Für ein soziales Gewerbemietrecht: Anträge eingebracht, erste Bundesratsinitiative erfolgreich

Seit Jahren setzen wir uns als Grüne für einen besseren Schutz von Gewerbemieter*innen ein und fordern von der Bundesebene ein neues, soziales Gewerbemietrecht. Denn auch für Gewerbeflächen steigen die Mieten seit Jahren immer weiter an. Das stellt kleine Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe oder den lokalen Einzelhandel vor große Probleme. Auch immer mehr soziale Träger, Vereine, Kitas oder Kinderläden haben Schwierigkeiten, noch bezahlbare Flächen zu finden oder ihre bestehenden Räume weiter zu finanzieren. Doch zu einer wachsenden Stadt gehört nicht nur neuer Wohnraum, sondern auch eine entsprechende Infrastruktur. Deshalb haben wir als rot-rot-grüne Koalition endlich zwei Anträge eingebracht, um dieser Entwicklung im Rahmen der landespolitischen Möglichkeiten entgegenzuwirken und bundespolitische Initiativen über den Bundesrat dazu zu ergreifen.

Gleichzeitig gibt es einen ersten Erfolg zu vermelden: eine erste Berliner Bundesratsinitiative zur Änderung des Gewerbemietrechts durch den Justizsenator wurde heute im Bundesrat mehrheitlich angenommen. Inhalt dieser Initiative ist es, dass den Gewerbemietern zukünftig ein gesetzlicher Verlängerungsanspruch für die Mietverträge zustehen soll, und zwar solange, bis ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren erreicht ist. Jetzt ist die Bundesregierung und der Bundestag an der Reihe, zu handeln.

Meine gestrige Rede im Plenum des Abgeordnetenhauses zum Thema Gewerbemieten und was wir in unseren beiden eingebrachten Anträgen dazu vorschlagen, ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):

Die beiden Anträge sind hier zu finden:

Recht auf angemessenes Wohnen – Grüner Beschluss für eine neue Berliner Linie der Vernunft

Der Landesausschuss der Berliner Grünen – quasi der kleine Parteitag – hat gestern einen Antrag von Benedikt Lux und mir beschlossen. Kernforderung ist ein neuer Umgang mit Hausbesetzungen in der Stadt. Zukünftig sollen Verhandlungen und eine Orientierung am Züricher Modell die „Berliner Linie der Vernunft“ bilden.

Wie in Deutschland muss auch in der Schweiz zunächst ein Strafantrag durch den Eigentümer gestellt werden. Jedoch wird zunächst ein Kompromiss zwischen den Eigentümer*innen und den Besetzer*innen versucht, um eine langfristige Befriedung zu erreichen, auch durch Zwischennutzungsverträge. Zudem wird das Gebäude bzw. Wohnhaus durch die Polizei überhaupt erst geräumt, wenn der Eigentümer vorweisen kann, dass eine neue Nutzung, ein Abriss oder eine Sanierung unmittelbar bevorsteht. Damit wird erreicht, dass Räumungen erst so spät wie nötig vorgenommen werden. Viele Häuser, die von Zwischennutzer*innen in Anspruch genommen werden, dienen sogar der Entwicklung von sozialen oder alternativen Lebensweisen und Kultur.

Denn klar ist auch: Berlin wäre nicht so vielfältig und bunt, wie es heute ist, hätte es die Hausbesetzer*innen-Szene z.B. in den 1980er Jahren nicht gegeben.

Der Beschluss „Recht auf angemessenes Wohnen: Spekulativen Leerstand auf allen Ebenen konsequent bekämpfen – Berliner Linie der Vernunft weiter entwickeln“ kann hier nachgelesen werden.

Änderung der Bauordnung: erste Novelle soll Immobilienspekulation erschweren

In der Koalitionsvereinbarung hatten wir Änderungen bei der Berliner Bauordnung erkämpft, die jetzt teilweise in eine erste Novelle eingeflossen und seit April in Kraft in Kraft sind. Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag haben wir zur Bauordnung folgendes vereinbart:

Mit der beschlossenen und in Kraft getretenen Änderung der Bauordnung wird der Abriss von Wohnraum endlich wieder genehmigungspflichtig nachdem Rot-Rot 2006 lediglich eine Anzeigepflicht eingeführt hatte. In der Folge konnten Bezirke gegen den Abriss häufig nichts unternehmen. Die Anzeigepflicht bot keinerlei Schutz für bestehenden Wohnraum und hat oft sogar das Gegenteil bewirkt – zu Lasten der Mieterstadt Berlin.  Denn aus Investorensicht ist immer öfter der Abriss bestehender Gebäude und ein anschließender Neubau im hochpreisigen Eigentumssegment attraktiver, als bestehenden Wohnraum zu nutzen. Ergänzend wurde im ebenfalls überarbeiteten Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (tritt am 1. Mai in Kraft) festgelegt, das die Schaffung vom vorgeschriebenen Ersatzwohnraum zukünftig nur noch dann anerkennt wird, wenn dieser im gleichen Bezirk und mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen wird. Um Altbauten vor Abriss zu schützen, soll der vorgeschriebene Ersatzbau auch nur unter der Voraussetzung der Beibehaltung des Maßes der baulichen Nutzung erlaubt sein. Wird ein beantragter Ersatzwohnraum anerkannt, wird der Abriss aber erst genehmigt, sobald eine Baugenehmigung für das Gebäude mit Ersatzwohnraum vorliegt. Das sind die beiden entscheidenden Instrumente, um den Abriss von bestehendem Mietwohnraum einigermaßen zu verhindern, auch wenn dies nicht in jedem Fall gelingen wird.

Außerdem verkürzen wir mit der beschlossenen Änderung der Bauordnung die Geltungsdauer von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden, denn viele Flächen liegen in Berlin auch Brach obwohl Baurecht besteht, weil einige Investoren lieber damit spekulieren statt ihre Bauvorhaben zu realisieren. Seit 2016 wurden 119.000 Baugengehmigungen in Berlin ausgesprochen, allerdings wurden nur 65.000 Bauvorhaben realisiert. Zukünftig soll die Geltungsdauer der Baugenehmigung deshalb statt drei nur zwei Jahre betragen sowie die Frist zur Fertigstellung genehmigter Bauvorhaben von sieben auf sechs Jahre reduziert werden.

Und last but not least: wir weisen in der Bauordnung darauf hin, dass ökologische Baustoffe und Teile verwendet werden, die weitestgehend nach dem Abbruch wiederverwendet oder recycelt werden können. Damit wollen wir den Baustoff Holz besonders voranbringen, der schon erfolgreich für den Geschosswohnungsbau eingesetzt wird – leider noch zu selten in Berlin. Dabei bietet gerade der Holzbau große Chancen für den günstigen Neubau von Mietwohnungen.

Übrigens: In der 2. Jahreshälfte werden wir eine weitere Novelle erarbeiten. Diese soll sich dann mit dem Schwerpunkt Ökologie und Nachhaltigkeit beschäftigen und die Abstandsflächen wieder erweitern.

Die beschlossenen Änderungen zur Berliner Bauordnung sind hier zu finden. Im Vorfeld gab es im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen ein Anhörung mit Experten zur Bauordnung, das Wortprotokoll gibt es hier.

CDU, FDP und AfD wollen Holm als ehrenamtlichen Berater Berufsverbot erteilen – und scheitern

CDU, FDP und AfD sind gescheitert: sie hatten jeweils gefordert, dass Andrej Holm nicht länger ehrenamtlicher Berater im „Begleitkreis zum Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sein dürfe. Gemeinsam mit SPD und Linke haben wir die Anträge abgelehnt – meinen Redebeitrag dazu gibt es hier:

(Quelle des Videos: rbb)