Vonovias illegale Mieterhöhungen stoppen – jetzt muss der Senat handeln!

Das Berliner Landgericht hat zwar entschieden: Vonovia kann keine Mieterhöhungen mit erfundenen Zuschlägen über den Berliner Mietspiegel hinaus verlangen.
Damit hat das Gericht einer skrupellosen Praxis des größten deutschen Wohnungskonzerns einen Riegel vorgeschoben und damit Tausenden Berliner Mieter*innen den Rücken gestärkt. Jedoch will Vonovia damit nicht aufhören laut Medienberichten.

Erfundene Zuschläge für höhere Renditen

Anfang des Jahres hatte Vonovia – gemeinsam mit ihrer Tochter „Deutsche Wohnen“ – Mieterhöhungen über den Mietspiegel hinaus damit begründet, dass Wohnungen in Gegenden mit besonders guter ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung liegen. Doch das Landgericht bestätigt nun unmissverständlich, was bereits vorher klar war und durch einige Amtsgerichte bestätigt wurde: Diese Merkmale sind bereits im Mietspiegel berücksichtigt. Vonovia hat also bewusst getäuscht, um Mieten künstlich in die Höhe zu treiben, auf Kosten der Berliner Mieter*innen.

Dieses Urteil bestätigt, was wir Grünen schon lange kritisieren: Vonovia missbraucht seine Marktmacht, um Gewinne zu maximieren – auf Kosten der Mieter*innen.

Vonovia ignoriert Gerichtsurteile – das ist rechtswidrig und sozial verheerend

Trotz des klaren Gerichtsurteils hält Vonovia an seiner Begründung fest und weigert sich, das Urteil des Landgerichtes zu akzeptieren. Die Logik von Vonovia dahinter ist so klar, wie sie perfide ist: Die allermeisten Mieter*innen stimmen aus Angst und Unwissenheit den illegalen Mieterhöhungen zu. Vonovia bereichert sich mit Kalkül. Dem muss endlich ein Riegel vorgesetzt werden. 

Statt sich ständig neue Merkmale auszudenken, um die Mieten zu erhöhen, sollte Vonovia sich endlich an Recht und Gesetz halten. Wer wie Vonovia wissentlich und mit Vorsatz gegen Gesetze verstößt bzw. Gesetzeslücken ausnutzt, hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt nichts verloren. Wir fordern deshalb:

  1. Vonovia muss von sich aus alle illegalen Mieterhöhungen zurücknehmen – ohne dass jede*r einzelne Mieter*in Widerspruch einlegen muss.
  2. Vonovia muss aktiv alle betroffenen Mieter*innen informieren und zu viel gezahlte Beträge erstatten.
  3. Der Senat darf nicht länger zusehen. Wir brauchen endlich mehr Personal in den Mietprüfstellen, damit Mieter*innen effektiv geschützt werden.
  4. Der Senat muss außerdem alle betroffenen Haushalte umgehend anschreiben und informieren: Diese Mieterhöhungen sind unzulässig. Mieter*innen sollten den Forderungen widersprechen und sich an die Mietpreisprüfstelle wenden.

Berlin muss deutlich machen: Gesetzesbruch lohnt sich nicht.

Deshalb haben wir Grünen bereits im Februar einen Antrag eingebracht, der Tricksereien bei Mieterhöhungen verbietet. Gegen den aktuellen Fall von illegalem Mietwucher bei Vonovia werden wir nun ebenfalls einen Antrag ins Abgeordnetenhaus einbringen, um klarzustellen, dass solche Praktiken in Berlin keinen Platz haben.

Ein Konzern ohne soziale Verantwortung

Dass Vonovia trotz gerichtlicher Entscheidungen weiter so handelt, überrascht kaum, es bestätigt ein ohnehin schon deutliches Bild. Anstatt Verantwortung für bezahlbaren Wohnraum zu übernehmen, nutzt der Konzern jede rechtliche Grauzone aus oder überschreitet sie bewusst, um Profite zu steigern. So ein Akteur hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt nichts verloren.

Vergesellschaftung umsetzen

Das Vorgehen von Vonovia zeigt einmal mehr: Vonovia ist kein verlässlicher Partner, wenn es um soziale Verantwortung und Mieter*innenschutz geht. Wer Gesetze bricht und Profit über Menschen stellt, darf nicht länger über die Zukunft des Berliner Wohnungsmarktes bestimmen. Deshalb ist für uns klar: Der erfolgreiche Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ muss endlich umgesetzt werden. Nur durch die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne können wir Mieten dauerhaft bezahlbar machen, Kontrolle zurückgewinnen und den Wohnraum schützen, der uns allen gehört.

Eröffnung des Grünen Kiezbüros am Kotti – Wir sind in den Igelbau gezogen!

Am 4. September 2025 war es soweit: Gemeinsam mit Werner Graf habe ich unser neues Kiezbüro am Kotti eröffnet – in den Räumen, die lange Zeit das Wahlkreisbüro von Christian Ströbele beherbergten. Ein besonderer Moment und eine große Ehre, diesen traditionsreichen Ort fortzuführen, auch wenn Christian ihn leider nicht mehr miterleben konnte.

Gerade dieser Standort ist für mich von großer Symbolkraft: Seit fast 15 Jahren setze ich mich hier in Kreuzberg für eine Wohnungspolitik ein, die den Menschen dient – gegen Verdrängung und Mieterhöhungen, für faire Mieten und eine Stadtentwicklung im Sinne des Gemeinwohls. Wir freuen uns sehr, mitten im Geschehen für ein solidarisches Kreuzberg einzutreten.

Mein herzlicher Dank gilt allen, die mit uns die Eröffnung gefeiert haben – und ebenso all jenen, die Tag für Tag unermüdlich für politischen Wandel und gegen den Ausverkauf der Stadt kämpfen. Ob Initiativen, Nachbarschaften oder engagierte Einzelpersonen: Auch wenn es manchmal schwer und frustrierend ist – solange ihr kämpft, tun wir es ebenso!

Mit dem neuen Büro möchten wir einen Ort der Begegnung schaffen. Einen Ort, an den man sich mit seinen Anliegen wenden kann – ob Ärger mit dem Vermieter, Schwierigkeiten mit den Behörden oder andere Probleme. Niemand muss alleine kämpfen: Gemeinsam finden wir Lösungen.

Daher laden wir die Nachbarschaft herzlich ein, unsere Sprechzeiten wahrzunehmen – immer mittwochs von 11:00 bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung auch montags und freitags. Wir freuen uns auf den Austausch!

© Felix Krause

Vier Jahre Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ – Initiative stellt Vergesellschaftungsgesetz vor

Am 26. September hat sich der erfolgreiche Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zum vierten Mal gejährt. Mehr als eine Million Berliner*innen haben damals ein klares Zeichen gesetzt: Sie wollen eine Stadt, in der Wohnen keine Ware ist, sondern ein Grundrecht. Vor vier Jahren haben die Berliner*innen Geschichte geschrieben – mit dem erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Vier Jahre später müssen wir feststellen: Die Wohnungskrise hat sich weiter massiv zugespitzt. Vier Jahre später ist Berlin ärmer und sozial gespaltener geworden und wir müssen feststellen, dass sowohl der Bund wie das Land mietenpolitisch komplett versagt haben.

Zum Jahrestag hat die Initiative den ersten Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes vorgelegt. Das ist ein historischer Schritt: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik liegt ein vollständiger Gesetzesentwurf vor, mit dem Artikel 15 des Grundgesetzes angewendet werden kann. Damit ist die Vergesellschaftung großer, profitorientierter Immobilienkonzerne in greifbare Nähe gerückt.

© Marie-Lena Nelle

Eckpunkte des Vergesellschaftungsgesetzes

Die Wohnungskrise hat sich seit 2021 weiter verschärft. Steigende Mieten, Verdrängung und spekulativer Leerstand prägen den Alltag vieler Berliner*innen. Während der Senat die Mieter*innen mit einem inhaltsleeren „Rahmengesetz“ vertröstet, macht die Initiative DWE ernst und legt ein durchdachtes, rechtlich fundiertes Gesetz vor.

Hier die Eckpunkte: 

  • 220.000 Wohnungen könnten aus privatem Eigentum in Gemeineigentum überführt werden.
  • Betroffen wären ausschließlich große Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin – darunter Vonovia, Deutsche Wohnen, Heimstaden oder Adler.
  • Landeseigene Gesellschaften, Genossenschaften oder gemeinnützige Träger bleiben selbstverständlich unberührt.
  • Die Entschädigung soll nach dem neu entwickelten „fair-und-bezahlbar-Modell“ erfolgen – im Schnitt 40–60 % des Verkehrswerts, insgesamt zwischen 8 und 18 Milliarden Euro. Finanziert wird dies über Schuldverschreibungen, die aus den laufenden Mieten bedient werden. Der Landeshaushalt wird dadurch nicht belastet.

Dieses Gesetz ist nicht nur eine juristische Pionierleistung – es ist auch ein wirksames Mittel gegen die eskalierende Mietpreisspirale und die Abzocke der großen Konzerne. Es schafft dauerhaft bezahlbaren Wohnraum für breite Teile der Bevölkerung. Die Entwurfsfassung ist das Ergebnis von zwei Jahren intensiver Arbeit: Jurist*innen der Initiative haben gemeinsam mit einer renommierten Kanzlei und einem wissenschaftlichen Beirat alle Fragen zu Verfahren, Entschädigung und Zuständigkeiten beantwortet.

Mit der Veröffentlichung geht die Initiative nun bewusst in den Dialog: Berliner*innen, Fachverbände, Wissenschaft und Parteien sind eingeladen, Feedback zu geben. 

Erinnerung an eine verfehlte Politik – der Auftrag ins Leere

Dass dieses Gesetz notwendig wurde, hat historische Gründe. In den 1990er Jahren begann unter Rot-Rot der Ausverkauf Berlins: Von einst 590.000 landeseigenen Wohnungen sind 320.000 verloren. Über 10.000 Grundstücke – eine Fläche größer als ganz Friedrichshain-Kreuzberg – wurden verkauft. Die Folgen dieser Politik spüren wir bis heute: Die Wohnungskrise betrifft längst die Breite der Gesellschaft.

Der Volksentscheid von 2021 hatte einen klaren Auftrag: Die Mehrheit der Berliner*innen will die Vergesellschaftung. Es wäre die Aufgabe des Senats gewesen, diesen Beschluss umzusetzen. Spätestens nach dem Bericht der Expert*innenkommission 2021 hätte der Senat tätig werden sollen. Doch da der Senat untätig blieb, nimmt die Stadtgesellschaft das jetzt selbst in die Hand.

Bündnis 90/die Grünen unterstützt DWE

Wir Grüne haben die Initiative von Anfang an unterstützt. Bei der Sammlung von Unterschriften und bei der Unterstützung der Kampagne. Auch bei der Unterschriftensammlung im kommenden Jahr werden wir der Initiative natürlich zur Seite stehen. Berlin braucht eine mutige Politik, die den Volksentscheid respektiert und endlich umsetzt. Wohnen darf kein Luxus sein und Eigentum muss wieder verpflichten. Denn die Berliner*innen verdienen sichere und bezahlbare Wohnungen – heute mehr denn je.