Das Zweckentfremdungsverbot steckt weiter in der Vollzugskrise – Nachbesserungen vom Senat reichen nicht

Der Senat plant Nachbesserungen für das Ende 2013 wieder eingeführte Zweckentfremdungsverbot in Berlin – das ist auch längst überfällig, die angekündigten Nachbesserungen können aber nur ein erster Schritt sein. Damit das Zweckentfremdungsverbot seine volle Wirkung entfalten kann, sind noch weitere Änderungen dringend notwendig. Was nötig ist und wo es immer noch Probleme gibt, dazu habe ich im Plenum gesprochen:

Das Zweckentfremdungsgesetz steckt weiterhin in einer Vollzugskrise. 37 neue Personalstellen reichen nicht aus, um 1,6 Millionen Mietwohnungen effektiv zu schützen. Die Bezirke müssen endlich in die Lage versetzt werden, zweckfremde Nutzungen aktiv zu unterbinden – notfalls gerichtlich. Die hohe Dunkelziffer leer stehender Wohnungen und Ferienwohnungen zeigt, wie viel Potenzial das Zweckentfremdungsverbot hat. Die Anmietung illegaler Ferienwohnungen durch das Lageso muss ebenso beendet werden. Dadurch wird Wohnraum nur noch knapper und die Notunterbringung noch teurer.

Wir fordern zudem weitere gesetzliche Änderungen: der Abriss von Wohnraum muss so geregelt werden, dass nicht jeder beliebige Neubau als Ersatzwohnraum gilt.

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Armut bekämpfen, soziale Gerechtigkeit stärken, Teilhabe schaffen

Auf unserer Neujahrsklausur hat sich meine Fraktion dem Thema Armut und soziale Gerechtigkeit gewidmet. Dabei haben wir ein Positionspapier verabschiedet, das unsere Strategie für eine neue Sozialpolitik für Berlin vorstellt (Link zum Papier).

Wir sehen in der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eine Schlüsselaufgabe für das wachsende Berlin. Denn trotz der positiven Entwicklung Berlins konnte bisher ein großer Teil der Berlinerinnen und Berliner in der Stadt nicht davon profitieren. Stattdessen spitzt sich die soziale Spaltung weiter zu. Die Armutsquote ist gestiegen, von 17 Prozent in 2006 auf 21,4 Prozent in 2013. Die Erwerbslosigkeit ist im deutschen Vergleich weiterhin sehr hoch, die Zahl der Langzeitarbeitslosen bleibt nahezu konstant und jedes dritte Kind lebt in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II, jedes fünfte Kind lebt in Armut. Wenn inzwischen beliebte Kieze im Innenstadtbereich eine „soziale Aufwertung“ erfahren, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass parallel eine Verdrängung in die äußeren Stadtbezirke stattfindet. Soziale Brennpunkte verschwinden nicht, sie verlagern sich lediglich geographisch oder haben sich sogar verfestigt.

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Wichtiges Signal im Kampf gegen Spekulation: Bezirk nutzt Vorkaufsrecht zugunsten Dritter im Wrangelkiez

Seit Monaten kämpft die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 in Kreuzberg für den Erhalt ihrer bezahlbaren Mietwohnungen. Am Donnerstag war nach langem Kampf ein großer Erfolg zu vermelden: Um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, hat der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, das es in Milieuschutzgebieten theoretisch gibt. Gemeinsam mit den Mietern und dem grünen Baustadtrat Hans Panhoff wurde mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und einer Stiftung verhandelt. In einem bisher einmaligen Kooperationsmodell sollen beide das Haus jetzt übernehmen. Auf diesem Weg kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter wahrnehmen. Der Bezirk setzt so ein deutliches Zeichen gegen Immobilienspekulation. Als Grüne haben wir auf Landes- und Bezirksebene die Mieter*innengemeinschaft der Wrangelstraße 66 unterstützt und uns für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk stark gemacht. Dass es am Ende geklappt hat, ist insbesondere dem großen Engagement der Mieter*innen sowie dem Bezirksamt zu verdanken.

Die Wrangelstraße 66 und das vorgesehene Kooperationsmodell zwischen Wohnungsbaugesellschaft und Stiftung zur Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts zu Gunsten Dritter ist ein wichtiger Präzedenzfall – dabei darf es aber nicht bleiben. Der strategische Einsatz des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert muss endlich zum Regelfall werden, um preiswerten Wohnraum zu erhalten und die Mieter*innen vor Verdrängung durch Spekulation zu schützen. Seit Jahren versuchen die Bezirke in ihren Milieuschutzgebieten vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften haben aufgrund hoher Kaufpreise und Verkehrswerte Anfragen der Bezirke aber meist negativ beantwortet. Damit das Vorkaufsrecht durch die Bezirke zukünftig häufiger eingesetzt und nicht immer nur im Einzelfall angewendet werden kann, müssen endlich formale und finanzielle Hürden auf Landesebene und bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgebaut werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen in die Lage versetzt werden, innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen (8 Wochen) mit den Bezirken das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten trotz steigender Verkehrswerte (Kaufpreis, der durch Gutachten festgestellt wird) ausüben zu können. Neben dem Neubau von Wohnungen muss auch die Sicherung von preiswertem Wohnraum zentraler Bestandteil der Wohnungspolitik werden.

Um das Vorkaufsrecht als Instrument einer gestaltenden Stadtentwicklungspolitik dauerhaft nutzen zu können, braucht es deshalb geeignete Standardverfahren.

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Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen – ein erster Schritt, aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht

Das von der Initiative Mietenvolksbegehren dem rot-schwarzen Senat abgerungene und am vergangenen Donnerstag beschlossene Wohnraumversorgungsgesetz ist ein erster Schritt auf einem langen Weg. Aber reicht ein erster Schritt für eine echte Lösung? Leider nein. In der Berliner Wohnungspolitik bleibt weiterhin noch viel zu tun. Das Ziel, bezahlbare Sozialwohnungen in Berlin nachhaltig zu sichern, ist mit dem Gesetzesentwurf leider noch nicht erreicht.

Meine Rede im Plenum zum neuen Wohnraumversorgungsgesetz:

Mit dem Wohnraumversorgungsgesetz wird der Versorgungsauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für finanziell Benachteiligte endlich gesetzlich verankert. Die Rechte der MieterInnen werden gestärkt und Verkäufe landeseigener Wohnungen erschwert. Positiv ist auch der Vorschlag eines revolvierenden Fnonds für Neubau, Modernisierung, sozialverträgliche energetische Sanierung sowie den Ankauf von Wohnungen.

Kritisch bleibt, dass von dem Gesetz nur rund 20 Prozent der MieterInnen des sozialen Wohnungsbaus finanziell profitieren werden. Deshalb haben wir Grünen dem Gesetz zwar zugestimmt, gleichzeitig aber Nachbesserungen beantragt. So fordern wir etwa eine geringere Mietbelastung für SozialmieterInnen und eine höhere Quote für Wohnberechtigungsscheine bei der Vergabe von landeseigenen Wohnungen, damit einkommensschwache Familien besser mit Wohnraum versorgt werden können.

Die zentrale Lehre aus dem Mietenvolksbegehren und den Diskussionen der vergangenen Monaten ist jedoch nicht der Gesetzentwurf, sondern das Signal: die Berlinerinnen und Berliner erwarten zu Recht mehr. Sie fordern: Schluss mit dem Zögern und Zaudern. Der Senat muss vom Getriebenen endlich zum Vorreiter einer sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnungspolitik werden.

Was in dem Gesetz komplett fehlt, ist eine Lösung der Probleme im Sozialen Wohnungsbau, da das Problem der ansteigenden Kostenmieten nicht gelöst wird.

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