Dragoner-Areal retten: Verkaufsstopp für BImA-Grundstücke

Das Dragoner-Areal in Kreuzberg ist eigentlich ein Glücksfall für Berlin: Es ist zentral gelegen, gut angebunden und in öffentlicher Hand. Auf diesem Gelände besteht die seltene Chance, innerstädtisch preiswerten Wohnraum zu schaffen. Eigentlich alles gut, wäre der Eigentümer nicht der Bund. Dieser tritt in Gestalt der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) einmal mehr als Immobilienspekulant auf. Kürzlich hat er das Dragoner-Areal durch für 36 Millionen Euro verhökert – das ist dreimal mehr als der Verkehrswert! Wir Grüne fordern deshalb sowohl in Berlin, als auch im Bund: weg vom Verkauf zum Höchstpreis und hin zu Direktvergaben für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt – dazu meine Rede im Abgeordnetenhaus:

Meine Rede zum Antrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken – 1.700 Berliner Wohnungen schützen“

Ich reiche euch hier meine Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken – 1.700 Berliner Wohnungen schützen“ nach, die ich in der 50. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 19. Juni gehalten habe. Neben einem sofortigen Verkaufsstob für 1700 BImA-Wohnungen im Wedding und in Schöneberg, fordern wir die rot-schawrze Koalition in Berlin auf mutig Einfluss auf ihre KollegInnen im Bund zu nehmen, um die verantwortungslose Verkaufspraxis der BImA zu stoppen. Die insgesamt 5000 Wohnungen, die die BImA im Auftrag der Bundesregierung in Berlin verwaltet, dürfen nicht zum Höchstpreis verschleudert werden. Nur durch eine Änderung des BImA-Gesetzes zugunsten der Kommunen können die Wohnungen im Bundeseigentum und deren MieterInnen dauerhaft vor Spekulation und Verdrängung geschützt werden. Der Antrag zeigt bereits seine Wirkung, wie man bereits an den Reaktionen der FachpolitikerInnen der Koalition sehen kann.

 

Grüner Antrag zum Verkaufsstopp für BImA-Wohnungen zeigt Wirkung

Im letzten Plenum, am 19. Juni 2014, hat die Grüne Fraktion den dringlichen Antrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken — 1700 Berliner Wohnungen schützen " eingebracht.

1700 Wohnungen mit heute verträglichen Mieten sollen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bis 2018 in Berlin zum Höchstpreis versilbert werden. Dies würde die Preisspirale für Mieten in Berlin weiter nach oben schrauben und die Verdrängung der bisherigen MieterInnen zur Folge haben.
Bundesregierung und Senat müssen ihre wohnungspolitische Verantwortung wahrnehmen. Wir haben den Senat daher aufgefordert, schnellstmöglich bei der Bundesregierung einen Verkaufsstopp zu erwirken und mit der Bundesregierung in Verhandlungen treten, um eine neue Verkaufspolitik der BImA bei der Vergabe von Wohnhäusern und Gebäuden zu erzielen. Wie in der Berichterstattung des rbb über die Debatte deutlich wird, konnten wir durch unseren Antrag die Fachpolitiker von CDU und SPD dazu bewegen, sich des BImA- Problems verstärkt anzunehmen.

Ich werde die KollegInnen im zuständigen Ausschuss und bei anderen Gelegnheiten an ihre Versprechen erinnern, eine Bundsratsinitiatieve zur Änderung des BImA-Ggesetzes zu starten und die Bundesregierung zur beschleunigten Einführung der Mietpreisbremse zu drängen.

Für die Grundstücke und Wohnungen der BImA muss in Zukunft gelten, dass sie verbilligt und direkt an städtische Wohnungbaugesellschaften oder Genossenschaften der Kommunen vergeben werden können, so wie es bereits für sogenannte Konversionsflächen zutrifft.

 

Mietenbündnis nachbessern! Rede zur verfehlten Wohnungspolitik des Senats

20 Prozent der Berlinerinnen und Berliner sind armutsgefährdet, so bescheinigt es uns der Bericht „Monitoring Soziale Stadt“. Im letzten Plenum nahm ich daher die Diskussion über den Modellvertrag zwischen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau und dem Bezirk Pankow (Link zum Mieterprotest Pankow) zum Anlass für eine grundsätzliche Kritik am Mietenbündnis des Senats. Dieses ist vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen vollkommen unzureichend. Der Senat feiert sich, dass 50% der Wohnungen innerhalb und 30% der Wohnungen außerhalb des S-Bahnrings an WBS-Empfänger vergeben werden können. Dabei wird die Sollzahl von 50% innerhalb des S-Bahnrings nicht einmal erfüllt. Ich habe den Senat daher an die in der Berliner Verfassung fest geschriebene Verpflichtung erinnert einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.


Es braucht einen gerechten Zugang – und dazu haben wir einen konkreten Vorschlag: jeweils ein Drittel der frei werdenden Wohnungen soll an Haushalte, die ALG II, Wohngeld oder Grundsicherung erhalten und ebenso ein Drittel an EmpfängerInnen von Wohnberechtigungsscheinen vergeben werden. Damit hätten die Betroffenen wenigstens eine Chance, trotz des angespannten Wohnungsmarktes noch einen anständige Wohnung zu finden.

Aber wir brauchen nicht nur eine Kurskorrektur beim Mietenbündnis, sondern überhaupt einen Kurswechsel in der gesamten Wohnungspolitik: es hilft nicht nur den Neubau als Allheilmittel anzupreisen, sondern es braucht auch eine Bestandserweiterung durch den gezielten Ankauf von Sozialwohnungen. Und wir brauchen vor allem den strategischen Ankauf von Wohnungen und Häusern in den Milieuschutzgebieten ebenso wie in den Sanierungsgebieten – da haben die Bezirke nämlich ein Vorkaufsrecht – rein theoretisch jedenfalls. In der Praxis scheitert das Vorkaufsrecht am fehlenden Geld der Bezirke. Da braucht es endlich finanzielle Unterstützung.