Verdrängung eines queeren Wohnprojekts verhindern – kommunales Vorkaufsrecht für das „Tuntenhaus“ in der Kastanienallee 86 durch den Bezirk Pankow sicherstellen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, den Bezirk Pankow dabei zu unterstützen, sein kommunales Vorkaufsrecht für das queere Wohnprojekt, auch bekannt als „Tuntenhaus“, in der Kastanienallee 86 zugunsten einer Genossenschaft, einer Stiftung oder eines landeseigenen Wohnungsunternehmens auszuüben. Da das Haus einen deutlichen städtebaulichen Missstand im sog. Milieuschutzgebiet aufweist, kann das Vorkaufsrecht gezogen werden. Beim „Tuntenhaus“ handelt es sich um ein soziokulturelles queeres Wohnprojekt mit vulnerablen und von Diskriminierung betroffenen Mieter*innen. Sie sind besonders zu schützen. Das Haus muss in dauerhaft gemeinwohlorientierte Hand überführt werden, um Verdrängung zu verhindern und die Bewohner*innen dauerhaft abzusichern.

Der Senat wird beauftragt, die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine Genossenschaft oder ein landeseigenes Wohnungsunternehmen den Vorkauf wahrnehmen kann. Hierfür muss aus dem Haushalt die Genossenschaftsförderung sowie ein Zuschuss durch den Senat frei gegeben werden.

Begründung

Das kommunale Vorkaufsrecht ist in seinen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (BVerwG 4 C 1.20) zwar massiv eingeschränkt. Demnach gilt das bezirkliche Vorkaufsrecht nur noch bei dem Ankauf von Gebäuden bei deutlichen städtebaulichen Missständen (sog. „Problemimmobilien“) oder wenn „das Grundstück nicht im Einklang mit der städtebaulichen Maßnahme bebaut und genutzt wird“ (überwiegender Leerstand). Abwendungsvereinbarungen durch potentielle Käufer*innen, womit kommunale Vorkäufe verhindert werden können, bestehen weiterhin. Damit haben potentielle Käufer*innen die Wahl, inwiefern sie bereit sind, sozialverträgliche Wohnverhältnisse und den Schutz von Bestandsmieter*innen für 20 Jahre zu garantieren. Die Mieter*innen brauchen verantwortungsvolle Bestandshalter*innen und keine kurzfristige, renditeorientierte Bewirtschaftung zu ihren Lasten, die bis zur Verdrängung führt. Um in Verhandlungen Abwendungen zu erzielen, muss aber realistisch dargestellt werden, dass ein möglicher Ankauf durch das Land möglich ist.

Nachdem das Vorkaufsrecht bisher nur einmal im Bezirk Neukölln genutzt wurde, gilt es nun das stark eingeschränkte Instrument bei der Kastanienallee 86 erneut anzuwenden.

Das queere Wohnprojekt und ehemalige besetzte Haus in der Kastanienallee 86, auch bekannt als „Tuntenhaus“, ist nicht nur ein offener und sicherer Ort der Begegnung für die Nachbarschaft und die queere Community. Das Wohnprojekt „Tuntenhaus“ steht seit 1990 für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist Wahrzeichen für das weltoffene, tolerante Berlin und ist durch sein soziales und kulturelles Engagement für den gesamten Kiez essentiell. Hier lebt eine große Hausgemeinschaft von 36 queeren Menschen über mehrere Etagen miteinander und ist Anlaufstelle gerade für queere Menschen, die immer noch von Diskriminierung betroffen sind. Solche Strukturen und solidarischen Lebensmodelle machen Berlin aus und müssen unbedingt erhalten werden.

Eine entsprechende Einschätzung des Bezirks, das Vorkaufsrecht hier rechtskonform ausüben zu können, liegt vor. Jetzt steht der Senat in der Pflicht eine Genossenschaft oder ein landeseigenes Wohnungsunternehmen finanziell so in die Lage zu versetzen, damit der Bezirk das Vorkaufsrecht zugunsten eines gemeinwohlorientierten Trägers ausüben kann. Dazu muss die Sperre für die Genossenschaftsförderung durch den Senat aufgehoben und notwendige Zuschüsse ermöglicht werden.

Es ist davon auszugehen, dass ein möglicher Verkauf die zukünftige Verdrängung der Mieter*innen zur Folge hätte. Teure Modernisierungen und später die Aufteilung in Einzeleigentum können hier ein massiver Verdrängungsmotor sein. Der neue IBB Wohnungsmarktbericht 2023 hat verdeutlicht, dass die Angebotsmieten bei Neuvermietung sich von den Bestandsmieten entkoppelt haben. Auch Mieten in den meisten Neubauten sind sogar zu hoch für die Mittelschicht. Der Berliner Wohnungsmarkt ist aus den Fugen geraten und die Mietpreisspirale trifft Hausprojekte wie dieses besonders. Es muss davon ausgegangen werden, dass das „Tuntenhaus“ kein neues Haus mehr finden wird angesichts dieser Rahmenbedingungen.

Bis Mitte Mai muss das Vorkaufsrecht gezogen werden, danach läuft die dreimonatige Frist ab. Es bedarf daher schnell der finanziellen Bereitstellung entsprechender Mittel für den Einsatz des Vorkaufsrechts in diesem Fall. Hier nicht tätig zu werden, wie es der Senat angekündigt hat, wird dem notwendigen Mieterschutz in unserer Stadt nicht gerecht und ist auch angesichts der Immobilienspekulation das falsche Signal an renditegetriebene Geschäftsmodelle.

Dem Berliner Abgeordnetenhaus ist bis zum 30.4.2024 zu berichten.

Berlin, d. 12.03.2024

Jarasch         Graf        Schmidberger Billig   Neugebauer    Walter

und die übrigen Mitglieder der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Helm            Schatz               Schenker                     Lederer

und die übrigen Mitglieder der Fraktion

Die Linke

IBB Wohnungsmarktbericht 2023: Senat muss Mieterhöhungs-Tsunami stoppen

Zum IBB-Wohnungsmarktbericht 2023 erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:

„Der neue IBB-Wohnungsmarktbericht ist ein Alarmsignal. Überhöhte Angebotsmieten im Neubau wie Bestand, die Entkoppelung der Neuvertragsmieten von den Bestandsmieten, die Mietenexplosion durch möbliertes, temporäres Wohnen und der Verlust von Sozialwohnungen – all diese negativen Entwicklungen sind höchst besorgniserregend. Der Berliner Wohnungsmarkt steht vor dem Kollaps. Denn selbst der gutverdienende Mittelstand kann diese Mietsteigerungen nicht mehr so weiter tragen. 

Die mittlere Angebotsmiete (Median) ist in gerade mal einem Jahr um über 21% gestiegen – das ist der höchste Anstieg seit Beginn der Untersuchungen. Damit droht Berlin bald unbezahlbar zu werden. Auch weil die Einkommensentwicklung stark hinterher hängt. Es ist unverständlich angesichts dieser Entwicklungen wie der BBU zu seiner Forderung nach noch höheren Mieten gekommen ist. Bezahlbarkeit ist ein zentrales Kriterium für die Attraktivität und als Standortfaktor für Berlin. Während das verfügbare Einkommen seit 2013 um 27% gestiegen ist, sind die Angebotsmieten (Wieder/Neuvermietung) um 47% gestiegen. Auch die Neubaupolitik des Senats ist gescheitert, weil die Mieten im Neubau durchschnittlich 63% höher liegen als im Bestand – der Berliner Wohnungsmarkt wird durch den Neubau meist eben nicht entlastet. Selbst der Senat will nicht nur preisgünstige Mietwohnungen bauen, wie am Molkenmarkt erkennbar. 

Mietrecht ist zwar Bundesrecht. Das entlässt den Senat aber nicht aus seiner Verantwortung. Er wird den Mieter*innen nicht gerecht, wenn er den Neubau gegen den Bestand ausspielt und den Mieterschutz nicht als weiteres, zentrales Instrument nutzt. Berlin bleibt beim Mieterschutz weit unter seinen Möglichkeiten zum Beispiel bei der Bekämpfung von spekulativem Leerstand, Zweitwohnungen, Mietwucher und möbliertem Wohnen. Hier ist nun ein mutiges und konsequentes Vorgehen des Senats gemeinsam mit den Bezirken dringender denn je, bevor es für die Berliner*innen zu spät ist.“

Der BBU-Marktmonitor ist eine Kampfansage an Mieter*innen

Zur Vorstellung des BBU-Marktmonitors und der Forderung des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. nach höheren Mieten erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Mieten und Wohnen:

„Es kann nicht sein, dass die Mieter*innen höhere Mietsteigerungen tragen müssen, damit die Finanzierung des Neubaus rentabler für die Immobilienwirtschaft wird. Es kann auch nicht sein, dass der Neubau von den Bestandsmieter*innen alleine geschultert werden muss. Der BBU rühmt sich sonst mit relativ niedrigen Mieten seiner Mitgliedsunternehmen, da kann die heutige Ankündigung der Kehrtwende nur verwundern. Wir erinnern deshalb den BBU daran, dass er im Rahmen des Wohnungsbündnisses des Senats den Mieter*innen ein Leistbarkeitsversprechen abgegeben hat. Es ist dringend erforderlich, dass der BBU die Zusage von Frau Kern nach der letzten Sitzung des Mietenbündnisses umsetzt, künftig die Kaltmieten bei den BBU-Unternehmen auf 30 Prozent zu begrenzen, wenn die landeseigenen Wohnungsunternehmen sogar mit einer Grenze von 27 Prozent wirtschaften können. Die heutige Ankündigung, „nachdrücklicher als bisher von den gesetzlichen Möglichkeiten zur Anpassung ihrer Mieten Gebrauch“ zu machen, ist auch nicht vereinbar mit dem Wohnungsbündnis, wonach Mietsteigerungen eben nicht bis zu den gesetzlich erlaubten 15 Prozent in drei Jahren betragen sollen, sondern lediglich 11 Prozent. Auch angesichts des neuen Mietspiegels, der bald veröffentlicht wird, ist das ein verheerendes Signal für die Mieter*innen. Vom Senat erwarten wir eine klare Absage an die Forderungen des BBU und klare Parteinahme für die Mieter*innen.

Der BBU ignoriert mit seinem Vergleich mit München, dass die Berliner*innen über durchschnittlich 25 Prozent weniger Einkommen verfügen und dass die Berliner*innen bereits jetzt nach den Münchner*innen die höchste Wohnkostenbelastung tragen müssen. Insgesamt müssen laut Mikrozensus vom August 2023 schon jetzt 200.000 Berliner Haushalte mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens allein für die Bruttokaltmiete ausgeben. Weitere 250.000 Haushalte leben mit einer Mietbelastungsquote von 30 bis 40 Prozent. Insgesamt sind damit fast ein Drittel der Berliner Mieter*innen mit den Mietkosten tendenziell überlastet. Auch volkswirtschaftlich betrachtet sind hohe Mieten keine positive Entwicklung für Berlin, sondern schwächen zusätzlich die Kaufkraft – die eh schon leidet seit der hohen Inflation. So schadet man dem Ziel, dass der Wohlstand in Berlin wächst.“

Die Schwarz-Rote Koalition lässt die Mieter*innen bei den Heizkosten alleine und gefährdet damit auch das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt!

Am 21.02.2024 war ich in Lichtenrade und habe erlebt, wie verzweifelt, wütend, überfordert und ratlos die über 100 anwesenden Mieter*innen angesichts horrender Nachforderungen für Heiz- und Betriebskosten sind. Herr Dr. Nas, von der CDU war natürlich nicht da. Leider fehlte die CDU nicht das erste Mal. Wenn es um den Mieterschutz geht, ist die CDU einfach nie da.

Es flattern immer mehr Nachforderungen für Heiz- und Betriebskosten in die Häuser. Immer mehr Betroffene melden sich bei uns Grünen, die teils Nachzahlungen von 2000, 3000 oder gar 6000 Euro erhalten haben – und das auch bei sehr kleinen Wohnungen. Und obwohl sie sich beim Heizen doch stark eingeschränkt haben. Viele verstehen die Welt nicht mehr, und was mich besonders besorgt, ist, dass viele auch dadurch am Abwehrkrieg der Ukraine gegen Russland oder gar unserer Demokratie zweifeln – aus Unwissen und Angst, weil diese Rechnungen eben zur Schuldenfalle werden, im schlimmsten Fall sogar zum Verlust der Wohnung führen können. Hinzu kommt: Auch die zukünftige Miete steigt massiv, weil die Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten sich verdoppeln oder gar verdreifachen. Das können viele Mieter*innen schlicht nicht stemmen. Auch weil die Mieter*innen ja gar keinen Einfluss darauf haben, wie der Energielieferant ausgewählt wird, kann es auch nicht sein, dass diese Kosten alleine auf die Mieter*innen abgewälzt werden!

Unser Verdacht ist: Die Betriebs- und Heizkosten haben sich deutlich erhöht aufgrund des Krieges, aber nicht alle so immensen Kostensteigerungen können damit begründet werden. Bei Vonovia kann man ja seit Jahren lesen, dass es deutschlandweit regelmäßig zu auffällig hohen Nachforderungen für die zweite Miete kommt.

Hier mal nur zwei Beispiele von vielen: In der Torfstraße in Berlin-Wedding haben die 31 Mietparteien Nachforderungen von ca. 6.000 Euro erhalten. Die Crux dabei ist: Hier wurde 2021 unnötigerweise der Arbeitspreis an einen monatlichen Index der Gasbörse gekoppelt. In Schöneberg wurden in einem Doppelhaus mindestens 65 Mieter*innen Wärmelieferungskosten berechnet, die fast doppelt so hoch lagen wie der durchschnittliche Verbraucherpreis für Fernwärme. Wärmelieferant ist hier eine Firma, an der die Vonovia mit 49 % beteiligt ist. Vonovia bereichert sich somit zusätzlich an den Mieter*innen, indem sie schlechte Verträge für ihre Mieter*innen verhandelt – daran erkennt man: Wir reden hier nicht über zu viel Verbrauch, schlecht gedämmte Gebäude oder gar verschwenderisches Heizverhalten, sondern, das Problem hat System und systemische Probleme müssen auch politisch angegangen werden.

Deshalb brauchen wir einen Heizkostenhilfsfonds, oder wie München ihn nennt, einen Wärmefonds, der gerade Menschen hilft, die eben keine Transferleistungen beziehen, weil sie knapp über den Einkommensgrenzen liegen, aber eben auch nicht mal eben 6000 oder 8.000 Euro auf der Kante haben, um das zu bezahlen.

Aber ein Wärmefonds für Mieter*innen reicht nicht, weil es ja nicht sein kann, dass jetzt die öffentliche Hand die Kosten trägt, damit sich Vonovia und Adler weiter gesund finanzieren können – wir brauchen hier eine Taskforce, deren Aufgabe es ist, für transparente Aufarbeitung und Aufklärung zu sorgen. Es muss festgestellt werden, wie es zu solchen überhöhten Heizkosten gekommen ist, damit man dies in Zukunft verhindern kann. Die Mieterverbände wie der Berliner Mieterverein oder der AMV sind doch auch teils schon überlastet aufgrund der vielen Problemanzeigen. Und auch auf Schreiben von Mieterverbänden und Mietrechtsanwälten antwortet Adler ja oft nicht einmal. Der Senat kann und muss hier für eine stadtweite Lösung sorgen, indem er mit den Mieterverbänden und Verbraucherschutzzentralen, aber auch mit Energieunternehmen wie Vattenfall zusammen für Transparenz und Bereinigung der überhöhten Forderungen sorgt.

Zugeben, bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen hat der Senat dafür gesorgt, dass keine Mieter*in ihre Wohnung verliert – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber in Bezug auf die großen Privaten duckt sich Schwarz-Rot mal wieder weg: Als wäre es dem Senat fast schon peinlich, dass da keine Verbindlichkeit gelingt, verlieren der regierende Wegner und Senator Gaebler auch in dem Werbevideo des Senats zum Wohnungsbündnis kein Wort über den Schutz von Mieter*innen vor überhöhten Nachzahlungen. Und selbst in der Pressekonferenz am Freitag zum Wohnungsbündnis hat der Senator erst vergessen das Thema zu erwähnen, um dann die Information nachzuschieben, dass auch bei Privaten keinem Mieter gekündigt werden soll – es hätte ja kein Unternehmen widersprochen, als der Senat das Problem „kurz“ thematisiert hat.

Das sogenannte Leistbarkeitsversprechen der landeseigenen Wohnungsunternehmen legt fest, dass Mieter*innen nicht mehr als 27 % ihres Nettoeinkommens für die Kaltmiete ausgeben müssen. Die Begrenzung auf die Kaltmiete ist bereits problematisch, da die Nebenkosten einen immer größeren Anteil an der Gesamtmiete ausmachen. Im Rahmen des Wohnungsbündnisses sollte diese Regelung nun auch für die privaten Vermieter*innen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) gelten. So hatte es zumindest Frau Kern vom BBU auf der Pressekonferenz des Wohnungsbündnisses geäußert. Keine zwei Wochen später hat es der Senator Gaebler aber auch schon wieder vergessen. In der Ausschusssitzung am 26.02.2024 verneinte Gaebler die Absprache, dass sich nun auch die Mitglieder des BBU und ZIA an das Leistbarkeitsversprechen halten werden. Neben der hinreichend bekannten Unzuverlässigkeit von Seiten der Vermieter*innen im Wohnungsbündnis reiht sich der Senat nun in diese Riege ein.

Der Senat wird den Mieter*innen mit dem Wohnungsbündnis nicht gerecht, dafür aber umso mehr der Immobilienlobby. Er verschleppt nicht nur die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung von ca. 250.000 Wohnungen börsennotierter, großer Wohnungsunternehmen. Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz soll jetzt sogar ein Blankoscheck beim Bauen – egal wie teuer gebaut wird und für wen – ausgeteilt werden. Im Gegensatz zu Vonovia und Co wird der Senat aber hier mit einem Gesetz verbindlich und will nicht nur die Bezirke und damit die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort übergehen, sondern auch den Umwelt- und Naturschutz den Renditeinteressen einiger weniger unterwerfen. Und das im vorauseilenden Gehorsam, obwohl es keine Verbindlichkeit im Bündnis von Seiten der Wohnungsunternehmen gibt. Das ist kein Deal auf Augenhöhe und vor allem kein guter Deal für die Berliner*innen!

Der Senat duckt sich weg und heizt somit nicht nur die soziale Spaltung in der Stadt damit an, sondern auch die Politikverdrossenheit insgesamt. Wir Grüne werden hier nicht müde und werden den Senat immer wieder eine soziale Verantwortung erinnern.