Wohnraum ist zum Wohnen da, Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung endlich wirksam verbieten

Berlin wächst, der Druck auf dem Wohnungsmarkt steigt unaufhörlich. Immer mehr Menschen suchen verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung, während Familien in viel zu kleinen Räumen ausharren müssen und junge Leute sich in ihren Kiezen kaum noch halten können. Gleichzeitig entziehen Investor*innen und private Anbieter nach wie vor zehntausende Wohnungen dem Markt, um sie über Plattformen wie Airbnb als Ferienwohnungen zu vermieten. Schätzungen gehen von 10.000 bis 30.000 zweckentfremdeten Wohnungen in Berlin aus.

Das ist sozial wie stadtentwicklungspolitisch ein Skandal, denn Wohnraum ist zum Wohnen da, nicht für den schnellen Profit. Jede als Ferienwohnung missbrauchte Wohnung fehlt Familien, Studierenden, Alleinerziehenden oder Senior*innen, die dringend ein Zuhause suchen.

Ferienwohnungen zerstören Nachbarschaften

Die Folgen sind in vielen Kiezen längst spürbar: In Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow oder Mitte steigen die Mieten, Nachbarschaften zerfallen, die soziale Mischung geht verloren. Wo früher Menschen dauerhaft gewohnt haben, entstehen heute anonyme Schlafstätten für Wochenendtourist*innen. Aus lebendigen Kiezen werden austauschbare Kulissen für die Sharing Economy. Diese Entwicklung ist weder nachhaltig noch sozial gerecht und sie verschärft die Verdrängung in der ganzen Stadt.

Warum ein klares Verbot notwendig ist

Das bisherige Zweckentfremdungsverbot, das seit 2014 besteht, hat sich als unzureichend erwiesen. Zu viele Schlupflöcher, zu niedrige Bußgelder, zu wenig Kontrolle: Am Ende bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Bezirken, Plattformen und findigen Investor*innen. Der Landesrechnungshof hat die Schwächen klar benannt. Deshalb braucht es endlich ein starkes, einfaches und wirksames Verbot, dafür werden wir einen Antrag einbringen der genau dies durchsetzt. Das sind die Eckpunkte unseres Antrags:  

1. Klare Definition der Zweckentfremdung

Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ist grundsätzlich untersagt, insbesondere wenn der Wohnraum für touristische Zwecke vermietet oder überlassen wird, er länger als drei Monate leer steht und wenn er baulich verändert oder beseitigt wird, sodass er seiner Wohnnutzung dauerhaft entzogen ist.

2. Verbot der Ferienwohnungsnutzung

Die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienunterkunft wird künftig umfassend untersagt. Die Vermietung von Nebenwohnungen zu touristischen Zwecken wird vollständig verboten. Die bisherige 90-Tage-Regelung für Nebenwohnungen wird daher ersatzlos gestrichen. Die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen in sog. Milieuschutzgebieten zu untersagen, sollten die Bezirke flächendeckend nutzen. Dazu sollen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berlinweit vereinheitlichten Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten mit Erhaltungsverordnung dahingehend ergänzt werden. Zur besseren Durchsetzbarkeit sollen zukünftig – womöglich – Untersagungen auf Grundlage beider Regelungsregime erfolgen.

3. Einschränkung von Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmen werden auf das rechtlich zwingend erforderliche, absolute Minimum reduziert. Die Verwaltungspraxis wird restriktiv gestaltet. Die Gebührentatbestände werden an den wahren Verwaltungsaufwand angepasst. Eine Ausnahme kann nur dann erteilt werden, wenn es sich um die tatsächlich genutzte Hauptwohnung der antragstellenden Person handelt, die temporäre Vermietung nur während nachgewiesenen Abwesenheiten aus dringenden Gründen“(z. B. beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Pflege, Krankheit), der Lebensmittelpunkt weiterhin in der betreffenden Wohnung bleibt und nicht angetastet wird und die wirtschaftliche Existenz der Mieter*in nachweislich von der temporären Nutzung der eigenen Hauptwohnung als Ferienwohnung abhängt.

4. Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen

Aufgrund der Gesetzesänderung sind nicht mehr genehmigungsfähige Zweckentfremdungen binnen kurzer Frist zu beenden. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind auch „Alt-Ferienwohnungen“ in regulären Wohnraum zurückzuführen.

5. Verfahrensrechtliche Maßnahmen/Bußgelder

Plattformen wie Airbnb und Co. müssen auf Anordnung der Behörden vollständig und automatisiert Auskunft über Anbieter*innen und Buchungen erteilen. Bezirke werden verpflichtet, Zweckentfremdung konsequent zu ahnden – durch Zugangsbefugnisse, Kontrollen vor Ort und hohe Bußgelder. Da die Gerichte die Bußgelder der Bezirke oft herabsetzen wird ein allgemeinverbindlicher Bußgeldkatalog mit regelhaften Mindestbußgeldern von 50.000 Euro erlassen. Der Senat soll mit den Bezirken eine Lösung finden, um eine effektive Rechtsdurchsetzung auch während gerichtlicher Eilverfahren zu ermöglichen.

Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie

Ein klares Verbot würde vieles vereinfachen: weniger Bürokratie für die Verwaltung, weniger Trickserei durch Scheinanmeldungen und vor allem mehr Wohnungen zurück auf den Markt. Jede zurückgewonnene Wohnung bedeutet, dass ein Mensch oder eine Familie ein Zuhause findet.

Berlin bleibt Stadt für alle

Berlin darf nicht zum Spielplatz internationaler Renditejäger werden. Wohnraum ist die Grundlage für soziale Gerechtigkeit, stabile Nachbarschaften und lebendige Kieze. Nur wenn wir Wohnungen konsequent vor Zweckentfremdung schützen, können wir die Wohnungsnot wirksam eindämmen und die Vielfalt unserer Stadt erhalten.

Den gesamten Antrag könnt ihr hier lesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2566.pdf

Rückschritt statt Beteiligung: CDU und SPD setzen auf Privatisierung statt auf eine Stadt für alle

von Julian Schwarze und Katrin Schmidberger

Mit der Streichung des Runden Tischs Liegenschaftspolitik setzt der Berliner Senat ein fatales Zeichen: Die unter Rot-Grün-Rot eingeleitete Öffnung der Stadtentwicklungspolitik für zivilgesellschaftliche Beteiligung wird von CDU und SPD offenbar nicht weitergeführt. Anstatt die Stadt gemeinsam mit Initiativen, Expert*innen und Bürger*innen zu gestalten, wird unter dem neuen Senat wieder hinter verschlossenen Türen entschieden, zugunsten privater Interessen.

Der Runde Tisch war ein zentrales Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle in der Boden- und Liegenschaftspolitik Berlins. Seine Auflösung bedeutet das Ende eines dringend nötigen Dialogs über die soziale und nachhaltige Nutzung städtischen Eigentums. Damit kehrt der Senat zurück zu einer Politik, in der öffentliche Flächen zunehmend privatisiert und der Einfluss der Stadtgesellschaft zurückgedrängt wird.

Das Graue Kloster: Ein Beispiel für den neuen Kurs

Wie drastisch sich dieser Kurswechsel auswirkt, zeigt der Skandal um das Graue Kloster. Der vom Land Berlin kürzlich abgeschlossene Vergleich mit der gleichnamigen Stiftung ist ein Geschenk an Private auf Kosten der Allgemeinheit. Zwei zentrale Grundstücke in Mitte sowie eine Million Euro sollen in private Hände übergehen, unter Bedingungen, die weder rechtlich zwingend noch wirtschaftlich nachvollziehbar sind.

Ein absurdes Geschenk an die Stiftung

Die in der Öffentlichkeit verbreitete Behauptung, die Grundstücke hätten lediglich einen Wert von 500.000 Euro, ist nachweislich falsch. Der Bodenrichtwert liegt bei 8.500 Euro pro Quadratmeter, real ergibt sich damit ein Grundstückswert von rund 2,5 Millionen Euro. Statt also einen fairen Gegenwert zu verhandeln, verschenkt Berlin nicht nur wertvolles Eigentum, sondern auch dringend benötigte Haushaltsmittel.

Kein echter Rechtsstreit, sondern ein jahrzehntelanges Taktieren

Entgegen der offiziellen Darstellung handelt es sich nicht um einen „35-jährigen Rechtsstreit“, der endlich zu einem Ende geführt wurde. Vielmehr wurde das Verfahren über Jahrzehnte auf Eis gelegt, ohne gerichtliche Prüfung, offenbar mit dem Ziel, durch Vergleich einen aus öffentlichen Interessen nicht vertretbaren Deal zu ermöglichen. Berlin gibt kampflos auf.

Kulturerbe wird verschachert

Besonders bitter ist der Verlust aus historischer Sicht: Das Graue Kloster ist kein x-beliebiges Grundstück, sondern ein Ort mit hoher kultureller Bedeutung. Dass Teile des Areals in einem fragwürdigen Vergleich ohne demokratische Debatte verscherbelt werden, ist ein Affront gegenüber allen, die sich für den Erhalt öffentlichen Eigentums und einer offenen Stadtgesellschaft einsetzen.

Widerstand bleibt nötig

Der Fall Graues Kloster steht exemplarisch für eine Stadtentwicklungspolitik, die sich von Gemeinwohlorientierung verabschiedet. Es geht nicht nur um zwei Grundstücke – es geht um die Frage, wem die Stadt gehört. Die Petition zur Rückforderung der Flächen bleibt daher hochaktuell. Auch das bereits 1953 übertragene Gelände gehört auf den Prüfstand. Berlin darf nicht zur Beute privater Stiftungen werden.

https://weact.campact.de/petitions/keine-geschenke-an-private-stiftungen-das-graue-kloster-gehort-der-offentlichkeit

Gemeinsam haben wir die „Begehung“ des Görlis durch die AfD verhindert

Kreuzberg hat wieder einmal gezeigt, dass wir uns nicht einschüchtern lassen und dass wir gemeinsam stark sind. Als die AfD versuchte, im Görlitzer Park ihr rechtes Narrativ zu platzieren, haben wir ihr klargemacht: Dieser Kiez steht für Vielfalt, Solidarität und ein friedliches Miteinander. Ich habe die Demonstration angemeldet und war selbstverständlich selbst vor Ort und war überwältigt von der Energie, dem Mut und der Entschlossenheit, die so viele von euch mitgebracht haben.

Mein besonderer Dank gilt allen, die dabei waren, und ganz besonders unseren Grünen Mitgliedern, die so sichtbar Präsenz gezeigt haben. Ihr habt mit eurer Teilnahme gezeigt, dass wir nicht nur reden, sondern handeln, wenn es darauf ankommt. Kreuzberg ist bunt, lebendig und weltoffen und genau das wollen wir schützen. Der Görlitzer Park ist ein Ort der Begegnung, kein Ort für rechte Hetze. Ja, wir sehen natürlich, dass es im Görli Herausforderungen gibt. Aber diese Probleme werden nicht durch Repression, Abschreckung oder rechte Stimmungsmache gelöst. Sie müssen sozial gelöst werden: mit besseren Hilfsangeboten, mehr Sozialarbeit, Perspektiven für junge Menschen, Unterstützung für die Nachbarschaft und einer klugen Stadtpolitik, die den Park als lebendigen Ort für alle gestaltet, statt ihn kaputtzureden.

Die AfD versucht immer wieder, mit kalkulierten Provokationen Aufmerksamkeit zu bekommen. Doch unser friedlicher Protest hat deutlich gemacht, dass sie in unseren Kiezen keinen Fuß fassen werden. Wir lassen nicht zu, dass rechtsextreme Parolen und Spaltung zur Normalität werden. Kreuzberg und Berlin stehen zusammen, wenn Demokratie und Menschenwürde angegriffen werden und dieser Tag hat das eindrucksvoll gezeigt.

Der Protest im Görli kann nur ein Anfang sein. Wir müssen weiter gemeinsam laut bleiben – gegen Rassismus, Ausgrenzung und Angriffe auf unsere offene Gesellschaft. Danke an alle Initiativen, Nachbar*innen und Freund*innen, die diesen Tag zu einem klaren Zeichen gegen Hass und für ein solidarisches Miteinander gemacht haben.

Vorkaufsrecht für die Warschauer Str. 25/Kopernikusstr. 6 – Senat lässt an seinen Bemühungen zweifeln

Lange Zeit schien es, als wolle der Senat das Vorkaufsrecht endlich auch in Friedrichshain-Kreuzberg wieder ermöglichen. In den vergangenen Wochen fanden intensive Gespräche zwischen allen beteiligten Akteuren statt – und am Ende stand ein tragfähiges Modell: Die Berlinovo sollte das Haus erwerben und es anschließend an eine Genossenschaft zur behutsamen Sanierung weitergeben. Doch gestern kam per Brief an die Mieter*innen die Absage des Finanzsenators.

Die plötzliche Absage des Finanzsenators Evers ist ein herber Schlag für die betroffene Hausgemeinschaft und steht beispielhaft für das typische Behörden-Pingpong. Der Senator für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen ist jetzt gefragt, hier eine Lösung mit seinem Senatskollegen zu finden. Es darf jetzt kein Hin- und Herschieben der Verantwortung zwischen den beiden Senatoren geben, der gesamte Senat steht hier in der Pflicht. Daher fordere ich den Senat auf, mit dem Bezirk eine gemeinsame Lösung zu suchen. Weitere sechs landeseigene Wohnungsunternehmen sind in der Lage das Vorkaufsrecht auszuüben, wenn sie denn den politischen Auftrag erhalten.

Seit Wochen wird um eine Lösung gerungen, es muss aber jetzt auch zu einem Ergebnis kommen, weil bereits nächsten Donnerstag die Frist abläuft. Jetzt braucht es politischen Willen und schnelle Entscheidungen. Schluss mit den politischen Blockaden beim Vorkaufsrecht.

Das Vorkaufsrecht zeigt nur dann Wirkung, wenn es auch wirklich gezogen wird, sollte der potentielle Käufer sich weigern, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese Drohkulisse muss aufrechterhalten werden. Das Vorkaufsrecht ist eines der wenigen Instrumente, die die Bezirke haben, um Mieter*innen zu schützen.

Das Haus wurde seit 1993 immer wieder von Fonds zu Fonds weitergereicht.und ist ein Musterbeispiel für die Auswirkungen der Spekulationsspirale: Investoren bereichern sich, während kein Cent in die Instandhaltung gesteckt wird. Der Käufer ist ebenfalls wieder ein Fonds. Dieses Haus muss endlich aus den Fängen der Fonds geholt werden, damit die Mieter*innen nicht verdrängt, die 13 leeren Wohnungen zu bezahlbaren Preisen vermietet und das Haus ordentlich instand gesetzt werden kann. Die Zeit drängt. Doch solange kämpfen wir mit der Hausgemeinschaft, mit dem Bezirk und den vielen solidarischen Hausprojekten gemeinsam, denn jedes Haus und jede*r Mieter*in zählt.