Offener Brief zum Erhalt des Ladens Kamil Mode am Kottbusser Damm 9

Nach 16 Jahren erfolgreichem Betrieb hat der Eigentümer Kamil Mode gekündigt bzw. war bisher zu keinerlei Verlängerung des Mietvertrages bereit. Gemeinsam mit anderen KollegInnen von R2G habe ich am 25. April einen offenen Brief an den Eigentümer verfasst, weil er sich leider bisher allen Gesprächen verschlossen hat.

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Sehr geehrter Herr Cussler,

wir alle haben uns in den vergangenen Wochen und Monaten in zahlreichen Schreiben an Sie gewandt und uns für den Verbleib von Kamil Mode eingesetzt. Auch die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hat eine entsprechende Resolution beschlossen.
Eine Reaktion Ihrerseits blieb jedoch bisher aus. Ihre Entscheidung mag zwar rechtlich korrekt sein, Ihrer Verantwortung als Eigentümer werden Sie so aber nicht gerecht.

Deshalb wenden wir uns mit diesem offenen Brief und Appell erneut an Sie, um den Verbleib des Familienbetriebes am Kottbusser Damm 9 in Kreuzberg zu ermöglichen. Wir fordern Sie auf, sich einem Gespräch über Möglichkeiten für einen neuen Mietvertrag nicht länger zu verweigern. Wir sind der Meinung, dass es auch in Ihrem Interesse liegen sollte, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Seit 16 Jahren bietet Kamil Mode ein beliebtes Angebot für die angrenzende Nachbarschaft. Der Familienbetrieb ist im Kiez verwurzelt und erfreut sich einer großen Kundschaft. Die derzeitigen Entwicklungen werden daher nicht nur seitens der Politik und der Verwaltung, sondern vielmehr noch durch die Nachbarschaft und die Zivilgesellschaft genauestens verfolgt. Es besteht Einigkeit,
dass ein weiteres Café, Bistro oder Restaurant nicht dem Bedarf des Kiezes entspricht und vielmehr zur Beförderung von gewerblichen Monostrukturen beitragen würde.

Wir alle erleben seit einigen Jahren, dass immer mehr wichtige Teile der sozialen und kleingewerblichen Infrastruktur verloren gehen – meist durch immer weiter steigende Gewerbemieten oder auslaufende und nicht verlängerte Verträge. Die Attraktivität der Kieze hängt jedoch unbedingt auch mit der kleinteiligen Struktur zusammen, die eine ausreichende, persönliche und räumlich nahe Versorgung mit sozialen
und anderen Dienstleistungen sicherstellt. Das Geschäft befindet sich in einem sog. Milieuschutzgebiet. Diese Gebiete sollen die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen und erhalten. Dafür ist aber auch eine funktionierende Nahversorgung unerlässlich.
Und gerade die kleinen, seit vielen Jahren verwurzelten Läden sind Orte gelebter Nachbarschaft. Die Erhaltung funktionierender Viertel mit einer vielfältigen, gewerblichen Mischung, in denen Menschen und Familien gerne leben, sollte selbstverständlich in unser aller – und somit auch Ihrem – Interesse liegen.

Für den Familienbetrieb kommt erschwerend hinzu, dass er aufgrund der angespannten Situation auf dem Gewerbemietmarkt bisher keinen Ersatzstandort gefunden hat. Auf das Angebot, auch über die Mietkonditionen zu verhandeln, sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Gerade für Herrn Qadi bedeutet das wenige Jahre vor seinem Ruhestand den Verlust seiner Existenzgrundlage. Es wird berichtet, dass Sie statt des Familienbetriebs Kamil Mode lieber „etwas Schönes“ in den Räumen des Kottbusser Damms 9 haben möchten. Wir hoffen sehr, dass hier nur ein Missverständnis vorliegt.

In Zeiten von Wohnungsnot und der zunehmenden sozialen Spaltung unserer Stadt, ist die Raumfrage zu der sozialen Frage geworden. Für Sie mag die Vermietung des Gewerberaumes eine Frage des Geschmacks oder einer höheren Rendite sein, für die Menschen im Kiez und Herrn Qadi geht es aber um die Existenz und um den sozialen Zusammenhalt. Durch die Art Ihres Agierens, also die konsequente Verweigerung eines Dialogs seit Monaten, schüren Sie aus unserer Sicht leider Vorurteile gegenüber Vermieter*innen und heizen die angespannte Stimmung in Berlin mit an.

Wir appellieren deshalb nachdrücklich an Sie, entsprechend Ihrer Verantwortung als Vermieter zu handeln und einen Verbleib von Kamil Mode zu ermöglichen. Gerne stehen wir für Gespräche zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Canan Bayram, Mitglied des Bundestages
Gaby Gottwald, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses
Andy Hehmke, Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Friedrichshain-Kreuzberg
Cansel Kiziltepe, Mitglied des Bundestages
Pascal Meiser, Mitglied des Bundestages
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für für Bauen, Planen und Facility Management
Friedrichshain-Kreuzberg
Katrin Schmidberger, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses

Für ein soziales Gewerbemietrecht: Anträge eingebracht, erste Bundesratsinitiative erfolgreich

Seit Jahren setzen wir uns als Grüne für einen besseren Schutz von Gewerbemieter*innen ein und fordern von der Bundesebene ein neues, soziales Gewerbemietrecht. Denn auch für Gewerbeflächen steigen die Mieten seit Jahren immer weiter an. Das stellt kleine Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe oder den lokalen Einzelhandel vor große Probleme. Auch immer mehr soziale Träger, Vereine, Kitas oder Kinderläden haben Schwierigkeiten, noch bezahlbare Flächen zu finden oder ihre bestehenden Räume weiter zu finanzieren. Doch zu einer wachsenden Stadt gehört nicht nur neuer Wohnraum, sondern auch eine entsprechende Infrastruktur. Deshalb haben wir als rot-rot-grüne Koalition endlich zwei Anträge eingebracht, um dieser Entwicklung im Rahmen der landespolitischen Möglichkeiten entgegenzuwirken und bundespolitische Initiativen über den Bundesrat dazu zu ergreifen.

Gleichzeitig gibt es einen ersten Erfolg zu vermelden: eine erste Berliner Bundesratsinitiative zur Änderung des Gewerbemietrechts durch den Justizsenator wurde heute im Bundesrat mehrheitlich angenommen. Inhalt dieser Initiative ist es, dass den Gewerbemietern zukünftig ein gesetzlicher Verlängerungsanspruch für die Mietverträge zustehen soll, und zwar solange, bis ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren erreicht ist. Jetzt ist die Bundesregierung und der Bundestag an der Reihe, zu handeln.

Meine gestrige Rede im Plenum des Abgeordnetenhauses zum Thema Gewerbemieten und was wir in unseren beiden eingebrachten Anträgen dazu vorschlagen, ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):

Die beiden Anträge sind hier zu finden:

Recht auf angemessenes Wohnen – Grüner Beschluss für eine neue Berliner Linie der Vernunft

Der Landesausschuss der Berliner Grünen – quasi der kleine Parteitag – hat gestern einen Antrag von Benedikt Lux und mir beschlossen. Kernforderung ist ein neuer Umgang mit Hausbesetzungen in der Stadt. Zukünftig sollen Verhandlungen und eine Orientierung am Züricher Modell die „Berliner Linie der Vernunft“ bilden.

Wie in Deutschland muss auch in der Schweiz zunächst ein Strafantrag durch den Eigentümer gestellt werden. Jedoch wird zunächst ein Kompromiss zwischen den Eigentümer*innen und den Besetzer*innen versucht, um eine langfristige Befriedung zu erreichen, auch durch Zwischennutzungsverträge. Zudem wird das Gebäude bzw. Wohnhaus durch die Polizei überhaupt erst geräumt, wenn der Eigentümer vorweisen kann, dass eine neue Nutzung, ein Abriss oder eine Sanierung unmittelbar bevorsteht. Damit wird erreicht, dass Räumungen erst so spät wie nötig vorgenommen werden. Viele Häuser, die von Zwischennutzer*innen in Anspruch genommen werden, dienen sogar der Entwicklung von sozialen oder alternativen Lebensweisen und Kultur.

Denn klar ist auch: Berlin wäre nicht so vielfältig und bunt, wie es heute ist, hätte es die Hausbesetzer*innen-Szene z.B. in den 1980er Jahren nicht gegeben.

Der Beschluss „Recht auf angemessenes Wohnen: Spekulativen Leerstand auf allen Ebenen konsequent bekämpfen – Berliner Linie der Vernunft weiter entwickeln“ kann hier nachgelesen werden.

Änderung der Bauordnung: erste Novelle soll Immobilienspekulation erschweren

In der Koalitionsvereinbarung hatten wir Änderungen bei der Berliner Bauordnung erkämpft, die jetzt teilweise in eine erste Novelle eingeflossen und seit April in Kraft in Kraft sind. Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag haben wir zur Bauordnung folgendes vereinbart:

Mit der beschlossenen und in Kraft getretenen Änderung der Bauordnung wird der Abriss von Wohnraum endlich wieder genehmigungspflichtig nachdem Rot-Rot 2006 lediglich eine Anzeigepflicht eingeführt hatte. In der Folge konnten Bezirke gegen den Abriss häufig nichts unternehmen. Die Anzeigepflicht bot keinerlei Schutz für bestehenden Wohnraum und hat oft sogar das Gegenteil bewirkt – zu Lasten der Mieterstadt Berlin.  Denn aus Investorensicht ist immer öfter der Abriss bestehender Gebäude und ein anschließender Neubau im hochpreisigen Eigentumssegment attraktiver, als bestehenden Wohnraum zu nutzen. Ergänzend wurde im ebenfalls überarbeiteten Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (tritt am 1. Mai in Kraft) festgelegt, das die Schaffung vom vorgeschriebenen Ersatzwohnraum zukünftig nur noch dann anerkennt wird, wenn dieser im gleichen Bezirk und mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen wird. Um Altbauten vor Abriss zu schützen, soll der vorgeschriebene Ersatzbau auch nur unter der Voraussetzung der Beibehaltung des Maßes der baulichen Nutzung erlaubt sein. Wird ein beantragter Ersatzwohnraum anerkannt, wird der Abriss aber erst genehmigt, sobald eine Baugenehmigung für das Gebäude mit Ersatzwohnraum vorliegt. Das sind die beiden entscheidenden Instrumente, um den Abriss von bestehendem Mietwohnraum einigermaßen zu verhindern, auch wenn dies nicht in jedem Fall gelingen wird.

Außerdem verkürzen wir mit der beschlossenen Änderung der Bauordnung die Geltungsdauer von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden, denn viele Flächen liegen in Berlin auch Brach obwohl Baurecht besteht, weil einige Investoren lieber damit spekulieren statt ihre Bauvorhaben zu realisieren. Seit 2016 wurden 119.000 Baugengehmigungen in Berlin ausgesprochen, allerdings wurden nur 65.000 Bauvorhaben realisiert. Zukünftig soll die Geltungsdauer der Baugenehmigung deshalb statt drei nur zwei Jahre betragen sowie die Frist zur Fertigstellung genehmigter Bauvorhaben von sieben auf sechs Jahre reduziert werden.

Und last but not least: wir weisen in der Bauordnung darauf hin, dass ökologische Baustoffe und Teile verwendet werden, die weitestgehend nach dem Abbruch wiederverwendet oder recycelt werden können. Damit wollen wir den Baustoff Holz besonders voranbringen, der schon erfolgreich für den Geschosswohnungsbau eingesetzt wird – leider noch zu selten in Berlin. Dabei bietet gerade der Holzbau große Chancen für den günstigen Neubau von Mietwohnungen.

Übrigens: In der 2. Jahreshälfte werden wir eine weitere Novelle erarbeiten. Diese soll sich dann mit dem Schwerpunkt Ökologie und Nachhaltigkeit beschäftigen und die Abstandsflächen wieder erweitern.

Die beschlossenen Änderungen zur Berliner Bauordnung sind hier zu finden. Im Vorfeld gab es im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen ein Anhörung mit Experten zur Bauordnung, das Wortprotokoll gibt es hier.