Gemeinwohl statt Mietenspekulation – Grüne Wohnungspolitik für ganz Berlin

Im Mittelpunkt der Fraktionsklausur Anfang Mai stand die Wohnungspolitik. Dabei ging es auch um das grüne Konzept einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Damit sollen dauerhafte Bindungen von gemeinnützigen, bezahlbaren Wohnungen entstehen. Wenn sich private Anbieter von Wohnungen darauf verpflichten, werden ihnen im Gegenzug Steuern erlassen. Dabei gilt: Einmal öffentlich gefördert, immer öffentlich gebunden. Bis Ende der 1980er Jahre gab es eine solche Gemeinnützigkeit in der Bundesrepublik bereits. Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit war angesichts der Folgekosten und des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum einer der größten bau- und haushaltspolitischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit. 

Auf Landesebene haben wir im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag ein großes Paket an Maßnahmen für mehr Mieterschutz und öffentlichen Wohnungsbau geschnürt. Das alleine reicht aber nicht. Gemeinsam mit den Initiativen vor Ort und den fünf grünen Bezirksbaustadträten machen wir uns stark für eine Wende in der Wohnungspolitik. Bestehende Lücken im Mietrecht müssen geschlossen und bestehende Instrumente wie die Mietpreisbremse schlagkräftiger werden. Wir wollen den Milieuschutz gegen Verdrängung ausbauen und wirksame Mietobergrenzen einführen. Der Milieuschutz muss endlich zu einem echten Mieterschutzinstrument weiterentwickelt werden. Wichtig ist uns auch, dass die Spekulation mit Wohnraum beendet wird. Ob beim NKZ oder bei Hausverkäufen in Milieuschutzgebieten: Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt werden und zum Einsatz kommen.

Der Beschluss GRÜNE WOHNUNGSPOLITIK FÜR GANZ BERLIN – GEMEINWOHL STATT MIETENSPEKULATION kann hier nachgelesen werden. Ebenso steht eine Kurzversion zur Verfügung.

Deutsche Wohnen wird zum Dauerproblem – Artikel im MieterEcho

Schon seit Jahren fällt die Deutsche Wohnen – der größte private Vermieter in Berlin – durch abenteuerliche Geschäftspraktiken auf. Systematische Unterlassung von Instandhaltungen, überteuerte Modernisierungen, Abrisse und die Nichtanerkennung des Mietspiegels bei Mieterhöhungen erhärten den Eindruck, dass die Deutsche Wohnen ihre Mieterschaft im großen Stil loswerden will. Höchste Zeit, die Deutsche Wohnen zu stoppen. Nur wie? Der Artikel "Deutsche Wohnen wird zum Dauerproblem" geht der Frage nach. Erschienen ist er in der April-Ausgabe des MieterEchos.

Spekulation beendet: Das NKZ ist endlich in kommunaler Hand

Bei einem Verkauf des Neuen Kreuzberger Zentrums (NKZ) an private Investoren hätten den Bewohner*innen drastische Mieterhöhungen, Verdrängung und Spekulation gedroht. Daher haben wir Grünen das kommunale Vorkaufsrecht gefordert. Mit Erfolg!

Ende März wurde bekannt, dass das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) am Kottbusser Tor mit knapp 300 Wohnungen und 90 Läden in einem Höchstbieterverfahren verkauft werden soll. Der Meistbietende war die Juwelus GmbH & Co KG mit einem Angebot von 57 Millionen Euro. In dem Kaufpreis stecken auch Verbindlichkeiten, denn die Investitionsbank Berlin (IBB) verlangt aufgrund der alten Förderung etwa 40 Millionen Euro zurück. Auch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag hatte mit knapp 56 Mio. Euro mitgeboten. 

Handelt es sich beim NKZ zwar um Sozialen Wohnungsbau, so ist der Kauf trotzdem attraktiv bzw. spekulativ, weil die sozialen Bindungen in spätestens zwölf Jahren enden. Die Mieten liegen zwischen vier und sechs Euro/qm. Hier leben viele einkommensschwache Haushalte – etwa 1200 Mieter*innen aus 30 Nationen. Da das NKZ mittlerweile aus der Belegungsbindung gefallen ist, kann nur das Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet dauerhaft bezahlbare Mieten sichern. Denn in der Zwischenzeit können die Eigentümer die Mieter*innen rauskaufen, und wer bleibt, dem drohen starke Mieterhöhungen und Verdrängung, die wir über den Milieuschutz nicht verhindern können. Deshalb war es zentral, entschlossen das Vorkaufsrecht zu prüfen und einzufordern. Dazu hatte die grüne Bezirksfraktion auch erfolgreich einen Antrag in die BVV eingebracht.

Und dann kam alles ganz schnell und anders: denn die Juwelus GmbH &Co. KG hat nun bis zur Frist am 20. April bei der IBB keine Sicherheit zur Kaufsumme hinterlegt und ist somit ausgeschieden.

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Wichtiger wohnungspolitischer Schritt: Neue Kooperationsvereinbarungen mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Die neue Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren Wohnungspolitik. Mit ihr werden die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften deutlich sozial-ökologischer ausgerichtet. Insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen werden stärker unterstützt. Bei Neuvermietungen müssen jetzt 60 Prozent der Neuverträge an WBS-Berechtigte vermietet werden. Das hilft den Menschen, die sonst nur schwer eine Wohnung finden. Damit wird ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrags umgesetzt. Auch die deutliche Absenkung der Mieterhöhungsmöglichkeiten im Bestand und nach Modernisierungsmaßnahmen ist ein deutliches Signal für eine neue Wohnungspolitik. Über die Berücksichtigung im Mietspiegel wird diese Maßnahme eine preisdämpfende Wirkung für die ganze Stadt haben.

Eine wichtige Aufgabe wird sein, die bestehenden Härtefallregelungen für MieterInnen zu evaluieren und zu überprüfen, wo in der Praxis Probleme bestehen – z.B. bei den Regelungen der maximal erlaubten Wohnungsgrößen. Wo Verbesserungsbedarf festgestellt wird, muss dieser angegangen werden. Ebenso müssen die Anfang des Jahres verschickten rund 1.700 Mieterhöhungen durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften an die SozialmieterInnen komplett zurück genommen werden. Sie stehen im Widerspruch zu unseren wohnungspolitischen Zielen. Immerhin 30.000 der ca. 115.000 Sozialwohnungen befinden sich im Besitz der Landesunternehmen.

Um die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften fit zu machen für ihre wachsenden Aufgaben, muss die „Anstalt öffentlichen Rechts Soziale Wohnraumversorgung“ gestärkt werden. Sie war wichtiger Bestandteil des Mietenvolksentscheides und soll vor allem mehr Transparenz herstellen und soll die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bei ihrer Bestandserweiterung kontrollieren und beraten.