Wohnungspolitische Rede bei der Aufstellung zur Grünen Landesliste

Am vergangenen Wochenende wurde die Grüne Landesliste für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021 gewählt. Ich trete wieder als Direktkandidatin für Kreuzberg 61 im Wahlkreis 1 an, in dem ich vor fünf Jahren für ein Mandat im Abgeordnetenhaus direkt gewählt worden bin. Auf der Landesliste habe ich mich daher erst weiter hinten beworben. Ich habe aber die Chance genutzt, um eine Rede zur aktuellen wohnungspolitischen Situation, zur Bilanz der letzten Jahre und den kommenden Aufgaben zu halten. Das Ziel ist klar: eine gerechte und soziale Wohnungs- und Mietenpolitik für die ganze Stadt, bei der die Menschen und nicht die Renditen im Mittelpunkt stehen. Dafür werde ich auch weiterhin mit vollstem Einsatz kämpfen:

Ein Jahr Berliner Mietendeckel – Vollzug sicherstellen und Weiterentwicklung jetzt angehen!

Die Corona-Pandemie macht einmal mehr deutlich, wie wichtig ein sicheres Zuhause ist. Der vor einem Jahr in Kraft getretene Mietendeckel ist hier ein wichtiges Schutzinstrument, das Verdrängung vorbeugt und bis zu 1,5 Millionen Berliner Haushalte entlastet, indem er sie bis 2025 vor überzogenen Mieterhöhungen schützt. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat nach langen Verhandlungen mit diesem Gesetz juristisches Neuland betreten, um die Menschen in unserer Stadt so gut wie möglich vor Verdrängung aus dem eigenen Zuhause zu schützen, aber auch um das Primat der Politik wiederherzustellen. Denn Wohnungen dürfen keine reinen Anlageobjekte sein, Wohnungspolitik ist öffentliche Daseinsvorsorge und das Grundrecht auf Wohnen muss durch Rot-Rot-Grün gewährleistet werden. Der Mietenedeckel ist also zugleich ein politischer Auftrag für die gesamte Koalition, weiterhin alles zu tun, damit wir eine gemischte, solidarische Stadtgesellschaft bleiben.

Vor allem weil die Immobilien- und Bodenpreise in ungesundem Maße gestiegen sind, so dass kostengünstiger Neubau de facto verhindert wird sowie Bestandswohnungen sich exorbitant verteuerten und Menschen verdrängt werden, ist der Mietendeckel eine konsequente Notbremse. Diese ist notwendig, damit der Berliner Wohnungsmarkt nicht noch mehr aus den Fugen gerät. Denn Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation.

Wenngleich die Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht, sind die Neuvertragsmieten in Berlin durch den Mietendeckel entgegen dem allgemeinen Städtetrend gesunken und Bestandsmieten wurden eingefroren. Die Grundstückspreise sind nicht mehr so stark gestiegen und teilweise sogar gesunken. Auch scheinen sich die meisten Vermieter*innen an das Gesetz zu halten, es gibt bisher relativ wenige Härtefälle und es gibt erste Anzeichen, dass sich einige renditeorientierte Geschäftsmodelle aus Berlin zurück ziehen. Diese Geschäftsmodelle schaden unserer Stadt auch deshalb, weil sie durch die hohen Mieten die Kaufkraft der Berliner*innen schwächen, wenn diese einen immer größer werdenden Anteil ihres Einkommens für die Miete ausgeben müssen.

Die guten Signale können jedoch nicht über die bestehenden Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung des Mietendeckels hinwegtäuschen: Ob Schattenmietklauseln, illegale „Abschlagszahlungen“ für Möbel oder Kündigungsdrohungen bei Mietabsenkungen – diese Umgehungen sind nicht hinzunehmen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen steht hier in der Pflicht, die Menschen zu unterstützen, als auch selbst als Behörde Verstöße konsequent zu ahnden. Hier sehen wir noch Luft nach oben.

Die Untersagungserklärung des Bezirks Pankow gegen die Verwendung von Schattenmietklauseln unterstützen wir ausdrücklich. Diesem Vorbild sollten jetzt die anderen Behörden folgen. Auch deshalb war es uns Grünen immer wichtig, dass auch Bezirke gesetzlich die Möglichkeit bekommen, bei Bedarf juristisch gegen Verstöße gegen den Mietendeckel vorzugehen. Ein Gesetz kann seine volle Wirkung nur dann entfalten, wenn es konsequent umgesetzt wird. Die Informationen für die Berliner*innen rund um den Mietendeckel müssen weiter ausgebaut werden, weil viele nicht wissen, welche Rechte sie haben. Allen Berliner*innen raten wir, sich bei Bedarf juristischen Rat zu holen, dazu haben wir in allen Bezirken kostenfreie Beratungsstellen eingerichtet.

Bereits heute muss man die Weiterentwicklung des Mietendeckels vorbereiten: Mit der gesetzlichen Einführung eines Wohn- und Mietkatasters wollen wir alle Miethöhen sowie die Ausstattungsmerkmale von Wohnraum digital und transparent erfassen und damit den Mietendeckel nicht nur besser kontrollieren, sondern ihn auch nach 2025 weiterentwickeln. Für uns ist klar: Wir können den Mietendeckel nicht einfach auslaufen lassen solange der Berliner Wohnungsmarkt so angespannt ist. Die umfassende Datenlage, die ein Wohn-und Mietkataster bereitstellt, kann dazu genutzt werden, zielgenau Mieterhöhungen zu begrenzen – und damit quasi einen Mietendeckel 2.0 zu schaffen. Solange wir Verdrängung durch Immobilienspekulation erleben und der Bundesgesetzgeber all die Schutzlücken nicht schließt, brauchen wir eine Regulierung durch ein öffentliches Preisrecht im Wohnungswesen.

Auch der geförderte Neubau für die vielen WBS-berechtigten Haushalte sowie der Neubau für breite Schichten insgesamt muss durch R2G weiter vorangetrieben werden. Auch hier gibt es Licht und Schatten: anders als von der Opposition behauptet, ist der Neubau in Berlin laut Baugenehmigungszahlen nach dem Beschluss des Mietendeckels im Jahr 2020 nicht „eingebrochen“: „Mit 15 414 (+0,6 Prozent) gemeldeten Wohnungen blieb die Anzahl der von Januar bis September 2020 genehmigten Wohnungen auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums“, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

Wir haben im Land Berlin die Förderungen für WBS-Wohnungen nicht nur jedes Jahr aufgestockt, auf jetzt bis zu 5.000 Wohnungen pro Jahr, auch die Förderkonditionen wurden zumindest etwas verbessert . Das ist noch nicht ausreichend. Vor allem die Förderung für Genossenschaften müsste weiter ausgebaut und auch in ihrer Fördersystematik deutlich verbessert werden. Auch braucht es eine Öffnung für Projekte wie das Mietshäusersyndikat. Auch sollten Transferbezieher*innen Bürgschaften bekommen, damit auch sie die teils hohen Einlagen des Genossenschaften bezahlen können. Bei der Grundstücksvergabe bzw. den Konzeptverfahren im Erbbaurecht muss es zügiger voran gehen und auch hier braucht es verlässliche langfristige Absprachen von Seiten des Senats. Städte wie München, Wien, Basel, Hamburg oder Münster zeigen doch, wie eine aktive Bodenpolitik geht. Wir müssen alles dafür tun, um das Potential der bestehenden Genossenschaften von bis zu 5.000 Neubauwohnungen pro Jahr zu heben. Wenn das Ziel des Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 erfüllt werden soll, dass bis dahin jede zweite Neubauwohnung gemeinwohlorientiert bzw. gemeinnützig ausgerichtet ist, brauchen wir dafür einen konkreten Stufenplan, wie wir dahin kommen.

Die Landeseigenen Wohnungsunternehmen konnten ihre Baufertigstellungen von 1.300 Wohnungen im Jahr 2016 auf 5.792 im Jahr 2020 zwar erhöhen. Und durch einen Mix aus Neubau und Ankauf hat sich die Anzahl der Wohnungen in öffentlicher Hand um rund 38.500 Wohnungen auf insgesamt 336.238 Wohnungen erhöht. Die Planungen gehen aber weiter: Anfang 2017 waren ca. 33.000 Wohnungen in Planung und Bau, heute sind es über 63.000. Aber auch hier gilt es jetzt, nicht nachzulassen.

Erst wenn mindestens 50 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes nach Wiener Vorbild so ausgerichtet sind, dass preisgünstige Wohnungen dauerhaft breiten Schichten zur Verfügung stehen und wir die Spekulation mit Wohnraum z.B. durch eine neue Wohngemeinnützigkeit und durch ordentliche Steuerregeln und einen transparenten Wohnungsmarkt deutlich ausgebremst haben und so eine deutliche Marktmacht zur Sicherstellung der sozialen Wohnraumversorgung erreicht haben, haben wir die notwendige Neuausrichtung der Berliner Wohnungspolitik geschafft.

Erfolgsmodell Mietendeckel – aktuelle Stunde im Plenum

Bilanz Berliner Mietendeckel: ein Erfolgsmodell – so lautete auf unseren Antrag hin die Überschrift der aktuellen Stunde in der heutigen Plenarsitzung. Seit dem 23. Februar diesen Jahres ziehen wir mit dem Mietendeckel eine radikale Notbremse gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung. 1,5 Mio Haushalte können seitdem aufatmen. Jetzt knapp 9 Monate später steigen wir in die 2. Stufe des Mietendeckels ein und senken überhöhte Mieten ab. Denn es gibt kein grundgesetzlich garantiertes Recht auf unendliche Renditen, erst recht nicht wenn es um das Grundrecht auf Wohnen geht.

Meinen Redebeitrag zur aktuellen Stunde gibt’s hier (Quelle: rbb):

Der Mietendeckel ist aber nicht nur ein Erfolgsmodell, weil wir die Mieten begrenzen, sondern vor allem weil wir damit das Primat der Politik wiederherstellen. Der Mietendeckel verschafft den Menschen dabei nicht nur eine Atempause, er trägt auch zum sozialen Frieden bei. Es wurde eine Trendumkehr eingeleitet, denn im Gegensatz zu anderen Städten sind in Berlin die Neuvermietungsmieten seit Einführung des Mietendeckels um fast 10 Prozent gesunken und eben nicht weiter gestiegen. Er hilft, dass eine Wohnung, nur weil sie neu vermietet wird, eben nicht mehr automatisch 30 Prozent teurer wird. Und in den allermeisten Fällen wird der Mietendeckel von den Vermieterinnen und Vermietern auch eingehalten und sie gehen unseren Weg mit.

Der Mietendeckel ist zugleich erst der Auftakt hin zu einer neuen gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik: denn um eine soziale Wohnraumversorgung für alle Berliner zu gewährleisten, gehören mindestens 50 Prozent des Bestands in öffentliche und genossenschaftliche Hand. Mit dem Vorkaufsrecht, der Rekommunalisierung und gezielten Ankäufen haben wir schon einiges geschafft. Aber wir brauchen beim Bestandsschutz von Wohnraum auch ein Miet- und Wohnungskataster, damit wir endlich die Black Box Wohnungsmarkt transparent machen und wissen, wem die Stadt gehört. Ich bin froh, dass wir als Koalition an einem Gesetz arbeiten und diesen nächsten Schritt gehen.

Mietendeckel für Berlin beschlossen

In der gestrigen Plenarsitzung hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ – kurz den Mietendeckel für Berlin – beschlossen. Der Mietendeckel ist ein Beitrag dazu, den Wohnungsmarkt wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Er ist ein Instrument, damit auch Menschen mit kleinem Geldbeutel wieder eine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben und wir gemischte Quartiere erhalten. Den gewonnenen Spielraum gilt es jetzt für preiswerten Neubau zu nutzen. Dazu muss der Senat jetzt besonders den Genossenschaften endlich zu machbaren Konditionen Grundstücke anbieten. Rot-Rot-Grün steht jetzt in der Pflicht, die Bezirke und die IBB bei der Umsetzung zu unterstützen.

Richtig ist, dass wir mit dem Mietendeckel juristisches Neuland betreten. Aber wie der Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Pestalozza treffend festgestellt hat: eine ungeklärte Rechtsfrage darf kein Grund sein, die Hände in den Schoß zu legen. Politik ist dazu da, um die Lebenssituation der Menschen zu verbessern. Es ist unsere Pflicht das Grundrecht auf Wohnen zu verteidigen. Denn im Grundsatz geht es doch darum, ob der Markt für die Menschen oder die Menschen für den Markt da sind.

Bevor das Abgeordnetenhaus über das Gesetz zum Mietendeckel abgestimmt hat, gab es im Rahmen der aktuellen Stunde eine Aussprache – meinen Redebeitrag gibt’s hier (Quelle des Videos: rbb):

Zusammengefasst werden die Mieten mit dem Gesetz für 2020 und 2021 auf dem Niveau des vergangenen Jahres eingefroren. Stichtag für die Miethöhe ist der 18. Juni 2019, das war der Tag, an dem der Senat die Eckpunkte für das Gesetz beschlossen hat. Von 2022 an sind Mietsteigerungen von maximal 1,3 Prozent im Jahr erlaubt, aber nur bis zu den festgelegten Mietobergrenzen.

Auf den Seiten der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus haben wir außerdem die wichtigsten Fragen zum Mietendeckel in einem FAQ zusammengefasst.

Die wichtigsten Punkte des Mietendeckels auf einen Blick:

  • Die Mieten in Berlin werden für die nächsten fünf Jahre zum Stichtag 18. Juni 2019 eingefroren bzw. niedrig gehalten. So wird es die versprochene Atempause für ca. 1,5 Mio. Haushalte geben. Auch für Staffel- und Indexmieten ist die am 18. Juni 2019 geltende Miete entscheidend.
  • Der Mietendeckel gilt auch bei möblierten Wohnungen, die zur Vermietung angeboten werden. Auch andere Zuschläge sind nicht erlaubt (ausgeschlossen natürlich ist die Kautionszahlung).
  • Damit faire und gemeinwohlorientierte Vermieter*innen wie etwa Genossenschaften mit niedrigen Mieten den nötigen Spielraum für Investitionen bekommen, wird es die Möglichkeit geben, ab 2022 die Mieten moderat anzupassen. Die Miete darf aber nicht um mehr als 1,3 Prozent jährlich steigen bis zu den Mietobergrenzen. Zudem passt die Senatsverwaltung die Mietobergrenzen an die Reallohnentwicklung nach 2 Jahren an. Diese Regelung sorgt vor allem für mehr Rechtssicherheit, weil sie die Verhältnismäßigkeit beim Eingriff ins Eigentum sicherstellt.
  • Als Grundlage für Mietobergrenzen gilt die Miettabelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die auf Basis des Mietspiegels 2013 errechnet wurde und die Berliner Einkommensentwicklung bis heute mit einbezieht. Dadurch ergeben sich für die unterschiedlichen Baualtersklassen jeweils unterschiedliche Mietobergrenzen. Bei Wohnungen mit „moderner Ausstattung“, die im Gesetz genau definiert ist, erhöht sich die Mietobergrenze um 1 Euro/QM.

  • Bei Neuvermietungen darf die Miete nicht höher als die Vormiete sein oder – falls diese zu hoch angesetzt war – die maximale Mietobergrenze aus der Miettabelle verlangt werden. So verhindern wir, dass gerade Neu- bzw. Wiedervermietungen zu sprunghaften Anstiegen der Mieten führen und verschaffen den Wohnungssuchenden wieder eine stärkere Ausgangslage.
  • Überhöhte Mieten, die 20 Prozent über der Mietobergrenze in der Tabelle liegen, können neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes abgesenkt werden. Dabei werden Zu- und Abschläge für die einfache Lage (-28 Cent), die mittlere Lage (-9 Cent) und die gute Lage (+74 Cent) berücksichtigt. So gehen wir effektiv gegen Wucher vor.
  • Wird Wohnraum mit einer Miethöhe von unter 5 Euro neu vermietet und wird dieser vorher auf einen „modernen Ausstattungsstand“ gebracht, so darf die Miete bei Wiedervermietung sich maximal um 1 Euro erhöhen, jedoch nur bis zur Mietobergrenze von 5,02 Euro/QM.
  • Für die für den Klimaschutz dringend nötigen energetischen Modernisierungen haben wir erreicht, dass bis zu 1 Euro auf die Miete umgelegt werden kann, jedoch nur für Maßnahmen, die auch wirklich das Klima schützen – wie z.B. die Dämmung der obersten Geschoss- oder der Kellerdecke. Hierfür werden wir eine Positivliste mit entsprechenden Maßnahmen erarbeiten. Auch in diesen Fällen dürfen die Kosten aber nur insoweit umgelegt werden, wenn die Ausgangsmiete unterhalb der jeweiligen Mietobergrenze liegt. Für darüberhinausgehende ökologische Sanierungskosten werden wir Förderprogramme zur Verfügung stellen bzw. einen Mietzuschuss einrichten und so die Mieter*innen unterstützen. Damit es beim dringend benötigten Neubau weiter vorangeht, sind Erst- sowie Folgevermietungen von Neubauten nicht vom Mietendeckel betroffen. Alle Bauten mit dem Fertigstellungsdatum ab dem 1.1.2014 sind also nicht Bestandteil des Mietendeckels. Vermieter*innen, die durch die neuen Regelungen dauerhaft in eine wirtschaftliche Schieflage geraten würden, kann nach Antragstellung und Überprüfung eine Erhöhung der Miete genehmigt werden – hierbei handelt es sich um die sog. Härtefallregelung. In diesem Fall können Mieter*innen für die höhere Miete oberhalb der Mietobergrenze einen Zuschuss beantragen.
  • Wir stellen sicher, dass wir nach Ablauf der fünf Jahre eine soziale Regelung bei künftigen Mieterhöhungen erreichen können und somit mögliche Mietpreissprünge verhindern: Auf Druck von uns Grünen werden wir ein Mietkataster einführen, in dem wir alle Miethöhen (sowie Eigentümerstrukturen) sammeln, auswerten und damit eine ortsübliche Vergleichsmiete berechnen. Damit sind wir gut vorbereitet, um in fünf Jahren anhand dieses Mietkatasters Mieterhöhungen einzuschränken. Denn nach dem Bundesmietrecht sind Mietdatenbanken zur Mieterhöhungsbegründung erlaubt. Außerdem gelten natürlich auch alle anderen mieten- und baupolitischen Instrumente weiterhin parallel zum Mietengesetz. Eine plötzliche Mieterhöhung um 40 Prozent ist jetzt nicht möglich – und wird es auch dann nicht sein.

Berlin geht mit dem Mietendeckel neue Wege. Dafür braucht es Mut. Diesen Mut haben wir.