Wohnen statt Rendite: Warum das Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten notwendig ist

Ein richtungsweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin‑Brandenburg (OVG) hatte letztes Jahr klargestellt: Auch Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots 2014 als Ferienunterkünfte genutzt wurden, können rückwirkend illegal sein. Seitdem wurden rund 1.100 solcher Wohnungen identifiziert, von denen etwa 300 bereits wieder in den regulären Mietmarkt überführt wurden. Dies ist ein bedeutender Schritt, denn Wohnraum wird so nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft dem Markt zugeführt. Trotzdem liegt noch ein langer Weg vor uns.

In den Bezirken Mitte und Tempelhof‑Schöneberg wurden bereits hunderte Wohnungen zurückgeführt. Charlottenburg‑Wilmersdorf weist 236 betroffene Einheiten aus. Die Bezirke Neukölln sowie Friedrichshain‑Kreuzberg, welche besonders hart vom Ferienwohnungs-Boom betroffen sind, können keine verlässlichen Zahlen aufführen, was auf erhebliche Dunkelziffern hinweist. In Friedrichshain‑Kreuzberg wurden aber seit 2016 über 2000 ehemalige Ferienwohnungen zurückgeführt, ein großer Erfolg, der jedoch verdeutlicht, dass weiter viele Wohnungen unkontrolliert bleiben.

Der Landesrechnungshof kritisiert seit Langem: Die Bezirksämter würden ihre Kontrollpflichten nicht ausreichend wahrnehmen. Besonders in innerstädtischen Bezirken klafft eine große Lücke zwischen rechtlicher Grundlage und tatsächlicher Umsetzung. Dies liegt aber vor allem daran, dass den Bezirken die finanziellen Mittel fehlen. Hier muss der Senat den Bezirken bei der Ausführung helfen und eine adäquate Anzahl an Stellen in den Bezirksämtern zur Kontrolle von illegalen Ferienwohnungen finanzieren. Zusätzlich hat der Senat versagt, die Bezirke mit den Möglichkeiten für das sogenannte Scraping auszustatten. Dies beschreibt die automatisierte Auswertung von Daten auf den einschlägigen Vermietungsportalen und würde die Arbeit der Bezirke deutlich beschleunigen und vereinfachen.

Vor diesem Hintergrund ist ein generelles Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten nicht nur sinnvoll, sondern dringend nötig. Mit dem OVG-Urteil wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, allen Eigentümer*innen klarzumachen: Wohnräume sind zum Leben da, nicht für dauerhafte Kurzzeitvermietung. In Bezirken wie Neukölln, Charlottenburg‑Wilmersdorf und Friedrichshain‑Kreuzberg, wo Wohnraum besonders knapp ist, müssen nun konsequent alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, mit klaren Regelungen, personeller Verstärkung der Ämter und digitaler Kontrolle. Niemand weiß, wie viele Ferienwohnungen es in Berlin wirklich gibt. Der Senat will es auch gar nicht wissen und weigert sich, die Bezirke hier ausreichend mit einem technischen Tool zu unterstützen.

Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass dieses Urteil konsequent umgesetzt und durch ein bundesweites beziehungsweise landesweites Verbot untermauert wird. Mit einem solchen Verbot in allgemeinen Wohngebieten würden wir Wohnraum schützen, Mietenstabilität fördern und den sozialen Zusammenhalt der Kieze stärken. Denn nur so können wir sicherstellen: Berlin bleibt eine Stadt zum Leben, nicht zum Profitmachen.

​Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6: Eine verpasste Chance für sozialen Aufbruch

Der gescheiterte Vorkauf für das Haus Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6 in Friedrichshain ist mehr als nur ein einzelner Rückschlag, er ist Ausdruck einer Wohnungspolitik, die ihre sozialen Ziele immer mehr aus den Augen verliert. Ich kann nicht nachvollziehen, wie hier eine einmalige Gelegenheit verpasst wurde. Die Mieter*innen dieses Hauses und in ganz Berlin werden jetzt den Preis für das politische Zögern und den mangelnden Mut des Senats zahlen müssen.

Ein Haus mit Potenzial

Das Gebäude liegt mitten im Milieuschutzgebiet, ist sichtbar sanierungsbedürftig und bietet zugleich enormes Potenzial für soziale Projekte, da mindestens ein Drittel der Wohnungen bereits leerstehend gelassen wurde. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte Pläne, ein „Housing-First“-Haus für obdachlose Menschen oder ein dringend benötigtes Azubi-Wohnheim dort einzurichten. Auch hat der Bezirk die Dringlichkeit erkannt und das Vorkaufsrecht ernsthaft geprüft, mit dem klaren Ziel, Verdrängung zu verhindern und den Ort dem spekulativen Markt zu entziehen.

Doch obwohl der Bedarf offensichtlich war und das öffentliche Interesse nicht zu übersehen ist, wurde das Vorkaufsrecht am Ende nicht ausgeübt. Warum? Weil der Berliner Senat und insbesondere Stadtentwicklungssenator Gaebler (SPD) sowie Finanzsenator Evers (CDU) die Finanzierung nicht gesichert haben bzw. sich in einem Behörden-Ping-Pong nicht geeinigt haben. Unterstützung in Worten gab es genug, aber gehandelt wurde nicht. Dabei hätte man hier einen deutlich niedrigeren

Kaufpreis anwenden können, weil der Kaufpreis völlig überhöht war.

Dabei ist es genau das Zusammenspiel von Bezirken, engagierter Zivilgesellschaft und einem handlungswilligen Senat, das wir für eine soziale Wohnungspolitik brauchen. Stattdessen werden Bezirke, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, regelmäßig im Stich gelassen.

Ein strukturelles Problem: das Urteil aus 2021 und seine Folgen

Spätestens seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 ist das kommunale Vorkaufsrecht massiv eingeschränkt. Bezirke dürfen es nur noch anwenden, wenn schwerwiegende bauliche Mängel bestehen. Der Schutz von Mieter*innen, sozialen Strukturen oder Stadtteilvielfalt zählt faktisch nicht mehr.

Doch selbst in den wenigen Fällen, in denen ein Vorkauf noch möglich wäre, wie hier, kommt es oft nicht dazu, weil das Land Berlin seiner Verantwortung nicht gerecht wird. So bleibt das Instrument faktisch zahnlos. Statt es zu schärfen, lässt der Senat es verkümmern. Deshalb brauchen wir klare Reformen und das nötige politische Rückgrat. Wir brauchen eine landesweite Strategie für den Ankauf von bestehendem Wohnraum durch Genossenschaften und landeseigene Wohnungsunternehmen. 

Seit Jahren fordere ich, dass das Baugesetzbuch reformiert wird, um den Kommunen das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wieder umfassend zu ermöglichen. Stadtentwicklung muss sich an sozialen Bedürfnissen orientieren dürfen und nicht erst reagieren dürfen, wenn baulicher Verfall eintritt. Und vor allem brauchen wir ein preislimitiertes Verfahren, wenn sog. Investoren zu erhöhten Kaufpreisen kaufen und nur auf Kosten der Mieter*innen spekulieren wollen. Doch bis dahin ist klar: Berlin kann und muss mehr tun. Die wiederholte Blockadehaltung des Senats von CDU und SPD bei der Finanzierung sozialer Vorkäufe ist nicht nur enttäuschend, sie ist politisch verantwortungslos. Es reicht nicht, sich zu einer sozialen Wohnungspolitik zu bekennen, wenn es medienwirksam ist, nur um dann in den entscheidenden Momenten die finanziellen Mittel bzw. die Zusage der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu verweigern.

Der Senat gegen Friedrichshain-Kreuzberg

In letzter Zeit häufen sich Entscheidungen des Berliner Senats, die klar gegen den ausdrücklichen Willen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg getroffen werden. Besonders deutlich wird das beim Plan von CDU-Bürgermeister Kai Wegner, den Görlitzer Park einzuzäunen und nachts abzuschließen. Diese Maßnahme wird nicht nur ohne Zustimmung des Bezirks durchgesetzt, sondern auch gegen die Bedenken der Anwohner*innen, die völlig zu Recht befürchten, dass sich soziale Probleme und Nutzungskonflikte dadurch einfach in die umliegenden Straßen und Wohnhäuser verlagern. Was es wirklich braucht, sind soziale und gesundheitspolitische Lösungen: Drogenkonsumräume, Beratung, niedrigschwellige Hilfsangebote und Investitionen in die soziale Infrastruktur – genau die Bereiche, die der Senat aus CDU und SPD systematisch kürzt. Für Zäune, nächtliche Abschließungen und eine Politik der Verdrängung hingegen scheint das Geld nie zu fehlen.

Auch bei großen stadtentwicklungspolitischen Vorhaben ignoriert der Senat die demokratischen Prozesse und Planungen vor Ort. So wurde dem Bezirk die Zuständigkeit für das umstrittene Projekt „Urbane Mitte“ entzogen, wo nach über 20 Jahre alten Planungen sieben massive Bürotürme am Gleisdreieck entstehen sollen, ohne eine einzige Wohnung, trotz Wohnungsnot, einem Rekord an leerstehenden Büroflächen und sich verschärfender Klimakrise. Ähnlich verhält es sich an der im Rudolfkiez (gegenüber vom schrecklichen Amazon Tower): Hier plant der Bezirk eine kleinteilige Mischung aus bezahlbarem Wohnraum und Kiez-geprägtem Gewerbe. Doch auch hier entzieht der Senat die Planungshoheit, um stattdessen ein Luxushochhaus zu ermöglichen, zugunsten renditegetriebener Interessen und gegen den lokalen Bedarf. Die Nähe zu Investoreninteressen wirft Fragen auf, nicht zuletzt durch die jüngst öffentlich gewordene Verbindung eines ehemaligen SPD-Bausenators zu dem Projekt (siehe Tagesspiegel-Bericht). Dass die SPD in Friedrichshain-Kreuzberg sich auch immer gegen dieses Handeln des Senates ausgesprochen hat, scheint die Landespolitiker*innen der SPD leider wenig zu interessieren.

All das wirkt nicht mehr wie einzelne Einzelfälle, sondern wie ein Muster. Es entsteht der Eindruck, der Senat wolle Friedrichshain-Kreuzberg politisch disziplinieren, weil wir als Bezirk einen anderen Weg gehen. Weil wir uns gegen die Kommerzialisierung und Verwertung der Stadt stellen, statt Investoren rote Teppiche auszurollen. Weil wir für soziale Stadtentwicklung, für echte Beteiligung und für die Bedürfnisse der Menschen kämpfen und nicht für die Interessen von Spekulant*innen. Warum genau der Senat diesen Kurs fährt, darüber lässt sich nur spekulieren. Aber mit dem Hochhaus an der Warschauer Brücke, der Urbanen Mitte und dem Görli-Zaun setzt sich das Bild fort: SPD und CDU wollen mit der Brechstange renditegetriebene Großprojekte, auf Kosten der Menschen, die in dieser Stadt leben.

Für eine echte Wende in der Wohnungspolitik

Berlin braucht einen grundlegenden Kurswechsel. Die Berliner Mischung aus bezirklicher Entschlossenheit, zivilgesellschaftlichem Engagement und politischem Gestaltungswillen kann wirken, das zeigen Fälle wie die RichiBrauni, die Weichselstraße 52 oder das Tuntenhaus. Aber sie funktioniert nur mit einem verlässlichen Partner auf Landesebene. Und genau daran fehlt es derzeit.

Wir Grüne setzen uns daher weiter ein für:

* die Wiederherstellung und Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts,

* den Aufbau eines öffentlichen Bodenfonds,

* gezielte Förderung von Genossenschaften und sozialen Trägern,

* ein Wohnungswirtschaftsgesetz mit klaren sozialen Standards,

* die Enteignung großer Wohnungskonzerne,

* und den Ausbau des gemeinwohlorientierten Wohnungsbestands auf mindestens 50 %.

Denn unser Grundsatz bleibt: Wohnen ist ein Grundrecht, kein Spekulationsobjekt.

Der Fall Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6 hätte ein Leuchtturmprojekt für sozialen Neubeginn sein können. Stattdessen steht er nun symbolisch für das Versagen einer Politik, die ihre sozialen Versprechen nicht einlöst. Wir werden weiter Druck machen, damit der Senat solche Chancen in Zukunft nicht ungenutzt verstreichen lässt.

Vorkaufsrecht für die Warschauer Str. 25/Kopernikusstr. 6 – Senat lässt an seinen Bemühungen zweifeln

Lange Zeit schien es, als wolle der Senat das Vorkaufsrecht endlich auch in Friedrichshain-Kreuzberg wieder ermöglichen. In den vergangenen Wochen fanden intensive Gespräche zwischen allen beteiligten Akteuren statt – und am Ende stand ein tragfähiges Modell: Die Berlinovo sollte das Haus erwerben und es anschließend an eine Genossenschaft zur behutsamen Sanierung weitergeben. Doch gestern kam per Brief an die Mieter*innen die Absage des Finanzsenators.

Die plötzliche Absage des Finanzsenators Evers ist ein herber Schlag für die betroffene Hausgemeinschaft und steht beispielhaft für das typische Behörden-Pingpong. Der Senator für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen ist jetzt gefragt, hier eine Lösung mit seinem Senatskollegen zu finden. Es darf jetzt kein Hin- und Herschieben der Verantwortung zwischen den beiden Senatoren geben, der gesamte Senat steht hier in der Pflicht. Daher fordere ich den Senat auf, mit dem Bezirk eine gemeinsame Lösung zu suchen. Weitere sechs landeseigene Wohnungsunternehmen sind in der Lage das Vorkaufsrecht auszuüben, wenn sie denn den politischen Auftrag erhalten.

Seit Wochen wird um eine Lösung gerungen, es muss aber jetzt auch zu einem Ergebnis kommen, weil bereits nächsten Donnerstag die Frist abläuft. Jetzt braucht es politischen Willen und schnelle Entscheidungen. Schluss mit den politischen Blockaden beim Vorkaufsrecht.

Das Vorkaufsrecht zeigt nur dann Wirkung, wenn es auch wirklich gezogen wird, sollte der potentielle Käufer sich weigern, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese Drohkulisse muss aufrechterhalten werden. Das Vorkaufsrecht ist eines der wenigen Instrumente, die die Bezirke haben, um Mieter*innen zu schützen.

Das Haus wurde seit 1993 immer wieder von Fonds zu Fonds weitergereicht.und ist ein Musterbeispiel für die Auswirkungen der Spekulationsspirale: Investoren bereichern sich, während kein Cent in die Instandhaltung gesteckt wird. Der Käufer ist ebenfalls wieder ein Fonds. Dieses Haus muss endlich aus den Fängen der Fonds geholt werden, damit die Mieter*innen nicht verdrängt, die 13 leeren Wohnungen zu bezahlbaren Preisen vermietet und das Haus ordentlich instand gesetzt werden kann. Die Zeit drängt. Doch solange kämpfen wir mit der Hausgemeinschaft, mit dem Bezirk und den vielen solidarischen Hausprojekten gemeinsam, denn jedes Haus und jede*r Mieter*in zählt.

Wohnraumbedarfsbericht 2025 – Ein Weckruf für eine sozial-ökologische Wohnpolitik in Berlin

Der aktuelle Wohnraumbedarfsbericht 2025 bestätigt erneut, was wir seit Jahren anmahnen: Berlin fehlen bezahlbare Wohnungen – besonders für Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende, Rentner*innen oder Menschen mit Behinderung.

Die steigenden Mieten in Berlin sind alarmierend. Im Jahr 2024 stieg die mittlere Angebotsmiete um 12,5 Prozent auf 15,74 Euro pro Quadratmeter nettokalt. In Innenstadtlagen werden sogar Mieten von über 20 Euro pro Quadratmeter verlangt. Diese Entwicklung führt zu einer zunehmenden Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte aus der Innenstadt und heizt auch die soziale Spaltung zwischen den Bezirken weiter an.

Bezahlbar und bedarfsgerecht statt profitgetrieben

Und trotzdem wird vielerorts an den Bedürfnissen vorbei gebaut – groß, teuer und oft als Eigentum. Dabei fehlt es genau am Gegenteil: Wohnungen für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen sowie kleine Wohnungen. Einpersonenhaushalte machen mittlerweile fast 55 % aller Haushalte aus – aber auch viele große Familien müssen oft zusammen in zu kleinen Wohnungen leben.

Das Problem ist klar: Private Investoren bauen nur, wenn es sich lohnt – und das bedeutet eben oft groß, teuer und als Eigentum. Deshalb müssen die landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften viel stärker unterstützt werden. Der Bericht zeigt deutlich: Ohne gemeinwohlorientierte Akteure lässt sich die Wohnungsfrage in Berlin nicht lösen. Ohne sie lassen sich die Bedarfe aus dem Bericht nicht decken. Wir brauchen Mut zur Regulierung – und die klare Absage an den Mythos vom „Markt, der es schon richten wird“. Diese werden wir in unserem Wohnungswirtschaftsgesetz formulieren, welches endlich verbindliche Ansprüche an die großen privaten Vermieter und Wohnungsunternehmen stellen wird.

Vonovia und die unendliche Geschichte des Wohnungsbündnisses

Der aktuellste Skandal von Vonovia, das Unternehmen produziert fast mehr Skandal als neue Wohnungen, zeigt, wie wenig Verlass auf große Wohnungskonzerne wie Vonovia ist. Das Unternehmen versucht mit erfundenen und quasi rechtswidrigen „wohnwerterhöhenden Merkmalen“, den Mietspiegel zu umgehen. Dafür hat das Unternehmen das Merkmal „Gute ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung“ erfunden. Dass viele Gerichtsurteile dieses Vorgehen als unzulässig eingestuft haben, hindert das Unternehmen nicht daran, weiter Mieterhöhungen basierend auf dieser Begründung auszusprechen. Wahrscheinlich mit dem Kalkül verbunden, dass genug Mieter*innen ihre Rechte nicht kennen, sich die Kosten und den Aufwand für eine Rechtsberatung nicht leisten können oder schlicht Angst haben, gegen dieses illegale Handeln vorzugehen. Wenn nur ein Teil der Mieterschaft zustimmt, ist das schon lukrativ für das Unternehmen.

Dies hat negative Auswirkungen für alle Berliner Mieter*innen, denn auch Mieten, die unerlaubt hoch sind, gehen ungefiltert in den Berliner Mietspiegel ein und werden damit in Zukunft das rechtlich erlaubte Potential von Mieterhöhungen für alle Berliner*innen steigern.

Der Senat ist, zumindest im kleinen Rahmen, aufgewacht und hat das Unternehmen deshalb aus dem Berliner Wohnungsbündnis ausgeschlossen. Damit hat das von dem Senat immer wieder verteidigte Wohnungsbündnis, welches Mieter*innen basierend auf freiwilliger Verpflichtung privater Unternehmen schützen sollte, nun auch sein letztes privates Wohnungsunternehmen verloren. Dass es überhaupt so lange gebraucht hat, ist schon eine politische Bankrotterklärung von Schwarz-Rot. Zur Erinnerung: Bereits im letzten Sommer hatte Vonovia gegen die freiwilligen Auflagen, welche Mieterhöhungen von mehr als 11 % in drei Jahren ausschließen sollten, verstoßen.

Statt selbst tätig zu werden und endlich proaktiv gegen überhöhte Mietsteigerungen vorzugehen, wie es in Städten wie Frankfurt bereits erfolgreiche Praxis ist, lässt der Senat die Mieter*innen bei diesem stadtweiten Rechtsbruch alleine. Er schiebt die Verantwortung, wie immer, auf die Mieter*innen ab. Diese sollen die von Rot-Grün-Rot eingeführte kostenlose bezirkliche Mieter*innenberatung nutzen. Ohne Frage: Mieter*innen sollten dies unbedingt tun, wenn sie eine Mieterhöhung von Vonovia bekommen. Diese erreicht aber längst nicht alle Betroffenen. Es wäre sehr wichtig, alle Mieterhaushalte hier zu unterstützen durch Informationspost, Beratung oder sogar einen Klagefonds für die Betroffenen.

Außerdem habe ich für die Grüne Fraktion auch einen Antrag dazu eingebracht, den wir derzeit im Parlament diskutieren. Am 12.Mai wird der Antrag auch im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen diskutiert – wozu es einen Livestream auf Youtube gibt. Hier gehts zum Antrag: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/StadtWohn/vorgang/sw19-0330-v.pdf

Für mich ist klar: Wer so agiert, kann kein Partner für eine soziale Mietenpolitik sein. Bündnisse ersetzen keine Gesetze und starken Behörden. Die langfristige Konsequenz kann daher nur eins sein: Der demokratisch angenommene Volksentscheid von „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ muss endlich umgesetzt werden. Genau solche Unternehmen und solches Handeln wollten die Berliner*innen mit diesem Volksentscheid aus unserer Stadt verbannen. Der Versuch an die Freiwilligkeit und Gutmündigkeit von privaten Wohnungsunternehmen zu appellieren sollte mit diesem Vorgehen von Vonovia endlich beerdigt werden.

Ökologischer Bau und Nachverdichtung

Neben der Quantität des Wohnraums ist auch dessen Qualität entscheidend. Der Neubau muss ökologischen Standards entsprechen, um den Klimazielen Berlins gerecht zu werden. Dies beinhaltet energieeffizientes Bauen, die Nutzung nachhaltiger Materialien und die Integration von Grünflächen und Photovoltaikanlagen.

Zudem bietet die Nachverdichtung bestehender Wohngebiete ein großes Potenzial. Durch die Aufstockung von Gebäuden und die Nutzung ungenutzter Flächen kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, ohne neue Flächen und Parks zu versiegeln.

Fazit

Der Wohnraumbedarfsbericht 2025 ist ein klarer Appell an die Politik, entschlossen zu handeln. Berlin braucht eine Wohnungspolitik, die gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum erhält und neuen schafft, ökologische Standards einhält und die soziale Mischung in den Kiezen sichert. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass Berlin wieder ein bezahlbares und lebenswertes Zuhause für alle wird.