Für faire Mieten und eine soziale Stadt – dafür kandidiere ich
Seit knapp fünf Jahren bin ich als mietenpolitische Sprecherin der Grünen Abgeordnetenhaus-Fraktion in der ganzen Stadt unterwegs. Und überall herrscht die berechtigte Sorge, das eigene Zuhause zu verlieren und verdrängt zu werden. Verdrängung, soziale Spaltung und zunehmende Wohnungslosigkeit sind keine Naturgesetze in einer wachsenden Stadt, sondern vor allem das Ergebnis des jahrelangen Versagens und Nichtstuns von SPD, CDU und Linkspartei. Und auch heute noch kündigt die SPD mehr an als sie wirklich macht. Die Mehrheit der Berliner*innen hat ein kleines Portemonnaie und ist auf eine preiswerte Wohnung angewiesen. Ein Kernthema meines politischen Engagements ist es, dass auch die Menschen mit niedrigem Einkommen in ihren Kiezen bleiben können – dafür kämpfe ich seit Jahren zusammen mit den Mieten-Initiativen und Bewegungen.
Den Mieter*innen verpflichtet
Berlin ist beliebt bei Besucher*innen aus aller Welt. Das ist zu begrüßen, hat aber auch Folgen. Besonders problematisch ist der Wildwuchs an (illegalen)
Ferienwohnungen, der spekulative Leerstand und die Umwandlung in Eigentumswohnungen. Mir war es von Anfang an wichtig, nicht nur zu motzen, sondern auch zu machen. Deshalb habe ich zu allen mietenpolitischen Instrumenten grüne Initiativen erarbeitet. Und auch zukünftig will ich alles daran setzen, dass das Zweckentfremdungsverbot konsequent nachgebessert und Umwandlungen erschwert werden. Ob in Steglitz, Lichtenberg oder Neukölln: wir brauchen mehr Milieuschutz, um die Berliner Mischung zu erhalten. Auch das bezirkliche Vorkaufsrecht, das in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten besteht, muss endlich zur Anwendung kommen. Dafür benötigen unsere Bezirke endlich ausreichend Personal und Finanzmittel, auch damit Wohnungsämter und Wohnungsaufsicht wieder starke Institutionen werden.
Das ist unsere Stadt: Mieter*innen, Wohnraum und Flächen schützen
Seit Jahren fordern wir eine neue Liegenschaftspolitik – in Berlin wie im Bund. Der Kampf um das Dragoner-Areal oder die Wohnhäuser in der Großgörschen- und Katzlerstraße haben das verdeutlicht. Wir streiten für eine BImA-Politik, die ein verbilligtes Vorkaufsrecht für Länder, Städte und Bezirke sichert. Und auch im Land Berlin gilt es eine Liegenschaftspolitik durchzusetzen, die Flächen nach Konzept und in Erbbaupacht vergibt, ja sogar neue Flächen ankauft. Das ist auch dringend notwendig, weil mehr und mehr Freiräume und Kreativ-Orte verloren gehen. Nicht zuletzt Gewerbetreibende, soziale Träger und Kinderläden leiden unter steigenden Mieten. Damit drohen die Kieze und Stadtteile ihre Identität und ihre sozialen Funktion zu verlieren. Es ist höchste Zeit, den bewährten Milieuschutz für Mieter*innen auch auf das Gewerbe auszudehnen.
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Wichtiges Signal im Kampf gegen Spekulation: Bezirk nutzt Vorkaufsrecht zugunsten Dritter im Wrangelkiez
Seit Monaten kämpft die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 in Kreuzberg für den Erhalt ihrer bezahlbaren Mietwohnungen. Am Donnerstag war nach langem Kampf ein großer Erfolg zu vermelden: Um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, hat der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, das es in Milieuschutzgebieten theoretisch gibt. Gemeinsam mit den Mietern und dem grünen Baustadtrat Hans Panhoff wurde mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und einer Stiftung verhandelt. In einem bisher einmaligen Kooperationsmodell sollen beide das Haus jetzt übernehmen. Auf diesem Weg kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter wahrnehmen. Der Bezirk setzt so ein deutliches Zeichen gegen Immobilienspekulation. Als Grüne haben wir auf Landes- und Bezirksebene die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 unterstützt und uns für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk stark gemacht. Dass es am Ende geklappt hat, ist insbesondere dem großen Engagement der Mieter*innen sowie dem Bezirksamt zu verdanken.
Die Wrangelstraße 66 und das vorgesehene Kooperationsmodell zwischen Wohnungsbaugesellschaft und Stiftung zur Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts zu Gunsten Dritter ist ein wichtiger Präzedenzfall – dabei darf es aber nicht bleiben. Der strategische Einsatz des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert muss endlich zum Regelfall werden, um preiswerten Wohnraum zu erhalten und die Mieter*innen vor Verdrängung durch Spekulation zu schützen. Seit Jahren versuchen die Bezirke in ihren Milieuschutzgebieten vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften haben aufgrund hoher Kaufpreise und Verkehrswerte Anfragen der Bezirke aber meist negativ beantwortet. Damit das Vorkaufsrecht durch die Bezirke zukünftig häufiger eingesetzt und nicht immer nur im Einzelfall angewendet werden kann, müssen endlich formale und finanzielle Hürden auf Landesebene und bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgebaut werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen in die Lage versetzt werden, innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen (8 Wochen) mit den Bezirken das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten trotz steigender Verkehrswerte (Kaufpreis, der durch Gutachten festgestellt wird) ausüben zu können. Neben dem Neubau von Wohnungen muss auch die Sicherung von preiswertem Wohnraum zentraler Bestandteil der Wohnungspolitik werden.
Um das Vorkaufsrecht als Instrument einer gestaltenden Stadtentwicklungspolitik dauerhaft nutzen zu können, braucht es deshalb geeignete Standardverfahren.
Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen – ein erster Schritt, aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht
Das von der Initiative Mietenvolksbegehren dem rot-schwarzen Senat abgerungene und am vergangenen Donnerstag beschlossene Wohnraumversorgungsgesetz ist ein erster Schritt auf einem langen Weg. Aber reicht ein erster Schritt für eine echte Lösung? Leider nein. In der Berliner Wohnungspolitik bleibt weiterhin noch viel zu tun. Das Ziel, bezahlbare Sozialwohnungen in Berlin nachhaltig zu sichern, ist mit dem Gesetzesentwurf leider noch nicht erreicht.
Meine Rede im Plenum zum neuen Wohnraumversorgungsgesetz:
Mit dem Wohnraumversorgungsgesetz wird der Versorgungsauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für finanziell Benachteiligte endlich gesetzlich verankert. Die Rechte der MieterInnen werden gestärkt und Verkäufe landeseigener Wohnungen erschwert. Positiv ist auch der Vorschlag eines revolvierenden Fnonds für Neubau, Modernisierung, sozialverträgliche energetische Sanierung sowie den Ankauf von Wohnungen.
Kritisch bleibt, dass von dem Gesetz nur rund 20 Prozent der MieterInnen des sozialen Wohnungsbaus finanziell profitieren werden. Deshalb haben wir Grünen dem Gesetz zwar zugestimmt, gleichzeitig aber Nachbesserungen beantragt. So fordern wir etwa eine geringere Mietbelastung für SozialmieterInnen und eine höhere Quote für Wohnberechtigungsscheine bei der Vergabe von landeseigenen Wohnungen, damit einkommensschwache Familien besser mit Wohnraum versorgt werden können.
Die zentrale Lehre aus dem Mietenvolksbegehren und den Diskussionen der vergangenen Monaten ist jedoch nicht der Gesetzentwurf, sondern das Signal: die Berlinerinnen und Berliner erwarten zu Recht mehr. Sie fordern: Schluss mit dem Zögern und Zaudern. Der Senat muss vom Getriebenen endlich zum Vorreiter einer sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnungspolitik werden.
Was in dem Gesetz komplett fehlt, ist eine Lösung der Probleme im Sozialen Wohnungsbau, da das Problem der ansteigenden Kostenmieten nicht gelöst wird.
