Das Berliner Mietenvolksbegehren ist eine Chance – Rede zur Aktuellen Stunde

Der Gesetzentwurf des Berliner Mietenvolksentscheids ist eine große Chance, um endlich einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik einzuleiten: es braucht endlich Maßnahmen, die auch den Einkommensschwachen MieterInnen zu Gute kommen . Der Senat sollte mit der Initiative in ernsthafte Verhandlungen treten.

In meiner Rede zur Aktuellen Stunde im Plenum  fordere ich den Senat daher auf, das erfolgreiche Mietenvolksbegehren nicht länger als Bedrohung wahrzunehmen oder durch rechtliche Tricks zu verschleppen. Ernstgemeinte Verhandlungen auf Basis der Vorschläge der Initiative müssen her, damit ausreichend sozialer Wohnraum in Berlin gesichert, geschaffen und die Mieten vor allem im Sozialen Wohnungsbau gesenkt werden können.

Und hier diskutieren die Wohnungspolitische Sprecherin der SPD, Iris Spranger und ich noch etwas weiter:

Sämtliche Reden der 67. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses findet ihr auch auf der Webseite des rbb.

Ausnahmen sind die Regel: die schwarz-rote Mini-Mietpreisbremse

Nachdem die Große Koalition im Bund die Mietpreisbremse endlich beschlossen hat, gilt sie zum 1.Juni in Berlin. Trotzdem besteht leider kein Grund zur Freude, denn sie ist eine verwässerte Kompromisslösung. Statt einer wirksamen Regelung gegen Mietpreissteigerungen beinhaltet die schwarz-rote Mietpreisbremse zahlreiche Ausnahmen, die einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehen.

Haus-in-KreuzbergDie Mietpreisbremse sieht vor, dass in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieten bei Neuverträgen zukünftig höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die Idee für ein solches Instrument ist nicht neu. Die Einführung wurde von uns Grünen schon seit Jahren gefordert. Zwar schafft die Mietpreisbremse keinen neuen Wohnraum, sie kann bei richtiger und konsequenter Ausgestaltung aber ein Baustein sein, um die immer weiter steigenden Mieten zu begrenzen – zumal ohne jegliche Wohnwertverbesserung. Ob das allerdings mit dem von CDU und SPD im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gelingt, ist mehr als fraglich. Denn die Immobilienlobby konnte sich zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter in entscheidenden Punkten durchsetzen.

Die zahlreichen Ausnahmen laden gerade dazu ein, die Regelungen gezielt zu umgehen. Beispiel „umfassende“ Sanierungen: Wird eine Wohnung umfassend saniert bzw. modernisiert, dann greift die Mietpreisbremse nicht. Umfassend ist eine Sanierung laut Gesetzesentwurf bereits dann, wenn die Modernisierungen mehr kosten als ein Drittel eines vergleichbaren Neubaus. Einige EigentümerInnen werden noch stärker als bisher erwägen, durch überteuerte Modernisierungen Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen heraus zu spekulieren. Um das zu verhindern, fordern wir gesetzliche Regelungen, die eine Instrumentalisierung der Modernisierung zur Verdrängung wirksam ausschließt. Nicht nur mit Blick auf die Mietpreisbremse besteht in diesem Punkt dringender Handlungsbedarf.

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Mietspiegel 2015 – Niedrigere Mietsteigerungen sind kein Grund zur Entwarnung

Auch wenn die Mietsteigerungen weniger hoch als befürchtet sind, auch der Mietspiegel 2015 gibt keinen Grund zur Entwarnung. Denn die Mieten steigen in Berlin immer noch schneller als die Reallöhne der BerlinerInnen. Zudem sind die Steigerungen auch moderater ausgefallen, weil die Menschen aufgrund des geringen Angebots an bezahlbarem Wohnraum immer seltener umziehen.

Mietspiegel2015Nach wie vor kritisch ist, dass in den Mietspiegel nur die Mieten einfließen, die sich in den letzten vier Jahren verändert haben. Wir als Grüne fordern schon lange, dass alle oder zumindest die Mieten der letzten zehn Jahre in die Bildung der Ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen.

Besonders betroffen sind wieder die Altbauwohnungen, die bis 1918 bezugsfertig wurden und die Nachkriegsbauten der Jahrgänge 1950-1964. Hier stiegen die Oberwerte jeweils in 5 der 12 Mietspiegelfelder um mehr als 10 % gegenüber dem Mietspiegel 2013 an. Aber auch bei den Zwischenkriegsbauten und den Westberliner Wohnungen der Jahre 1973-1990 gibt es teilweise hohe Mietspreissprünge. In kleinen Wohnungen bis 40 qm Größe und den Wohnungen im Ostteil der Stadt, bezugsfertig geworden zwischen 1973 und 1990, scheint hingegen bei Wiedervermietung die Miethöhe bei neuen Verträgen kaum noch erhöhbar zu sein.

Der Senat muss vor allem für Menschen mit geringem Einkommen mehr bezahlbare Wohnungen bereitstellen und dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum nicht weiter vernichtet wird. Die hohen Mieten im Neubau können die meisten BerlinerInnen nicht bezahlen, daher können sie derzeit auch nicht zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen – zumindest sind sie kein Angebot für Einkommensschwache Familien.

Auch wenn der Mietspiegel vor allem von der Immobilienlobby angezweifelt wird, gilt dieser nach wie vor in der ganzen Stadt.

Den Mietspiegel 2015 gibt es hier.

Falls der Vermieter eine Mieterhöhung ausspricht, rate ich immer sich von einem der Mieterverbände beraten zu lassen!

Mehr Milieuschutz in den Berliner Kiezen

Mehr Milieuschutz für Berlin – das fordern wir in unserem Antrag "Berlin braucht mehr „Soziale Erhaltungsgebiete“ – Mieterschutz stärken und Spekulation eindämmen". Dazu soll der Senat die Bezirke finanziell bei der Durchführung der dafür notwendigen Studien unterstützen.

Mit dem Milieuschutz lassen sich überteuerte Luxussanierungen, Wohnungszusammenlegungen oder Umnutzung von meist preiswerten Wohnraum verhindern. Ganz wichtig auch: nur in Milieuschutzgebieten greift die Umwandlungsverordnung. Nur dort kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersagt werden. Wer es also ernst damit meint, muss sich auch für mehr Milieuschutzgebiete einsetzen.

In der letzten Plenumssitzung des Abgeordnetenhauses wurde über unseren Antrag abgestimmt. Rot-Schwarz lehnte ihn ab – zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Meine Rede dazu seht ihr hier: