Wohnpolitischer Aufruf anläßlich der Sondierungen zwischen CDU/CSU und SPD

Sondierungen/Verhandlungen über eine neue GROKO

„Eine schlechte Wohnung macht brave Leute verächtlich.“
(Johann Wolfgang von Goethe, Was wir bringen, Lauchstädt 3, 1802)

Was Goethe schon 1802 wusste, kann den Spitzen der Politik heute nicht verborgen sein. Die Verfügung über Wohnraum ist existentiell. Niemandem dürfte entgangen sein, dass heute insbesondere in deutschen Städten bezahlbarer Wohnraum ein knappes Gut ist. Die Mietpreise explodieren und entwickeln sich um ein Vielfaches schneller als die Einkommen. Diese Entwicklung bedroht in vielen Städten ihre Bewohner*innen. Und die Konsequenzen bedrohen auch die Städte. Keine Stadt wird mehr so sein, wie wir sie mögen, wenn nur Geld entscheidet, wer wo wohnt. Die Wohnungsfrage ist heute eine der wichtigsten sozialen Fragen, die jetzt geregelt werden muss. Sie betrifft besonders in Städten optional alle, die nicht reich sind. Damit liegt auch die Demokratiefrage auf dem Tisch. Wer regiert für wen?

Wir richten diesen Appell an die Verhandler*innen über eine mögliche neue Große Koalition. Die Wohnungsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe und kann nicht allein dem Markt überlassen werden. Stellen Sie sich dieser Verantwortung! Verweigern Sie sich nicht, denn dies wird gravierende Folgen für die Mieter*innen und den Zusammenhalt in den Städten haben, aber auch für die Verhandler*innen selbst. Politisch. Nachhaltig. Keine Regelungen für Mieter*innen ist ein Statement gegen sie.

10 Punkte sind von der neuen Bundesregierung unabdingbar zu regeln:

  1. Leistbares Wohnen muss vom Bund stärker gefördert werden – auch über 2019 hinaus. Die Mittel für geförderten Wohnungsbau müssen deutlich aufgestockt werden – insbesondere für Ballungszentren.
  2. Der Bund unterlässt grundsätzlich, selbst als Preistreiber am Markt aktiv zu sein durch den Verkauf öffentlicher Liegenschaften zum Höchstpreis. Er verpflichtet sich, alle öffentlichen Liegenschaften im Besitz der BIMA vorrangig den Kommunen preisgünstig zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Bund schafft alle Steuervorteile für Immobilienverkäufe ab, um der Spekulation mit Immobilien zu begegnen. Die Grunderwerbssteuer wird für alle Verkäufe verpflichtend. Daher Abschaffung der
    • Vorteile bei anteiligen Immobilienverkäufe (share deals),
    • Vorteile bei Immobilienverkäufen nach zehn Jahren.
  4. Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit zur steuerlichen Begünstigung von gemeinwohlorientierten Bauträgern, die preiswerten Wohnraum mit dauerhaften Belegungsbindungen schaffen und sichern.
  5. Der Mietspiegel muss preiswertere Bestandsmieten einbeziehen, damit er nicht mehr nur die Mietsteigerungen der letzten vier Jahre abbildet.
    • Erfassungszeitraum bei Neuverträgen/Vertragsänderungen auf mindestens zehn Jahre ausweiten
    • Erlass verbindlicher Kriterien des Bundes als Vorgabe für einen qualifizierten und verbindlichen Mietspiegel, den alle Kommunen verbindlich einführen.
  6. Die Mietpreisbremse muss Wirkungsmacht entfalten können. Dazu müssen alle Ausnahmeregelungen gestrichen und die Vermieter in die Pflicht genommen werden. Sie muss über 2020 entfristet werden.
    • der Vermieter muss rechtlich verbindlich die Vormiete nachweisen
    • rückwirkender Anspruch des Mieters auf Erstattung bereits geleisteter Überzahlungen
    • möblierte Wohnungen werden einbezogen.
  7. Die Modernisierungsumlage muss deutlich gesenkt, insgesamt gekappt und befristet werden, da sie zur Verdrängung missbraucht wird.
    • die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von energetischen Modernisierungen müssen nachgewiesen und die Betriebskosten gesenkt werden.
  8. Mieterhöhungen müssen begrenzt werden. Kappung von Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen von maximal 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren.
  9. Das Baugesetzbuch wird reformiert, um Kommunen einen wirkungs-vollen Milieuschutz zu gewährleisten (Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB).
    • gestrichen wird die Genehmigungsfreiheit für Umwandlungen in Eigentumswohnungen durch Vorkaufsrecht des Mieters innerhalb von sieben Jahren, da sie regelhaft missbraucht wird. Wird das Schlupfloch nicht gestopft, können Umwandlungen in Milieuschutzgebieten trotz Umwandlungsverbot nicht verhindert werden, obwohl Mieter die Wohnung nicht kaufen.
    • eingefügt wird, dass auch Kleingewerbe und soziale Träger einem Schutz und besonderer Mietregelungen unterliegen, um aus städtebaulichen Erhaltungsgründen und/oder dem Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eine bestimmte gewerbliche Nutzung zu erhalten.
  10. Eine zeitgemäße Bodenpolitik muss Grundstücke aktivieren und Spekulation verhindern. Die anstehende Reform der Grundsteuer sollte dafür genutzt werden.

Berlin, 14. Januar 2018

Gaby Gottwald, MdA, Abgeordnetenhaus von Berlin, Die LINKE Friedrichshain-Kreuzberg
Katrin Schmidberger, MdA, Abgeordnetenhaus von Berlin, Bündnis 90/Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg

Der komplette Aufruf und die Liste der Unterstützer*innen kann hier abgerufen werden.

Anhörung zur Deutschen Wohnen: Wortprotokoll liegt jetzt vor

Haltung der Deutsche Wohnen AG zum Berliner Mietspiegel, Vermietungsstrategie und Situation der Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen AG“ – unter dieser Überschrift war am 21. Juni Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wohnen, in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen im Abgeordnetenhaus geladen.

Kürzlich wurde das Wortprotokoll der Anhörung online gestellt. Im Mittelpunkt der Anhörung stand einerseits die Weigerung der Deutschen Wohnen, den Berliner Mietspiegel anzuerkennen. Andererseits ging es um den Umgang mit den Mieterinnen und Mietern, insbesondere bei Gebäudesanierungen bzw. -modernisierung, wie z.B. in der Kreuzberger Otto-Suhr-Siedlung.

Die Deutsche Wohnen ist mit rund 110.000 Wohnungen der größte private Vermieter in Berlin. Durch seine jüngste Geschäftspraxis ist der Konzern für viele zum Sinnbild für rabiate Mieterhöhungen und soziale Verdrängung geworden. Hinzu kommen immer wieder gravierende Mängeln in den Wohnungen wie Schimmel, Heizungsausfälle oder kaputte Fenster, die häufig erst nach sehr langer Wartezeit behoben werden.

Bei allen Ausführungen im Ausschuss hat Herr Zahn wenig Einsicht an den Tag gelegt. In meinem Eingastatement habe ich kritisiert, dass die Deutsche Wohnen ein Schlupfloch im Mietrecht konstruiert, um den Mietspiegel zu umgehen. Des Weiteren gibt es ein systematisches Vorgehen um die Leute mürbe zu machen und kleinzukriegen, damit höhere Mieten und erhöte Umlagen angenommen werden. Meine Grüne Fraktionskollegin Canan Bayram ergänzte im Verlauf der Anhörung, dass die Ausführungen von Herrn Zahn eine Gratwanderung zwischen Selbstbeweihräucherung und Ist-mir-egal-Haltung sei – zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Zwar hat Herr Zahn am Ende angedeutet, dass er für einen Dialog bereit stehe. Inwieweit hier aber auch ernstzunehmende Taten folgen, die im Sinne der Mieterinnen und Mieter sind, muss abgewartet werden. Wir werden den Prozess kritisch begleiten und ihn an seine Versprechen erinnern.

Mietspiegel 2015 – Niedrigere Mietsteigerungen sind kein Grund zur Entwarnung

Auch wenn die Mietsteigerungen weniger hoch als befürchtet sind, auch der Mietspiegel 2015 gibt keinen Grund zur Entwarnung. Denn die Mieten steigen in Berlin immer noch schneller als die Reallöhne der BerlinerInnen. Zudem sind die Steigerungen auch moderater ausgefallen, weil die Menschen aufgrund des geringen Angebots an bezahlbarem Wohnraum immer seltener umziehen.

Mietspiegel2015Nach wie vor kritisch ist, dass in den Mietspiegel nur die Mieten einfließen, die sich in den letzten vier Jahren verändert haben. Wir als Grüne fordern schon lange, dass alle oder zumindest die Mieten der letzten zehn Jahre in die Bildung der Ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen.

Besonders betroffen sind wieder die Altbauwohnungen, die bis 1918 bezugsfertig wurden und die Nachkriegsbauten der Jahrgänge 1950-1964. Hier stiegen die Oberwerte jeweils in 5 der 12 Mietspiegelfelder um mehr als 10 % gegenüber dem Mietspiegel 2013 an. Aber auch bei den Zwischenkriegsbauten und den Westberliner Wohnungen der Jahre 1973-1990 gibt es teilweise hohe Mietspreissprünge. In kleinen Wohnungen bis 40 qm Größe und den Wohnungen im Ostteil der Stadt, bezugsfertig geworden zwischen 1973 und 1990, scheint hingegen bei Wiedervermietung die Miethöhe bei neuen Verträgen kaum noch erhöhbar zu sein.

Der Senat muss vor allem für Menschen mit geringem Einkommen mehr bezahlbare Wohnungen bereitstellen und dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum nicht weiter vernichtet wird. Die hohen Mieten im Neubau können die meisten BerlinerInnen nicht bezahlen, daher können sie derzeit auch nicht zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen – zumindest sind sie kein Angebot für Einkommensschwache Familien.

Auch wenn der Mietspiegel vor allem von der Immobilienlobby angezweifelt wird, gilt dieser nach wie vor in der ganzen Stadt.

Den Mietspiegel 2015 gibt es hier.

Falls der Vermieter eine Mieterhöhung ausspricht, rate ich immer sich von einem der Mieterverbände beraten zu lassen!