Bundesratsinitiative: Mietendeckel durch den Bund einführen

Mit einem Antrag fordern wir den Senat auf, eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, die rechtlichen Regelungen auf Bundesebene für die Einführung von Mietendeckeln in den Ländern und Kommunen zu ermöglichen. Hierfür soll eine Regelung geschaffen werden, die es Ländern und Kommunen ermöglicht, bei angespannten Wohnungsmärkten regulierend eingreifen zu können.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass dem Land Berlin bisher die Gesetzeskompetenz für den Mietendeckel fehlt. Das kann aber leicht geändert werden. Mit der Bundesratsinitiative soll der Senat für dieses Problem eine Lösung auf der zuständigen Bundesebene suchen. Denn die existierende Mietpreisbremse alleine reicht nicht aus.

Spätestens seit 2010 sind die Immobilienkaufpreise den Mieten davongelaufen. Auch die Einkommen konnten mit dieser krassen Dynamik nicht mithalten. Umso mehr steht der Bund in der Pflicht, endlich im Sinne der Mieter*innen zu handeln. Leider blockiert die Bundesregierung und insbesondere die CDU weiter. Das muss sich ändern, wie ich in meiner Rede während der letzten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses fordere (Quelle: rbb):

Für ein soziales Gewerbemietrecht: Anträge eingebracht, erste Bundesratsinitiative erfolgreich

Seit Jahren setzen wir uns als Grüne für einen besseren Schutz von Gewerbemieter*innen ein und fordern von der Bundesebene ein neues, soziales Gewerbemietrecht. Denn auch für Gewerbeflächen steigen die Mieten seit Jahren immer weiter an. Das stellt kleine Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe oder den lokalen Einzelhandel vor große Probleme. Auch immer mehr soziale Träger, Vereine, Kitas oder Kinderläden haben Schwierigkeiten, noch bezahlbare Flächen zu finden oder ihre bestehenden Räume weiter zu finanzieren. Doch zu einer wachsenden Stadt gehört nicht nur neuer Wohnraum, sondern auch eine entsprechende Infrastruktur. Deshalb haben wir als rot-rot-grüne Koalition endlich zwei Anträge eingebracht, um dieser Entwicklung im Rahmen der landespolitischen Möglichkeiten entgegenzuwirken und bundespolitische Initiativen über den Bundesrat dazu zu ergreifen.

Gleichzeitig gibt es einen ersten Erfolg zu vermelden: eine erste Berliner Bundesratsinitiative zur Änderung des Gewerbemietrechts durch den Justizsenator wurde heute im Bundesrat mehrheitlich angenommen. Inhalt dieser Initiative ist es, dass den Gewerbemietern zukünftig ein gesetzlicher Verlängerungsanspruch für die Mietverträge zustehen soll, und zwar solange, bis ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren erreicht ist. Jetzt ist die Bundesregierung und der Bundestag an der Reihe, zu handeln.

Meine gestrige Rede im Plenum des Abgeordnetenhauses zum Thema Gewerbemieten und was wir in unseren beiden eingebrachten Anträgen dazu vorschlagen, ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):

Die beiden Anträge sind hier zu finden:

Reformpaket im Bundesrat für mehr Mieter*innenschutz – Antrag eingebracht

Mieterinnen und Mieter besser schützen – preiswerten Wohnraum erhalten“, so lautet der Titel unseres Antrags, den wir vergangene Woche ins Parlament eingebracht haben. Darin fordern wir den Senat auf, unverzüglich im Bundesrat ein Reformpaket zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vorzulegen. Die Ziele sind: Abschaffung der Ausnahmen bei der Mietpreisbremse sowie die Einbeziehung von möblierten Wohnungen, Kappung von Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren,  Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit elf auf künftig sechs Prozent und Einführung einer zeitlichen Befristung der Umlage bis zur vollständigen Refinanzierung, Stärkung des Mietspiegels und Erweiterung des Bezugszeitraums von vier auf zehn Jahre.

Meine Rede zum Antrag im Plenum gibt es hier:

(Quelle des Videos: rbb)

Verkauf zum Höchstpreis beenden, Vorkaufsrecht für Kommunen einführen – Bundesratsinitiative für ein neues BImA-Gesetz

Unter der Überschrift „Verkaufsstopp bei der BImA zum Höchstpreis erwirken – Vorkaufsrecht und Erstzugriffsrecht für Kommunen zum Verkehrswert oder darunter stärken“ haben wir gemeinsam als Koalition einen Antrag im Abgeordnetenhaus eingebracht, der eine Änderung des BImA-Gesetzes und der Bundeshaushaltsordnung fordert. Hierfür soll der Senat eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Ziel ist es – wie von uns Grünen seit langem gefordert – die Liegenschaftspolitik der BImA grundsätzlich zugunsten der sozialen Wohnraumversorgung neu auszurichten. Der Ausverkauf von öffentlichen Flächen soll beendet werden. Insbesondere Immobilien und Grundstücke, die für das Wohnen geeignet sind, sollen nicht mehr zum Höchstpreis Privatisiert werden. 

Wir wollen mit der Bundesratsinitiaive außerdem erreichen, dass die Kommunen grundsätzlich vom Bund ein Vorkaufsrecht erhalten. Ebenso sollen die Kommune künftig von der BImA das erste Angebot als so genanntes Erstzugriffsrecht unterbreitet bekommen und Verkäufe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten höchstens zum Ertragswert (in der Regel auf Grundlage der Einnahmen aus derzeitiger Miete) erfolgen. Außerdem sollen es eine Verpflichtung für den Käufer geben, zum überwiegenden Teil geförderten Wohnraum zu schaffen bzw. dauerhaft zu erhalten.

Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Abgeordnetenhauses am kommenden Donnerstag (6.4.).