Reform des Wohnraumgesetzes zu Gunsten von Eigentümerinteressen

Heute hat der Senat eine Reform des Wohnraumgesetzes beschlossen. Das geht zu Lasten der Mieter*innen im (alten) Sozialen Wohnungsbau, kommentiert Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:

Der Entwurf sieht neben einer dringend erforderlichen Anhebung des Mietzuschusses die Einführung einer sog. „gesetzlichen Verpflichtungsmiete“ vor. Unter dem Deckmantel von mehr Mieter*innenschutz wird suggeriert, dass der Senat nun dafür sorgt, dass die hohen Mieten der damals geförderten und sich noch in der Bindung befindenden Sozialwohnungen nun für alle Mieter*innen bezahlbar sind.

Tatsächlich aber sorgt der Senat nun dafür, dass Berlin aus dem sog. Kostenmietenprinzip praktisch aussteigt. Konkret besteht dadurch die Gefahr, dass die Kostenmiete nicht mehr für eine Begrenzung der Mieten sorgt, sondern dass die sog. vertragliche Verpflichtungsmiete nun gesetzlich verankert wird. Wir sehen hier die Gefahr neuer Mieterhöhungsmöglichkeiten, insbesondere durch nun mietensteigernde außergewöhnliche Instandsetzungsmaßnahmen. Gerade beim Sozialen Wohnungsbau Westberliner Zeiten sind Instandhaltungsmaßnahmen lange nicht im nötigen Umfang erfolgt.“

Wir fordern die fiktiven Kosten endlich abzuschaffen, damit die zu hohen Mieten sinken. Und zwar ohne zusätzliche Subvention des Landes Berlin. Zudem muss die Kostenmiete als Mietendeckel erhalten bleiben und sichergestellt werden, dass keine Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden können. Denn freifinanzierte Wohnungen können offenbar durch die ortsübliche Vergleichsmieten wirtschaftlich betrieben werden. Erst recht bei ehemalig geförderten Wohnungen muss das auskömmlich sein.“

Der Mietspiegel zeigt: Selbstverpflichtungen funktionieren nicht

Der neue Mietspiegel erlaubt bis zu 5,4% Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Sprecherin für Wohnen und Mieten, Katrin Schmidberger, erklärt dazu:

„Bis auf einen gestiegenen Mietspiegel hat Giffeys Wohnungsbündnis nach einem Jahr nichts vorzuweisen. Das zeigt, dass sich der Wohnungsmarkt in Berlin nicht durch Selbstverpflichtungen für die private Wohnungswirtschaft regulieren lässt. Nach den hohen Kostensteigerungen von Inflation, Energie- und Betriebskosten sind viele Mieter*innen jetzt schon am Limit. Gleichzeitig wird die geringe Kaufkraft vieler Berliner Haushalte nochmal zusätzlich geschwächt. Die Berliner Haushalte brauchen konkrete Entlastungen bei den Mietkosten, durch Gesetze und nicht durch Selbstverpflichtungen, die nicht funktionieren.

Dass Vermieter*innenverbände womöglich den Mietspiegel nicht anerkennen, weil sie höhere Mietsteigerungen einklagen wollen, muss von Seiten des Senats verhindert werden. Hier steht er in der Pflicht, „Kooperation statt Konfrontation“ auch für Mieter*innen durchzusetzen.

Im Rahmen des Wohnungsbündnisses wurde den Mieter*innen – zumindest von großen privaten Wohnungsunternehmen – durch eine freiwillige Selbstverpflichtung zugesagt, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf maximal 11% in drei Jahren gesenkt wird – statt 15% wie bundesgesetzlich erlaubt. Zusätzlich sollten Mieterhöhungen auf 2% bis 2023 für alle WBS-berechtigten Haushalte begrenzt werden. Ob diese niedrigere Kappungsgrenze und die Härtefallregelungen von allen beteiligten Wohnungsunternehmen seit Abschluss des Bündnisses umgesetzt bzw. eingehalten werden, wurde bis heute vom Senat nicht beantwortet. (Siehe aktuelle Antwort des Senats)

Auch der Bund ist gefordert zu handeln. Eine Mietrechtsreform ist überfällig. Gerade weil die Wohnkostenbelastung für immer mehr Haushalte überlastend ist, fordern wir Grüne einen temporären Mietenstopp (Nettokaltmiete) und eine Länderöffnungsklausel – denn Mieten sind regional unterschiedlich und sollten daher auch regional festgelegt werden. Der soziale Frieden gerade in den Städten ist durch den angeheizten Mietmarkt in Gefahr. Hier darf die Bundesregierung nicht durch Untätigkeit das Problem weiter verschärfen.“

Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen reicht nicht – Senat muss mehr tun

Pressemitteilung, 13. Juni 2023

Der Senat hat den Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen verlängert. Warum das nicht ausreicht, erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:

„Bis auf einen gestiegenen Mietspiegel hat Giffeys Wohnungsbündnis nach einem Jahr nichts vorzuweisen. Das zeigt, dass sich der Wohnungsmarkt in Berlin nicht durch Selbstverpflichtungen für die private Wohnungswirtschaft regulieren lässt. Nach den hohen Kostensteigerungen von Inflation, Energie- und Betriebskosten sind viele Mieter*innen jetzt schon am Limit. Gleichzeitig wird die geringe Kaufkraft vieler Berliner Haushalte nochmal zusätzlich geschwächt. Die Berliner Haushalte brauchen konkrete Entlastungen bei den Mietkosten, durch Gesetze und nicht durch Selbstverpflichtungen, die nicht funktionieren.

Dass Vermieter*innenverbände womöglich den Mietspiegel nicht anerkennen, weil sie höhere Mietsteigerungen einklagen wollen, muss von Seiten des Senats verhindert werden. Hier steht er in der Pflicht, „Kooperation statt Konfrontation“ auch für Mieter*innen durchzusetzen.

Im Rahmen des Wohnungsbündnisses wurde den Mieter*innen – zumindest von großen privaten Wohnungsunternehmen – durch eine freiwillige Selbstverpflichtung zugesagt, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf maximal 11% in drei Jahren gesenkt wird – statt 15% wie bundesgesetzlich erlaubt. Zusätzlich sollten Mieterhöhungen auf 2% bis 2023 für alle WBS-berechtigten Haushalte begrenzt werden. Ob diese niedrigere Kappungsgrenze und die Härtefallregelungen von allen beteiligten Wohnungsunternehmen seit Abschluss des Bündnisses umgesetzt bzw. eingehalten werden, wurde bis heute vom Senat nicht beantwortet. (Siehe aktuelle Antwort des Senats)

Auch der Bund ist gefordert zu handeln. Eine Mietrechtsreform ist überfällig. Gerade weil die Wohnkostenbelastung für immer mehr Haushalte überlastend ist, fordern wir Grüne einen temporären Mietenstopp (Nettokaltmiete) und eine Länderöffnungsklausel – denn Mieten sind regional unterschiedlich und sollten daher auch regional festgelegt werden. Der soziale Frieden gerade in den Städten ist durch den angeheizten Mietmarkt in Gefahr. Hier darf die Bundesregierung nicht durch Untätigkeit das Problem weiter verschärfen.“

Wohnraumversorgungsgesetz geändert- Mieter*innenrechte gestärkt

Am 26. Januar war das Wohnraumversorgungsgesetz final im Plenum des Abgeordnetenhaus. Nach über sieben Jahren haben wir die gesetzliche Verankerung der Mieter*innenbeiräte beschlossen. Endlich bekommen die Mieter*innen die Auskunfts- und Anhörungsrechte, die sie brauchen, um auf Augenhöhe mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen agieren zu können. Sogar die CDU hat heute mit uns gestimmt. Aber: es reicht nicht, hier bei einem Mieterschutzthema der Landeseigenen Wohnungsunternehmen mal dafür zu sein.

Gerade die Mieter*innen von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt brauchen endlich mehr Schutz. Dazu gehört eben auch ein verbessertes Mietrecht und das haben sie leider auf der Bundesebene in den 16 Jahren vor der Ampel komplett blockiert.

  1. Die Mieten- und Baukrise ist leider kein Berliner Phänomen, sondern wir haben in allen großen Städten ganz ähnliche Probleme mit gestiegenen #Baukosten und fehlenden Kapazitäten.
  2. die Mieten steigen – und auch das ist kein Alleinstellungsmerkmal von Berlin, wir haben in allen großen Städten

Und deshalb reicht es nicht immer zu betonen, dass man ja einfach nur #Bauenbauenbauen wollen muss, sondern die politischen Rahmenbedingungen müssen auch dafür geschaffen werden. Und da hat die CDU mehrere verheerenden Fehler gemacht. Zum Beispiel hat sie die Bodenpreise explodieren lassen – die Bodenpreisberechnung wird nämlich durch den Bund geregelt. Die CDU hat dafür gesorgt, dass spekulative Kaufpreise in diese Bodenwertberechnung einfließen. Das ist fatal. Allein letztes Jahr sind die schon hohen Werte nochmal um bis zu 30% gestiegen.

Gerade in den zentralen Lagen machen die Bodenpreise heute ca. 40% der Baukosten aus. Also: Wer Neubau in den letzten Jahren vor dem Krieg befördern hätte wollen, hätte an der Bodenpreisberechnung drehen müssen. Jan Marco Luczak und Kai Wegener haben also nichts unternommen, um Neubau in Berlin zu erleichtern.

Meine Rede der ersten Lesung zu der Novellierung am 15. Dezember findet ihr hier:

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