Die Vorstellung, dass der Markt alles regeln werde, ist gescheitert. Immer mehr Menschen kämpfen mit steigenden Mieten, Eigenbedarfskündigungen oder dem Verlust ihrer Wohnung durch Abriss und Luxussanierungen. Gleichzeitig stehen tausende Wohnungen leer oder werden als Ferienwohnungen zweckentfremdet. Das ist nicht nur ungerecht, es gefährdet auch den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt.
Wir Grüne im Abgeordnetenhaus haben deshalb ein umfassendes Bezahlbare-Mieten-Gesetz (BezMieG) geschrieben und am 23.09. der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit wollen wir private Vermieter*innen stärker in die Pflicht nehmen und dafür sorgen, dass Wohnen wieder für alle bezahlbar bleibt.
Die wichtigsten Bausteine des BezMieG:
- Verbindliche Sozialquote bei Wiedervermietung
Große Vermieter*innen werden verpflichtet, einen Anteil ihrer Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Preisen zu vermieten, und das mindestens 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Je größer ein Unternehmen ist, desto höher die Quote: Ab 50 Wohnungen gelten 5 Einheiten, ab 100 Wohnungen 10 %, ab 1.000 Wohnungen 25 % und ab 2.000 sogar 30 %. 20 % dieser Wohnungen sind für besondere Bedarfsgruppen wie Studierende oder Auszubildende reserviert. - Instandhaltungspflicht und Rücklagen
Vermieter*innen müssen künftig einen Teil der Mieten verpflichtend für Instandhaltung und ökologische Modernisierung zurücklegen. Damit verhindern wir den Verfall von Häusern und Verdrängung durch Luxussanierungen. - Klare Konsequenzen bei Regelverstößen
Wer sich nicht an diese Regeln hält, soll den Berliner Wohnungsmarkt verlassen müssen. Sollten sich Vermieter*innen auch nach Abmahnungen weigern, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, müssen sie ihre Bestände innerhalb von zwei bis drei Jahren verkaufen. - Neues Landesamt für Wohnungswesen
Eine zentrale Behörde wird geschaffen, die für Kontrolle, Durchsetzung und Transparenz sorgt. Sie führt ein umfassendes Miet- und Wohnungskataster, damit Eigentumsstrukturen und Missstände sichtbar werden. So schaffen wir mehr Klarheit und Sicherheit für Mieter*innen.
Das Gesetz knüpft an die Landeskompetenz für Wohnungswesen an und setzt auf soziale Daseinsvorsorge. Eingriffe in Eigentumsrechte sind verhältnismäßig, weil sie das Gemeinwohl sichern, nämlich bezahlbaren Wohnraum für alle Berliner*innen.
Das Bezahlbare-Mieten-Gesetz ist eine Ergänzung zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen ab 3.000 Wohnungen, um insgesamt den Berliner Wohnungsmarkt gemeinwohlorientiert und nach Wiener Vorbild umzubauen.