Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen – ein erster Schritt, aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht

Das von der Initiative Mietenvolksbegehren dem rot-schwarzen Senat abgerungene und am vergangenen Donnerstag beschlossene Wohnraumversorgungsgesetz ist ein erster Schritt auf einem langen Weg. Aber reicht ein erster Schritt für eine echte Lösung? Leider nein. In der Berliner Wohnungspolitik bleibt weiterhin noch viel zu tun. Das Ziel, bezahlbare Sozialwohnungen in Berlin nachhaltig zu sichern, ist mit dem Gesetzesentwurf leider noch nicht erreicht.

Meine Rede im Plenum zum neuen Wohnraumversorgungsgesetz:

Mit dem Wohnraumversorgungsgesetz wird der Versorgungsauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für finanziell Benachteiligte endlich gesetzlich verankert. Die Rechte der MieterInnen werden gestärkt und Verkäufe landeseigener Wohnungen erschwert. Positiv ist auch der Vorschlag eines revolvierenden Fnonds für Neubau, Modernisierung, sozialverträgliche energetische Sanierung sowie den Ankauf von Wohnungen.

Kritisch bleibt, dass von dem Gesetz nur rund 20 Prozent der MieterInnen des sozialen Wohnungsbaus finanziell profitieren werden. Deshalb haben wir Grünen dem Gesetz zwar zugestimmt, gleichzeitig aber Nachbesserungen beantragt. So fordern wir etwa eine geringere Mietbelastung für SozialmieterInnen und eine höhere Quote für Wohnberechtigungsscheine bei der Vergabe von landeseigenen Wohnungen, damit einkommensschwache Familien besser mit Wohnraum versorgt werden können.

Die zentrale Lehre aus dem Mietenvolksbegehren und den Diskussionen der vergangenen Monaten ist jedoch nicht der Gesetzentwurf, sondern das Signal: die Berlinerinnen und Berliner erwarten zu Recht mehr. Sie fordern: Schluss mit dem Zögern und Zaudern. Der Senat muss vom Getriebenen endlich zum Vorreiter einer sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnungspolitik werden.

Was in dem Gesetz komplett fehlt, ist eine Lösung der Probleme im Sozialen Wohnungsbau, da das Problem der ansteigenden Kostenmieten nicht gelöst wird.

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Niemand darf erfrieren! Obdachlose schützen – 1000 Notschlafplätze für die Berliner Kältehilfe 2015

Gemeinsam mit den andren Oppositionsfraktionen hat die Grüne Fraktion den Antrag „Obdachlose schützen: Im Rahmen der Kältehilfe mehr Notschlafplätze schaffen und die Wohnungslosenhilfe ausbauen“ ins Plenum eingebracht.
Wir fordern darin die Aufstockung der Notübernachtungen in der Kältehilfe auf mindestens 1000 Plätze für den kommenden Winter. Die Kältehilfe ist ein Sonderprogramm des Landes Berlin, welches seit 1995 existiert und leider notwendiger denn je ist.

Dem Antrag vorangegangen war ein Notruf der Vertreter*innen der Träger der Kältehilfe in den Berliner Bezirken. Sie warnen ausdrücklich davor, dass in diesem Winter mit Kältetoten auf den Berliner Straßen zu rechnen ist, wenn die Zahl der Notübernachtungen nicht deutlich aufgestockt wird. Einige forderten die Verdoppelung oder Verdreifachung der bisher ca. 600 Plätze in der Kältehilfe, um der sich dramatisch zuspitzenden Situation gerecht werden zu können.

Schon im sehr milden Winter 2014/2015 waren einige Einrichtungen der Berliner Kältehilfe, wie die der Berliner Stadtmission zu 200 % überbelegt. Seit Jahren wächst die Zahl obdachloser und wohnungsloser Menschen in Berlin dramatisch.

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Der rechtsfreie Raum GSW muss endlich reguliert werden!

Die GSW hat seit ihrem Verkauf über 700 Millionen Euro Gewinn gemacht. Die Mieterinnen und Mieter dagegen haben davon keinen Cent gesehen. Zudem mussten sie fehlende Instandhaltungen, Weiterverkäufe ihrer Häsuer ohne jegliche Information und massive Einschränkungen ihrer Mieterschutzrechte hinnehmen.

Und die dafür verantwortliche Partei SPD bzw. der Senat tun nichts, um den Betroffenen zu helfen.

Das alles habe ich in meiner Rede in der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 14.Juni kritisiert, und die SPD hat sich auch zu Wort gemeldet, aber seht selbst.

 

GSW-MieterInnen brauchen endlich Schutz und die Offenlegung des GSW-Privatisierungsvertrages

Zur Anhörung zum Thema Einhaltung der Mieterrechte bei der GSW und den Weiterverkäufen im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sagen Katrin Schmidberger (Sprecherin für Mieten und soziale Stadt) und Andreas Otto (Sprecher für Bauen und Wohnen):

Diese Anhörung hat wieder bestätigt, dass die Privatisierung im Jahr 2004 und der Börsengang im Jahr 2011 der GSW Immobilien AG ein großer Fehler war und fatale Folgen für viele MieterInnen bedeutet: keine Instandhaltung der Wohnungen, Entmietungen durch Ankündigung von Luxusmodernisierung und sogar Weiterverkäufe einiger Häuser ohne Information der Betroffenen.

Und das obwohl der Senat sowohl im Aufsichtsrat der GSW als auch im sog. Implementierungsausschuss vertreten ist. Dieser soll die Einhaltung des Privatisierungsvertrages kontrollieren. Und dazu zählen auch „GSW-MieterInnen brauchen endlich Schutz und die Offenlegung des GSW-Privatisierungsvertrages“ weiterlesen