkung aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Ein Teil davon werden Personalstellen sein, die ursprünglich für die Bearbeitung des Berliner Mietendeckels eingestellt wurden. Dennoch stellt die Reform die Wohngeldbehörden nicht nur vor enorme personelle Herausforderungen, sondern auch vor räumliche und technische durch die notwendigen Software-Anpassungen.

Mit welchen Wartezeiten im Kontext der Reform zu rechnen ist, ist derzeit noch schwer abzusehen. Zwar hat der Senat für Menschen, die bereits Wohngeld empfangen, eine erste Auszahlung der erhöhten Beträge zu Mitte Januar in Aussicht gestellt. Für Erstanträge betrug die Bearbeitung in Berlin jedoch bereits in der Vergangenheit um die 10 Wochen.

Verdreifachung des Berechtigtenkreises und Erhöhung des Betrags

Ab Januar 2023 werden zwei Faktoren des Wohngeldes maßgeblich geändert:

  • Erhöhung des Wohngeldbetrags
  • Erhöhung der Einkommensgrenzen

In der Wohngeldformel werden die Einkommensgrenze erhöht. In Berlin liegt ab 2023 liegt die Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt zwischen 1466 und 2094 € Brutto (aktuell noch zwischen 1099 und 1570 €) und für einen Dreipersonenhaushalt zwischen 2458 und 3512 € (bisher 1812 bis 2589 €)[1]. Prognostiziert wird ein Anstieg von 600.000 auf 2 Mio. Haushalte bundesweit und von 25.000 auf mindestens 75.000 in Berlin[2] – und damit jeweils mindestens eine Verdreifachung. Die Zahlen sind jedoch bisher reine Schätzungen, genaue Angaben zum Berechtigtenkreis können erst ab April 2023 zur Verfügung gestellt werden, wenn Statistiken vorliegen.

Zum anderen wird auch das Wohngeld an sich erhöht und pro Monat von durchschnittlich 180 auf 370 € etwa verdoppelt. Darin enthalten sind eine dauerhafte Heizkostenkomponente von ca 1,20 €/qm Richtfläche und eine sogenannte Klimakomponente. Damit erhalten Wohnungen mit einem hohen Energiestandard, die oft besonders teuer sind, einen Zuschlag.

Durch diese Anpassungen soll eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von rund 40 % auch an den Einkommensrändern des Wohngeldes sichergestellt werden[3]. Das ist zwar ein erster und wichtiger Schritt, bedeutet jedoch für viele Menschen noch immer eine enorm hohe finanzielle Belastung – ganz abgesehen von zahlreichen weiteren existenziellen Bedrohungen, denen zahlreiche Berliner*innen auf dem Mietmarkt ausgesetzt sind.  

Wohngeldrechner

Die genaue Berechnung der Höhe des Wohngeldes erfolgt mittels einer komplexen Formel (§ 19 WoGG). Da es zudem bestimmte Freibeträge und Sonderregelungen gibt und auch die Ermittlung der einzelnen zu berücksichtigenden Einkommen ein genaueres Studium des Gesetzes erfordert, empfiehlt sich für eine erste Einschätzung ein Wohngeldrechner.

Wer schon jetzt abschätzen möchte, ob ein Anspruch ab Januar vorliegt, kann auf weitere Rechnervarianten zurückgreifen:

Eine Möglichkeit besteht beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in der bisherigen Fassung sowie mit dem vorläufigen WohngeldPlus-Rechner. Mit diesen Rechnern kann das zu erwartende Wohngeld etwas genauer angenähert werden, allerdings sind hier vorab noch händisch verschiedene Pausch- und Freibeträge vom Bruttoeinkommen abzuziehen.

Einfacher sind hingegen Rechner wie auf wohngeld.org, oder den Smart-Rechner, wo kein eigener Rechenaufwand erforderlich ist und das Ausfüllen durch kurze Erläuterungen neben den Eingabefeldern schnell erledigt ist. Beide Webseiten gibt es auch bereits für 2023.

Weitere Infos, Hinweise und Tipps sowie einen Wohngeldrechner findet ihr auf der Seite der Schuldnerberatung.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bietet ebenfalls eine Option, allerdings wird deren Aktualisierung erst zu Beginn des kommenden Jahres erwartet[5].

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Wenn ihr bereits Wohngeld erhaltet: Die Anträge bisheriger Antragsteller*innen, deren Bewilligungszeitraum in 2023 hineinreicht, werden automatisch verlängert. Bei bereits gestellten Anträgen, die vor 2023 enden, wird mit einer Wartezeit bis ca. März 2023 geschätzt. Bei Antragstellung im Januar muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Wenn ihr erstmals einen Antrag stellen wollt:

  1. Prüft, ob ihr antragsberechtigt seid. Hier sind folgende Punkte relevant:

a) Ihr erhaltet keine anderen Transferleistungen: z.B. das zukünftige Bürgergeld (aktuell noch SGB II), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe)

b) Untere Einkommensgrenze: Ihr müsst Netto monatlich mindestens so viel Einkommen zur Verfügung haben, dass ihr davon Warmmiete und den Grundbedarf (Betrag in Höhe des Bürgergeldes) bestreiten könnt.

c) Obere Einkommensgrenze: Schaut in die Tabellen oder prüft indirekt mittels der Rechner – verdient ihr zu viel, gibt euch der Rechner 0 € aus. Hier könnt ihr dann auch direkt eine erste (rechtlich unverbindliche) Einschätzung gewinnen, mit wie viel Geld ihr rechnen könnt.

d) Ihr seid unsicher oder habt weitere Fragen? Zögert nicht und lasst euch beraten! [Einfügen: bezirkliche Mieterberatungsstellen, Bürgertelefon 115, ASUM, usw.]

  1. Stellt den Antrag schnellstmöglich, online, postalisch oder persönlich beim zuständigen Wohngeldamt in eurem Bezirk; eine Übersicht über Anlaufstellen und erforderliche Unterlagen findet ihr hier. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist wichtig, aber reicht lieber noch ein Dokument nach, als zu lange zu warten – denn gezahlt wird bei einer Bewilligung rückwirkend ab dem Monat der Einreichung. (Hinweis: Teilt Änderungen während der Bearbeitungszeit, und auch später während der Laufzeit, unmittelbar mit).
  1. Sicher haben die Ämter viel zu tun. Dennoch: Insbesondere wenn ihr vor existentiellen Sorgen steht, zögert nicht, anzurufen und nachzufragen, wie es um den Bearbeitungsstand eures Antrags steht. Telefonische Sprechzeiten findet ihr meist auf der Website des jeweiligen Wohngeldamts eures Bezirks. Zudem soll, wie oben beschrieben, durch die Reform auch eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes gewährt werden können, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass ein Anspruch besteht.

[1] https://www.wohngeld.org/einkommen/#Wohngeldtabellen_fuer_Mietstufe_4, https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1222/wohngeldreform-der-zuschuss-wird-sich-im-schnitt-verdoppeln-122212b.htm

[2]https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1222/wohngeldreform-der-zuschuss-wird-sich-im-schnitt-verdoppeln-122212b.htm, https://www.berlin.de/sen/sbw/presse/pressemeldungen/2022/pressemitteilung.1265619.php

[3] Drucksache 20/4230 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)

[4] “Vorläufig” deshalb, weil Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch ausstehen, Änderungen sind jedoch keine mehr zu erwarten.

[5] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14000.pdf