Mietspiegel 2015 – Niedrigere Mietsteigerungen sind kein Grund zur Entwarnung

Auch wenn die Mietsteigerungen weniger hoch als befürchtet sind, auch der Mietspiegel 2015 gibt keinen Grund zur Entwarnung. Denn die Mieten steigen in Berlin immer noch schneller als die Reallöhne der BerlinerInnen. Zudem sind die Steigerungen auch moderater ausgefallen, weil die Menschen aufgrund des geringen Angebots an bezahlbarem Wohnraum immer seltener umziehen.

Mietspiegel2015Nach wie vor kritisch ist, dass in den Mietspiegel nur die Mieten einfließen, die sich in den letzten vier Jahren verändert haben. Wir als Grüne fordern schon lange, dass alle oder zumindest die Mieten der letzten zehn Jahre in die Bildung der Ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen.

Besonders betroffen sind wieder die Altbauwohnungen, die bis 1918 bezugsfertig wurden und die Nachkriegsbauten der Jahrgänge 1950-1964. Hier stiegen die Oberwerte jeweils in 5 der 12 Mietspiegelfelder um mehr als 10 % gegenüber dem Mietspiegel 2013 an. Aber auch bei den Zwischenkriegsbauten und den Westberliner Wohnungen der Jahre 1973-1990 gibt es teilweise hohe Mietspreissprünge. In kleinen Wohnungen bis 40 qm Größe und den Wohnungen im Ostteil der Stadt, bezugsfertig geworden zwischen 1973 und 1990, scheint hingegen bei Wiedervermietung die Miethöhe bei neuen Verträgen kaum noch erhöhbar zu sein.

Der Senat muss vor allem für Menschen mit geringem Einkommen mehr bezahlbare Wohnungen bereitstellen und dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum nicht weiter vernichtet wird. Die hohen Mieten im Neubau können die meisten BerlinerInnen nicht bezahlen, daher können sie derzeit auch nicht zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen – zumindest sind sie kein Angebot für Einkommensschwache Familien.

Auch wenn der Mietspiegel vor allem von der Immobilienlobby angezweifelt wird, gilt dieser nach wie vor in der ganzen Stadt.

Den Mietspiegel 2015 gibt es hier.

Falls der Vermieter eine Mieterhöhung ausspricht, rate ich immer sich von einem der Mieterverbände beraten zu lassen!

Mehr Milieuschutz in den Berliner Kiezen

Mehr Milieuschutz für Berlin – das fordern wir in unserem Antrag "Berlin braucht mehr „Soziale Erhaltungsgebiete“ – Mieterschutz stärken und Spekulation eindämmen". Dazu soll der Senat die Bezirke finanziell bei der Durchführung der dafür notwendigen Studien unterstützen.

Mit dem Milieuschutz lassen sich überteuerte Luxussanierungen, Wohnungszusammenlegungen oder Umnutzung von meist preiswerten Wohnraum verhindern. Ganz wichtig auch: nur in Milieuschutzgebieten greift die Umwandlungsverordnung. Nur dort kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersagt werden. Wer es also ernst damit meint, muss sich auch für mehr Milieuschutzgebiete einsetzen.

In der letzten Plenumssitzung des Abgeordnetenhauses wurde über unseren Antrag abgestimmt. Rot-Schwarz lehnte ihn ab – zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Meine Rede dazu seht ihr hier:

Für eine echte Wende in der Berliner Wohnungspolitik: meine Rede auf der LDK15

Zum Schwerpunktthema Wohnen tagte am vergangenen Wochenende die Landesdeligiertenkonferenz (Landesparteitag der Grünen/ LDK). Im Video seht ihr mein Plädoyer für eine echte Wende in der Berliner Wohnungspolitik. In meiner Rede rufe ich zur Unterstützung unseres Leitantrages „Wohnen in Berlin: bezahlbar – lebenswert – demokratisch“ auf, der später mit großer Mehrheit angenommen wurde. Es ist höchste Zeit, dass es zu einem echten Paradigmenwechsel in der Berliner Wohnungspolitik kommt. Der Mietenvolksentscheid ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Macht der Senat so weiter wie bisher, dann gehört ihm fristlos gekündigt:

 

Zeit für eine Wende in der Wohnungspolitik: Mietenvolksentscheid gestartet

Jetzt geht es um die Miete: nach dem erfolgreichen Wasserentscheid und der Tempelhof-Abstimmung folgt ein weiteres wichtiges Volksbegehren. Ein breites Bündnis hat offiziell das Volksbegehren gegen hohe Mieten und für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik vorgestellt. Das kann nur begrüßt werden.

mievoeZentrale Ideen sind die Schaffung eines Wohnraumförderfonds besonders für Einkommensschwache, die Umwandlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts mit starker MieterInnenmitbestimmung sowie die Gestaltung der Miethöhen öffentlich geförderter Wohnungen abhängig vom Einkommen der MieterInnen.

Seit Jahren haben wir in Berlin eine Wohnungsnot, die vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen betrifft. Doch statt zu handeln, schaute der Senat jahrelang weg oder heizte die Probleme nur weiter an. Teils hemmungslos wurden in den letzten Jahrzehnten viele Bestände der  landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften privatisiert – so z.B. die 78.000 Wohnungen der GSW, die durch den Rot-Roten Senat an einen Hedgefonds verhökert wurden. Diese Wohnungen werden heute dringend für eine soziale Wohnungspolitik benötigt. Genauso fahrlässig ist der Umgang mit den rund 137.000 bestehenden Sozialwohnungen. Anstatt die Bestände für eine soziale Wohnraumversorgung zu sichern, wurden die Sozialbindungsrechte vom Land teils einfach verschenkt. Investoren sowie Baufirmen haben sich damit eine goldene Nase verdient, auch heute noch. Und das auf Kosten der MieterInnen. Auch andere Mieterschutzrechte wie das Zweckentfremdungsverbot wurden vom Senat damals zu Fall gebracht.

„Zeit für eine Wende in der Wohnungspolitik: Mietenvolksentscheid gestartet“ weiterlesen