Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen – ein erster Schritt, aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht

Das von der Initiative Mietenvolksbegehren dem rot-schwarzen Senat abgerungene und am vergangenen Donnerstag beschlossene Wohnraumversorgungsgesetz ist ein erster Schritt auf einem langen Weg. Aber reicht ein erster Schritt für eine echte Lösung? Leider nein. In der Berliner Wohnungspolitik bleibt weiterhin noch viel zu tun. Das Ziel, bezahlbare Sozialwohnungen in Berlin nachhaltig zu sichern, ist mit dem Gesetzesentwurf leider noch nicht erreicht.

Meine Rede im Plenum zum neuen Wohnraumversorgungsgesetz:

Mit dem Wohnraumversorgungsgesetz wird der Versorgungsauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für finanziell Benachteiligte endlich gesetzlich verankert. Die Rechte der MieterInnen werden gestärkt und Verkäufe landeseigener Wohnungen erschwert. Positiv ist auch der Vorschlag eines revolvierenden Fnonds für Neubau, Modernisierung, sozialverträgliche energetische Sanierung sowie den Ankauf von Wohnungen.

Kritisch bleibt, dass von dem Gesetz nur rund 20 Prozent der MieterInnen des sozialen Wohnungsbaus finanziell profitieren werden. Deshalb haben wir Grünen dem Gesetz zwar zugestimmt, gleichzeitig aber Nachbesserungen beantragt. So fordern wir etwa eine geringere Mietbelastung für SozialmieterInnen und eine höhere Quote für Wohnberechtigungsscheine bei der Vergabe von landeseigenen Wohnungen, damit einkommensschwache Familien besser mit Wohnraum versorgt werden können.

Die zentrale Lehre aus dem Mietenvolksbegehren und den Diskussionen der vergangenen Monaten ist jedoch nicht der Gesetzentwurf, sondern das Signal: die Berlinerinnen und Berliner erwarten zu Recht mehr. Sie fordern: Schluss mit dem Zögern und Zaudern. Der Senat muss vom Getriebenen endlich zum Vorreiter einer sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnungspolitik werden.

Was in dem Gesetz komplett fehlt, ist eine Lösung der Probleme im Sozialen Wohnungsbau, da das Problem der ansteigenden Kostenmieten nicht gelöst wird.

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Wohnraumversorgungsgesetz nachbessern: Grüne Forderungen

Heute debattiert der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr im Berliner Abgeordnetenhaus erstmals über das geplante neue Berliner Wohnraumversorgungsgesetz. Das Artikelgesetz geht auf die Gespräche zwischen Senat und den Initiatoren des Mietenvolksbegehren im Sommer zurück. Noch im November soll das Gesetzt beschlossen werden.

Als Grüne begrüßen wir zwar den vorliegenden Gesetzentwurf als ersten wichtigen Schritt hin zu einer sozial orientierten Wohnungspolitik (unseren Parteitagsbeschluss dazu gibt's hier). Dennoch setzen wir uns im parlamentarischen Verfahren für Nachbesserungen ein. Wir wollen dafür eintreten, dass die Fragen, die durch den Gesetzentwurf nicht oder nur teilweise gelöst werden, weiter auf der politischen Agenda bleiben. Um die großen Herausforderungen in der Berliner Wohnungspolitik in den nächsten Jahren zu bewältigen, braucht es nach wie vor einen Kurswechsel.

Als Grüne Fraktion im Abgeordnetenhaus werden wir folgende Änderungsanträge zum Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) stellen:

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Rechtsgutachten zum sozialen Wohnungsbau: Überhöhte Kostenmieten abschaffen, soziale Richtsatzmiete einführen

Wenn die Mieten in Sozialwohnungen sich von einem Tag auf den anderen um 100 Prozent erhöhen können, wenn 60 Prozent der Sozialwohnungen über dem Mietspiegel liegen und damit teurer sind als Wohnungen im frei finanzierten Wohnungsbau, dann kann irgendetwas nicht stimmen. Diese Missstände müssen dringend abgestellt werden.

Das am Montag vorgestellte und von der Grünen Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten „Rechtsfragen des Sozialen Wohnungsbaus“ von Prof. Dr. Martin Schwab (Universität Bielefeld, zuvor FU Berlin) zeigt, was unternommen werden kann. Durch eine gesetzliche Neuausrichtung des Systems der bestehenden Sozialwohnungen bzw. durch Änderungen am Wohnraumgesetz bzw. am neuen Wohnraumversorgungsgesetz können die Mieten im Sozialen Wohnungsbau deutlich günstiger werden können. Und zwar indem die EigentümerInnen an den Kosten beteiligt werden. Gleichzeitig könnten die Belegungsbindungen gesichert werden, ohne das alte gescheiterte Fördersystem wiederzubeleben.

IMG_0511aDer Senat verweigert sich seit Jahren einer nachhaltigen Lösung des Mietenproblems im Sozialen Wohnungsbaus. Zwar wird im Zuge des neuen Berliner Wohnraum-versorgungsgesetzes, das durch das Mietenvolksbegehren erwirkt wurde, wird auch das bestehende Wohnraumgesetz für den Sozialen Wohnungsbau an mehreren Stellen geändert. Haushalte mit wenig Einkommen sollen über ein Zuschussmodell vor finanzieller Überforderung durch die hohen Mieten und daraus folgenden Wohnungsverlust geschützt werden. Als erster Schritt ist das ein gangbarer Weg, der von der Grünen Fraktion auch unterstützt wird. Nachteil dieses Weges ist es, dass die überhöhten Kostenmieten des alten sozialen Wohnungsbaus nicht grundsätzlich hinterfragt und vor allem nur 20 % der Sozialmieterinnen und Sozialmieter berücksichtigt sowie die Kosten einseitig der öffentlichen Hand aufgebürdet werden. Anstatt bei dieser Gelegenheit das problematische Kostenmietensystem nachhaltig und haushaltsschonend zu reparieren, doktert der Senat nur an den Symptomen herum.

Um die bestehenden Missstände im Sozialen Wohnungsbau in Berlin zu korrigieren, schlagen wir als Grüne Fraktion im Abgeordneten daher folgende Änderungen am vorgelegten neuen Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes vor:

  1. Die Begrenzung der Kostenmieten auf die „wirtschaftlich erforderlichen“ Kosten der vormaligen Erstellung. Dazu müssen dringend die einzelnen Bewilligungsbescheide (objektbezogen) geprüft werden. Wir wollen erreichen, dass durch überhöhte Rechnungen in der Vergangenheit entstandene Fantasiepreise nicht ewig fortgelten und nachwirken. Die Überprüfung muss durch den Senat veranlasst werden
  2. Die Einführung einer sozialen Richtsatzmiete, die durch den Senat festgelegt wird. Damit wollen wir erreichen, dass die Mieten für die Mieterschaft bezahlbar bleiben. Diese Richtsatzmiete soll unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dabei wollen wir die Eigentümer an den Kosten beteiligen.
  3. Die Aufhebung des Einfrierungsgrundsatzes für Fälle, in denen Objekte unterhalb des Gesamtwertes (Basis Kostenmiete) verkauft werden. Auf diese Weise wollen wir verhindern, dass Eigentümer wie z.B. im Fanny-Hensel-Kiez geschehen, ein Objekt zum Preis von 3,1 Mio. € erwerben, dann aber die Kostenmiete auf Grundlage der ursprünglichen Gestehungskosten von 8 Mio. € berechnen dürfen. Zudem muss die Regelung abgestellt werden, dass bei Verkäufen oder Insolvenzen (seit 2011) Belegungsbindungen verloren gehen.

Trotz der in letzter Zeit geführten Debatte zu den explodierenden Mieten im Sozialen Wohnungsbau ist bisher nicht überprüft worden, ob die weiterhin von den Vermietern in Anrechnung gebrachten Kosten tatsächlich entstanden sind und dem damals wie heute geltenden Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen.

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