Ausnahmen sind die Regel: die schwarz-rote Mini-Mietpreisbremse

Nachdem die Große Koalition im Bund die Mietpreisbremse endlich beschlossen hat, gilt sie zum 1.Juni in Berlin. Trotzdem besteht leider kein Grund zur Freude, denn sie ist eine verwässerte Kompromisslösung. Statt einer wirksamen Regelung gegen Mietpreissteigerungen beinhaltet die schwarz-rote Mietpreisbremse zahlreiche Ausnahmen, die einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehen.

Haus-in-KreuzbergDie Mietpreisbremse sieht vor, dass in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieten bei Neuverträgen zukünftig höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die Idee für ein solches Instrument ist nicht neu. Die Einführung wurde von uns Grünen schon seit Jahren gefordert. Zwar schafft die Mietpreisbremse keinen neuen Wohnraum, sie kann bei richtiger und konsequenter Ausgestaltung aber ein Baustein sein, um die immer weiter steigenden Mieten zu begrenzen – zumal ohne jegliche Wohnwertverbesserung. Ob das allerdings mit dem von CDU und SPD im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gelingt, ist mehr als fraglich. Denn die Immobilienlobby konnte sich zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter in entscheidenden Punkten durchsetzen.

Die zahlreichen Ausnahmen laden gerade dazu ein, die Regelungen gezielt zu umgehen. Beispiel „umfassende“ Sanierungen: Wird eine Wohnung umfassend saniert bzw. modernisiert, dann greift die Mietpreisbremse nicht. Umfassend ist eine Sanierung laut Gesetzesentwurf bereits dann, wenn die Modernisierungen mehr kosten als ein Drittel eines vergleichbaren Neubaus. Einige EigentümerInnen werden noch stärker als bisher erwägen, durch überteuerte Modernisierungen Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen heraus zu spekulieren. Um das zu verhindern, fordern wir gesetzliche Regelungen, die eine Instrumentalisierung der Modernisierung zur Verdrängung wirksam ausschließt. Nicht nur mit Blick auf die Mietpreisbremse besteht in diesem Punkt dringender Handlungsbedarf.

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Mietspiegel 2015 – Niedrigere Mietsteigerungen sind kein Grund zur Entwarnung

Auch wenn die Mietsteigerungen weniger hoch als befürchtet sind, auch der Mietspiegel 2015 gibt keinen Grund zur Entwarnung. Denn die Mieten steigen in Berlin immer noch schneller als die Reallöhne der BerlinerInnen. Zudem sind die Steigerungen auch moderater ausgefallen, weil die Menschen aufgrund des geringen Angebots an bezahlbarem Wohnraum immer seltener umziehen.

Mietspiegel2015Nach wie vor kritisch ist, dass in den Mietspiegel nur die Mieten einfließen, die sich in den letzten vier Jahren verändert haben. Wir als Grüne fordern schon lange, dass alle oder zumindest die Mieten der letzten zehn Jahre in die Bildung der Ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen.

Besonders betroffen sind wieder die Altbauwohnungen, die bis 1918 bezugsfertig wurden und die Nachkriegsbauten der Jahrgänge 1950-1964. Hier stiegen die Oberwerte jeweils in 5 der 12 Mietspiegelfelder um mehr als 10 % gegenüber dem Mietspiegel 2013 an. Aber auch bei den Zwischenkriegsbauten und den Westberliner Wohnungen der Jahre 1973-1990 gibt es teilweise hohe Mietspreissprünge. In kleinen Wohnungen bis 40 qm Größe und den Wohnungen im Ostteil der Stadt, bezugsfertig geworden zwischen 1973 und 1990, scheint hingegen bei Wiedervermietung die Miethöhe bei neuen Verträgen kaum noch erhöhbar zu sein.

Der Senat muss vor allem für Menschen mit geringem Einkommen mehr bezahlbare Wohnungen bereitstellen und dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum nicht weiter vernichtet wird. Die hohen Mieten im Neubau können die meisten BerlinerInnen nicht bezahlen, daher können sie derzeit auch nicht zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen – zumindest sind sie kein Angebot für Einkommensschwache Familien.

Auch wenn der Mietspiegel vor allem von der Immobilienlobby angezweifelt wird, gilt dieser nach wie vor in der ganzen Stadt.

Den Mietspiegel 2015 gibt es hier.

Falls der Vermieter eine Mieterhöhung ausspricht, rate ich immer sich von einem der Mieterverbände beraten zu lassen!

Mietenbündnis nachbessern! Rede zur verfehlten Wohnungspolitik des Senats

20 Prozent der Berlinerinnen und Berliner sind armutsgefährdet, so bescheinigt es uns der Bericht „Monitoring Soziale Stadt“. Im letzten Plenum nahm ich daher die Diskussion über den Modellvertrag zwischen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau und dem Bezirk Pankow (Link zum Mieterprotest Pankow) zum Anlass für eine grundsätzliche Kritik am Mietenbündnis des Senats. Dieses ist vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen vollkommen unzureichend. Der Senat feiert sich, dass 50% der Wohnungen innerhalb und 30% der Wohnungen außerhalb des S-Bahnrings an WBS-Empfänger vergeben werden können. Dabei wird die Sollzahl von 50% innerhalb des S-Bahnrings nicht einmal erfüllt. Ich habe den Senat daher an die in der Berliner Verfassung fest geschriebene Verpflichtung erinnert einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.


Es braucht einen gerechten Zugang – und dazu haben wir einen konkreten Vorschlag: jeweils ein Drittel der frei werdenden Wohnungen soll an Haushalte, die ALG II, Wohngeld oder Grundsicherung erhalten und ebenso ein Drittel an EmpfängerInnen von Wohnberechtigungsscheinen vergeben werden. Damit hätten die Betroffenen wenigstens eine Chance, trotz des angespannten Wohnungsmarktes noch einen anständige Wohnung zu finden.

Aber wir brauchen nicht nur eine Kurskorrektur beim Mietenbündnis, sondern überhaupt einen Kurswechsel in der gesamten Wohnungspolitik: es hilft nicht nur den Neubau als Allheilmittel anzupreisen, sondern es braucht auch eine Bestandserweiterung durch den gezielten Ankauf von Sozialwohnungen. Und wir brauchen vor allem den strategischen Ankauf von Wohnungen und Häusern in den Milieuschutzgebieten ebenso wie in den Sanierungsgebieten – da haben die Bezirke nämlich ein Vorkaufsrecht – rein theoretisch jedenfalls. In der Praxis scheitert das Vorkaufsrecht am fehlenden Geld der Bezirke. Da braucht es endlich finanzielle Unterstützung.

Keine Rendite mit der Miete – Film „Mietrebellen“ und Streitgespräch mit Senator Müller zur Mietenpolitik im Kulturradio

Vor einigen Wochen hatte der Dokumentarfilm „Mietrebellen“ von Matthias Coers und Gertrud Schulte Westenberg seine Kino-Premiere. Die Filmemacher haben über mehrere Jahre den Protest vieler Mieterinitiativen gegen steigende Mieten in Berlin dokumentiert. Mittlerweile läuft der Film regulär im Programm mehrerer Kinos – wer die Gelegenheit hat, sollte sich denDokumentarfilm unbedingt anschauen. Termine und Orte gibt’s hier.

Anlässlich der Premiere des Dokumentarfilms habe ich mit dem Stadtentwicklungssenator Michael Müller und dem Vorsitzenden des Landesverbandes Haus und Grund Dr. Carsten Brückner im rbb Kulturradio in der Sendung „Zeitpunkte – Debatte“ zum Thema „Keine Rendite mit der Miete“ diskutiert.

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