Wichtiges Signal im Kampf gegen Spekulation: Bezirk nutzt Vorkaufsrecht zugunsten Dritter im Wrangelkiez

Seit Monaten kämpft die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 in Kreuzberg für den Erhalt ihrer bezahlbaren Mietwohnungen. Am Donnerstag war nach langem Kampf ein großer Erfolg zu vermelden: Um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, hat der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, das es in Milieuschutzgebieten theoretisch gibt. Gemeinsam mit den Mietern und dem grünen Baustadtrat Hans Panhoff wurde mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und einer Stiftung verhandelt. In einem bisher einmaligen Kooperationsmodell sollen beide das Haus jetzt übernehmen. Auf diesem Weg kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter wahrnehmen. Der Bezirk setzt so ein deutliches Zeichen gegen Immobilienspekulation. Als Grüne haben wir auf Landes- und Bezirksebene die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 unterstützt und uns für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk stark gemacht. Dass es am Ende geklappt hat, ist insbesondere dem großen Engagement der Mieter*innen sowie dem Bezirksamt zu verdanken.

Die Wrangelstraße 66 und das vorgesehene Kooperationsmodell zwischen Wohnungsbaugesellschaft und Stiftung zur Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts zu Gunsten Dritter ist ein wichtiger Präzedenzfall – dabei darf es aber nicht bleiben. Der strategische Einsatz des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert muss endlich zum Regelfall werden, um preiswerten Wohnraum zu erhalten und die Mieter*innen vor Verdrängung durch Spekulation zu schützen. Seit Jahren versuchen die Bezirke in ihren Milieuschutzgebieten vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften haben aufgrund hoher Kaufpreise und Verkehrswerte Anfragen der Bezirke aber meist negativ beantwortet. Damit das Vorkaufsrecht durch die Bezirke zukünftig häufiger eingesetzt und nicht immer nur im Einzelfall angewendet werden kann, müssen endlich formale und finanzielle Hürden auf Landesebene und bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgebaut werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen in die Lage versetzt werden, innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen (8 Wochen) mit den Bezirken das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten trotz steigender Verkehrswerte (Kaufpreis, der durch Gutachten festgestellt wird) ausüben zu können. Neben dem Neubau von Wohnungen muss auch die Sicherung von preiswertem Wohnraum zentraler Bestandteil der Wohnungspolitik werden.

Um das Vorkaufsrecht als Instrument einer gestaltenden Stadtentwicklungspolitik dauerhaft nutzen zu können, braucht es deshalb geeignete Standardverfahren.

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Mieterschutz durch Milieuschutz – Spekulation eindämmen!

Am 19. Februar 2015 haben wir den Antrag Berlin braucht mehr "Soziale Erhaltungsgebiete" – Mieterschutz stärken und Spekualation eindämmen ins Plenum eingebracht. In meiner Rede fordere ich den Senat dazu auf sich verstärkt für die Schaffung neuer Milieuschutgebiete in Berlin einzusetzen (Link zur Derfinition: Erhaltungssatzung). Nur wenn eine entschiedene Ausweitung sozialer Erhaltungsgebiete auf große Teile der Stadt erfolgt kann der Wohnungnot in Berlin begenget werden (Link zur Karte der jetzigen Berliner Milieuschutzgebeite).  Die Bezirke, die das Verfahren zur Erstellung eines Milieuschutzgebietes oder eines Erhaltungsgebietes in Gang setzen können brauchen dabei dringend die Unterstützung durch den Senat. Die wichtigsten Gründe für die Schaffung neuer Milieuschutzgebiete sind: der Schutz vor überteuerten Luxussanierungen, der Erhalt kleiner Wohnungen durch die Verhinderung von Wohnungszusammenlegungen, die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes von Immobilien durch die Bezirke und ein wirksames und schnelles Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Auch die angekündigte Umwandlungsverordnung des Senats, die den Verkauf von Mietwohnungen genehmigungspflichtig machen soll, kann nur in Milieuschutzgebiten angewandt werden. Nun ist es am Senat dieses Instrument mit allen Mitteln zu stärken.