Katrin Schmidberger

Ein Schutzschirm für Mieter*innen und einkommensschwache Haushalte in der Corona-Krise – Berliner Senat und Bund legen Maßnahmenpakete vor

Heute hat der Rot-Rot-Grüne Senat in seiner Sitzung bzw. wir als Rot-Rot-Grüne Koalition weitgehende Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten für die Dauer der COVID-19-Pandemie beschlossen. Die extreme Situation hat bekanntlich die wirtschaftliche Situation vieler Berlinerinnen und Berliner verschärft. Vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen, Kleinstunternehmer*innen, Kultur- und Kleingewerbetreibende müssen mit weitgehenden Einkommensverlusten rechnen. Viele von ihnen wissen nicht mehr, wie sie ihre Mieten aufbringen können. Ebenso massiv betroffen, sind Wohnungslose und Mieter*innen, gegen den ein Zwangsräumungsverfahren droht oder sogar ansteht.

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Einkommen und Nebenbeschäftigungen

Als Abgeordnete für Bündmis 90/ Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus sehe ich mich der Offenheit und Transparenz verpflichtet. Ich teile euch deshalb an dieser Stelle gerne die Höhe meines Einkommens mit: Meine Diät beträgt 3369 Euro brutto monatlich. Zusätzlich erhalte ich eine Unkostenpauschale in Höhe von 969 Euro. Die Höhe meines Einkommens wird im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz – LAbgG) geregelt. Ich beschäftige einen Mitarbeiter, der vom Ahaus monatlich 580 Euro erhällt. Nebeneinkünfte aus anderen Tätigkeiten habe ich nicht.

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