Armut bekämpfen, soziale Gerechtigkeit stärken, Teilhabe schaffen

Auf unserer Neujahrsklausur hat sich meine Fraktion dem Thema Armut und soziale Gerechtigkeit gewidmet. Dabei haben wir ein Positionspapier verabschiedet, das unsere Strategie für eine neue Sozialpolitik für Berlin vorstellt (Link zum Papier).

Wir sehen in der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eine Schlüsselaufgabe für das wachsende Berlin. Denn trotz der positiven Entwicklung Berlins konnte bisher ein großer Teil der Berlinerinnen und Berliner in der Stadt nicht davon profitieren. Stattdessen spitzt sich die soziale Spaltung weiter zu. Die Armutsquote ist gestiegen, von 17 Prozent in 2006 auf 21,4 Prozent in 2013. Die Erwerbslosigkeit ist im deutschen Vergleich weiterhin sehr hoch, die Zahl der Langzeitarbeitslosen bleibt nahezu konstant und jedes dritte Kind lebt in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II, jedes fünfte Kind lebt in Armut. Wenn inzwischen beliebte Kieze im Innenstadtbereich eine „soziale Aufwertung“ erfahren, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass parallel eine Verdrängung in die äußeren Stadtbezirke stattfindet. Soziale Brennpunkte verschwinden nicht, sie verlagern sich lediglich geographisch oder haben sich sogar verfestigt.

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Wichtiges Signal im Kampf gegen Spekulation: Bezirk nutzt Vorkaufsrecht zugunsten Dritter im Wrangelkiez

Seit Monaten kämpft die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 in Kreuzberg für den Erhalt ihrer bezahlbaren Mietwohnungen. Am Donnerstag war nach langem Kampf ein großer Erfolg zu vermelden: Um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, hat der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, das es in Milieuschutzgebieten theoretisch gibt. Gemeinsam mit den Mietern und dem grünen Baustadtrat Hans Panhoff wurde mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und einer Stiftung verhandelt. In einem bisher einmaligen Kooperationsmodell sollen beide das Haus jetzt übernehmen. Auf diesem Weg kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter wahrnehmen. Der Bezirk setzt so ein deutliches Zeichen gegen Immobilienspekulation. Als Grüne haben wir auf Landes- und Bezirksebene die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 unterstützt und uns für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk stark gemacht. Dass es am Ende geklappt hat, ist insbesondere dem großen Engagement der Mieter*innen sowie dem Bezirksamt zu verdanken.

Die Wrangelstraße 66 und das vorgesehene Kooperationsmodell zwischen Wohnungsbaugesellschaft und Stiftung zur Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts zu Gunsten Dritter ist ein wichtiger Präzedenzfall – dabei darf es aber nicht bleiben. Der strategische Einsatz des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert muss endlich zum Regelfall werden, um preiswerten Wohnraum zu erhalten und die Mieter*innen vor Verdrängung durch Spekulation zu schützen. Seit Jahren versuchen die Bezirke in ihren Milieuschutzgebieten vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften haben aufgrund hoher Kaufpreise und Verkehrswerte Anfragen der Bezirke aber meist negativ beantwortet. Damit das Vorkaufsrecht durch die Bezirke zukünftig häufiger eingesetzt und nicht immer nur im Einzelfall angewendet werden kann, müssen endlich formale und finanzielle Hürden auf Landesebene und bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgebaut werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen in die Lage versetzt werden, innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen (8 Wochen) mit den Bezirken das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten trotz steigender Verkehrswerte (Kaufpreis, der durch Gutachten festgestellt wird) ausüben zu können. Neben dem Neubau von Wohnungen muss auch die Sicherung von preiswertem Wohnraum zentraler Bestandteil der Wohnungspolitik werden.

Um das Vorkaufsrecht als Instrument einer gestaltenden Stadtentwicklungspolitik dauerhaft nutzen zu können, braucht es deshalb geeignete Standardverfahren.

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Wohnraumversorgungsgesetz nachbessern: Grüne Forderungen

Heute debattiert der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr im Berliner Abgeordnetenhaus erstmals über das geplante neue Berliner Wohnraumversorgungsgesetz. Das Artikelgesetz geht auf die Gespräche zwischen Senat und den Initiatoren des Mietenvolksbegehren im Sommer zurück. Noch im November soll das Gesetzt beschlossen werden.

Als Grüne begrüßen wir zwar den vorliegenden Gesetzentwurf als ersten wichtigen Schritt hin zu einer sozial orientierten Wohnungspolitik (unseren Parteitagsbeschluss dazu gibt's hier). Dennoch setzen wir uns im parlamentarischen Verfahren für Nachbesserungen ein. Wir wollen dafür eintreten, dass die Fragen, die durch den Gesetzentwurf nicht oder nur teilweise gelöst werden, weiter auf der politischen Agenda bleiben. Um die großen Herausforderungen in der Berliner Wohnungspolitik in den nächsten Jahren zu bewältigen, braucht es nach wie vor einen Kurswechsel.

Als Grüne Fraktion im Abgeordnetenhaus werden wir folgende Änderungsanträge zum Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) stellen:

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Rechtsgutachten zum sozialen Wohnungsbau: Überhöhte Kostenmieten abschaffen, soziale Richtsatzmiete einführen

Wenn die Mieten in Sozialwohnungen sich von einem Tag auf den anderen um 100 Prozent erhöhen können, wenn 60 Prozent der Sozialwohnungen über dem Mietspiegel liegen und damit teurer sind als Wohnungen im frei finanzierten Wohnungsbau, dann kann irgendetwas nicht stimmen. Diese Missstände müssen dringend abgestellt werden.

Das am Montag vorgestellte und von der Grünen Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten „Rechtsfragen des Sozialen Wohnungsbaus“ von Prof. Dr. Martin Schwab (Universität Bielefeld, zuvor FU Berlin) zeigt, was unternommen werden kann. Durch eine gesetzliche Neuausrichtung des Systems der bestehenden Sozialwohnungen bzw. durch Änderungen am Wohnraumgesetz bzw. am neuen Wohnraumversorgungsgesetz können die Mieten im Sozialen Wohnungsbau deutlich günstiger werden können. Und zwar indem die EigentümerInnen an den Kosten beteiligt werden. Gleichzeitig könnten die Belegungsbindungen gesichert werden, ohne das alte gescheiterte Fördersystem wiederzubeleben.

IMG_0511aDer Senat verweigert sich seit Jahren einer nachhaltigen Lösung des Mietenproblems im Sozialen Wohnungsbaus. Zwar wird im Zuge des neuen Berliner Wohnraum-versorgungsgesetzes, das durch das Mietenvolksbegehren erwirkt wurde, wird auch das bestehende Wohnraumgesetz für den Sozialen Wohnungsbau an mehreren Stellen geändert. Haushalte mit wenig Einkommen sollen über ein Zuschussmodell vor finanzieller Überforderung durch die hohen Mieten und daraus folgenden Wohnungsverlust geschützt werden. Als erster Schritt ist das ein gangbarer Weg, der von der Grünen Fraktion auch unterstützt wird. Nachteil dieses Weges ist es, dass die überhöhten Kostenmieten des alten sozialen Wohnungsbaus nicht grundsätzlich hinterfragt und vor allem nur 20 % der Sozialmieterinnen und Sozialmieter berücksichtigt sowie die Kosten einseitig der öffentlichen Hand aufgebürdet werden. Anstatt bei dieser Gelegenheit das problematische Kostenmietensystem nachhaltig und haushaltsschonend zu reparieren, doktert der Senat nur an den Symptomen herum.

Um die bestehenden Missstände im Sozialen Wohnungsbau in Berlin zu korrigieren, schlagen wir als Grüne Fraktion im Abgeordneten daher folgende Änderungen am vorgelegten neuen Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes vor:

  1. Die Begrenzung der Kostenmieten auf die „wirtschaftlich erforderlichen“ Kosten der vormaligen Erstellung. Dazu müssen dringend die einzelnen Bewilligungsbescheide (objektbezogen) geprüft werden. Wir wollen erreichen, dass durch überhöhte Rechnungen in der Vergangenheit entstandene Fantasiepreise nicht ewig fortgelten und nachwirken. Die Überprüfung muss durch den Senat veranlasst werden
  2. Die Einführung einer sozialen Richtsatzmiete, die durch den Senat festgelegt wird. Damit wollen wir erreichen, dass die Mieten für die Mieterschaft bezahlbar bleiben. Diese Richtsatzmiete soll unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dabei wollen wir die Eigentümer an den Kosten beteiligen.
  3. Die Aufhebung des Einfrierungsgrundsatzes für Fälle, in denen Objekte unterhalb des Gesamtwertes (Basis Kostenmiete) verkauft werden. Auf diese Weise wollen wir verhindern, dass Eigentümer wie z.B. im Fanny-Hensel-Kiez geschehen, ein Objekt zum Preis von 3,1 Mio. € erwerben, dann aber die Kostenmiete auf Grundlage der ursprünglichen Gestehungskosten von 8 Mio. € berechnen dürfen. Zudem muss die Regelung abgestellt werden, dass bei Verkäufen oder Insolvenzen (seit 2011) Belegungsbindungen verloren gehen.

Trotz der in letzter Zeit geführten Debatte zu den explodierenden Mieten im Sozialen Wohnungsbau ist bisher nicht überprüft worden, ob die weiterhin von den Vermietern in Anrechnung gebrachten Kosten tatsächlich entstanden sind und dem damals wie heute geltenden Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen.

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