Für einen stadtverträglichen und nachhaltigen Tourismus – Antrag eingebracht

Die Entwicklung der letzten Jahre im Bereich des Städtetourismus stellen Berlin und insbesondere die beliebten innerstädtischen Kieze vor neue Herausforderungen und Probleme. Viel zu lange wurden diese Entwicklungen jedoch ignoriert und stattdessen auf immer neue Besucherrekorde gesetzt. Seit Jahren fordern wir von Grüner Seite aus ein Umsteuern. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verabredet, die Tourismuspolitik in Berlin neu und stadtverträglich aufzustellen. Es braucht nicht weniger als eine umfassende qualitative und sozial-ökologische Neuausrichtung des Stadttourismus.

In diesem Sinne wird derzeit ein neues Tourismuskonzept für einen stadtverträglichen und nachhaltigen Tourismus durch die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erarbeitet. Begleitend bringen wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einen Antrag ins Abgeordnetenhaus ein, der wichtige Ziele für einen stadtverträglichen und nachhaltigen Tourismus formuliert.

Ein Punkt, für den wir uns dabei besonders stark gemacht haben, ist die Einführung eines Bürger*innenbeirats. Dieser soll eine stärkere und kontinuierliche Beteiligung der Bevölkerung rund um das Thema Tourismus ermöglichen – auch um gemeinsam kooperative und stadtverträgliche Lösungen für bestehende Probleme in den Kiezen zu finden. Durch die Etablierung eines solchen Beirats soll die Zusammenarbeit mit der Stadtgesellschaft weiter verstärkt werden. Auch der Runde Tisch Tourismus soll in diesem Sinne zukünftig für weitere Akteure geöffnet werden.

Endlich auf den Weg gebracht wird auch die Erstellung eines stadtweiten Hotelentwicklungsplans. Mit ihm soll zukünftig die Ansiedlung neuer Beherbergungsbetriebe stadt- und kiezverträglich gesteuert werden.

Ebenso formulieren wir in dem Antrag das Ziel, dass zukünftig die Bezirke stärker von den Mitteln zur Förderung des Tourismus profitieren sollen – u.a. um aktuellen Entwicklungen und Problemen gezielt mit Projekten bzw. Maßnahmen begegnen können. Unterstützend hierfür soll zukünftig in den Bezirken die Stelle einer/s Tourismusbeauftragten geschaffen werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema „Saubere Stadt“. Insbesondere die touristisch stark beanspruchten Bezirke sollen hier mehr unterstützt werden. Gleichzeitig schreiben wir fest: die Einstufung in höhere Reinigungsklassen der BSR darf in diesem Zusammenhang zukünftig nicht mehr zulasten von Mietern und Mieterinnen und Anwohnern und Anwohnerinnen gehen.

Im Bereich des Wassertourismus sollen Maßnahmen zur Steigerung der Umweltverträglichkeit ergriffen werden – etwa die Umrüstung auf Dieselrußfilter bei Ausflugsschiffen.

Nicht zuletzt soll auch eine Neuausrichtung des touristischen Marketings Berlins durch visit.Berlin im Sinne eines stadtverträglichen und nachhaltigen Tourismus erfolgen.

Der komplette Antrag kann hier abgerufen werden. Er wird am kommenden Donnerstag im Plenum des Abgeordnetenhauses eingebracht.

Kommentar zum Urteil des Landesgerichts im Hinblick auf die Mietpreisbremse

Die Bundesregierung verschleppt das Problem seit Jahren. Sie hat die Mietpreisbremse aus Kalkül wirkungslos gemacht. Sowohl das Gerichtsurteil als auch viele Studien der letzten Monate bestätigen dies. Wir brauchen eine praxistaugliche Mietpreisbremse, die funktioniert, dringender denn je.

Dass die Immobilienverbände nun fordern, diese wieder abzuschaffen, ist nicht nur mieterfeindlich, sondern auch unsozial. Tausende Haushalte würden dadurch massiv mehr belastet.

Wir brauchen ein sozial-ökologisches Mietrecht, das die Balance zwischen Mieter und Vermieter wieder herstellt. Wir wollen den Rahmen für Mieterhöhungsmöglichkeiten, die auf keinerlei Wertsteigerung der Immobilie basieren, deutlich verkleinern. Mietwucher muss eine Ordnungswidrigkeit werden. Auf diese Weise können wir den Missbrauch des Mietspiegels durch Vermieter stoppen.

Vorschaltgesetz zum Sozialen Wohnungsbau verabschiedet

Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus das „Erste Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin“ beschlossen. Mit dieser Änderung werden endlich erste wichtige Ungerechtigkeiten und Absurditäten, die es nur im Sozialen Wohnungsbau in Berlin gibt, abgeschafft. Mit der Änderung des Wohnraumgesetzes werden rückwirkende Mieterhöhungen für Objekte des sozialen Wohnungsbaus ausgeschlossen. Außerdem wird verhindert, dass Wohnobjekte, die keine Anschlussförderung erhalten haben, bei Verkauf die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ verlieren.

Durch die Umstellung von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete als Bezugsgröße für Mietzuschüsse bei gleichzeitiger Erhöhung des maximal anrechnungsfähigen Mietbetrages von 10,- Euro auf 14,- Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche werden künftig mehr Menschen in Berlin als bisher von Mietzuschüssen profitieren können. Außerdem wird die Maximalbegrenzung des Mietzuschusses angehoben. Lag diese für betroffene Mieter*innen bisher bei 2,50 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche, wird sie nun für Menschen mit Wohnberechtigungsschein je nach Einkommenssituation bei maximal 5,- Euro je Quadratmeter liegen, wobei die Mietzuschüsse die Hälfte der monatlichen Bruttowarmmiete nicht überschreiten dürfen. Dies bedeutet für betroffene Mieter*innen im sozialen Wohnungsbau, insbesondere von Objekten mit hohen Mietnebenkosten, eine weitere spürbare Entlastung gegenüber dem Status quo.

Doch dieser Beschluss kann nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer großen Reform des sozialen Wohnungsbaus sein. Unser Ziel bleibt es, die verbliebenen 110 000 Sozialwohnungen für die soziale Wohnraumversorgung dauerhaft und nachhaltig zu retten.

Meine Rede im Plenum ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):

Auch bei der Einbringung des Vorschaltgesetzes einige Wochen zuvor habe ich zum Vorschaltgesetz und den geplanten Änderungen im Sinne der Mieter*innen im Plenum des Abgeordnetenhauses gesprochen (Quelle des Videos: rbb):

Anhörung zur Deutschen Wohnen: Wortprotokoll liegt jetzt vor

Haltung der Deutsche Wohnen AG zum Berliner Mietspiegel, Vermietungsstrategie und Situation der Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen AG“ – unter dieser Überschrift war am 21. Juni Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wohnen, in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen im Abgeordnetenhaus geladen.

Kürzlich wurde das Wortprotokoll der Anhörung online gestellt. Im Mittelpunkt der Anhörung stand einerseits die Weigerung der Deutschen Wohnen, den Berliner Mietspiegel anzuerkennen. Andererseits ging es um den Umgang mit den Mieterinnen und Mietern, insbesondere bei Gebäudesanierungen bzw. -modernisierung, wie z.B. in der Kreuzberger Otto-Suhr-Siedlung.

Die Deutsche Wohnen ist mit rund 110.000 Wohnungen der größte private Vermieter in Berlin. Durch seine jüngste Geschäftspraxis ist der Konzern für viele zum Sinnbild für rabiate Mieterhöhungen und soziale Verdrängung geworden. Hinzu kommen immer wieder gravierende Mängeln in den Wohnungen wie Schimmel, Heizungsausfälle oder kaputte Fenster, die häufig erst nach sehr langer Wartezeit behoben werden.

Bei allen Ausführungen im Ausschuss hat Herr Zahn wenig Einsicht an den Tag gelegt. In meinem Eingastatement habe ich kritisiert, dass die Deutsche Wohnen ein Schlupfloch im Mietrecht konstruiert, um den Mietspiegel zu umgehen. Des Weiteren gibt es ein systematisches Vorgehen um die Leute mürbe zu machen und kleinzukriegen, damit höhere Mieten und erhöte Umlagen angenommen werden. Meine Grüne Fraktionskollegin Canan Bayram ergänzte im Verlauf der Anhörung, dass die Ausführungen von Herrn Zahn eine Gratwanderung zwischen Selbstbeweihräucherung und Ist-mir-egal-Haltung sei – zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Zwar hat Herr Zahn am Ende angedeutet, dass er für einen Dialog bereit stehe. Inwieweit hier aber auch ernstzunehmende Taten folgen, die im Sinne der Mieterinnen und Mieter sind, muss abgewartet werden. Wir werden den Prozess kritisch begleiten und ihn an seine Versprechen erinnern.