Update zum Stand von Deutsche Wohnen und Co enteignen

Der erfolgreiche Volksentscheid über die Vergesellschaftung der Wohnungen von Deutsche Wohnen und Co. ist nun über 1.000 Tage her und im Senat wird immer noch nur auf Verzögerung gesetzt. Im Februar dieses Jahres hat der Senat auf Anfrage von mir erklärt, dass er das Rechtsgutachten zum Vergesellschaftungsrahmengesetz im ersten Halbjahr 2024 ausschreiben will, nachdem „wesentliche Fragen zum genauen Inhalt des Auftrags in einer interministeriellen Abstimmung erörtert werden.“ Ein halbes Jahr später ist die Antwort auf meine erneute Anfrage immer noch die gleiche: Die „Ausschreibung eines Rechtsgutachtens für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz ist bisher nicht erfolgt, da die interministerielle Abstimmung zu wesentlichen Fragen hinsichtlich des genauen Inhalts eines Gutachtens noch nicht abgeschlossen werden konnte.“ Einen Zeitplan scheint es auch nicht mehr zu geben. Der Senat von CDU und SPD verzögert also weiterhin die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids. Gegen den Willen von 59,1 Prozent der Berliner*innen.

Auch ein Raed Saleh, der in einem Sommerinterview plötzlich Tempo bei der Erarbeitung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes fordert, kann über diese Tatsache nicht hinwegtäuschen. Zumal das vielbesprochene Vergesellschaftungsrahmengesetz überflüssig und sinnlos ist. Es braucht für die Vergesellschaftung von Wohnraum kein Rahmengesetz. Ganz davon abgesehen, dass nur weil CDU und SPD ein Vergesellschaftungsrahmengesetz planen, dies noch lange nicht bedeutet, dass sie den Volksentscheid auch umsetzen. Gleichzeitig versagen CDU und SPD auch in den anderen Aspekten der Wohnungspolitik. Für den Schutz von Mieter*innen ist unter Schwarz-Rot, trotz großer Versprechen, wenig bis gar nichts passiert. Die Berliner Mieter*innen werden in der Mietenkrise weiterhin vom Senat im Regen stehen gelassen. Selbst beim Neubau, dem Allheilmittel von CDU und SPD gegen die Mietenkrise, ist der Senat weit entfernt davon, seine selbstgesteckten Ziele zu erreichen. Losgelöst von dem eigentlichen Problem, dass der Neubau mit seinen sehr hohen Mieten die Bestandsmieten nicht senkt und Mieter*innen auch keinen besseren Schutz bietet.

Zum Glück lässt sich die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen nicht von den Nebelkerzen des Senates verwirren und nimmt die Bekämpfung der Mietenkrise wieder in die eigene Hand. Die Initiative arbeitet weiter an einem Gesetzesvolksentscheid, welcher, bei erfolgreichem Ergebnis, automatisch in Kraft treten würde. Damit könnten kein Wegner, keine Giffey oder ein sich sträubender Senat die Vergesellschaftung verhindern. Zur Erarbeitung eines wasserdichten Gesetzestextes wurde die renommierte Kanzlei Geulen & Klinger unter Leitung von Prof. Dr. Remo Klinger engagiert. Zeitgleich erarbeitet die Initiative auch ein Trägergesetz, welches festlegen soll, wie die vergesellschaftete Wohnung in Zukunft demokratisch verwaltet werden kann.

Die Erarbeitung des Gesetzes wäre eigentlich die Aufgabe des Senates, welcher sowohl die personellen als auch finanziellen Mittel hat, um alle Detailfragen rechtssicher zu klären. Dass die Initiative dies nun selbst tun muss, erfordert große finanzielle Ressourcen. Wenn ihr in der Lage seid zu spenden, um die Initiative dabei zu unterstützen, könnt ihr das hier tun: https://dwenteignen.de/spenden Auch die Kiezteams von DWE freuen sich immer über neue Unterstützer*innen: https://dwenteignen.de/mitmachen

Möbliertes Wohnen & Wohnen auf Zeit – Einladung zum Fachgespräch am 11.09., 19.30 Uhr

Möbliertes Wohnen & Wohnen auf Zeit – Instrumente gegen fragwürde Vermietungspraktiken

Wann: Mittwoch, 11.09.2024, 19.30 – 21.30 Uhr

Wo: Raum 311, Abgeordnetenhaus Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10119 Berlin

Möbliertes Wohnen auf Zeit dominiert das Angebot auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Laut IBB-Wohnungsmarktbericht wurden 2023 mehr möblierte Wohnungen auf Zeit statt regulärer, unbefristeter Mietwohnungen inseriert. Die Angebote werden oft auf Portalen, wie z.B. Wunderflats oder AirBnB eingestellt, die entsprechende Mietverträge anbieten. Im Durchschnitt bewegen sich die Mieten in diesem Segment um die 24,00 € all-in, eine Aufteilung zwischen Kaltmiete, Möblierungszuschlag, Betriebskosten etc. ist nicht ablesbar und die Mietpreisbremse wird so umgangen. Den Bezirken sind die Hände gebunden, denn nicht nur die Mietpreisbremse, auch das Zweckentfremdungsverbotsgesetz kann durch diese Vermietungspraxis ausgehebelt werden.

Welche Initiativen und Ideen gibt es für stärkere Regulierungen von möbliertem Wohnen auf Zeit auf Bezirksebene? Welche Instrumente auf Landesebene braucht es, um dieser Angebotsentwicklung entgegenzuwirken? Und was ist auf Bundesebene geplant, um wirkungsvolle Maßnahmen zu entwickeln?

Diese Fragen möchten wir mit Ihnen und folgenden Expert*innen diskutieren:

Hanna Steinmüller, MdB, Sprecherin für Wohnen 
(Bündnis 90/die GRÜNEN)
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat Neukölln (Bündnis 90/die GRÜNEN)
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat Friedrichshain-Kreuzberg
 (Bündnis 90/die GRÜNEN)
Jun Chen, Sprecher für Stadtentwicklung, BVV Charlottenburg-Wilmersdorf (Bündnis 90/die GRÜNEN)

Moderation:
Michael Heinke,
Justiziar der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin

Bitte melden Sie sich für die bessere Planung an unter: katrin.schmidberger@gruene-fraktion.berlin.
Eine gesonderte Einladung mit Programmablauf wird Ihnen ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung zugesandt.

Vonovia schlägt mit Mieterhöhung endgültig den Sargnagel ins Wohnungsbündnis

Die Vonovia-Ankündigung, die Mieten für 40.000 Wohnungen in Berlin um 15 Prozent zu erhöhen, widerspricht dem „Bündnis für bezahlbare Mieten und Wohnungsneubau“ des Senats. Dort hatte sich das Unternehmen dazu verpflichtet, die Mieten um höchstens 11 Prozent zu erhöhen:

„Mit der angekündigten Mieterhöhung für 40.000 Wohnungen schlägt Vonovia endgültig den Sargnagel ins Wohnungsbündnis. Vonovia sind 15 Prozent Mieterhöhung zugunsten der Aktionärinnen wichtiger als die Mieterstadt Berlin. Besonders dreist ist der Versuch von Vonovia, mehr Mieterhöhung durch die Erfindung eines neuen mieterhöhenden Kriteriums „gute Nahversorgung“ zu erzielen. Das muss dem Senat endlich eine Lehre sein, er muss den Mieterinnen gerecht werden. Senator Gaebler sollte endlich einsehen, dass er Konsequenzen ziehen und das unverbindliche Bündnis auflösen muss. Dieses Foulspiel von Vonovia und Co. verdeutlicht umso mehr, dass es ein Wohnungswirtschaftsgesetz auf Landesebene braucht, das alle Wohnungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihren Beitrag für eine soziale Wohnraumversorgung zu leisten – zum Beispiel bei der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.

Der Senat kann sich nicht länger der Tatsache verweigern, dass Vonovia und Co. zuerst für die Rendite ihrer Aktionärinnen handeln, statt lose, politische Vereinbarungen für mehr Mieterinnenschutz einzuhalten. Statt auf Kuschelkurs mit börsennotierten, renditegetriebenen Unternehmen zu gehen, muss der Senat endlich wirkungsvolle Bündnisse mit verlässlichen Partner*innen schmieden: Die Berliner Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Träger stehen bereit und brauchen deutlich mehr politische Unterstützung bei Flächenvergaben und der Förderung. Im Gegensatz zu Vonovia und Co. sind sie verlässlich und wollen dauerhaft bezahlbaren Wohnraum garantieren.“

Kinderläden müssen vor Verdrängung geschützt werden!

Zum morgigen Kinderladen-Aktionstag kommentieren Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten sowie Marianne Burkert-Eulitz, Sprecherin für Bildung und Familie:

Katrin Schmidberger:
„Kinderläden sind zentraler Bestandteil der sozialen Infrastruktur in unseren Kiezen. Doch auch sie sind von steigenden Mieten und Verdrängung betroffen. Wir erleben immer mehr Fälle, in denen Kinderläden schließen müssen, weil sie nach der Kündigung keine neuen bezahlbaren Räume finden oder exorbitante Mietsteigerungen nicht bezahlen können.

Kinderläden sind leider ebenso wie andere Gewerbemieter*innen nicht geschützt. Wir brauchen daher auch für Gewerbe einen Mietspiegel, eine Mietpreisbremse und wirksamen Kündigungsschutz. Der Senat muss vor Verdrängung bedrohte Kinderläden unterstützen, indem landeseigene Wohnungsunternehmen ihre Gewerberäume vorrangig für solche Nutzungen anbieten. Ebenso sollte das Land Bürgschaften bereitstellen, damit Kinderläden auch Räumlichkeiten erwerben und ihre Existenz damit dauerhaft absichern können.“

Marianne Burkert-Eulitz:
„Familien in unserer Stadt brauchen eine verlässliche Kinderbetreuung, nahe an ihrem Wohnort und angepasst an ihre Bedarfe. Die vielen Kinderläden, die in unseren Kiezen gewachsen sind, erfüllen neben den Einrichtungen großer Träger oder den Eigenbetrieben diese Aufgabe und sind aus dem Alltag vieler Berliner Familien nicht mehr wegzudenken. Kinder können hier in konstanter und liebevoller Beziehungsarbeit, eingebettet in ihr soziales Umfeld, gemeinsam aufwachsen, spielen und lernen. Der schwarz-rote Senat ist in der Pflicht, diese gewachsenen Strukturen vor Verdrängung zu schützen und in ihrer Existenz zu bewahren – damit die Berliner Kita-Landschaft so bunt und vielfältig bleibt, wie unsere Berliner Familien es sind.“