Wichtiges Signal im Kampf gegen Spekulation: Bezirk nutzt Vorkaufsrecht zugunsten Dritter im Wrangelkiez

Seit Monaten kämpft die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 in Kreuzberg für den Erhalt ihrer bezahlbaren Mietwohnungen. Am Donnerstag war nach langem Kampf ein großer Erfolg zu vermelden: Um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, hat der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, das es in Milieuschutzgebieten theoretisch gibt. Gemeinsam mit den Mietern und dem grünen Baustadtrat Hans Panhoff wurde mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und einer Stiftung verhandelt. In einem bisher einmaligen Kooperationsmodell sollen beide das Haus jetzt übernehmen. Auf diesem Weg kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter wahrnehmen. Der Bezirk setzt so ein deutliches Zeichen gegen Immobilienspekulation. Als Grüne haben wir auf Landes- und Bezirksebene die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 unterstützt und uns für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk stark gemacht. Dass es am Ende geklappt hat, ist insbesondere dem großen Engagement der Mieter*innen sowie dem Bezirksamt zu verdanken.

Die Wrangelstraße 66 und das vorgesehene Kooperationsmodell zwischen Wohnungsbaugesellschaft und Stiftung zur Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts zu Gunsten Dritter ist ein wichtiger Präzedenzfall – dabei darf es aber nicht bleiben. Der strategische Einsatz des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert muss endlich zum Regelfall werden, um preiswerten Wohnraum zu erhalten und die Mieter*innen vor Verdrängung durch Spekulation zu schützen. Seit Jahren versuchen die Bezirke in ihren Milieuschutzgebieten vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften haben aufgrund hoher Kaufpreise und Verkehrswerte Anfragen der Bezirke aber meist negativ beantwortet. Damit das Vorkaufsrecht durch die Bezirke zukünftig häufiger eingesetzt und nicht immer nur im Einzelfall angewendet werden kann, müssen endlich formale und finanzielle Hürden auf Landesebene und bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgebaut werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen in die Lage versetzt werden, innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen (8 Wochen) mit den Bezirken das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten trotz steigender Verkehrswerte (Kaufpreis, der durch Gutachten festgestellt wird) ausüben zu können. Neben dem Neubau von Wohnungen muss auch die Sicherung von preiswertem Wohnraum zentraler Bestandteil der Wohnungspolitik werden.

Um das Vorkaufsrecht als Instrument einer gestaltenden Stadtentwicklungspolitik dauerhaft nutzen zu können, braucht es deshalb geeignete Standardverfahren.

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Niemand darf erfrieren! Obdachlose schützen – 1000 Notschlafplätze für die Berliner Kältehilfe 2015

Gemeinsam mit den andren Oppositionsfraktionen hat die Grüne Fraktion den Antrag „Obdachlose schützen: Im Rahmen der Kältehilfe mehr Notschlafplätze schaffen und die Wohnungslosenhilfe ausbauen“ ins Plenum eingebracht.
Wir fordern darin die Aufstockung der Notübernachtungen in der Kältehilfe auf mindestens 1000 Plätze für den kommenden Winter. Die Kältehilfe ist ein Sonderprogramm des Landes Berlin, welches seit 1995 existiert und leider notwendiger denn je ist.

Dem Antrag vorangegangen war ein Notruf der Vertreter*innen der Träger der Kältehilfe in den Berliner Bezirken. Sie warnen ausdrücklich davor, dass in diesem Winter mit Kältetoten auf den Berliner Straßen zu rechnen ist, wenn die Zahl der Notübernachtungen nicht deutlich aufgestockt wird. Einige forderten die Verdoppelung oder Verdreifachung der bisher ca. 600 Plätze in der Kältehilfe, um der sich dramatisch zuspitzenden Situation gerecht werden zu können.

Schon im sehr milden Winter 2014/2015 waren einige Einrichtungen der Berliner Kältehilfe, wie die der Berliner Stadtmission zu 200 % überbelegt. Seit Jahren wächst die Zahl obdachloser und wohnungsloser Menschen in Berlin dramatisch.

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Mehr Milieuschutz in den Berliner Kiezen

Mehr Milieuschutz für Berlin – das fordern wir in unserem Antrag "Berlin braucht mehr „Soziale Erhaltungsgebiete“ – Mieterschutz stärken und Spekulation eindämmen". Dazu soll der Senat die Bezirke finanziell bei der Durchführung der dafür notwendigen Studien unterstützen.

Mit dem Milieuschutz lassen sich überteuerte Luxussanierungen, Wohnungszusammenlegungen oder Umnutzung von meist preiswerten Wohnraum verhindern. Ganz wichtig auch: nur in Milieuschutzgebieten greift die Umwandlungsverordnung. Nur dort kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersagt werden. Wer es also ernst damit meint, muss sich auch für mehr Milieuschutzgebiete einsetzen.

In der letzten Plenumssitzung des Abgeordnetenhauses wurde über unseren Antrag abgestimmt. Rot-Schwarz lehnte ihn ab – zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Meine Rede dazu seht ihr hier:

„Verdrängung hat viele Gesichter“ – Film und Diskussion zu Umwandlungsverordnung und Eigentumsbildung am 23.3.

Immer mehr Mietwohnungen werden zu teuren Eigentumswohnungen – und wenn gebaut wird, entstehen immer noch zum großen Teil weitere Eigentumswohnungen. Was für die Einen Investition in eine sichere Geldanlage oder die Altersvorsorge ist, heißt für die Anderen oftmals Aufwertung, Mieterhöhung und Verdrängung. Die Dokumentation „Verdrängung hat viele Gesichter“ beobachtet diesen Konflikt in einem Berliner Kiez. In Kooperation mit dem Filmkollektiv Schwarzer Hahn zeigt das Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung am 23. März um 19:00 Uhr den Film im Moviemento Kino – Eintritt frei:

Anschließend diskutiere ich mit Samira van Zeer (RegisseurInnenteam „Verdrängung hat viele Gesichter“ und Karla-Pappel-Initiative) und Dr. Carsten Brückner (Vorsitzender Haus & Grund Berlin, Zusammenschluss der Haus- und Grundbesitzer) über die in Kürze in Kraft tretende Umwandlungsverordnung, die Folgen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und über das Thema Eigentumsbildung. Im Mittelpunkt werden folgende Aspekte stehen: Was bringt die neue Umwandlungsverordnung? Ist sie ein wirksames Instrument gegen die Verdrängung aus dem Kiez? Welche Rolle spielt die Eigentumsbildung auf dem Wohnungsmarkt? Was kann darüber hinaus gegen Verdrängung unternommen werden?

„Verdrängung hat viele Gesichter“ – Film mit anschließender Diskussion zur Umwandlungsverordnung und Eigentumsbildung
Wann: Montag, 23. März, 19:00 Uhr
Wo: Moviemento Kino (Kottbusser Damm 22) – Eintritt frei