Wichtiges Signal im Kampf gegen Spekulation: Bezirk nutzt Vorkaufsrecht zugunsten Dritter im Wrangelkiez

Seit Monaten kämpft die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 in Kreuzberg für den Erhalt ihrer bezahlbaren Mietwohnungen. Am Donnerstag war nach langem Kampf ein großer Erfolg zu vermelden: Um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, hat der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, das es in Milieuschutzgebieten theoretisch gibt. Gemeinsam mit den Mietern und dem grünen Baustadtrat Hans Panhoff wurde mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und einer Stiftung verhandelt. In einem bisher einmaligen Kooperationsmodell sollen beide das Haus jetzt übernehmen. Auf diesem Weg kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter wahrnehmen. Der Bezirk setzt so ein deutliches Zeichen gegen Immobilienspekulation. Als Grüne haben wir auf Landes- und Bezirksebene die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 unterstützt und uns für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk stark gemacht. Dass es am Ende geklappt hat, ist insbesondere dem großen Engagement der Mieter*innen sowie dem Bezirksamt zu verdanken.

Die Wrangelstraße 66 und das vorgesehene Kooperationsmodell zwischen Wohnungsbaugesellschaft und Stiftung zur Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts zu Gunsten Dritter ist ein wichtiger Präzedenzfall – dabei darf es aber nicht bleiben. Der strategische Einsatz des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert muss endlich zum Regelfall werden, um preiswerten Wohnraum zu erhalten und die Mieter*innen vor Verdrängung durch Spekulation zu schützen. Seit Jahren versuchen die Bezirke in ihren Milieuschutzgebieten vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften haben aufgrund hoher Kaufpreise und Verkehrswerte Anfragen der Bezirke aber meist negativ beantwortet. Damit das Vorkaufsrecht durch die Bezirke zukünftig häufiger eingesetzt und nicht immer nur im Einzelfall angewendet werden kann, müssen endlich formale und finanzielle Hürden auf Landesebene und bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgebaut werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen in die Lage versetzt werden, innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen (8 Wochen) mit den Bezirken das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten trotz steigender Verkehrswerte (Kaufpreis, der durch Gutachten festgestellt wird) ausüben zu können. Neben dem Neubau von Wohnungen muss auch die Sicherung von preiswertem Wohnraum zentraler Bestandteil der Wohnungspolitik werden.

Um das Vorkaufsrecht als Instrument einer gestaltenden Stadtentwicklungspolitik dauerhaft nutzen zu können, braucht es deshalb geeignete Standardverfahren.

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Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen – ein erster Schritt, aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht

Das von der Initiative Mietenvolksbegehren dem rot-schwarzen Senat abgerungene und am vergangenen Donnerstag beschlossene Wohnraumversorgungsgesetz ist ein erster Schritt auf einem langen Weg. Aber reicht ein erster Schritt für eine echte Lösung? Leider nein. In der Berliner Wohnungspolitik bleibt weiterhin noch viel zu tun. Das Ziel, bezahlbare Sozialwohnungen in Berlin nachhaltig zu sichern, ist mit dem Gesetzesentwurf leider noch nicht erreicht.

Meine Rede im Plenum zum neuen Wohnraumversorgungsgesetz:

Mit dem Wohnraumversorgungsgesetz wird der Versorgungsauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für finanziell Benachteiligte endlich gesetzlich verankert. Die Rechte der MieterInnen werden gestärkt und Verkäufe landeseigener Wohnungen erschwert. Positiv ist auch der Vorschlag eines revolvierenden Fnonds für Neubau, Modernisierung, sozialverträgliche energetische Sanierung sowie den Ankauf von Wohnungen.

Kritisch bleibt, dass von dem Gesetz nur rund 20 Prozent der MieterInnen des sozialen Wohnungsbaus finanziell profitieren werden. Deshalb haben wir Grünen dem Gesetz zwar zugestimmt, gleichzeitig aber Nachbesserungen beantragt. So fordern wir etwa eine geringere Mietbelastung für SozialmieterInnen und eine höhere Quote für Wohnberechtigungsscheine bei der Vergabe von landeseigenen Wohnungen, damit einkommensschwache Familien besser mit Wohnraum versorgt werden können.

Die zentrale Lehre aus dem Mietenvolksbegehren und den Diskussionen der vergangenen Monaten ist jedoch nicht der Gesetzentwurf, sondern das Signal: die Berlinerinnen und Berliner erwarten zu Recht mehr. Sie fordern: Schluss mit dem Zögern und Zaudern. Der Senat muss vom Getriebenen endlich zum Vorreiter einer sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnungspolitik werden.

Was in dem Gesetz komplett fehlt, ist eine Lösung der Probleme im Sozialen Wohnungsbau, da das Problem der ansteigenden Kostenmieten nicht gelöst wird.

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Niemand darf erfrieren! Obdachlose schützen – 1000 Notschlafplätze für die Berliner Kältehilfe 2015

Gemeinsam mit den andren Oppositionsfraktionen hat die Grüne Fraktion den Antrag „Obdachlose schützen: Im Rahmen der Kältehilfe mehr Notschlafplätze schaffen und die Wohnungslosenhilfe ausbauen“ ins Plenum eingebracht.
Wir fordern darin die Aufstockung der Notübernachtungen in der Kältehilfe auf mindestens 1000 Plätze für den kommenden Winter. Die Kältehilfe ist ein Sonderprogramm des Landes Berlin, welches seit 1995 existiert und leider notwendiger denn je ist.

Dem Antrag vorangegangen war ein Notruf der Vertreter*innen der Träger der Kältehilfe in den Berliner Bezirken. Sie warnen ausdrücklich davor, dass in diesem Winter mit Kältetoten auf den Berliner Straßen zu rechnen ist, wenn die Zahl der Notübernachtungen nicht deutlich aufgestockt wird. Einige forderten die Verdoppelung oder Verdreifachung der bisher ca. 600 Plätze in der Kältehilfe, um der sich dramatisch zuspitzenden Situation gerecht werden zu können.

Schon im sehr milden Winter 2014/2015 waren einige Einrichtungen der Berliner Kältehilfe, wie die der Berliner Stadtmission zu 200 % überbelegt. Seit Jahren wächst die Zahl obdachloser und wohnungsloser Menschen in Berlin dramatisch.

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Dragoner-Areal: Bundesrat lehnt Verkauf ab!

Der Verkauf des Dragoner Areals wurde heute im Finanzausschuss des Bundesrats abgelehnt – ein riesiger Erfolg für den Kiez, die aktuellen Nutzer und alle, die um das Gelände gekämpft und sich für bezahlbaren Wohnraum auf bundeseigenen Flächen eingesetzt haben!

dragoner-karteErstmals hat damit der Finanzausschuss des Bundesrats mit den Stimmen der Grünen in den Ländern den Verkauf einer bundeseigenen Immobilie verhindert. Jetzt geht es darum, die vom Koalitionsausschuss beschlossene Reform der BImA-Politik zügig umzusetzen. Wir brauchen mehr niedrigpreisigen Wohnraum. Weitere Hängepartien wie um das Dragoner-Areal können wir uns nicht leisten.

Die Große Koalition muss der BImA endlich einen neuen gesetzlichen Auftrag geben, der sicherstellt, dass auf bundeseigenen Flächen rasch bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Angesichts der dramatischen Situation derzeit und der steigenden Wohnungsnot in vielen Kommunen braucht es noch viel mehr Flächen – der Bund darf sich nicht weiter zum Komplizen für Spekulanten machen. Das Höchstpreisverfahren und die Privatisierung von öffentlichen Eigentum muss beendet werden.

Dass der Bundesrat den Verkauf buchstäblich in letzter Minute doch noch aufhalten konnte, liegt an den Verfahrensvorschriften. Bei einem Verkaufspreis von über 15 Millionen Euro muss die BImA die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages und des Finanzausschusses des Bundesrates einholen. Im Bundestag wurde der Verkauf mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU und SPD durchgewunken, nur Grüne und Linke stimmten dagegen. Erst im Bundesratsausschuss wurde die Notbremse gezogen. Die Abstimmung über einen Verkauf wurde im April und im Juni zwei mal vertagt. In der September-Sitzung wurde der Verkauf dann endgültig mit den Stimmen der rot-grün regierten Länder und Berlin abgelehnt.