Genossenschaften stärken Berlin –  Zeit, dass auch die Politik sie stärkt! 

Wohnungsbaugenossenschaften sind eine der verlässlichsten und solidarischsten Wohnformen in unserer Stadt. Anders als renditeorientierte Investoren verfolgen sie nicht das Ziel, Gewinne zu maximieren, sondern die dauerhafte Versorgung ihrer Mitglieder mit sicherem, bezahlbarem und nachhaltigen Wohnraum. Das Prinzip ist einfach und stark zugleich: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Einlage. Entscheidungen werden demokratisch getroffen, und die Bewohner*innen können die Geschicke ihrer Genossenschaft aktiv mitbestimmen. So entsteht eine Wohnform, die nicht von anonymer Gewinnlogik, sondern von Gemeinschaft, Sicherheit und Verantwortung getragen wird.

Für die Menschen bedeutet das ein lebenslanges Wohnrecht, Schutz vor Eigenbedarfskündigungen und stabile Mieten und Heizkosten. Viele Genossenschaften bieten zudem Gemeinschaftsräume oder soziale Services an, die das Miteinander im Quartier stärken. Sie sind damit nicht nur ein Modell für bezahlbares Wohnen, sondern auch für eine lebendige Nachbarschaft und eine demokratische Stadtgesellschaft.

Gerade Berlin hat in den letzten Jahren begonnen, diese Wohnform gezielt zu fördern. Über die Investitionsbank Berlin (IBB) gibt es seit 2019 zinsfreie Darlehen für Neubau und den Bestandserwerb, ein Darlehen zum Erwerb von Geschäftsanteilen und langfristige Eigenkapitalergänzungsdarlehen. Das Programm zeigt Wirkung: Seit 2020 wurden 16 Förderanträge gestellt, leider bisher nur neun Projekte davon sind bewilligt. Die Nachfrage ist groß und sie zeigt, dass Genossenschaften eine tragende Rolle im Wohnungsbau übernehmen können, wenn man sie lässt.

Doch gleichzeitig erleben wir eine bedenkliche Schieflage in der Berliner Haushaltsplanung. Während das Investitionsprogramm für landeseigene Wohnungsbaugesellschaften massiv aufgestockt wird, die Kapitalzuführungen steigen von 17 Millionen Euro im Jahr 2024 auf über 30 Millionen Euro im Jahr 2025, sinken die Mittel für die Förderung von Genossenschaften dramatisch. Die Zuführungen an das Sondervermögen Wohnraumförderfonds, die gezielt der Förderung von Genossenschaften dienen sollten, wurden von 25 Millionen Euro (2024) auf nur noch eine Million Euro (2025) gekürzt.

Diese Kürzungen sind nicht nur ein falsches Signal, sie sind auch ein Schlag ins Gesicht all jener, die in Berlin auf solidarische und selbstverwaltete Wohnformen setzen. Während landeseigene Gesellschaften gestärkt werden, droht den Genossenschaften die finanzielle Basis entzogen zu werden. Dabei sind sie es, die mit geringeren Kostenstrukturen, nachhaltigen Finanzierungsmodellen und starkem sozialen Rückhalt einen entscheidenden Beitrag für die Zukunft unserer Stadt leisten. Und vor allem müssen wir mehr über die kleinen, jungen Genossenschaften und deren Anliegen sprechen. Denn nicht die großen, älteren und deutlich Kapitalstärkeren Genossenschaften kaufen Häuser an, sondern es sind die kleinen, jungen, die hier Verantwortung übernehmen. Es braucht dann aber auch mehr Entgegenkommen bei der Förderung, weil sie eben weniger Eigenkpital mit bringen. Schon lange fordere ich hier Bürgschaften für diese Genossenschaften ein. Auch beim Neubau sind es die eher jungen, progressiven Genossenschaften, die auch mal sozialen Wohnungsbau bauen. Wenn wir wollen, dass sich Genossenschaften mehr öffnen, muss der Senat aber hier endlich verlässliche Rahmenbedingungen schaffen statt sie monatelang mit der IBB verhandeln zu lassen und die Konditionen zu erschweren. Zu oft schon wurde mir berichtet, dass Genossenschaften kurz vor der Pleute stehen, weil sie seit fast 2 oder gar 3 Jahren über eine Neubauförderung verhandeln. Und leider funktioniert auch das Förderprogramm zum Erwerb von Geschäftsanteilen in der Praxis nicht, denn entweder die Antragstellenden Mieter*innen sind zu arm und die IBB verweigert das Darlehen aufgrund von fehlender Liquidität oder sie verdienen knapp über dem WBS und sind daher dann nicht förderfähig. Ein völlig absurdes System, das wir dringend ändern müssen, damit auch Menschen, die schmalem Geldbeutel die Chance bekommen, eine Genossenschaftswohnung zu finanzieren.

Wenn wir Berlin wirklich sozial, demokratisch und nachhaltig gestalten wollen, dann dürfen wir die Genossenschaften nicht schwächen, sondern müssen sie gezielt stärken. Sie sind ein Bollwerk gegen Spekulation, ein Garant für stabile Mieten und ein Ort gelebter Demokratie. Der Anteil der Genossenschaftswohnungen in Berlin ist leider in den letzten Jahren gesunken von 12 auf 10%. Es liegt also an uns Grünen hier weiter Druck zu machen und vor Ort die einzelnen Genossenschaftsprojekte zu unterstützen. Denn Berlin braucht mehr Genossenschaften und eine Politik, die sie nicht ausbremst, sondern unterstützt.

Wohnraum ist zum Wohnen da, Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung endlich wirksam verbieten

Berlin wächst, der Druck auf dem Wohnungsmarkt steigt unaufhörlich. Immer mehr Menschen suchen verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung, während Familien in viel zu kleinen Räumen ausharren müssen und junge Leute sich in ihren Kiezen kaum noch halten können. Gleichzeitig entziehen Investor*innen und private Anbieter nach wie vor zehntausende Wohnungen dem Markt, um sie über Plattformen wie Airbnb als Ferienwohnungen zu vermieten. Schätzungen gehen von 10.000 bis 30.000 zweckentfremdeten Wohnungen in Berlin aus.

Das ist sozial wie stadtentwicklungspolitisch ein Skandal, denn Wohnraum ist zum Wohnen da, nicht für den schnellen Profit. Jede als Ferienwohnung missbrauchte Wohnung fehlt Familien, Studierenden, Alleinerziehenden oder Senior*innen, die dringend ein Zuhause suchen.

Ferienwohnungen zerstören Nachbarschaften

Die Folgen sind in vielen Kiezen längst spürbar: In Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow oder Mitte steigen die Mieten, Nachbarschaften zerfallen, die soziale Mischung geht verloren. Wo früher Menschen dauerhaft gewohnt haben, entstehen heute anonyme Schlafstätten für Wochenendtourist*innen. Aus lebendigen Kiezen werden austauschbare Kulissen für die Sharing Economy. Diese Entwicklung ist weder nachhaltig noch sozial gerecht und sie verschärft die Verdrängung in der ganzen Stadt.

Warum ein klares Verbot notwendig ist

Das bisherige Zweckentfremdungsverbot, das seit 2014 besteht, hat sich als unzureichend erwiesen. Zu viele Schlupflöcher, zu niedrige Bußgelder, zu wenig Kontrolle: Am Ende bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Bezirken, Plattformen und findigen Investor*innen. Der Landesrechnungshof hat die Schwächen klar benannt. Deshalb braucht es endlich ein starkes, einfaches und wirksames Verbot, dafür werden wir einen Antrag einbringen der genau dies durchsetzt. Das sind die Eckpunkte unseres Antrags:  

1. Klare Definition der Zweckentfremdung

Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ist grundsätzlich untersagt, insbesondere wenn der Wohnraum für touristische Zwecke vermietet oder überlassen wird, er länger als drei Monate leer steht und wenn er baulich verändert oder beseitigt wird, sodass er seiner Wohnnutzung dauerhaft entzogen ist.

2. Verbot der Ferienwohnungsnutzung

Die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienunterkunft wird künftig umfassend untersagt. Die Vermietung von Nebenwohnungen zu touristischen Zwecken wird vollständig verboten. Die bisherige 90-Tage-Regelung für Nebenwohnungen wird daher ersatzlos gestrichen. Die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen in sog. Milieuschutzgebieten zu untersagen, sollten die Bezirke flächendeckend nutzen. Dazu sollen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berlinweit vereinheitlichten Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten mit Erhaltungsverordnung dahingehend ergänzt werden. Zur besseren Durchsetzbarkeit sollen zukünftig – womöglich – Untersagungen auf Grundlage beider Regelungsregime erfolgen.

3. Einschränkung von Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmen werden auf das rechtlich zwingend erforderliche, absolute Minimum reduziert. Die Verwaltungspraxis wird restriktiv gestaltet. Die Gebührentatbestände werden an den wahren Verwaltungsaufwand angepasst. Eine Ausnahme kann nur dann erteilt werden, wenn es sich um die tatsächlich genutzte Hauptwohnung der antragstellenden Person handelt, die temporäre Vermietung nur während nachgewiesenen Abwesenheiten aus dringenden Gründen“(z. B. beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Pflege, Krankheit), der Lebensmittelpunkt weiterhin in der betreffenden Wohnung bleibt und nicht angetastet wird und die wirtschaftliche Existenz der Mieter*in nachweislich von der temporären Nutzung der eigenen Hauptwohnung als Ferienwohnung abhängt.

4. Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen

Aufgrund der Gesetzesänderung sind nicht mehr genehmigungsfähige Zweckentfremdungen binnen kurzer Frist zu beenden. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind auch „Alt-Ferienwohnungen“ in regulären Wohnraum zurückzuführen.

5. Verfahrensrechtliche Maßnahmen/Bußgelder

Plattformen wie Airbnb und Co. müssen auf Anordnung der Behörden vollständig und automatisiert Auskunft über Anbieter*innen und Buchungen erteilen. Bezirke werden verpflichtet, Zweckentfremdung konsequent zu ahnden – durch Zugangsbefugnisse, Kontrollen vor Ort und hohe Bußgelder. Da die Gerichte die Bußgelder der Bezirke oft herabsetzen wird ein allgemeinverbindlicher Bußgeldkatalog mit regelhaften Mindestbußgeldern von 50.000 Euro erlassen. Der Senat soll mit den Bezirken eine Lösung finden, um eine effektive Rechtsdurchsetzung auch während gerichtlicher Eilverfahren zu ermöglichen.

Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie

Ein klares Verbot würde vieles vereinfachen: weniger Bürokratie für die Verwaltung, weniger Trickserei durch Scheinanmeldungen und vor allem mehr Wohnungen zurück auf den Markt. Jede zurückgewonnene Wohnung bedeutet, dass ein Mensch oder eine Familie ein Zuhause findet.

Berlin bleibt Stadt für alle

Berlin darf nicht zum Spielplatz internationaler Renditejäger werden. Wohnraum ist die Grundlage für soziale Gerechtigkeit, stabile Nachbarschaften und lebendige Kieze. Nur wenn wir Wohnungen konsequent vor Zweckentfremdung schützen, können wir die Wohnungsnot wirksam eindämmen und die Vielfalt unserer Stadt erhalten.

Den gesamten Antrag könnt ihr hier lesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2566.pdf

Rückschritt statt Beteiligung: CDU und SPD setzen auf Privatisierung statt auf eine Stadt für alle

von Julian Schwarze und Katrin Schmidberger

Mit der Streichung des Runden Tischs Liegenschaftspolitik setzt der Berliner Senat ein fatales Zeichen: Die unter Rot-Grün-Rot eingeleitete Öffnung der Stadtentwicklungspolitik für zivilgesellschaftliche Beteiligung wird von CDU und SPD offenbar nicht weitergeführt. Anstatt die Stadt gemeinsam mit Initiativen, Expert*innen und Bürger*innen zu gestalten, wird unter dem neuen Senat wieder hinter verschlossenen Türen entschieden, zugunsten privater Interessen.

Der Runde Tisch war ein zentrales Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle in der Boden- und Liegenschaftspolitik Berlins. Seine Auflösung bedeutet das Ende eines dringend nötigen Dialogs über die soziale und nachhaltige Nutzung städtischen Eigentums. Damit kehrt der Senat zurück zu einer Politik, in der öffentliche Flächen zunehmend privatisiert und der Einfluss der Stadtgesellschaft zurückgedrängt wird.

Das Graue Kloster: Ein Beispiel für den neuen Kurs

Wie drastisch sich dieser Kurswechsel auswirkt, zeigt der Skandal um das Graue Kloster. Der vom Land Berlin kürzlich abgeschlossene Vergleich mit der gleichnamigen Stiftung ist ein Geschenk an Private auf Kosten der Allgemeinheit. Zwei zentrale Grundstücke in Mitte sowie eine Million Euro sollen in private Hände übergehen, unter Bedingungen, die weder rechtlich zwingend noch wirtschaftlich nachvollziehbar sind.

Ein absurdes Geschenk an die Stiftung

Die in der Öffentlichkeit verbreitete Behauptung, die Grundstücke hätten lediglich einen Wert von 500.000 Euro, ist nachweislich falsch. Der Bodenrichtwert liegt bei 8.500 Euro pro Quadratmeter, real ergibt sich damit ein Grundstückswert von rund 2,5 Millionen Euro. Statt also einen fairen Gegenwert zu verhandeln, verschenkt Berlin nicht nur wertvolles Eigentum, sondern auch dringend benötigte Haushaltsmittel.

Kein echter Rechtsstreit, sondern ein jahrzehntelanges Taktieren

Entgegen der offiziellen Darstellung handelt es sich nicht um einen „35-jährigen Rechtsstreit“, der endlich zu einem Ende geführt wurde. Vielmehr wurde das Verfahren über Jahrzehnte auf Eis gelegt, ohne gerichtliche Prüfung, offenbar mit dem Ziel, durch Vergleich einen aus öffentlichen Interessen nicht vertretbaren Deal zu ermöglichen. Berlin gibt kampflos auf.

Kulturerbe wird verschachert

Besonders bitter ist der Verlust aus historischer Sicht: Das Graue Kloster ist kein x-beliebiges Grundstück, sondern ein Ort mit hoher kultureller Bedeutung. Dass Teile des Areals in einem fragwürdigen Vergleich ohne demokratische Debatte verscherbelt werden, ist ein Affront gegenüber allen, die sich für den Erhalt öffentlichen Eigentums und einer offenen Stadtgesellschaft einsetzen.

Widerstand bleibt nötig

Der Fall Graues Kloster steht exemplarisch für eine Stadtentwicklungspolitik, die sich von Gemeinwohlorientierung verabschiedet. Es geht nicht nur um zwei Grundstücke – es geht um die Frage, wem die Stadt gehört. Die Petition zur Rückforderung der Flächen bleibt daher hochaktuell. Auch das bereits 1953 übertragene Gelände gehört auf den Prüfstand. Berlin darf nicht zur Beute privater Stiftungen werden.

https://weact.campact.de/petitions/keine-geschenke-an-private-stiftungen-das-graue-kloster-gehort-der-offentlichkeit

Wohnen statt Rendite: Warum das Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten notwendig ist

Ein richtungsweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin‑Brandenburg (OVG) hatte letztes Jahr klargestellt: Auch Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots 2014 als Ferienunterkünfte genutzt wurden, können rückwirkend illegal sein. Seitdem wurden rund 1.100 solcher Wohnungen identifiziert, von denen etwa 300 bereits wieder in den regulären Mietmarkt überführt wurden. Dies ist ein bedeutender Schritt, denn Wohnraum wird so nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft dem Markt zugeführt. Trotzdem liegt noch ein langer Weg vor uns.

In den Bezirken Mitte und Tempelhof‑Schöneberg wurden bereits hunderte Wohnungen zurückgeführt. Charlottenburg‑Wilmersdorf weist 236 betroffene Einheiten aus. Die Bezirke Neukölln sowie Friedrichshain‑Kreuzberg, welche besonders hart vom Ferienwohnungs-Boom betroffen sind, können keine verlässlichen Zahlen aufführen, was auf erhebliche Dunkelziffern hinweist. In Friedrichshain‑Kreuzberg wurden aber seit 2016 über 2000 ehemalige Ferienwohnungen zurückgeführt, ein großer Erfolg, der jedoch verdeutlicht, dass weiter viele Wohnungen unkontrolliert bleiben.

Der Landesrechnungshof kritisiert seit Langem: Die Bezirksämter würden ihre Kontrollpflichten nicht ausreichend wahrnehmen. Besonders in innerstädtischen Bezirken klafft eine große Lücke zwischen rechtlicher Grundlage und tatsächlicher Umsetzung. Dies liegt aber vor allem daran, dass den Bezirken die finanziellen Mittel fehlen. Hier muss der Senat den Bezirken bei der Ausführung helfen und eine adäquate Anzahl an Stellen in den Bezirksämtern zur Kontrolle von illegalen Ferienwohnungen finanzieren. Zusätzlich hat der Senat versagt, die Bezirke mit den Möglichkeiten für das sogenannte Scraping auszustatten. Dies beschreibt die automatisierte Auswertung von Daten auf den einschlägigen Vermietungsportalen und würde die Arbeit der Bezirke deutlich beschleunigen und vereinfachen.

Vor diesem Hintergrund ist ein generelles Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten nicht nur sinnvoll, sondern dringend nötig. Mit dem OVG-Urteil wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, allen Eigentümer*innen klarzumachen: Wohnräume sind zum Leben da, nicht für dauerhafte Kurzzeitvermietung. In Bezirken wie Neukölln, Charlottenburg‑Wilmersdorf und Friedrichshain‑Kreuzberg, wo Wohnraum besonders knapp ist, müssen nun konsequent alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, mit klaren Regelungen, personeller Verstärkung der Ämter und digitaler Kontrolle. Niemand weiß, wie viele Ferienwohnungen es in Berlin wirklich gibt. Der Senat will es auch gar nicht wissen und weigert sich, die Bezirke hier ausreichend mit einem technischen Tool zu unterstützen.

Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass dieses Urteil konsequent umgesetzt und durch ein bundesweites beziehungsweise landesweites Verbot untermauert wird. Mit einem solchen Verbot in allgemeinen Wohngebieten würden wir Wohnraum schützen, Mietenstabilität fördern und den sozialen Zusammenhalt der Kieze stärken. Denn nur so können wir sicherstellen: Berlin bleibt eine Stadt zum Leben, nicht zum Profitmachen.