Jetzt geht es um die Miete: nach dem erfolgreichen Wasserentscheid und der Tempelhof-Abstimmung folgt ein weiteres wichtiges Volksbegehren. Ein breites Bündnis hat offiziell das Volksbegehren gegen hohe Mieten und für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik vorgestellt. Das kann nur begrüßt werden.
Zentrale Ideen sind die Schaffung eines Wohnraumförderfonds besonders für Einkommensschwache, die Umwandlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts mit starker MieterInnenmitbestimmung sowie die Gestaltung der Miethöhen öffentlich geförderter Wohnungen abhängig vom Einkommen der MieterInnen.
Seit Jahren haben wir in Berlin eine Wohnungsnot, die vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen betrifft. Doch statt zu handeln, schaute der Senat jahrelang weg oder heizte die Probleme nur weiter an. Teils hemmungslos wurden in den letzten Jahrzehnten viele Bestände der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften privatisiert – so z.B. die 78.000 Wohnungen der GSW, die durch den Rot-Roten Senat an einen Hedgefonds verhökert wurden. Diese Wohnungen werden heute dringend für eine soziale Wohnungspolitik benötigt. Genauso fahrlässig ist der Umgang mit den rund 137.000 bestehenden Sozialwohnungen. Anstatt die Bestände für eine soziale Wohnraumversorgung zu sichern, wurden die Sozialbindungsrechte vom Land teils einfach verschenkt. Investoren sowie Baufirmen haben sich damit eine goldene Nase verdient, auch heute noch. Und das auf Kosten der MieterInnen. Auch andere Mieterschutzrechte wie das Zweckentfremdungsverbot wurden vom Senat damals zu Fall gebracht.
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