Zweckentfremdung von Wohnraum – Debatte im Plenum zur geplanten Reform

Es steht eine weitere Reform des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes an. Kürzlich hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den entsprechenden Entwurf an das Parlament zur Beratung gegeben. Und das ist auch dringend nötig, denn der Entwurf muss deutlich nachgebessert werden, damit das Gesetzt ein scharfes Instrument für den Schutz von Wohnraum wird. Ziel des Zweckentfremdungsverbots ist es, Wohnraum genau seinem eigentlichen Zweck zuzuführen – kurzum dafür zu sorgen, dass in Wohnraum gewohnt wird und Wohnungen nicht zu überhöhten Renditeobjekten werden. Das gilt insbesondere für nicht genehmigte Nutzungen als Ferienwohnungen oder für spekulativen Leerstand.

Leider wirft der Entwurf seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung viele Fragen auf und wir sehen einiges an Nachbesserungsbedarf. Deshalb werden wir jetzt die parlamentarischen Beratungen nutzen, um den Entwurf zu verbessern. Um welche Punkte es dabei besonders geht, das führe ich in meiner Rede aus, die ihr hier sehen könnt (Quelle: rbb):

Wohnungspolitische Rede bei der Aufstellung zur Grünen Landesliste

Am vergangenen Wochenende wurde die Grüne Landesliste für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021 gewählt. Ich trete wieder als Direktkandidatin für Kreuzberg 61 im Wahlkreis 1 an, in dem ich vor fünf Jahren für ein Mandat im Abgeordnetenhaus direkt gewählt worden bin. Auf der Landesliste habe ich mich daher erst weiter hinten beworben. Ich habe aber die Chance genutzt, um eine Rede zur aktuellen wohnungspolitischen Situation, zur Bilanz der letzten Jahre und den kommenden Aufgaben zu halten. Das Ziel ist klar: eine gerechte und soziale Wohnungs- und Mietenpolitik für die ganze Stadt, bei der die Menschen und nicht die Renditen im Mittelpunkt stehen. Dafür werde ich auch weiterhin mit vollstem Einsatz kämpfen:

Ein Jahr Berliner Mietendeckel – Vollzug sicherstellen und Weiterentwicklung jetzt angehen!

Die Corona-Pandemie macht einmal mehr deutlich, wie wichtig ein sicheres Zuhause ist. Der vor einem Jahr in Kraft getretene Mietendeckel ist hier ein wichtiges Schutzinstrument, das Verdrängung vorbeugt und bis zu 1,5 Millionen Berliner Haushalte entlastet, indem er sie bis 2025 vor überzogenen Mieterhöhungen schützt. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat nach langen Verhandlungen mit diesem Gesetz juristisches Neuland betreten, um die Menschen in unserer Stadt so gut wie möglich vor Verdrängung aus dem eigenen Zuhause zu schützen, aber auch um das Primat der Politik wiederherzustellen. Denn Wohnungen dürfen keine reinen Anlageobjekte sein, Wohnungspolitik ist öffentliche Daseinsvorsorge und das Grundrecht auf Wohnen muss durch Rot-Rot-Grün gewährleistet werden. Der Mietenedeckel ist also zugleich ein politischer Auftrag für die gesamte Koalition, weiterhin alles zu tun, damit wir eine gemischte, solidarische Stadtgesellschaft bleiben.

Vor allem weil die Immobilien- und Bodenpreise in ungesundem Maße gestiegen sind, so dass kostengünstiger Neubau de facto verhindert wird sowie Bestandswohnungen sich exorbitant verteuerten und Menschen verdrängt werden, ist der Mietendeckel eine konsequente Notbremse. Diese ist notwendig, damit der Berliner Wohnungsmarkt nicht noch mehr aus den Fugen gerät. Denn Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation.

Wenngleich die Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht, sind die Neuvertragsmieten in Berlin durch den Mietendeckel entgegen dem allgemeinen Städtetrend gesunken und Bestandsmieten wurden eingefroren. Die Grundstückspreise sind nicht mehr so stark gestiegen und teilweise sogar gesunken. Auch scheinen sich die meisten Vermieter*innen an das Gesetz zu halten, es gibt bisher relativ wenige Härtefälle und es gibt erste Anzeichen, dass sich einige renditeorientierte Geschäftsmodelle aus Berlin zurück ziehen. Diese Geschäftsmodelle schaden unserer Stadt auch deshalb, weil sie durch die hohen Mieten die Kaufkraft der Berliner*innen schwächen, wenn diese einen immer größer werdenden Anteil ihres Einkommens für die Miete ausgeben müssen.

Die guten Signale können jedoch nicht über die bestehenden Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung des Mietendeckels hinwegtäuschen: Ob Schattenmietklauseln, illegale „Abschlagszahlungen“ für Möbel oder Kündigungsdrohungen bei Mietabsenkungen – diese Umgehungen sind nicht hinzunehmen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen steht hier in der Pflicht, die Menschen zu unterstützen, als auch selbst als Behörde Verstöße konsequent zu ahnden. Hier sehen wir noch Luft nach oben.

Die Untersagungserklärung des Bezirks Pankow gegen die Verwendung von Schattenmietklauseln unterstützen wir ausdrücklich. Diesem Vorbild sollten jetzt die anderen Behörden folgen. Auch deshalb war es uns Grünen immer wichtig, dass auch Bezirke gesetzlich die Möglichkeit bekommen, bei Bedarf juristisch gegen Verstöße gegen den Mietendeckel vorzugehen. Ein Gesetz kann seine volle Wirkung nur dann entfalten, wenn es konsequent umgesetzt wird. Die Informationen für die Berliner*innen rund um den Mietendeckel müssen weiter ausgebaut werden, weil viele nicht wissen, welche Rechte sie haben. Allen Berliner*innen raten wir, sich bei Bedarf juristischen Rat zu holen, dazu haben wir in allen Bezirken kostenfreie Beratungsstellen eingerichtet.

Bereits heute muss man die Weiterentwicklung des Mietendeckels vorbereiten: Mit der gesetzlichen Einführung eines Wohn- und Mietkatasters wollen wir alle Miethöhen sowie die Ausstattungsmerkmale von Wohnraum digital und transparent erfassen und damit den Mietendeckel nicht nur besser kontrollieren, sondern ihn auch nach 2025 weiterentwickeln. Für uns ist klar: Wir können den Mietendeckel nicht einfach auslaufen lassen solange der Berliner Wohnungsmarkt so angespannt ist. Die umfassende Datenlage, die ein Wohn-und Mietkataster bereitstellt, kann dazu genutzt werden, zielgenau Mieterhöhungen zu begrenzen – und damit quasi einen Mietendeckel 2.0 zu schaffen. Solange wir Verdrängung durch Immobilienspekulation erleben und der Bundesgesetzgeber all die Schutzlücken nicht schließt, brauchen wir eine Regulierung durch ein öffentliches Preisrecht im Wohnungswesen.

Auch der geförderte Neubau für die vielen WBS-berechtigten Haushalte sowie der Neubau für breite Schichten insgesamt muss durch R2G weiter vorangetrieben werden. Auch hier gibt es Licht und Schatten: anders als von der Opposition behauptet, ist der Neubau in Berlin laut Baugenehmigungszahlen nach dem Beschluss des Mietendeckels im Jahr 2020 nicht „eingebrochen“: „Mit 15 414 (+0,6 Prozent) gemeldeten Wohnungen blieb die Anzahl der von Januar bis September 2020 genehmigten Wohnungen auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums“, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

Wir haben im Land Berlin die Förderungen für WBS-Wohnungen nicht nur jedes Jahr aufgestockt, auf jetzt bis zu 5.000 Wohnungen pro Jahr, auch die Förderkonditionen wurden zumindest etwas verbessert . Das ist noch nicht ausreichend. Vor allem die Förderung für Genossenschaften müsste weiter ausgebaut und auch in ihrer Fördersystematik deutlich verbessert werden. Auch braucht es eine Öffnung für Projekte wie das Mietshäusersyndikat. Auch sollten Transferbezieher*innen Bürgschaften bekommen, damit auch sie die teils hohen Einlagen des Genossenschaften bezahlen können. Bei der Grundstücksvergabe bzw. den Konzeptverfahren im Erbbaurecht muss es zügiger voran gehen und auch hier braucht es verlässliche langfristige Absprachen von Seiten des Senats. Städte wie München, Wien, Basel, Hamburg oder Münster zeigen doch, wie eine aktive Bodenpolitik geht. Wir müssen alles dafür tun, um das Potential der bestehenden Genossenschaften von bis zu 5.000 Neubauwohnungen pro Jahr zu heben. Wenn das Ziel des Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 erfüllt werden soll, dass bis dahin jede zweite Neubauwohnung gemeinwohlorientiert bzw. gemeinnützig ausgerichtet ist, brauchen wir dafür einen konkreten Stufenplan, wie wir dahin kommen.

Die Landeseigenen Wohnungsunternehmen konnten ihre Baufertigstellungen von 1.300 Wohnungen im Jahr 2016 auf 5.792 im Jahr 2020 zwar erhöhen. Und durch einen Mix aus Neubau und Ankauf hat sich die Anzahl der Wohnungen in öffentlicher Hand um rund 38.500 Wohnungen auf insgesamt 336.238 Wohnungen erhöht. Die Planungen gehen aber weiter: Anfang 2017 waren ca. 33.000 Wohnungen in Planung und Bau, heute sind es über 63.000. Aber auch hier gilt es jetzt, nicht nachzulassen.

Erst wenn mindestens 50 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes nach Wiener Vorbild so ausgerichtet sind, dass preisgünstige Wohnungen dauerhaft breiten Schichten zur Verfügung stehen und wir die Spekulation mit Wohnraum z.B. durch eine neue Wohngemeinnützigkeit und durch ordentliche Steuerregeln und einen transparenten Wohnungsmarkt deutlich ausgebremst haben und so eine deutliche Marktmacht zur Sicherstellung der sozialen Wohnraumversorgung erreicht haben, haben wir die notwendige Neuausrichtung der Berliner Wohnungspolitik geschafft.

Untersuchungsausschuss zur Diese eG als Wahlkampfinstrument der Opposition

Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP haben kürzlich einen Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses eingebracht, der sich mit dem Vorkaufsrecht sowie der Diese Genossenschaft beschäftigen soll. Hierzu gab es in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses eine Debatte.

Zwar ist es ein wichtiges Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Beim Vorkaufsrecht für die DIESE eG wollen sie aber nichts untersuchen. Stattdessen geht es um Wahlkampf und darum, weiterhin mit Diffamierungen und Vorverurteilungen um sich zu werfen sowie das Instrument des Vorkaufsrechst zu beschädigen. Das wurde auch während der Debatte im Plenum an den Redebeiträgen der Opposition deutlich.

Meinen Redebeitrag dazu gibt’s hier (Quelle: rbb):

Die Opposition stellt dabei seit Monaten Behauptungen auf, für die sie keine Beweise haben, in der Hoffnung, dass etwas Dreck schon hängen bleibt. Dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren u.a. gegen Bezirksstadtrat Florian Schmidt eingestellt hat, weil die Staatsanwaltschaft offenbar keinen Grund für Ermittlungen erkennen kann, das wird dabei wider besseres Wissen ignoriert.

Wichtig dabei zu wissen ist, dass der Auslöser für die Ermittlungen mehrere Anzeigen von Sandra von Münster waren. Frau von Münster ist bei der FDP und dort Ortsvorsitzende in Weißensee (laut Webseite der FDP Pankow mit Stand vom 10.11.2020). Zudem ist sie im Vorstand von „Neue Wege für Berlin“ und Mitbegründerin der „AG Eigentum schützen“. Hinzu kommt, dass sie als Anwältin für Immobilienrecht tätig ist und die Interessen von „Immobilienentwicklern“ vertritt.

Gerade angesichts dieser und weiterer engen Verbindungen zur Immobilienlobby bei einigen Oppositionsvertretern wird klar, worum es eigentlich zu gehen scheint: das Problem ist wohl, dass Genossenschaften im Gegensatz zu Aktiengesellschaften zeigen, wie eine andere Form von Immobilienwirtschaft funktioniert, bei der es eben nicht um die maximale Steigerung der Rendite geht – und deswegen ist der Widerstand gegen sie auch so vehement.