BImA in Berlin: Ausverkauf der Stadt endlich beenden

Einmal mehr war die BImA-Politik Thema Plenum des Abgeordnetenhauses. Der Bund plant durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in den nächsten Jahren über 300 Liegenschaften und mehr als 5.000 Wohnungen in Berlin meistbietend zu verkaufen. Darunter auch das zentral gelegene Dragoner-Areal in Kreuzberg. Es handelt sich um eines der letzten großen innerstädtischen Flächen, wo preiswerter kommunaler Wohnungsbau in größerem Maßstab überhaupt möglich ist. Deshalb ist es so wichtig, das Grundstück nicht Spekulanten zu überlassen – dazu meine Rede:

Die Grünen auf Landes- und Bundesebene lehnen den Verkauf entschieden ab. Statt bundeseigene Grundstücke und Wohnungen zum Höchstpreis zu verkaufen, braucht es endlich eine Neuausrichtung der BImA-Politik.

 

 

 

„BImA in Berlin: Ausverkauf der Stadt endlich beenden“ weiterlesen

Dragoner-Areal retten: Verkaufsstopp für BImA-Grundstücke

Das Dragoner-Areal in Kreuzberg ist eigentlich ein Glücksfall für Berlin: Es ist zentral gelegen, gut angebunden und in öffentlicher Hand. Auf diesem Gelände besteht die seltene Chance, innerstädtisch preiswerten Wohnraum zu schaffen. Eigentlich alles gut, wäre der Eigentümer nicht der Bund. Dieser tritt in Gestalt der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) einmal mehr als Immobilienspekulant auf. Kürzlich hat er das Dragoner-Areal durch für 36 Millionen Euro verhökert – das ist dreimal mehr als der Verkehrswert! Wir Grüne fordern deshalb sowohl in Berlin, als auch im Bund: weg vom Verkauf zum Höchstpreis und hin zu Direktvergaben für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt – dazu meine Rede im Abgeordnetenhaus:

Meine Rede zum Antrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken – 1.700 Berliner Wohnungen schützen“

Ich reiche euch hier meine Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken – 1.700 Berliner Wohnungen schützen“ nach, die ich in der 50. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 19. Juni gehalten habe. Neben einem sofortigen Verkaufsstob für 1700 BImA-Wohnungen im Wedding und in Schöneberg, fordern wir die rot-schawrze Koalition in Berlin auf mutig Einfluss auf ihre KollegInnen im Bund zu nehmen, um die verantwortungslose Verkaufspraxis der BImA zu stoppen. Die insgesamt 5000 Wohnungen, die die BImA im Auftrag der Bundesregierung in Berlin verwaltet, dürfen nicht zum Höchstpreis verschleudert werden. Nur durch eine Änderung des BImA-Gesetzes zugunsten der Kommunen können die Wohnungen im Bundeseigentum und deren MieterInnen dauerhaft vor Spekulation und Verdrängung geschützt werden. Der Antrag zeigt bereits seine Wirkung, wie man bereits an den Reaktionen der FachpolitikerInnen der Koalition sehen kann.

 

Grüner Antrag zum Verkaufsstopp für BImA-Wohnungen zeigt Wirkung

Im letzten Plenum, am 19. Juni 2014, hat die Grüne Fraktion den dringlichen Antrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken — 1700 Berliner Wohnungen schützen " eingebracht.

1700 Wohnungen mit heute verträglichen Mieten sollen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bis 2018 in Berlin zum Höchstpreis versilbert werden. Dies würde die Preisspirale für Mieten in Berlin weiter nach oben schrauben und die Verdrängung der bisherigen MieterInnen zur Folge haben.
Bundesregierung und Senat müssen ihre wohnungspolitische Verantwortung wahrnehmen. Wir haben den Senat daher aufgefordert, schnellstmöglich bei der Bundesregierung einen Verkaufsstopp zu erwirken und mit der Bundesregierung in Verhandlungen treten, um eine neue Verkaufspolitik der BImA bei der Vergabe von Wohnhäusern und Gebäuden zu erzielen. Wie in der Berichterstattung des rbb über die Debatte deutlich wird, konnten wir durch unseren Antrag die Fachpolitiker von CDU und SPD dazu bewegen, sich des BImA- Problems verstärkt anzunehmen.

Ich werde die KollegInnen im zuständigen Ausschuss und bei anderen Gelegnheiten an ihre Versprechen erinnern, eine Bundsratsinitiatieve zur Änderung des BImA-Ggesetzes zu starten und die Bundesregierung zur beschleunigten Einführung der Mietpreisbremse zu drängen.

Für die Grundstücke und Wohnungen der BImA muss in Zukunft gelten, dass sie verbilligt und direkt an städtische Wohnungbaugesellschaften oder Genossenschaften der Kommunen vergeben werden können, so wie es bereits für sogenannte Konversionsflächen zutrifft.