Habersaathstraße 40–48 – Kriminelle Entmietungsstrategie durch den Eigentümer: Failed State oder politische Arbeitsverweigerung?

Ein sozialpolitischer Skandal mitten in Berlin-Mitte

Nach der Räumung am Montag (20.10.2025) von zwölf Wohnungen von ehemals Obdachlosen durch den Eigentümer Pichotta, versucht dieser mit massiven und quasi kriminellen Methoden auch die Mieter*innen mit regulärem Mietvertrag loszuwerden.

Während die betroffenen Menschen ihre Wohnungen verlieren, will der Eigentümer offenbar Fakten schaffen: Die Bestandsmieter*innen mit regulären Mietverträgen wurden am Montag teilweise nicht mehr in ihre Wohnungen gelassen. Zugänge wurden von mehreren Männern blockiert, die mutmaßlich im Auftrag des Eigentümers handelten. Gleichzeitig erhielten Mieter*innen Briefe mit „Abfindungsangeboten“ oder Zusagen von Ersatzwohnungen, selbstverständlich mit dem Ziel, sie zum freiwilligen Auszug zu bewegen.

Jahrelange Schikanen und systematische Kaltentmietung

Bereits seit Jahren ist die Versorgungslage in dem Gebäude katastrophal: kein Warmwasser, kein Strom. Nun hat der Eigentümer auch noch den Fernwärmevertrag zum 1. November 2025 gekündigt. Ein klarer Versuch, die verbliebenen Mieter*innen unter unzumutbaren Bedingungen zum Aufgeben zu zwingen.

Dabei kämpfen die Bewohner*innen bereits seit 2018 gegen wiederholte Verwertungskündigungen und gegen den Verlust ihres Zuhauses. Das Ziel des Eigentümers ist klar: Abriss der sogenannten „Papageienplatte“ und Neubau von teuren Eigentumswohnungen. Der Bezirk hat ihm dafür sogar eine Abrissgenehmigung bis Ende des Jahres erteilt, trotz laufender Verfahren und bewohnter Wohnungen.

Der Bezirk schaut zu – und lässt Fristen verstreichen

Am Mittwoch lief die Frist ab, bis zu der sich der Eigentümer gegenüber dem Bezirk erklären sollte, warum er die Mieter*innen nun auf diese Weise loswerden will, nachdem seine Kündigungen mehrfach vor Gericht gescheitert sind. Baustadtrat Gothe hatte angekündigt, dass der Bezirk andernfalls eine Ersatzvornahme veranlassen würde, um die Wärmeversorgung wiederherzustellen, ein Instrument, das in Mitte schon angewandt wurde, wenn Eigentümer ihre Pflichten dauerhaft verletzen.

Die Mieter*innen berichten, dass das Bezirksamt trotz mehrfacher Kontaktversuche nicht erreichbar ist. Einige Bewohner mussten mit Polizeibegleitung versuchen, überhaupt in ihre Wohnungen zu gelangen. Türen wurden eingetreten, eine Wohnung zugemauert, der Flur demoliert, der Versuch, durch Einschüchterung Tatsachen zu schaffen. Offenbar kalkuliert der Eigentümer mögliche Strafzahlungen ein, solange sich sein Spekulationsprojekt am Ende auszahlt.

Wo bleibt der Rechtsstaat?

Das darf nicht hingenommen werden. Hier ist der Punkt erreicht, an dem der Staat zeigen muss, dass er nicht nur Gesetze hat, sondern sie auch durchsetzt, auch gegenüber Eigentümern.
Es gibt ein Recht auf Wohnen, aber kein Recht auf unbegrenzte Renditen.

Wenn Eigentümer ihre Verantwortung gegenüber Mieter*innen und der Stadtgemeinschaft derart mit Füßen treten, müssen Bezirk, Senat und Justiz konsequent eingreifen. Ich fordere das Bezirksamt Mitte auf, jetzt zu handeln, die Ersatzvornahme durchzuführen, die Wärmeversorgung wiederherzustellen und die Bewohner*innen zu schützen.

Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden: Sowohl das Wohnungsaufsichtsgesetz als auch §6 des Wirtschaftsstrafgesetzes geben den Behörden die nötigen Befugnisse, um gegen solches Verhalten vorzugehen. Es fehlt allein am politischen Willen.

Ein Prüfstein für Berlins Wohnungspolitik

Der Fall Habersaathstraße steht exemplarisch für das Versagen von Eigentümerverantwortung, bezirklicher Kontrolle und politischem Mut. Wenn selbst hier, mitten in Berlin, Dutzende Menschen kurz vor dem Winter aus bewohnbaren Wohnungen geräumt werden, während der Bezirk untätig bleibt, dann fragen sich viele zu Recht: Ist das noch Rechtsstaat oder schon politisches Wegsehen? Wir fordern deshalb:

  • Ein sofortiges Räumungsmoratorium
  • Eine Reform des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes
  • Konsequentes Handeln von Senat und Bezirk gegen Entmietung und Wohnraumspekulation

Wohnen ist ein Menschenrecht – keine Ware

Dieser Eigentümer mit seinen perfiden Methoden darf nicht damit durchkommen. Hier muss die öffentliche Hand zeigen, dass sie auf der Seite der Mieter*innen steht und dass der Rechtsstaat auch für Eigentümer gilt. Denn es gibt ein Recht auf Wohnen, aber nicht auf unendliche Renditen.

Wir brauchen endlich ein Gesetz wie unser Bezahlbare-Mieten-Gesetz, das Eigentümer, die nicht bereit sind, sich an die Regeln zu halten, vom Berliner Wohnungsmarkt ausschließt. Wer nicht in der Lage oder willens ist, sich an der Wohnraumversorgung seriös und sozial zu beteiligen, sollte gar kein Vermieter sein.

Fazit

Die Ereignisse in der Habersaathstraße 40–48 sind mehr als ein lokaler Konflikt, sie sind ein Spiegelbild dafür, wie in Berlin Eigentumsinteressen über Menschenrechte gestellt werden. Jetzt ist der Moment, an dem Politik, Verwaltung und Gesellschaft zeigen müssen: Wohnen ist kein Luxusgut, sondern ein Grundrecht.

Vonovias illegale Mieterhöhungen stoppen – jetzt muss der Senat handeln!

Das Berliner Landgericht hat zwar entschieden: Vonovia kann keine Mieterhöhungen mit erfundenen Zuschlägen über den Berliner Mietspiegel hinaus verlangen.
Damit hat das Gericht einer skrupellosen Praxis des größten deutschen Wohnungskonzerns einen Riegel vorgeschoben und damit Tausenden Berliner Mieter*innen den Rücken gestärkt. Jedoch will Vonovia damit nicht aufhören laut Medienberichten.

Erfundene Zuschläge für höhere Renditen

Anfang des Jahres hatte Vonovia – gemeinsam mit ihrer Tochter „Deutsche Wohnen“ – Mieterhöhungen über den Mietspiegel hinaus damit begründet, dass Wohnungen in Gegenden mit besonders guter ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung liegen. Doch das Landgericht bestätigt nun unmissverständlich, was bereits vorher klar war und durch einige Amtsgerichte bestätigt wurde: Diese Merkmale sind bereits im Mietspiegel berücksichtigt. Vonovia hat also bewusst getäuscht, um Mieten künstlich in die Höhe zu treiben, auf Kosten der Berliner Mieter*innen.

Dieses Urteil bestätigt, was wir Grünen schon lange kritisieren: Vonovia missbraucht seine Marktmacht, um Gewinne zu maximieren – auf Kosten der Mieter*innen.

Vonovia ignoriert Gerichtsurteile – das ist rechtswidrig und sozial verheerend

Trotz des klaren Gerichtsurteils hält Vonovia an seiner Begründung fest und weigert sich, das Urteil des Landgerichtes zu akzeptieren. Die Logik von Vonovia dahinter ist so klar, wie sie perfide ist: Die allermeisten Mieter*innen stimmen aus Angst und Unwissenheit den illegalen Mieterhöhungen zu. Vonovia bereichert sich mit Kalkül. Dem muss endlich ein Riegel vorgesetzt werden. 

Statt sich ständig neue Merkmale auszudenken, um die Mieten zu erhöhen, sollte Vonovia sich endlich an Recht und Gesetz halten. Wer wie Vonovia wissentlich und mit Vorsatz gegen Gesetze verstößt bzw. Gesetzeslücken ausnutzt, hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt nichts verloren. Wir fordern deshalb:

  1. Vonovia muss von sich aus alle illegalen Mieterhöhungen zurücknehmen – ohne dass jede*r einzelne Mieter*in Widerspruch einlegen muss.
  2. Vonovia muss aktiv alle betroffenen Mieter*innen informieren und zu viel gezahlte Beträge erstatten.
  3. Der Senat darf nicht länger zusehen. Wir brauchen endlich mehr Personal in den Mietprüfstellen, damit Mieter*innen effektiv geschützt werden.
  4. Der Senat muss außerdem alle betroffenen Haushalte umgehend anschreiben und informieren: Diese Mieterhöhungen sind unzulässig. Mieter*innen sollten den Forderungen widersprechen und sich an die Mietpreisprüfstelle wenden.

Berlin muss deutlich machen: Gesetzesbruch lohnt sich nicht.

Deshalb haben wir Grünen bereits im Februar einen Antrag eingebracht, der Tricksereien bei Mieterhöhungen verbietet. Gegen den aktuellen Fall von illegalem Mietwucher bei Vonovia werden wir nun ebenfalls einen Antrag ins Abgeordnetenhaus einbringen, um klarzustellen, dass solche Praktiken in Berlin keinen Platz haben.

Ein Konzern ohne soziale Verantwortung

Dass Vonovia trotz gerichtlicher Entscheidungen weiter so handelt, überrascht kaum, es bestätigt ein ohnehin schon deutliches Bild. Anstatt Verantwortung für bezahlbaren Wohnraum zu übernehmen, nutzt der Konzern jede rechtliche Grauzone aus oder überschreitet sie bewusst, um Profite zu steigern. So ein Akteur hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt nichts verloren.

Vergesellschaftung umsetzen

Das Vorgehen von Vonovia zeigt einmal mehr: Vonovia ist kein verlässlicher Partner, wenn es um soziale Verantwortung und Mieter*innenschutz geht. Wer Gesetze bricht und Profit über Menschen stellt, darf nicht länger über die Zukunft des Berliner Wohnungsmarktes bestimmen. Deshalb ist für uns klar: Der erfolgreiche Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ muss endlich umgesetzt werden. Nur durch die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne können wir Mieten dauerhaft bezahlbar machen, Kontrolle zurückgewinnen und den Wohnraum schützen, der uns allen gehört.

Immer Ärger mit der Urbanen Mitte

Seit Jahren beschäftigt uns das Bauvorhaben „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark – und seit Jahren ist klar: Dieses Projekt ist ein Musterbeispiel dafür, wie Stadtentwicklung in Berlin nicht laufen darf.

Mitten zwischen Kreuzberg und Schöneberg, direkt am beliebten Gleisdreieckpark, sollen nach den aktuellen Plänen sieben Bürohochhäuser entstehen. Türme, die mit bis zu 90 Metern das Gesicht des Quartiers radikal verändern würden – und das, obwohl Berlin derzeit rund 1,8 Millionen Quadratmeter leerstehende Büroflächen hat. Der Bedarf liegt also woanders: bei bezahlbarem Wohnen, sozialen und kulturellen Flächen, Grün- und Freiräumen.

Die von Investor*innen getriebene Logik hinter dem Projekt ist klar: Maximale Rendite statt Gemeinwohl.

Die geplanten Hochhäuser sind aus der Zeit gefallen. In einer Stadt, die immer heißer wird, brauchen wir kühlende Grünflächen und klimaresiliente Stadtentwicklung. Jeder zusätzliche Hektar Bodenversiegelung verschärft die Klimakrise. Auch sozialpolitisch ist das Projekt ein Schlag ins Gesicht: Statt dringend benötigten Wohnraums entstehen Flächen für Büros und weiteres Gewerbe, die niemand braucht.

Dass der Senat – angeführt von SPD und CDU – dieses Projekt trotzdem unbeirrt vorantreibt, zeigt deutlich, wessen Interessen er bedient. Besonders skandalös ist, dass er dafür sogar in die Zuständigkeiten des Bezirks eingreift. Erst beim Baufeld Süd, nun auch beim Baufeld Nord hat der Senat dem Bezirk die Entscheidungshoheit entzogen, nachdem dieser gemeinsam mit Initiativen und der Bevölkerung Ideen entwickeln wollte, wie eine Umplanung im Sinne der Bürger*innen aussehen könnte.

Nachdem dem Bezirk die Zuständigkeit genommen wurde, ist nun das Abgeordnetenhaus am Zuge. Der Bebauungsplan für die Urbane Mitte Süd wurde in den dortigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen überwiesen und soll dort demnächst behandelt werden. Auch im Abgeordnetenhaus bleibt das Thema somit hochaktuell. Und zurecht richtet sich der Protest der Engagierten vor Ort deswegen nun an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, denn sie haben es in der Hand, ob die Planungen noch verändert, oder einfach durchgewunken werden. Wir Grüne stehen hier fest an der Seite der Kritiker*innen des Projektes und werden im weiteren Verfahren unsere Bedenken deutlich machen.

Der Entzug der bezirklichen Zuständigkeit auch für die Urbane Mitte Nord wurde u.a. mit der Komplexität des Verfahrens und der überbezirklichen Verkehrsplanungen mit Blick auf die S21-Planungen begründet. Nachdem in den Medien zu lesen war, dass die Planungen für die S21 sich verzögern, wollten ich und Julian Schwarze vom Senat wissen, welche Auswirkungen dies auf das Bauvorhaben haben und reichten dazu eine schriftliche Anfrage an den Senat ein. In der Antwort räumt der Senat ein, dass eine endgültige Planfeststellung frühestens 2027/28 erfolgen kann. Dennoch bereitet er das Bebauungsplanverfahren weiter vor und prüft lediglich, „ob eine Wohnnutzung umsetzbar ist“. Diese Prüfung ist zu wenig, dass Bauvorhaben gehört endlich in Gänze auf den Prüfstand!

Mehr zum Thema Büroleerstand könnt ihr in der Schriftlichen Anfrage von mir und Julian Schwarze nachlesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22953.pdf

Die aktuelle Anfrage von mir und Julian zu den Auswirkungen der Verzögerungen bei den Planungen für die S21 für das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Nord findet ihr hier:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23538.pdf