Katrin Schmidberger, Sprecherin für Mieten und soziale Stadt, sagt anlässlich des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts zur Nutzung von Ferienwohnungen im Bezirk Mitte:
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zeigt, dass der Senat bisher keine rechtssichere Grundlage geschaffen hat, um die Anzahl von Ferienwohnungen in Berlin zu regulieren.
Der Berliner Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Selbst für Haushalte mit mittlerem Einkommen steht kaum noch ausreichend Wohnraum zur Verfügung. Der Senat muss jetzt endlich eine sogenannte Zweckentfremdungsverbotsverordnung einführen, die es den Bezirken ermöglicht, nicht nur die Anzahl von Ferienwohnungen zu regulieren, sondern auch gegen spekulativen Leerstand und die Umwandlung von Wohnungen in Gewerbe vorzugehen.