Wohnraum ist zum Wohnen da, Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung endlich wirksam verbieten

Berlin wächst, der Druck auf dem Wohnungsmarkt steigt unaufhörlich. Immer mehr Menschen suchen verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung, während Familien in viel zu kleinen Räumen ausharren müssen und junge Leute sich in ihren Kiezen kaum noch halten können. Gleichzeitig entziehen Investor*innen und private Anbieter nach wie vor zehntausende Wohnungen dem Markt, um sie über Plattformen wie Airbnb als Ferienwohnungen zu vermieten. Schätzungen gehen von 10.000 bis 30.000 zweckentfremdeten Wohnungen in Berlin aus.

Das ist sozial wie stadtentwicklungspolitisch ein Skandal, denn Wohnraum ist zum Wohnen da, nicht für den schnellen Profit. Jede als Ferienwohnung missbrauchte Wohnung fehlt Familien, Studierenden, Alleinerziehenden oder Senior*innen, die dringend ein Zuhause suchen.

Ferienwohnungen zerstören Nachbarschaften

Die Folgen sind in vielen Kiezen längst spürbar: In Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow oder Mitte steigen die Mieten, Nachbarschaften zerfallen, die soziale Mischung geht verloren. Wo früher Menschen dauerhaft gewohnt haben, entstehen heute anonyme Schlafstätten für Wochenendtourist*innen. Aus lebendigen Kiezen werden austauschbare Kulissen für die Sharing Economy. Diese Entwicklung ist weder nachhaltig noch sozial gerecht und sie verschärft die Verdrängung in der ganzen Stadt.

Warum ein klares Verbot notwendig ist

Das bisherige Zweckentfremdungsverbot, das seit 2014 besteht, hat sich als unzureichend erwiesen. Zu viele Schlupflöcher, zu niedrige Bußgelder, zu wenig Kontrolle: Am Ende bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Bezirken, Plattformen und findigen Investor*innen. Der Landesrechnungshof hat die Schwächen klar benannt. Deshalb braucht es endlich ein starkes, einfaches und wirksames Verbot, dafür werden wir einen Antrag einbringen der genau dies durchsetzt. Das sind die Eckpunkte unseres Antrags:  

1. Klare Definition der Zweckentfremdung

Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ist grundsätzlich untersagt, insbesondere wenn der Wohnraum für touristische Zwecke vermietet oder überlassen wird, er länger als drei Monate leer steht und wenn er baulich verändert oder beseitigt wird, sodass er seiner Wohnnutzung dauerhaft entzogen ist.

2. Verbot der Ferienwohnungsnutzung

Die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienunterkunft wird künftig umfassend untersagt. Die Vermietung von Nebenwohnungen zu touristischen Zwecken wird vollständig verboten. Die bisherige 90-Tage-Regelung für Nebenwohnungen wird daher ersatzlos gestrichen. Die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen in sog. Milieuschutzgebieten zu untersagen, sollten die Bezirke flächendeckend nutzen. Dazu sollen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berlinweit vereinheitlichten Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten mit Erhaltungsverordnung dahingehend ergänzt werden. Zur besseren Durchsetzbarkeit sollen zukünftig – womöglich – Untersagungen auf Grundlage beider Regelungsregime erfolgen.

3. Einschränkung von Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmen werden auf das rechtlich zwingend erforderliche, absolute Minimum reduziert. Die Verwaltungspraxis wird restriktiv gestaltet. Die Gebührentatbestände werden an den wahren Verwaltungsaufwand angepasst. Eine Ausnahme kann nur dann erteilt werden, wenn es sich um die tatsächlich genutzte Hauptwohnung der antragstellenden Person handelt, die temporäre Vermietung nur während nachgewiesenen Abwesenheiten aus dringenden Gründen“(z. B. beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Pflege, Krankheit), der Lebensmittelpunkt weiterhin in der betreffenden Wohnung bleibt und nicht angetastet wird und die wirtschaftliche Existenz der Mieter*in nachweislich von der temporären Nutzung der eigenen Hauptwohnung als Ferienwohnung abhängt.

4. Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen

Aufgrund der Gesetzesänderung sind nicht mehr genehmigungsfähige Zweckentfremdungen binnen kurzer Frist zu beenden. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind auch „Alt-Ferienwohnungen“ in regulären Wohnraum zurückzuführen.

5. Verfahrensrechtliche Maßnahmen/Bußgelder

Plattformen wie Airbnb und Co. müssen auf Anordnung der Behörden vollständig und automatisiert Auskunft über Anbieter*innen und Buchungen erteilen. Bezirke werden verpflichtet, Zweckentfremdung konsequent zu ahnden – durch Zugangsbefugnisse, Kontrollen vor Ort und hohe Bußgelder. Da die Gerichte die Bußgelder der Bezirke oft herabsetzen wird ein allgemeinverbindlicher Bußgeldkatalog mit regelhaften Mindestbußgeldern von 50.000 Euro erlassen. Der Senat soll mit den Bezirken eine Lösung finden, um eine effektive Rechtsdurchsetzung auch während gerichtlicher Eilverfahren zu ermöglichen.

Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie

Ein klares Verbot würde vieles vereinfachen: weniger Bürokratie für die Verwaltung, weniger Trickserei durch Scheinanmeldungen und vor allem mehr Wohnungen zurück auf den Markt. Jede zurückgewonnene Wohnung bedeutet, dass ein Mensch oder eine Familie ein Zuhause findet.

Berlin bleibt Stadt für alle

Berlin darf nicht zum Spielplatz internationaler Renditejäger werden. Wohnraum ist die Grundlage für soziale Gerechtigkeit, stabile Nachbarschaften und lebendige Kieze. Nur wenn wir Wohnungen konsequent vor Zweckentfremdung schützen, können wir die Wohnungsnot wirksam eindämmen und die Vielfalt unserer Stadt erhalten.

Den gesamten Antrag könnt ihr hier lesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2566.pdf

Eigentum verpflichtet

Mit unserem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ wollen wir Grünen die soziale Wohnraumversorgung ankurbeln.

Die Vorstellung, dass der Markt alles regeln werde, ist gescheitert. Wenn Menschen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen keine Wohnung mehr finden, Pflegekräfte, Erzieher*innen oder Handwerker*innen aus der Stadt verdrängt werden und die Kaufkraft sinkt, steht nicht nur der soziale Zusammenhalt auf dem Spiel – sondern auch die Funktionsfähigkeit Berlins. Wer heute eine neue Wohnung sucht, zahlt im Schnitt fast doppelt so viel wie Bestandsmieter*innen. Gleichzeitig nimmt die Zahl bezahlbarer Mietangebote weiter ab. Eigenbedarfskündigungen, teure Zwischenvermietungen und Luxussanierungen sorgen zusätzlich für Verdrängung. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen, Familien, Ältere, Studierende oder Alleinerziehende. Laut Wohnraumbedarfsbericht 2025 finden Haushalte mit weniger als 60 % des Durchschnittseinkommens bei Neuvermietungen nur in 5 % der Fälle eine leistbare Wohnung – bei vierköpfigen Familien liegt die Quote sogar bei nur 0,3 %. Gleichzeitig explodieren die staatlichen Ausgaben für Wohnkosten: Über 1,7 Milliarden Euro jährlich für Miete und Heizung von Transferleistungsbeziehenden, weitere 160 Millionen Euro für Wohngeld. Doch immer höhere Subventionen für überteuerte Mieten können nicht die Lösung sein. Wir brauchen stattdessen eine Neuausrichtung des Wohnungsmarkts – sozial, gemeinwohlorientiert und nachhaltig. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ab 3.000 Einheiten. Doch auch für Mieter*innen in kleineren Beständen braucht es Antworten. Wohnen muss wieder Teil öffentlicher Daseinsvorsorge werden. Dafür braucht Berlin verbindliche Regeln: Eigentum verpflichtet. Wer Wohnraum besitzt, trägt Verantwortung – für Instandhaltung, soziale Durchmischung und faire Mieten.

Verbindliche WBS-Quoten und Belegungsrechte

Darauf zielen die Eckpunkte eines „Bezahlbare-Mieten-Gesetzes“, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Ende Juni beschlossen wurden. Vermieter*innen mit 50 oder mehr Wohnungen sollen künftig verpflichtet werden, einen Teil ihrer Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten – und zwar zu einem Preis, der 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei 50 bis 99 Einheiten wären fünf Wohnungen betroffen, bei 100 und mehr 10 % des Bestandes, ab 1.000 Einheiten 25 %, ab 2.000 sollen es 30 % sein. Ein Teil dieses Kontingents soll besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Wohnungslosen, Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung vorbehalten sein, für die die Bezirke ein Belegungsrecht erhalten. Außerdem sollen Vermieter*innen verpflichtet werden, Rücklagen für Instandhaltung und ökologische Sanierung zu bilden – und diese einzusetzen, ohne dies zur Begründung für Mieterhöhungen zu nutzen. Zur Umsetzung fordern wir ein personell ausreichend ausgestattetes Landesamt für Wohnungswesen. Dieses Amt soll ein zentrales Wohnungskataster führen, Eigentümerstrukturen offenlegen, Verstöße erfassen und die Bezirke bei der Durchsetzung von Mieterschutz unterstützen – unter anderem durch die Übernahme von Prozesskosten. So können Zweckentfremdung, Missbrauch und soziale Ausgrenzung besser verfolgt werden. In der Praxis wissen wir: Es gibt viele verantwortungsbewusste Eigentümer*innen – aber auch solche, die dauerhaft und systematisch gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Das darf nicht folgenlos bleiben. Die zuständige Behörde soll in solchen Fällen die Vermietung untersagen können – und im Wiederholungsfall eine Veräußerung der betroffenen Immobilien an gemeinwohlorientierte Träger binnen zwei bis drei Jahren anordnen. Das Grundgesetz erlaubt jedenfalls derartige Eingriffe ins Mietrecht über eine umfassende öffentlich-rechtliche Regelung, wenn sie der sozialen Wohnraumbewirtschaftung dienen. Berlin hat die rechtlichen Möglichkeiten – Berlin muss sie endlich nutzen. Eigentum verpflichtet. Mit einem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ wollen wir Grünen die soziale Wohnraumversorgung ankurbeln.

Hitze in der Stadt – und wer zahlt den Preis?

Berlin heizt sich auf, nicht nur im übertragenen Sinn, sondern wortwörtlich. Immer heißere Sommer verwandeln ganze Kieze in Glutöfen, wie wir diesen Monat alle miterleben dürften. Besonders gefährdet sind Menschen mit wenig Einkommen, die in aufgeheizten Wohnungen ausharren müssen. Doch die landeseigenen Wohnungsunternehmen scheinen das Problem immer noch zu unterschätzen. Meine parlamentarische Anfrage zeigt ein erschreckendes Bild: Nur die Degewo weiß, wie viele ihrer Mieter*innen in besonders hitzebelasteten Wohnungen leben. Die übrigen Unternehmen? Keine Daten, keine Strategie, kein Plan. Es wirkt, als gelte vielerorts das Motto: „Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß.“

Die soziale Dimension der Klimakrise
Hitze ist längst nicht mehr nur ein Komfortproblem, sondern eine soziale Frage und eine Frage von Leben und Tod. Ältere Menschen, Kinder und gesundheitlich angeschlagene Personen leiden besonders stark. Während sich wohlhabendere Haushalte Klimaanlagen oder den Rückzug ins Umland leisten können, bleibt ärmeren Mieter*innen nur das Ausharren in stickigen Räumen.

Was wir fordern:

  • Ein verbindliches, sozial gerechtes Hitzeschutzprogramm für die Mieter*innen der landeseigenen Wohnungen.
  • Flächendeckende Begrünung von Dächern und Höfen statt einzelner Pilotprojekte, die kaum Wirkung entfalten.
  • Außenliegende Jalousien, Verschattung und Nachtauskühlung als Standard bei hitzebelasteten Beständen.
  • Kühle Rückzugsräume für Bewohner*innen, insbesondere in Kiezen mit vielen älteren Menschen und Familien.
  • Verankerung von Hitzeschutz im Mietrecht – auch für den privaten Wohnungsmarkt, wofür endlich der Bund handeln muss.

Hitze trifft nicht alle gleich
Klimakrise bedeutet soziale Krise. Wer bezahlbaren Wohnraum sichern will, muss auch dafür sorgen, dass dieser Wohnraum bei extremen Temperaturen lebenswert bleibt. Es geht um Gerechtigkeit, um Gesundheit und letztlich um Menschenleben. Berlin darf nicht länger abwarten, es braucht jetzt einen verbindlichen Fahrplan für Hitzeschutz und Klimaanpassung.

Das Vergesellschaftungsrahmengesetz von CDU und SPD: Ein Papiertiger, wirkungslos gegen die Wohnungsnot in unserer Stadt.

Statt endlich zu handeln, präsentiert Schwarz-Rot nur vage Eckpunkte für ein Rahmengesetz, doch ein Rahmen allein nützt nichts, wenn der Inhalt fehlt. Dieses Gesetz bleibt ein Papiertiger, wirkungslos gegen die Wohnungsnot in unserer Stadt. Die Mieten steigen weiter, die Verdrängung geht ungebremst weiter, und der Senat streitet sich öffentlich über das Grundprinzip der Vergesellschaftung.

Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt verschlechtert sich dagegen täglich, mit weiter steigenden Mieten und zunehmender Verdrängung. Statt dringend notwendige Inhalte zu liefern, beschränken sich CDU und SPD auf interne Diskussionsprozesse um das „Ob“ einer Vergesellschaftung. Das Rahmengesetz soll die Bedingungen für eine Enteignung auch in Bezug auf Wasser stellen – dabei haben wir die Berliner Wasserbetriebe längst rekommunalisiert. Im RBB-Interview stellte CDU-Chef Dirk Stettner klar: „Wir wollen ja niemanden enteignen, und wir werden auch niemanden enteignen.“ SPD-Fraktionschef Raed Saleh betonte zwar, dass das Gesetz dem Land das Eingreifen ermöglichen könne, doch ob es auch wirklich umgesetzt werde, bleibt offen.

Das ist politische Taktiererei, mit Ansage. Das Ganze gerät zur Politshow, während buchstäblich jeden Tag Menschen ihre Wohnung verlieren. Die Koalition setzt mehr auf Verzögerung als auf ernsthafte Lösungen. Das sehen nicht nur wir so, sondern auch “Deutsche Wohnen und Co enteignen” spricht von „Ablenkungsmanöver“ und „Placebo“.

Dabei ist das ursprüngliche Ziel klar: Bereits 2021 hatten 59,1 % der Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Seither warten wir auf die Umsetzung. Um die Zweifel in der SPD aufzulösen, hatten wir unter Rot-Grün-Rot dem Kompromiss zugestimmt, eine Expert*innenkommission einzusetzen, die die Verfassungsmäßigkeit prüfen sollte. Diese hat die Verfassungsmäßigkeit eindeutig bestätigt. Doch statt sich um die Umsetzung zu kümmern und die Finanzierung zu klären, ignoriert der Senat dieses Ergebnis, zivilgesellschaftliche Akteure sowie Expert*innen werden null einbezogen und das Thema wird seit Jahren auf die Bank geschoben.

Das ist politisches Versagen und zugleich ein Angriff auf die demokratische Kultur. Wenn selbst eine klare Mehrheitsentscheidung eines Volksentscheids folgenlos bleibt, bringt das den demokratischen Prozess in Verruf. Politikverdrossenheit ist so nicht nur nachvollziehbar, sie wird provoziert.

Statt Worte erwarten wir Taten. Kein Phrasengedöns, sondern konkrete Umsetzungspläne. Wir Grüne arbeiten eng mit der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zusammen und stehen voll hinter dem Volksentscheid. Wir stellen klare inhaltliche Forderungen, entwickeln Vorschläge zur rechtssicheren Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne und treiben die Umsetzung voran, auch aus der Opposition heraus. Denn bezahlbares Wohnen darf kein Lippenbekenntnis bleiben, es muss ein gelebtes Grundrecht für alle sein.

Wer die Wohnungsfrage nicht jetzt politisch löst, wird dafür bei der nächsten Wahl die Quittung erhalten. Wir Grüne lassen uns nicht länger vertrösten. Berlin verdient echten Mieter*innenschutz!