Unser Grünes Wahlprogramm ist beschlossen – mit einem entschlossenen Kapitel für mehr Mieter*innenschutz, Mietenstopp und besserem Schutz vor Eigenbedarfskündigungen!

In Berlin sind fast ein Viertel der Haushalte mit ihren Mieten überfordert. Aber auch in Stuttgart wurden die Mieten in den letzten 12 Jahren um 72 Prozent erhöht, in Leipzig um 66 Prozent.… Bremen, Nürnberg, Köln, Düsseldorf, Frankfurt … in allen wachsenden Städten, im Süden, im Norden, im Westen und ja auch im Osten, explodieren die Mieten. All diese Städte haben einen angespannten Wohnungsmarkt. In all diesen Städten erwarten die Mieter*innen von uns konkrete Hilfe. Viele private Konzerne haben in den letzten Jahren fette Renditen gemacht. Sie haben aus den Menschen, die schon unter der hohen Inflation und den enormen Preissteigerungen leiden und jeden Cent umdrehen mussten, auch noch den letzten Euro herausgepresst. Sie haben die Mieten für ihren Profit so explodieren lassen, dass in vielen Städten über die Hälfte der Menschen akut Angst hat, ihr Zuhause zu verlieren.

Dem müssen wir ein Ende setzen. Wir müssen die Kraft sein, die den Menschen die Angst vor Verdrängung nimmt. Wir müssen die Kraft sein, die auf der Seite der Menschen für ihr Zuhause kämpft.

Es ist gut, dass wir hier heute ein Wahlprogramm beschlossen haben, das einen klaren Kurs für mehr Mieterschutz, das Recht auf Wohnen und für gemeinwohlorientierte Akteure auf dem Wohnungsmarkt à la Wien fordert  – besser wäre es aber, wenn auch unsere Spitzen das Thema noch mehr nach vorne stellen und glaubwürdig genauso dafür kämpfen – wie wir es in den Städten schon lange tun! 

Die Zeit drängt. Die Mietpreisbremse läuft Ende des nächsten Jahres aus, ebenso der Schutz der Mieter*innen vor Umwandlungen in Eigentumswohnungen. Es muss zentral für uns sein, den Menschen die Angst vor der nächsten Mieterhöhung und vor Verdrängung zu nehmen. Zeigen wir, dass wir konkret für die Menschen kämpfen. Für faire Lebensbedingungen. Für bezahlbare Mieten. Und im Bündnis mit der Zivilgesellschaft!

Hier einige Forderungen, die ihr im Wahlprogramm findet:

Mieter*innenschutz ist Prio bei den Grünen!

5 Jahre Mietenstopp: Wir werden in angespannten Wohnungsmärkten einen Mietenstopp ermöglichen.

Mietpreisbremse: Wir werden die Mietpreisbremse  verlängern und sie durch die Abschaffung von Ausnahmen verschärfen. Wir wollen die Mietpreisbremse außerdem bereits auf Wohnungen anwenden, die älter als fünf Jahre sind. Und wir werden Schlupflöcher schließen, etwa wenn Wohnungen nicht zu fairen Preisen, sondern überteuert als möblierte Wohnung oder Ferienwohnung angeboten werden.

Möbliertes Wohnen eindämmen: Die Vermietung möblierter Wohnungen muss streng reguliert und die Zweckentfremdung von Wohnraum muss geahndet werden.

Mietwucher bekämpfen: muss durch die Stärkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bekämpft werden, um den Nachweis für Mietende zu erleichtern und somit Verstöße gegen die Mietpreisbremse stärker zu ahnden.

Mietspiegel mietpreisdämpfend: Mietspiegel sollen durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums besser qualifiziert werden. 

Kappungsgrenzen absenken: Zudem werden wir Mieterhöhungen durch eine Senkung der Kappungsgrenzen begegnen.

Warmmietenneutrale Sanierung: Sanierungen müssen warmmietenneutral umgelegt werden.

Spekulation mit Wohnraum bei Umwandlung beenden und (Eigenbedarfs-)Kündigungsschutz ausbauen: Wir wollen einen deutlich stärkeren Schutz bei Eigenbedarfskündigungen und bei Kündigungen wegen Eigenbedarf oder Mietschulden sowie eine Entfrist ung der Umwandlungsbremse.

Vorkaufsrecht wiederherstellen und stärken: Gleichzeitig stärken wir das Vorkaufsrecht von Kommunen im Ertragswertverfahren und den Milieuschutz.

Wohnungstausch ermöglichen: Viele Menschen haben das Interesse, ihre Wohnung zu tauschen, weil sich ihre Lebensumstände geändert haben. So könnte Wohnraum besser genutzt werden. Wir wollen Menschen bei diesen Plänen unterstützen, indem wir rechtliche Möglichkeiten schaffen.

Indexmieten sollen durch Obergrenzen reguliert werden.

Neue Wohngemeinnützigkeit umsetzen: Gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen wollen wir besonders unterstützen. Mit Investitions- und Baukostenzuschüssen für den sozialen Wohnungsbau und die neue Wohngemeinnützigkeit sorgen wir dafür, dass die Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht mehr befristet sind. Die neue Wohngemeinnützigkeit wollen wir so zu einem schlagkräftigen Instrument des sozialen Wohnungsmarktes ausbauen. Wir wollen den Trend zu einem steigenden Anteil von barrierefreien Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau deutlich beschleunigen und unterstützen die Betroffenen stärker bei Umbaumaßnahmen, damit sie in ihren Wohnungen selbstbestimmt leben können.

Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik: Wir setzen uns für eine Bodenpolitik ein, die sich auch am Gemeinwohl orientiert, und passen das Baurecht entsprechend an. Wir richten einen Bundes-Bodenfond ein und unterstützen den Aufbau von kommunalen Bodenfonds.

Steuerschlupflöcher bei Immobiliengeschäften schließen: Sogenannte Share-Deals sind deshalb zu schließen.

Gewerbemieter*innen brauchen einen Mieter*innenschutz – u. a. durch einen Kündigungsschutz und einen Gewerbemietspiegel.

Verdrängung für Eigenbedarfskündigungen stoppen!

Eigenbedarfskündigungen sind heute einer der Hauptgründe für Wohnraumverlust, denn der Leitsatz „Kauf bricht Miete nicht“ gilt nur theoretisch. Im praktischen Leben schützt er nicht vor der Kündigung wegen Eigenbedarfs, auch weil häufig die 10 Jahre Kündigungsschutz bereits ausgelaufen sind. Das ist ein sozialpolitisches Pulverfass. Denn wir haben Kieze, in denen 30–50 % der Wohnungen in Eigentum umgewandelt wurden und Schutzfristen bereits ausgelaufen sind. Meist trifft es einkommensschwache und ältere Mieter*innen, die kaum Chancen haben, ein neues Zuhause zu finden. In Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg zB sind viele betroffen, weil sie in einer umgewandelten Sozialwohnungen leben, deren Mietpreis- und Belegungsbindung nun ausläuft und die nun auf dem freien Markt verkauft werden. Es darf nicht sein, dass in unserer Stadt gerade Ältere in die Wohnungslosigkeit geschickt werden, nur damit einige Wenige Rendite machen können.
Besonders perfide dabei ist, dass der Eigenbedarf in ca. 50 % der Fälle nur vorgetäuscht ist, obwohl dieser bereits extrem weit definiert ist. Selbst für die Unterbringung eines Aupairs kann man Eigenbedarf geltend machen. Als ersten schnellen Schritt fordern wir den Senat deshalb auf, endlich ein Register einzurichten, das Umwandlungen und Eigenbedarfskündigungen transparent macht und Missbrauch leichter verfolgen lässt. Zusätzlich müssen wir diesen Missbrauch als Ordnungswidrigkeit einstufen und die durch die Verdrängung entstandenen Gewinne abschöpfen. Die bisherigen Schadensersatzregelungen reichen bei Weitem nicht.
Unseren ganzen Antrag mit allen Forderungen findet ihr, wenn ihr bei Pardok 19/1752 sucht, oder unter diesem Link: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-1752.pdf

Über unseren Antrag und einen Fall über vorgetäuschten Eigenbedarf hat auch ZDF Frontal gestern Abend berichtet: https://www.zdf.de/politik/frontal/frontal-eigenbedarf-kuendigung-vorgetaeuscht-mietvertag-100.html

Fachgespräch „Möbliertes Wohnen & Wohnen auf Zeit“ 
am 11.09.2024

Volles Haus am späten Abend!

Am vergangenen Mittwoch fand das Fachgespräch der GRÜNEN zum Thema statt. Das Thema wird gerade in Berlin immer wichtiger, denn wer in der Hauptstadt aktuell auf der Suche nach einer langfristigen Wohnung ist, hat meistens Pech: Über die Hälfte der Berliner Wohnungsinserate sind möblierte Wohnungen auf Zeit. 

Das Problem: Bei möblierten Wohnungen zieht die Mietpreisbremse nicht, die Angebotsmieten liegen rund 60% höher als bei regulären Wohnungen, in Berlin bei 24,44 €/qm durchschnittlich und mit Luft nach oben. Es kommt vor, dass für eine 43 qm-Wohnung rund 4600 Euro/Monat verlangt werden.

Um diesen Missbrauch einzudämmen, müsste der Bundestag die Mietpreisbremse schärfen, denn die Regulierung von Möblierten Wohnen auf Zeit ist Bundesaufgabe. Dass das wohl in dieser Legislatur nicht passieren wird, hat die Bundestagsabgeordnete der Grünen Hanna Steinmüller berichtet. Die FDP, bzw. Justizminister Buschmann blockiert nicht nur hier, auch andere Projekte, die sogar im Koalitionsvertrag stehen, werden im kommenden Jahr wohl nicht angegangen.

Ein besonderer Fokus des Fachgesprächs lag auf den Bezirken: Der Sprecher für Stadtentwicklung und Bauen aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Jun Chen, stellte ein Gutachten vor, das der Frage nachgeht, wie Bauplanungsrecht, Erhaltungssatzung und Zweckentfremdungsverbot auf die verschiedenen Arten von möblierten Wohnungen angewandt werden können. Anschließend haben unsere grünen Bezirksstadträte Fallbeispiele aus der Praxis vorgestellt und ihre aktuellen Strategien gegen die Errichtung von Microapartments und Grundrissänderungen für möblierten Wohnraum vorgestellt. Jochen Biedermann in Neukölln hat vor dem Verwaltungsgericht einen Prozess gegen Grundrissänderungen laufen. Dort sollte eine 2-Zimmer-Wohnung in eine 6-Zimmer-Wohnung verändert werden und statt 580 €/qm für die gesamte Wohnung rund 500 €/Zimmer gefordert werden. Florian Schmidt hat berichtet, wie in der Warschauer Straße 59 einzelne Betten vermietet werden und wie er in einem Neubauprojekt die Errichtung von Kleinstwohnungen zu verhindern versucht – auch dieses Verfahren ist vor Gericht.

In der anschließenden Gesprächsrunde wurden die verschiedenen Instrumente adressiert und darüber hinaus verschiedene zivilrechtliche Möglichkeiten diskutiert. Die ASUM berichtete, dass die Erhebung der Daten zu möbliertem Wohnraum schwierig ist, da Mieter*innen meist nicht reagierten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. prüft eine strategische Prozessführung gegen Wunderflats, die Seite, die an der Vermittlung verdient Mietverträge bereitstellt. Auch wenn auf Bundesebene nichts passiert – auf den anderen politischen Ebenen wird das Problem von „möbliertem Wohnen auf Zeit“ tatkräftig angegangen. 

Bezahlbaren Wohnraum schützen – Verdrängung durch Abriss verhindern!

Letzten Samstag (27.04.2024) habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Jian Omar und einigen solidarischen Nachbar*innen und Mieter-Inis die verbliebenen Mieter*innen der Jagowstr. 35 besucht. Diese ist Eigentum der Jagowstraße 35 Immobilienverwaltungs GmbH, die einem bekannten Musikproduzenten sowie einem etablierten Konzertveranstalter gehört. Bis zu einem Tagesspiegel Artikel zu dem geplanten Teilabriss im März 2023 war auch eine sehr bekannte deutsche Sängerin Mit-Geschäftsführerin der Immobilienverwaltungs GmbH. Die Mieter*innen hatten um Unterstützung gebeten, weil ihre Wohnungen vom Rechtsanwalt der Eigentümer, Herrn Jotzo (ehemals Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus und wohnungspolitischer Sprecher für die FDP), besichtigt wurden. Dieser sollte für die Eigentümer feststellen, in welchem Umfang die Miete erhöht werden dürfte. Begründet wurde die Begehung mit einer anstehenden Modernisierung. Das Vorderhaus wollen die Eigentümer abreißen lassen und durch einen teuren Neubau mit Tiefgarage ersetzen. Und das, obwohl das Gebäude auch leicht saniert und aufgestockt werden könnte. Unter dem Vorwand, es würden ja mehr Wohnungen entstehen, sollen die Bestandsmieter*innen weichen – angekündigt sind 24 Monate in Umsetzwohnungen. Die Wohnungen sind bereits als Eigentumswohnungen aufgeteilt und sollen nach Modernisierung bzw. Neubau weiterverkauft werden. Als die Eigentümer das Haus 2019 gekauft haben, wurde den Mieter*innen noch angekündigt, man wolle ein verantwortungsvoller Bestandshalter sein. Im Jahr 2024 soll nun preiswerter, bestehender Wohnraum abgerissen werden und den Mieter*innen droht die Verdrängung. Andere Beispiele belegen, dass der neue Wohnraum nach Modernisierung bzw. Neubau oft gar nicht mehr bezahlbar für die Mieter*innen ist. Für die Mieter*innen in der Jagowstraße 35 würde das einen gezwungenen Wegzug aus dem sozialen Umfeld bedeuten.

Man darf sicher fragen, warum die Eigentümer solche Geschäftsmodelle auf Kosten der Mieter*innen verfolgen, wie viel Rendite denn erwartet wird und ob die beiden Eigentümer sich nicht besser auf ihr eigentliches berufliches Standbein Musikproduktion und Konzertveranstaltungen konzentrieren sollten, wenn sie so mit Mieter*innen umgehen? Deshalb fordere ich die Eigentümer auf, das Gebäude zu erhalten und behutsam zu sanieren. Denn auch ohne Abriss und Luxussanierung müssen sie sich sicherlich keine Sorge um ihre Existenz machen.

Dieses Beispiel verdeutlicht erneut, wie dringend eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und der Bauordnung sind. Deshalb hatten wir das „Am besten nicht abreißen – Gesetz“ eingebracht, welches Abriss von intaktem Wohnraum zur Ausnahme machen soll und strenge, soziale Auflagen macht, wenn es zu Abriss kommt.

Das ganze Gesetz findet man hier: Beschlussempfehlung – sw19-0173-v.pdf

Siehe auch: Am besten nicht abreißen! – Gesetz für den Erhalt und Schutz von Wohnraum vor Abriss längst überfällig – Katrin Schmidberger