Dragoner-Areal retten: Verkaufsstopp für BImA-Grundstücke

Das Dragoner-Areal in Kreuzberg ist eigentlich ein Glücksfall für Berlin: Es ist zentral gelegen, gut angebunden und in öffentlicher Hand. Auf diesem Gelände besteht die seltene Chance, innerstädtisch preiswerten Wohnraum zu schaffen. Eigentlich alles gut, wäre der Eigentümer nicht der Bund. Dieser tritt in Gestalt der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) einmal mehr als Immobilienspekulant auf. Kürzlich hat er das Dragoner-Areal durch für 36 Millionen Euro verhökert – das ist dreimal mehr als der Verkehrswert! Wir Grüne fordern deshalb sowohl in Berlin, als auch im Bund: weg vom Verkauf zum Höchstpreis und hin zu Direktvergaben für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt – dazu meine Rede im Abgeordnetenhaus:

Grüner Antrag zum Verkaufsstopp für BImA-Wohnungen zeigt Wirkung

Im letzten Plenum, am 19. Juni 2014, hat die Grüne Fraktion den dringlichen Antrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken — 1700 Berliner Wohnungen schützen " eingebracht.

1700 Wohnungen mit heute verträglichen Mieten sollen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bis 2018 in Berlin zum Höchstpreis versilbert werden. Dies würde die Preisspirale für Mieten in Berlin weiter nach oben schrauben und die Verdrängung der bisherigen MieterInnen zur Folge haben.
Bundesregierung und Senat müssen ihre wohnungspolitische Verantwortung wahrnehmen. Wir haben den Senat daher aufgefordert, schnellstmöglich bei der Bundesregierung einen Verkaufsstopp zu erwirken und mit der Bundesregierung in Verhandlungen treten, um eine neue Verkaufspolitik der BImA bei der Vergabe von Wohnhäusern und Gebäuden zu erzielen. Wie in der Berichterstattung des rbb über die Debatte deutlich wird, konnten wir durch unseren Antrag die Fachpolitiker von CDU und SPD dazu bewegen, sich des BImA- Problems verstärkt anzunehmen.

Ich werde die KollegInnen im zuständigen Ausschuss und bei anderen Gelegnheiten an ihre Versprechen erinnern, eine Bundsratsinitiatieve zur Änderung des BImA-Ggesetzes zu starten und die Bundesregierung zur beschleunigten Einführung der Mietpreisbremse zu drängen.

Für die Grundstücke und Wohnungen der BImA muss in Zukunft gelten, dass sie verbilligt und direkt an städtische Wohnungbaugesellschaften oder Genossenschaften der Kommunen vergeben werden können, so wie es bereits für sogenannte Konversionsflächen zutrifft.