Lasst eure Finger von der Quote! Aufruf an den Bundesvorstand der Grünen

Wir sprechen uns entschieden dagegen aus, bei der Besetzung des grünen Spitzenpersonals zur Bundestagswahl „Und tschüss“ zur Quote zu sagen.

Die Quote. Sie ist weder eine alte Mottenkiste, noch ein machttaktisches Instrument, das nach Belieben eingesetzt oder ausgehebelt werden kann. Die Quote ist gute grüne Tradition. Sie ist ein Erfolgsschlager der grünen Geschichte, weil sie männlich dominierte Strukturen aufbricht. Sie hilft uns auf dem Weg zu dem Zeitpunkt, an dem das Geschlecht nicht mehr ausschlaggebend ist für die Position, die eine Person in der Gesellschaft, in der Politik oder am Arbeitsplatz einnimmt. Die Quote bedeutet eine paritätische Verteilung von Macht und Einfluss, ebenso wie eine gerechte Verteilung von Pflichten und Verantwortung. Nicht nur in der Wirtschaft sorgt eine größere Vielfalt für mehr Erfolg, sondern auch die Grüne Partei lebt von der Vielfalt ihrer Mitglieder insgesamt und in den Führungsgremien.

Deshalb fordern wir Grünen auch die Frauenquote in den Vorständen und Aufsichtsräten der Wirtschaft. „Lasst eure Finger von der Quote! Aufruf an den Bundesvorstand der Grünen“ weiterlesen

Rede auf dem Landesparteitag 22.01.2012

Liebe Freunde,

hier meine Rede auf dem Landesparteitag vom vergangenen Samstag, den 22. Januar 2012. Ich habe wohl etwas schnell gesprochen, hoffe aber die Inhalte kommen trotzdem bei euch an. Wem es zu flott war, der kann sich meine Rede ja einfach noch mal anschauen. Grundsätzlich gilt: Wer sich zu allen Seiten öffnet, ist nicht ganz dicht.

Einkommen und Nebenbeschäftigungen

Als Abgeordnete für Bündmis 90/ Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus sehe ich mich der Offenheit und Transparenz verpflichtet. Ich teile euch deshalb an dieser Stelle gerne die Höhe meines Einkommens mit:

Meine Diät beträgt 3369 Euro brutto monatlich. Zusätzlich erhalte ich eine Unkostenpauschale in Höhe von 969 Euro. Die Höhe meines Einkommens wird im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz – LAbgG) geregelt. Ich beschäftige einen Mitarbeiter, der vom Ahaus monatlich 580 Euro erhällt. Nebeneinkünfte aus anderen Tätigkeiten habe ich nicht.