Kiezgespräch: Mieter*innenschutz statt Verdrängung!

Einladung zum Online-Kiezgespräch am 24. Juni um 19:00 Uhr

Die Wohnungsfrage ist eine der wichtigsten sozialen Fragen. Wohnraum muss bezahlbar sein und der Geldbeutel darf nicht darüber entscheiden, wer hier wohnen kann und wer nicht mehr. Der Mietendeckel war richtig und muss jetzt durch die Bundesebene eingeführt werden. Das gilt auch für ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ohne Ausnahmen. Auch der Milieuschutz und das Vorkaufsrecht müssen weiter gestärkt werden. Und Gewerbemieten müssen endlich reguliert werden. Vor diesem Hintergrund wollen wir gemeinsam diskutieren:

  • Wie sieht die wohnungspolitische Bilanz der letzten Jahre in Berlin und im Bezirk aus?
  • Wie geht’s nach dem Mietendeckel weiter und was muss sich ändern, damit die Mieten dauerhaft bezahlbar sind?
  • Wie kann die Spekulation mit Wohnraum gestoppt und Verdrängung verhindert werden?
  • Welche Chancen bietet das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co enteignen?

Mit dabei sind u.a.:
Florian Schmidt (Baustadtrat vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg), Coni Pfeiffer von der Initiative #200Häuser, Julian Schwarze (BVV-Fraktionssprecher und Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss), Moderation: Matthias Coers (Filmemacher, Fotograf und Soziologe).

Wann: Donnerstag, 24. Juni um 19:00 Uhr, online

Zugangsdaten:

Untersuchungsausschuss zur Diese eG als Wahlkampfinstrument der Opposition

Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP haben kürzlich einen Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses eingebracht, der sich mit dem Vorkaufsrecht sowie der Diese Genossenschaft beschäftigen soll. Hierzu gab es in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses eine Debatte.

Zwar ist es ein wichtiges Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Beim Vorkaufsrecht für die DIESE eG wollen sie aber nichts untersuchen. Stattdessen geht es um Wahlkampf und darum, weiterhin mit Diffamierungen und Vorverurteilungen um sich zu werfen sowie das Instrument des Vorkaufsrechst zu beschädigen. Das wurde auch während der Debatte im Plenum an den Redebeiträgen der Opposition deutlich.

Meinen Redebeitrag dazu gibt’s hier (Quelle: rbb):

Die Opposition stellt dabei seit Monaten Behauptungen auf, für die sie keine Beweise haben, in der Hoffnung, dass etwas Dreck schon hängen bleibt. Dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren u.a. gegen Bezirksstadtrat Florian Schmidt eingestellt hat, weil die Staatsanwaltschaft offenbar keinen Grund für Ermittlungen erkennen kann, das wird dabei wider besseres Wissen ignoriert.

Wichtig dabei zu wissen ist, dass der Auslöser für die Ermittlungen mehrere Anzeigen von Sandra von Münster waren. Frau von Münster ist bei der FDP und dort Ortsvorsitzende in Weißensee (laut Webseite der FDP Pankow mit Stand vom 10.11.2020). Zudem ist sie im Vorstand von „Neue Wege für Berlin“ und Mitbegründerin der „AG Eigentum schützen“. Hinzu kommt, dass sie als Anwältin für Immobilienrecht tätig ist und die Interessen von „Immobilienentwicklern“ vertritt.

Gerade angesichts dieser und weiterer engen Verbindungen zur Immobilienlobby bei einigen Oppositionsvertretern wird klar, worum es eigentlich zu gehen scheint: das Problem ist wohl, dass Genossenschaften im Gegensatz zu Aktiengesellschaften zeigen, wie eine andere Form von Immobilienwirtschaft funktioniert, bei der es eben nicht um die maximale Steigerung der Rendite geht – und deswegen ist der Widerstand gegen sie auch so vehement.

Vorkaufsrecht für Genossenschaften – Debatte im Plenum

In der letzten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 15. August ging es einmal mehr um das Thema Vorkaufsrecht. Im Zentrum stand die Frage, ob Genossenschaften einen Zuschuss aus Landesmitteln erhalten dürfen, wenn sie in Kooperation mit den Bezirken tätig werden und das Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausgeübt wird – rot-rot-grün hat sich Anfang August im Hauptausschuss dafür ausgesprochen und eine entsprechende Vorlage der Senatsverwaltung für Finanzen angenommen.

Eng damit verbunden war die Kampagne gegen das Modell der Genossenschaft „Diese e.G.“, die sich verschiedenen Vorwürfen ausgesetzt sah. In einem Statement nimmt die Genossenschaft hierzu ausführlich und transparent Stellung. Dennoch kam es zu einem Schlagabtausch im Plenum, in dem das Vorkaufsrecht insgesamt als Instrument zum Schutz der Mieter*innen vor Verdrängung durch die Opposition angegriffen wurde. Mein Redebeitrag dazu kann hier angesehen werden (Quelle des Videos: rbb):

Spekulation am Mehringdamm 67: Haus für 7,1 Mio. versteigert – Vorkaufsrecht wird geprüft

Am 21. März wurde in einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der bisher bestehenden Eigentümergemeinschaft das Mietshaus Mehringdamm 67 mit 27 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten wurde für spekulative 7,1 Millionen Euro vom Amtsgericht an eine private Bietergemeinschaft verkauft. Damit liegt der Verkaufspreis über 40 Prozent über dem vom Amtsgericht festgestellten Verkehrswert von 5 Millionen Euro. Dabei war bereits dieser Wert umstritten und einer im Vorfeld vom Bezirksamt vorgenommenen Bewertung des Verkehrswertgutachtens zu hoch angesetzt.

Der jetzt deutlich höhere spekulative Verkaufspreis aus der Versteigerung lässt vermuten, dass dieser durch teure Modernisierungen, Verdrängung der Altmieter, Aufteilung in Eigentumswohnungen und Mietsteigerungen refinanziert werden soll. Bestärkt wird diese Befürchtung durch die Tatsache, dass mindestens zwei der drei Akteure der privaten Bietergemeinschaft, die vom Amtsgericht den Zuschlag erhielt, durch Entmietung und Verstöße gegen den Milieuschutz im Bezirk bereits auffällig geworden sind.

Einmal mehr droht damit preiswerter Wohnraum verloren zu gehen und die bisherigen Mieter*innen aus ihren oft seit Jahrzehnten genutzten Wohnungen verdrängt zu werden. Neben den Bewohner*innen gehören dazu auch die traditionsreiche Kreuzberger Kneipe „Destille“, die seit über 130 Jahren eine zentrale Institution des Bergmannkiezes ist, sowie die bereits einmal aus der Bergmannstraße verdrängte Espresso Lounge.

Zusammen mit den Mieter*innen habe ich mich dafür stark gemacht, dass auch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft mitbietet. Das hat zwar leider nicht geklappt. Das Bezirksamt hat aber bereits im Vorfeld angekündigt, das Vorkaufsrecht nach einer Versteigerung zu prüfen, z.B. in Zusammenarbeit mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Ziel muss sein, die Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen. Dafür müssen alle zur Verfügung stehenden Instrumente konsequent genutzt werden. Auch eventuell zu schließende Abwendungsvereinbarungen müssen entsprechend streng im Sinne der Mieter*innen und der Gewerbetreibenden festgelegt werden.

Land und Bezirk müssen gemeinsam gegen spekulative Verkäufe vorgehen. Bei der massiven Überschreitung von über 40 Prozent des Verkehrswertes muss auch eine preislimitierende Ausübung des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert in Erwägung gezogen werden. Zwar bestehen rechtlich unterschiedliche Auffassungen, ob das bei Versteigerungen möglich ist. Diese Frage muss aber anhand dieses Falles notfalls in einem Klageverfahren bis in die höchste Instanz geklärt werden.

Gleichzeitig steht dieser Fall exemplarisch für einen Teil der dringend nötigen Reformen, die auf Bundesebene nötig sind, um die Mieter*innen wirksam vor Verdrängung und steigenden Mieten zu schützen: Abschaffung der Modernisierungsumlage in ihrer bisherigen Form, wirksame Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, Verkehrswertberechnung ohne spekulative Elemente, Abschaffung der Ausnahmen der Umwandlungsverordnung.