Dragoner-Areal: Bundesrat lehnt Verkauf ab!

Der Verkauf des Dragoner Areals wurde heute im Finanzausschuss des Bundesrats abgelehnt – ein riesiger Erfolg für den Kiez, die aktuellen Nutzer und alle, die um das Gelände gekämpft und sich für bezahlbaren Wohnraum auf bundeseigenen Flächen eingesetzt haben!

dragoner-karteErstmals hat damit der Finanzausschuss des Bundesrats mit den Stimmen der Grünen in den Ländern den Verkauf einer bundeseigenen Immobilie verhindert. Jetzt geht es darum, die vom Koalitionsausschuss beschlossene Reform der BImA-Politik zügig umzusetzen. Wir brauchen mehr niedrigpreisigen Wohnraum. Weitere Hängepartien wie um das Dragoner-Areal können wir uns nicht leisten.

Die Große Koalition muss der BImA endlich einen neuen gesetzlichen Auftrag geben, der sicherstellt, dass auf bundeseigenen Flächen rasch bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Angesichts der dramatischen Situation derzeit und der steigenden Wohnungsnot in vielen Kommunen braucht es noch viel mehr Flächen – der Bund darf sich nicht weiter zum Komplizen für Spekulanten machen. Das Höchstpreisverfahren und die Privatisierung von öffentlichen Eigentum muss beendet werden.

Dass der Bundesrat den Verkauf buchstäblich in letzter Minute doch noch aufhalten konnte, liegt an den Verfahrensvorschriften. Bei einem Verkaufspreis von über 15 Millionen Euro muss die BImA die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages und des Finanzausschusses des Bundesrates einholen. Im Bundestag wurde der Verkauf mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU und SPD durchgewunken, nur Grüne und Linke stimmten dagegen. Erst im Bundesratsausschuss wurde die Notbremse gezogen. Die Abstimmung über einen Verkauf wurde im April und im Juni zwei mal vertagt. In der September-Sitzung wurde der Verkauf dann endgültig mit den Stimmen der rot-grün regierten Länder und Berlin abgelehnt.

Ausnahmen sind die Regel: die schwarz-rote Mini-Mietpreisbremse

Nachdem die Große Koalition im Bund die Mietpreisbremse endlich beschlossen hat, gilt sie zum 1.Juni in Berlin. Trotzdem besteht leider kein Grund zur Freude, denn sie ist eine verwässerte Kompromisslösung. Statt einer wirksamen Regelung gegen Mietpreissteigerungen beinhaltet die schwarz-rote Mietpreisbremse zahlreiche Ausnahmen, die einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehen.

Haus-in-KreuzbergDie Mietpreisbremse sieht vor, dass in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieten bei Neuverträgen zukünftig höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die Idee für ein solches Instrument ist nicht neu. Die Einführung wurde von uns Grünen schon seit Jahren gefordert. Zwar schafft die Mietpreisbremse keinen neuen Wohnraum, sie kann bei richtiger und konsequenter Ausgestaltung aber ein Baustein sein, um die immer weiter steigenden Mieten zu begrenzen – zumal ohne jegliche Wohnwertverbesserung. Ob das allerdings mit dem von CDU und SPD im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gelingt, ist mehr als fraglich. Denn die Immobilienlobby konnte sich zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter in entscheidenden Punkten durchsetzen.

Die zahlreichen Ausnahmen laden gerade dazu ein, die Regelungen gezielt zu umgehen. Beispiel „umfassende“ Sanierungen: Wird eine Wohnung umfassend saniert bzw. modernisiert, dann greift die Mietpreisbremse nicht. Umfassend ist eine Sanierung laut Gesetzesentwurf bereits dann, wenn die Modernisierungen mehr kosten als ein Drittel eines vergleichbaren Neubaus. Einige EigentümerInnen werden noch stärker als bisher erwägen, durch überteuerte Modernisierungen Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen heraus zu spekulieren. Um das zu verhindern, fordern wir gesetzliche Regelungen, die eine Instrumentalisierung der Modernisierung zur Verdrängung wirksam ausschließt. Nicht nur mit Blick auf die Mietpreisbremse besteht in diesem Punkt dringender Handlungsbedarf.

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Verkauf des Dragoner-Areals stoppen: Offener Brief an den Finanzausschuss des Bundesrates

dragoner-karteAm Donnerstag (23.4.) stimmt der Finanzausschuss des Bundesrates über die Veräußerung des Dragoner-Areals in Kreuzberg durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ab. Hier besteht letztmalig die Chance, dass die Privatisierung des Geländes durch die BImA und der Verkauf für 36 Millionen Euro an eine private Investorengruppe doch noch gestoppt werden. Ende März hatte bereits der Haushaltsausschuss des Bundestages dazu die Gelegenheit. Doch die Abgeordneten von SPD und CDU nutzen ihre Veto-Möglichkeit nicht und stimmten dem Verkauf zu – Grüne und Linke stimmten mit Nein.

Zusammen mit Lisa Paus und Chris Kühn (beide Mitglied des Bundestages für die Grünen) sowie Hans Panhoff (Stadtrat in Friedrichshain-Kreuzberg für Planen, Bauen, Umwelt) habe ich einen offenen Brief an die FinanzministerInnen der Länder als Mitglieder des Finanzausschusses des Bundesrates geschickt, in dem wir dazu aufrufen, den Verkauf abzulehnen.

Als eine der letzten großen verbliebenen innerstädtischen Liegenschaften in öffentlicher Hand bietet das Grundstück die seltene Möglichkeit, bezahlbaren und kommunalen Wohnraum zu schaffen. Doch das gewählte Höchstbieterverfahren und die Vergabe des Dragoner-Areals an einen privaten Investor verhindern eine Grundstücksentwicklung im Sinne einer sozial orientierten Stadtentwicklung. Ebenso steht der Verkauf im krassen Widerspruch zum Beschluss der Bauministerkonferenz, zum Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen und den wiederholt gefassten Beschlüssen des Bundesrats zu einer Neuausrichtung der BImA-Politik.

Den kompletten Brief findet ihr hier als PDF.

Zeit für eine Wende in der Wohnungspolitik: Mietenvolksentscheid gestartet

Jetzt geht es um die Miete: nach dem erfolgreichen Wasserentscheid und der Tempelhof-Abstimmung folgt ein weiteres wichtiges Volksbegehren. Ein breites Bündnis hat offiziell das Volksbegehren gegen hohe Mieten und für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik vorgestellt. Das kann nur begrüßt werden.

mievoeZentrale Ideen sind die Schaffung eines Wohnraumförderfonds besonders für Einkommensschwache, die Umwandlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts mit starker MieterInnenmitbestimmung sowie die Gestaltung der Miethöhen öffentlich geförderter Wohnungen abhängig vom Einkommen der MieterInnen.

Seit Jahren haben wir in Berlin eine Wohnungsnot, die vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen betrifft. Doch statt zu handeln, schaute der Senat jahrelang weg oder heizte die Probleme nur weiter an. Teils hemmungslos wurden in den letzten Jahrzehnten viele Bestände der  landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften privatisiert – so z.B. die 78.000 Wohnungen der GSW, die durch den Rot-Roten Senat an einen Hedgefonds verhökert wurden. Diese Wohnungen werden heute dringend für eine soziale Wohnungspolitik benötigt. Genauso fahrlässig ist der Umgang mit den rund 137.000 bestehenden Sozialwohnungen. Anstatt die Bestände für eine soziale Wohnraumversorgung zu sichern, wurden die Sozialbindungsrechte vom Land teils einfach verschenkt. Investoren sowie Baufirmen haben sich damit eine goldene Nase verdient, auch heute noch. Und das auf Kosten der MieterInnen. Auch andere Mieterschutzrechte wie das Zweckentfremdungsverbot wurden vom Senat damals zu Fall gebracht.

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