Einladung zur Diskussion: Bleibt die Kita im Kiez?

Der Bezirk baut seit Jahren die Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche aus. Dennoch sind Kita-Plätze und Bildungsangebote knapp und immer mehr Kinder- bzw. Schülerläden und soziale Projekte sind zunehmend durch steigende Mieten vor Verdrängung bedroht.

Am 5. Juli um 19:00 Uhr lade ich vor diesem Hintergrund zur Diskussion in die Weltküche (Graefestraße 18) im Graefekiez ein. Gemeinsam mit den Gästen soll u.a. über folgende Fragen diskutiert werden:

  • Wie steht es um die Zukunft der Kitas, Kinder- und Schülerläden im Kiez?
  • Wie kann der wachsende Bedarf abgedeckt werden?
  • Welche Angebote für Kinder und Familien gibt und braucht es im Kiez?

Mit dabei sind: Monika Herrmann (Bezirksbürgermeisterin), Marianne Burkert-Eulitz (Sprecherin für Kinder, Jugend, und Familie sowie für Soziales der Grünen im Abgeordnetenhaus), Babette Sperle (Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden), Vertreter*innen von Schülerläden aus dem Kiez.

Wann: Dienstag, 5. Juli – 19:00 Uhr
Wo: Die Weltküche – Graefestraße 18

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, vorbei zu kommen!

Vielfältige Gewerbestrukturen und soziale Infrastruktur schützen – Antrag dazu eingebracht

Die steigenden Gewerbemieten stellen zunehmend kleine Gewerbetreibende und Einzelhändler vor große Probleme. Aber auch immer mehr soziale Träger, Vereine, Kitas oder Kinderläden haben Schwierigkeiten, noch bezahlbare Flächen zu finden oder ihre bestehenden Räume weiter zu finanzieren. Zu einer wachsenden Stadt gehört aber nicht nur neuer Wohnraum, sondern auch eine entsprechende Infrastruktur. Umso wichtiger ist es, dass endlich geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um die vielfältigen Gewerbestrukturen und die soziale Infrastruktur in der Stadt zu schützen – welche das sein könnten, das schlagen wir in einem Antrag der Grünen Fraktion vor.

Wir wollen, dass…

  • …das Land Berlin in Zusammenarbeit mit den Bezirken zukünftig einen Gewerberaumbericht erstellt. Darin soll u.a. ausführlich untersucht werden, wie sich das Angebot an Flächen für kleinteiliges Gewerbe, Einzelhandel sowie soziale Träger in der Stadt entwickelt.

  • …zusammen mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ein Bündnis für bezahlbare Gewerbemieten gegründet wird. Bei Vermietung der Gewerberäume soll der Schwerpunkt auf Nahversorgung, inhabergeführter Einzelhandel, soziale Träger sowie soziale Infrastruktur liegen.

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Nachbesserungen mangelhaft: weitere Änderungen beim Zweckentfremdungsgesetz dringend nötig

Heute wird im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses über die vom Senat beschlossenen Änderungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes beraten. Die von Rot-Schwarz angekündigten Nachbesserungen des Zweckentfremdungsverbots reichen aber bei weitem nicht aus. Weitere Änderungen sind dringend notwendig, wenn das Gesetz seine volle Wirkung entfalten soll. Deshalb werden wir folgende Vorschläge einbringen:

  1. Wir wollen erschweren, dass preiswerter Wohnraum durch Abriss vernichtet wird. Künftig soll nicht jeder x-beliebige Neubau als Ersatzwohnraum gelten, sondern: Nur wenn neuer Wohnraum in vergleichbarer Lage, Ausstattung und Mietpreishöhe geschaffen wird, soll dieser als Ersatzwohnraum anerkannt werden.
  2. Wir wollen die Höhe der Strafe bei verbotener Zweckentfremdung von aktuell bis zu 50.000 Euro auf künftig bis zu 500.000 Euro erhöhen. Derzeit sind Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot wie Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnung für Investoren oft so profitabel, dass die bisher vergleichbar niedrige Geldstrafe einfach hingenommen wird. Wir wollen die Strafe in Relation zum entstandenen Schaden und Verlust von preiswerten Wohnraum stellen.
  3. Wird der Aufforderung zur Beseitigung einer Zweckentfremdung – z.B. durch Ferienwohnungen – nicht nachgekommen und helfen andere Sanktionen nicht, dann soll zukünftig als letztes Mittel ein Treuhänder für die entsprechenden Wohnungen oder Gebäude einsetzen werden können. Damit wird ein zusätzliches schlagkräftiges Instrument geschaffen, um bei Missachtung des Gesetzes gegen Verstöße vorzugehen. Der Treuhänder sorgt dann für eine Wohnnutzung. Dabei sollen insbesondere Personengruppen berücksichtigt werden, die einen besonderen Wohnbedarf haben.
  4. Die Anmietung illegaler Ferienwohnungen durch das Lageso muss ebenso beendet werden. Dadurch wird Wohnraum nur noch knapper und die Notunterbringung noch teurer.
  5. Wir wollen eine größtmögliche Transparenz, deshalb soll der Senat regelmäßig über beantragte und genehmigte Zweckentfremdungen berichten. Ebenso soll er über die Höhe der erhobenen Ausgleichszahlungen und der verhängten Bußgelder informieren.
  6. Das Zweckentfremdungsverbot steckt weiterhin in einer Vollzugskrise. 37 neue Personalstellen reichen nicht aus, um 1,6 Millionen Mietwohnungen effektiv zu schützen. Wir wollen deshalb die Bezirke in die Lage versetzen, um zweckfremde Nutzungen aktiv zu unterbinden – notfalls gerichtlich. Die hohe Dunkelziffer leer stehender Wohnungen und Ferienwohnungen zeigt, wie viel Potenzial das Zweckentfremdungsverbot hat.