Gerechtigkeit auch beim Wohnen – Grüner BDK-Beschluss aus Münster

Am vergangenen Wochenende hat die Bundesdeligiertenkonferenz (der Bundesparteitag) der Grünen in Münster den Antrag "Wir investieren in Gerechtigkeit" beschlossen. Für den Bereich Wohnen enthält er einige wichtige Forderungen hin zu einer anderen Wohnungs- und Mietenpolitik. Für die Umsetzung auf Bundesebene zu kämpfen, das wird die Aufgabe für die nächsten Jahre sein.

Die wesentlichen Punkte des Antrags für den Bereich Wohnen sind:

  • Wir wollen vorhandenen preiswerten Wohnraum sichern und die zunehmende Verdrängung der Mieter*innen in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern.
  • In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt setzen wir uns dafür ein, dass die Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen weniger stark steigen: statt höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren nur noch höchstens 15 Prozent in fünf Jahren.
  • Außerdem wollen wir zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete die Mieten der letzten 10 Jahre einbeziehen.
  • Zusätzlich wollen wir wieder Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten einführen.
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Mieterschutz durch Milieuschutz – Spekulation eindämmen!

Am 19. Februar 2015 haben wir den Antrag Berlin braucht mehr "Soziale Erhaltungsgebiete" – Mieterschutz stärken und Spekualation eindämmen ins Plenum eingebracht. In meiner Rede fordere ich den Senat dazu auf sich verstärkt für die Schaffung neuer Milieuschutgebiete in Berlin einzusetzen (Link zur Derfinition: Erhaltungssatzung). Nur wenn eine entschiedene Ausweitung sozialer Erhaltungsgebiete auf große Teile der Stadt erfolgt kann der Wohnungnot in Berlin begenget werden (Link zur Karte der jetzigen Berliner Milieuschutzgebeite).  Die Bezirke, die das Verfahren zur Erstellung eines Milieuschutzgebietes oder eines Erhaltungsgebietes in Gang setzen können brauchen dabei dringend die Unterstützung durch den Senat. Die wichtigsten Gründe für die Schaffung neuer Milieuschutzgebiete sind: der Schutz vor überteuerten Luxussanierungen, der Erhalt kleiner Wohnungen durch die Verhinderung von Wohnungszusammenlegungen, die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes von Immobilien durch die Bezirke und ein wirksames und schnelles Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Auch die angekündigte Umwandlungsverordnung des Senats, die den Verkauf von Mietwohnungen genehmigungspflichtig machen soll, kann nur in Milieuschutzgebiten angewandt werden. Nun ist es am Senat dieses Instrument mit allen Mitteln zu stärken.