Auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) in Bielefeld, dem Bundesparteitag der Grünen, stand direkt zu Beginn die Wohnungskrise im Mittelpunkt. Beschlossen wurde der wichtige Antrag „Recht auf Wohnen“. Er enthält zahlreiche Vorschläge und Forderungen, wie die Wohnungspolitik mieter*innenfreundlich und sozial neu aufgestellt werden kann und muss. So soll z.B. das Recht auf Wohnen als ein soziales Grundrecht in das Grundgesetz aufgenommen werden. Ebenso wollen wir Mieterhöhungsmöglichkeiten kappen, die kommunalen Vorkaufsrechte stärken und Spekulation mit Wohnraum bekämpfen. Wir wollen eine neue Wohngemeinnützigkeit und Wien als Vorbild. Der Ausverkauf unserer Städte muss gestoppt werden – meinen Redebeitrag zum Antrag „Recht auf Wohnen“ könnt ihr hier sehen:
Während der letzten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am vergangenen Donnerstag kam es zu einer Generaldebatte über das geplante Gesetz zum Berliner Mietendeckel. Hierzu wurden seitens der Oppositionsparteien jeweils dringliche Anträge vorgelegt, die sich allesamt gegen das Ziel, den Mieter*innenschutz zu stärken richteten und einen Mietendeckel pauschal ablehnen wollten. Die Rot-Rot-Grüne Koalition hat sich hingegen geschlossen für die Einführung eines entsprechenden Gesetzes ausgesprochen. Meine Rede im Plenum ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):
Zum Zeitpunkt der Debatte lagen noch keine genauen Details über den Gesetzesentwurf vor, lediglich Zwischenstände der Überlegungen und die zuletzt diskutierten verschiedenen Varianten waren bekannt. Erst am Freitag nach der Debatte im Plenum wurden seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen detaillierte Infos zum geplanten Gesetzt der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Referentenentwurf soll am heutigen Montag vorliegen und mit ihm soll dann auch die Verbändeanhörung starten.
Insgesamt lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass wir auf einem guten Weg zu einem atmenden Mietendeckel sind, der sozial, fair, rechtssicher und umsetzbar ist. Der Entwurf setzt ein klares Stoppzeichen für Wuchermieten und unbegrenzte Renditen für große Wohnungskonzerne. Der Mietendeckel wird insbesondere den Menschen helfen, die übermäßig stark durch hohe Mieten belastet sind. Mietabsenkungen sollen möglich sein, wenn Haushalte über 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Das Modell eines atmenden Deckels, der moderate Mietsteigerungen bis zu den festgelegten Obergrenzen zulässt, verschafft insbesondere den gemeinwohlorientierten Vermieter*innen und Genossenschaften mit preiswerten Mieten den notwendigen Spielraum, um ihre Bestände instand zu halten. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wollen wir den aus dem Gleichgewicht geratenen Wohnungsmarkt wieder ein Stück weit gerechter machen und die Balance zwischen Mieter*innen- und Vermieter*inneninteressen wiederherstellen.
Weil wir mit dem Mietendeckel juristisches Neuland betreten, sind Anpassungen im weiteren Verfahren natürlich noch möglich. Entscheidend für die Umsetzung wird auch sein, dass die Bezirke durch das Land unterstützt werden, die neuen Aufgaben aus dem Gesetz zum Mietendeckel mit dem dafür notwendigen Personal umsetzen zu können.
In der letzten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 15. August ging es einmal mehr um das Thema Vorkaufsrecht. Im Zentrum stand die Frage, ob Genossenschaften einen Zuschuss aus Landesmitteln erhalten dürfen, wenn sie in Kooperation mit den Bezirken tätig werden und das Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausgeübt wird – rot-rot-grün hat sich Anfang August im Hauptausschuss dafür ausgesprochen und eine entsprechende Vorlage der Senatsverwaltung für Finanzen angenommen.
Eng damit verbunden war die Kampagne gegen das Modell der Genossenschaft „Diese e.G.“, die sich verschiedenen Vorwürfen ausgesetzt sah. In einem Statement nimmt die Genossenschaft hierzu ausführlich und transparent Stellung. Dennoch kam es zu einem Schlagabtausch im Plenum, in dem das Vorkaufsrecht insgesamt als Instrument zum Schutz der Mieter*innen vor Verdrängung durch die Opposition angegriffen wurde. Mein Redebeitrag dazu kann hier angesehen werden (Quelle des Videos: rbb):
In der gestrigen Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses stand das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ im Mittelpunkt. Die Opposition versuchte u.a. Ängste zu schüren, Berlin würde zukünftig eine schlechtere Bewertung auf den Finanzmärkten durch die umstrittenen Rating-Agenturen bekommen – unbegründet, wie wir finden. Stattdessen sollte die Rolle der privaten Rating-Agenturen und ihre Querverbindungen zu großen Immobilienunternehmen mehr in den Fokus gerückt werden.
Wenn über die Hälfte der Berliner*innen Angst davor hat, ihr Zuhause zu verlieren, dann ist für uns klar, dass wir im Gegensatz zur Opposition die verschiedenen Instrumente nicht gegeneinander ausspielen, sondern alle anwenden: Neubau, Rekommunalisierung bzw. Ankauf und den Bestandsschutz. Die Zeit des Entweder-Oder ist längst vorbei.
Meine Rede dazu ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):
Seit 2008 haben sich die Mieten in Berlin mit 104 Prozent mehr als verdoppelt – während die Einkommen nur um 24,7 Prozent gestiegen sind. Die Berliner*innen mussten in den letzten 10 Jahren den stärksten Anstieg aller Städter verkraften. Auch wenn es viele kleine Privateigentümer*innen und verantwortungsvolle Bestandshalter*innen gibt, immer mehr große Wohnungsunternehmen, Fonds und Briefkastenfirmen pressen aus den Leuten raus, was geht. Mittlerweile ist der Anteil der börsennotierten Wohnungsunternehmen mit 15 Prozent in Berlin der höchste im ganzen Land.
Der Berliner Wohnungsmarkt wird immer mehr zum Spielball der Finanzmärkte – das müssen wir dringend stoppen. Deshalb müssen endlich auf Augenhöhe mit diesen Unternehmen verhandeln können. Und deswegen kann das Volksbegehren ein scharfes Schwert und große Chance sein. Wir sollten das Instrument der Vergesellschaftung dabei als langfristige Maßnahme betrachten, dass unterschiedlich zum Einsatz kommen kann. Wenn die Deutsche Wohnen und andere z.B. einen stadtweiten Vertrag unterschreiben, indem sie sich verpflichten, die Mieten leistbar zu machen und sich endlich an den Mietspiegel zu halten, dann muss es gar nicht soweit kommen. Dazu muss aber diesen Wohnungskonzernen klar werden, dass sie ihr Geschäftsmodell beenden müssen: Es muss Schluss sein mit der Erzielung von überhöhten Werten und Dividenden, die mit der Bausubstanz bzw. dem wirklichen Wert der Häuser oft überhaupt nichts zu tun haben und nur durch Verdrängung der Bestandsmieter*innen funktionieren.
Es ist außerdem sehr zu begrüßen, dass mit dem sog. Mietendeckel ein weiteres Instrument in der Prüfung ist. Doch wie beim Volksbegehren auch betreten wir juristisches Neuland und es gibt da noch viele Fragen, zb. ob der Mietendeckel auch bei Modernisierungen greifen kann. Diese Fragen müssen jetzt schnell geklärt werden. Aber während der Mietendeckel als akute Notmaßnahme nur für einen begrenzten Zeitraum gelten kann, bietet das Volksbegehren die Möglichkeit, den Wohnungsmarkt auch nachhaltig stärker gemeinwohlorientiert ausrichten. Daher kann es nicht um ein Entweder-Oder gehen. Beide Ansätze sind wichtig auf dem Weg zu einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik.